Neu Rechnungskorrektur Adresse ändern.

TT24

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8. Februar 2022
96
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Guten Tag,

wie ist der genaue Vorgang wenn ein Kunde im Nachhinein die Rechnungsadresse ändern will?

Muss die Adresse im Kunden oder im Auftrag geändert werden? Oder beides?

Wir haben dies nun bei einem Kunden korrigiert aber jetzt zeigt er an das noch Beträge offen sind obwohl wir nur die Adresse in der KOrrektur geändert haben.

Vielen Dank und viele Grüße!
 
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Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
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Rechnung stornieren, Auftrag bearbeiten, neue Rechnung erstellen ( Wawi 1.6)

Rechnungskorrektur erstellen, Auftrag duplizieren, Adresse im neuen Auftrag ändern, Auftrag ohne Versand abschließen, neue Rechnung erstellen, Zahlung bei der Usprungsrechnung auflösen mit Vermerk auf die neue Rechnung, Zahlung in der neuen Rechnung setzen mit Vermerk auf die alte Rechnung (Wawi vor 1.6)
 

aadursun

Sehr aktives Mitglied
28. Februar 2017
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Rechnung stornieren, Auftrag bearbeiten, neue Rechnung erstellen ( Wawi 1.6)

Rechnungskorrektur erstellen, Auftrag duplizieren, Adresse im neuen Auftrag ändern, Auftrag ohne Versand abschließen, neue Rechnung erstellen, Zahlung bei der Usprungsrechnung auflösen mit Vermerk auf die neue Rechnung, Zahlung in der neuen Rechnung setzen mit Vermerk auf die alte Rechnung (Wawi vor 1.6)

Das sollte doch einfacher gehen... Kann denn kein "Freigabe" Flag erzeugt und dies dann aktiviert werden, damit die Rechnung bearbeitet wird. Es kann doch nicht sein, dass eine Wawi die Arbeit / den Workflow erschwert! Für einen Klich 10 Klicks zu machen, halte ich für nciht OK!
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.372
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Aus diesem Grunde wurde das Ganze in der 1.6 überarbeitet. Nun ist das Ruckzuck erledigt. Die Verknüpfungen werden automatisch gesetzt.

Es kann sein, dass in der 1.5 noch die Möglichkeit bestand, Rechnungen zu verändern (irgendwo im Adminmenü). Ist dann allerdings gegenüber dem Finanzamt schwer zu erklären ;)
 
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wawi-dl

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29. April 2008
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Das Thema wurde ja schon oft diskutiert, wir kennen Firmen, die keine neue Rechnung = Rechnungsnummer erstellen, warum auch ... ist ja die gleiche eigentlich, nur mit Korrektur (Ergänzung Firmenname).

JTL wollte bislang auch keine "Versionierung" für Rechnungen vorsehen, wie es anderen Firmen machen und angeblich auch erlaubt ist (auch nicht mehr in 1.6 getestet bislang).

Wir werden defintiv NICHT Rechnungen stornieren, wir haben einen neuen Ansatz gefunden, den ich euch nicht vorenthalten will.
Ein Händler bei dem wir bestellt hatten, hatte uns ein Schreiben zugesandt, das mit Hilfe Finanzamt + Steuerberater mal ausgearbeitet wurde und auch so korrekt ist.

Ich fand die Lösung mega, werde ich ebenfalls nun so umsetzen und eine Vorlage dazu bauen:
RK.jpg
 

pcshopsdh

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18. Juli 2020
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Wer sich mit Datenbanken auskennt und Access zum Beispiel hat, kann ganz einfach in der Datenbank in der Tabelle "Rechnung.tRechnungAdresse" die Anschrift anpassen.
 

wawi-dl

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29. April 2008
6.484
746
Wer sich mit Datenbanken auskennt und Access zum Beispiel hat, kann ganz einfach in der Datenbank in der Tabelle "Rechnung.tRechnungAdresse" die Anschrift anpassen.
Wir haben dazu diverse Tools entwickelt und in BETA aktiv, funktioniert schon ... kaum einer hat aber das wissen und löst das Kernproblem nicht.

Mit einem solchen Schreiben von uns, ist man auf der sicheren Seite und muss nichts ändern, sich keine Gedanken machen, gesetzliche so erlaubt und vom FA abgesegnet.
 
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net97

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31. März 2011
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Kann mir jemand mal kurz erklären, warum es nicht mal möglich ist, die E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand zu korrigieren, falls diese einen Fehler enthält oder sich geändert hat?? Das ist doch mit Sicherheit nicht steuerrelevant? oder?
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.484
746
Es geht hier mehr um GoBD Konformität, alles soll so archiviert werden, zum Zeitpunkt des Eingangs, wie es das Gesetz auch vorsieht.
Die Emailadresse könnte auch mit auf der Rechnung stehen, somit könnte man diese "manipulieren" = Verboten!

Legt eigene Felder im Kunden an für Angebot, Auftrag, Rechnung, Lieferschein und tragt dann hier die neue Emailadresse ein.
Wir fragen das Feld ab, wenn befüllt dann dahin senden.
 

TinoDesigns

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17. Januar 2020
61
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Es geht hier mehr um GoBD Konformität, alles soll so archiviert werden, zum Zeitpunkt des Eingangs, wie es das Gesetz auch vorsieht.
Die Emailadresse könnte auch mit auf der Rechnung stehen, somit könnte man diese "manipulieren" = Verboten!

Legt eigene Felder im Kunden an für Angebot, Auftrag, Rechnung, Lieferschein und tragt dann hier die neue Emailadresse ein.
Wir fragen das Feld ab, wenn befüllt dann dahin senden.
Danke so machen wir das auch aber manchmal möchte der Kunde im nachhinein die Email geändert haben auch wenn die bisher so gepasst hat. uch Tippfehler bleiben nicht aus.
Muss dann die Rechnung wirklich storniert werden?

Immerhin gibt es mittlerweile die Storno -> neu erstellen Möglichkeit für Rechnungen.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.484
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Wenn die Email korrekt rein soll, müsste man wohl stornieren, würde ich aber nie machen.

Manuell schicken, ein Doing habt ihr ohnehin.
 

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