Neu PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) - Verpackungsverordnung 2.0

itratosTeam

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19. April 2007
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Bamberg
Wichtige Zusammenfassung zur PPWR für B2C Online-Händler
Die neue EU-Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) revolutioniert die Pflichten für alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen – dies schließt Online-Händler explizit ein. Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Richtlinie und gilt ab dem Stichtag unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

1. Wann muss gehandelt werden?

Konsequenz bei Nichteinhaltung:
Ab August 2026 drohen bei fehlender Dokumentation oder mangelnder Konformität behördliche Verkaufsverbote und Marktrücknahmen der betroffenen Produkte.

2. Welche Verpackungen sind betroffen?

Als reiner B2C Online-Händler sind Sie für alle drei Verpackungstypen in Ihrer Lieferkette verantwortlich:

3. Was muss die Software dokumentieren können?

Ihre Software muss die Compliance auf mehreren Ebenen sicherstellen:

Anlagen zu dieser Information

Diese Zusammenfassung wird durch folgende Muster-Anlagen ergänzt, die Ihnen als Hilfestellung dienen:
Muster-Anschreiben: Ein formelles Schreiben an Ihre Kosmetik-, Ofen- und Malerartikel-Hersteller, um die notwendigen Konformitätserklärungen und die Technische Dokumentation der Produktverpackungen anzufordern.
CSV-Beispieldateien: Muster zur Veranschaulichung, welche detaillierten Datenfelder (Stückliste, Lieferant, Gewicht etc.) für verschiedene Produkte (Parfüm, Kaminofen, Klebeband) in der Software erfasst werden müssen.

Itratos steht Servicepartnern und Onlinehändlern gerne beratend zur Seite und unterstützt Sie sowohl bei der Einhaltung der PPWR-Vorschriften als auch bei der technischen Umsetzung dieser komplexen Dokumentationspflichten.

Wir freuen uns über Ihre Bewertung, inwiefern diese Informationen für Sie hilfreich waren, über einen der beiden folgenden Links
https://www.jtl-software.de/servicepartner/itratos-limited-co-kg_929
https://g.page/r/CY-Gyo8XawH6EBM/review
 

Anhänge

  • PPWR-Anschreiben.pdf
    33,9 KB · Aufrufe: 10
  • PPSW_BEISPIEL_1.csv.txt
    1,1 KB · Aufrufe: 7
  • PPSW_BEISPIEL_2.csv.txt
    1 KB · Aufrufe: 3
  • PPSW_Daten_1.csv.txt
    705 Bytes · Aufrufe: 1
  • PPSW_Daten_2.csv.txt
    824 Bytes · Aufrufe: 1
  • PPSW_Daten_3.csv.txt
    801 Bytes · Aufrufe: 4

itratosTeam

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19. April 2007
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Hallo @MichaelH ,

aus den bisherigen Gesprächen mit Online Händlern bemerkten wir das sich einige noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt haben und keine Zeit haben sich da tief einzuarbeiten.
Bei den bisherigen Gesprächen hörte ich immer raus, das sich viele noch nicht bewusst sind was gefordert wird, deshalb auch die Beispiel im Anhang.
Deshalb erstellten wir ein paar Beispiele und das Musterschreiben im Anhang, um zu ermöglichen das die Händler das was nötig ist unmittelbar umsetzen können.

Der Post wurde deshalb bewusst kurz gehalten.
 

itratosTeam

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19. April 2007
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das Feedback auf die Beispiele und das Musterschreiben ist bisher positiv und für viele verständlicher als die Flut an Informationen auf den einzelnen Webseiten. Wir haben das Musterschreiben erstellt weil unsere Kunden darum gebeten haben, deshalb stellte ich diese Details auch hier als Anhänge zur Verfügung.

Der Post dient eigentlich dazu zentral alle Fragen gemeinsam zu klären, was einer möglichen Verwirrung entgegenwirkt.
 

MichaelH

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17. November 2008
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das Feedback auf die Beispiele und das Musterschreiben ist bisher positiv und für viele verständlicher als die Flut an Informationen auf den einzelnen Webseiten. Wir haben das Musterschreiben erstellt weil unsere Kunden darum gebeten haben, deshalb stellte ich diese Details auch hier als Anhänge zur Verfügung.

Der Post dient eigentlich dazu zentral alle Fragen gemeinsam zu klären, was einer möglichen Verwirrung entgegenwirkt.
Du beliebst zu scherzen ? 😂

"die Flut an Informationen auf den einzelnen Webseiten" ist nur die Spitze des Eisbergs und euer "Post" nützt rein gar nichts.
Das Alles ist viel zu branchenspezifisch als dass euer Gedöns irgendeinen Sinn macht.

Ich habe den Eindruck, dass ihr in Wahrheit völlig ahnungslos seid.
 

itratosTeam

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19. April 2007
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Hallo @MichaelH,

Deiner Reaktion "Das Alles ist viel zu branchenspezifisch als dass euer Gedöns irgendeinen Sinn macht." entsprechend muss ich vermuten das Du nicht erkennst
  • das es mir nur wichtig war das Musterschreiben zu teilen, damit andere Händler hier im Forum eine Grundlage haben und sich so, ohne große weitere Einarbeitung, die nötigen Konformitätserklärungen zu den Artikelverpackungen zu besorgen
  • das es mir nicht darum ging, alle Informationen von anderen Webseiten hier noch einmal zu posten, weil diese zum Großteil bereits bekannt sind und vielen aber nicht helfen.
Du kannst mir ja gerne in einem realen Produkt Beispiel mitteilen wie Du diesen Artikel bekommst, also ist die Lieferung
  1. auf eine Palette oder in einem Karton
  2. ist die Palette eine Einwegpalette
  3. sind auf der Einwegpalette oder dem Karton Aufkleber die gesondert entsorgt werden müssen
  4. sind die Produkte noch einem in einem Karton z.B. immer 10 Stück Gebinde
  5. usw. usw.
Egal welche Branche, die IST Erfassung ist immer die gleiche!
Diese ganzen externen Informationen geben dazu aber wenig Auskunft und ich stellte fest das viele Händler sich so tief noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben bzw. sich damit beschäftigen konnten. Es gab aber auch andere die dachte das es sich nur um den eigenen Versand handelt und es ausreicht den eigenen Versandkarton richtig zu erfassen.

In Deinem Post hast Du gefragte "Um was zu erreichen, Verwirrung?" und ich bezog dies auf meinen ersten Post. Jetzt teilst Du mit das die Quellen die Du verlinkt hast zur Verwirrung führen, dem kann ich nur zustimmen. Ohne mich wiederholen zu wollen, aber aus dem Grund hielt ich meinen Post zur starten des Themas bewusst kurz und ergänzte diesen um Produkt / Verpackungsbeispiele.

Im Anhang noch das Musterschreiben für Händler die mit Kaminöfen oder Kosmetik handeln, die Beispiele mit den Produktverpackungen sind bereits im meinem ersten Post zu finden
 

Anhänge

  • Muster_Anschreiben_Kosmetik.pdf
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  • Muster_Anschreiben_Ofen.pdf
    35,2 KB · Aufrufe: 2
  • Haha
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itratosTeam

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19. April 2007
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Macht nix, ihr seid ja "Berater", dann bratet mal schön, von irgendwas muss man ja leben.
Hallo @MichaelH,

o_O wir leben nicht von Beratung ;) wir bieten unseren Kunden ganz normalen JTL Service inkl. Shop Umsetzung etc.
Unsere Kunden kommen aber auch auf uns zu und bitten um Unterstützung zu solchen Themen, in die wir uns dann lediglich umfangreich einarbeiten, sofern es sich nicht um eine rein rechtliche Auskunft handelt.

Es ist einfach nur eine zusätzliche Serviceleistung, die zumindest unsere Kunden, zu schätzen wissen und glücklich 🥰 macht.
Wenn Dich das Thema so an-triggert, dann kann ich das durchaus nachvollziehen, aber ändern kann ich daran nichts. Mich persönlich trifft die PPWR nur, wenn jemand technische Unterstützung benötigt oder Fragen hat, die ich hier zu klären versuche.

Als erste Grundlage stellte ich Musterschreiben und Beispiele in diesem Post bereit, die dazu dienen dass jeder, ohne große Einarbeitung in das Thema, erkennt um was es geht und sich mit den Herstellern seiner Produkte bzw. den Herstellern der Produktverpackungen in Verbindung setzen kann.
Für diese Informationen bzw. das Musterschreiben, würden Berater, die nur von Beratung leben müssen 😂 bereits ein Honorar verlangen - aber diese Kosten wollte ich den Händlern hier ersparen.
 

itratosTeam

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19. April 2007
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Na denn, eure Seite ist nicht mal brauchbar responsive, das überzeugt enorm.
Hallo @MichaelH,

schau doch einfach mal ein paar unserer Kunden an 🧐
shop-naturpur.de / ondua.de / jamon.de ...

Wie der Spruch schon sagt, der "Schuster hat .." was uns auch bewusst ist, aber wir arbeiten bereits im Hintergrund an einer neuen Seite, aber die Aufgaben für Kunden gehen bei uns vor.
 
  • Haha
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itratosTeam

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19. April 2007
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Hallo @MichaelH,

ich haben Deinen Post berücksichtigt und erweitere meinen Post um die To-Do-Liste im Anhang.
Auch hier beschränke ich mich auf das wesentliche, aber ich denke die darin enthaltenen Details sollten allen Betroffenen hilfreich sein zumindest ist das meine Hoffnung ;)
Mal schauen welcher Querulant wieder was zu meckern :mad: hat :)
 

Anhänge

  • PPWR-TO-DO-Liste.pdf
    42,3 KB · Aufrufe: 7

MichaelH

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17. November 2008
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Querulant ? 😘

Muss ich QR-Codes auf meine Verpackungen drucken?
Ja, ab 2028. Der QR-Code soll Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und ggf. Wiederverwendung liefern. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher und bessere Sortierbarkeit im Recyclingprozess.

-> Auf den QR-Code für deinen Ofen und dein verpacktes Parfum mit Etikett und Zerstäuber bin ich gespannt.

Solange offizielle Leitlinien fehlen, warten viele Unternehmen ab. Aber genau dadurch geht wertvolle Zeit verloren. Unternehmen sollten jetzt die Grundlagen schaffen: saubere Datengrundlagen, klare Verantwortlichkeiten und Transparenz im Verpackungsportfolio. Wer das frühzeitig angeht, kann die PPWR nicht nur erfüllen – sondern daraus echte Vorteile ziehen.

-> Zitat: "Solange offizielle Leitlinien fehlen"

Weiters - von LUCID schon was gehört und den Pflichten die wir schon haben, vom Deckel bis zum Etikett ?

Für die Meisten ändert sich nicht viel und das was sich ändern muss ... da rinnt noch viel Wasser den Bach runter bis das schlagend wird inkl. Änderungen durch die EU und Fristverschiebungen ... das Alles ist noch so unausgegoren.

Und die ganzen China-Importeure, das Business wäre damit wohl beendet ?
Oder die ganzen Chinesen mit Pseudo-Sitz in der EU / DE welche nicht mal LUCID machen und es keinen kümmert ?
Oder wie willst du den ganzen Aufwand mit QR-Code & Co für ein Produkt im Wert von 47 Cent stemmen ?

Im Übrigen steht hier viel mehr Nützliches:
https://www.lizenzero.de/blog/eu-plant-neue-regelungen-fuer-verpackungen-die-ppwr-im-ueberblick/

Meine Devise dazu: Wer bereits LUCID macht, abwarten und Tee trinken.

Aber OK, vielleicht findest du ein paar Querulanten die bei dir mitmachen. :love:
 

itratosTeam

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19. April 2007
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Hallo @MichaelH,

ich bin kein Freund davon jemand zu belehren, aber Du scheinst Hersteller und Händler zu verwechseln.

Zum QR-Code:
  1. Hersteller = Ab Februar 2027 dürfen Hersteller mit einem Symbol in einen QR-Code darauf hinweisen, wenn sie ihre EPR-Pflichten im jeweiligen EU-Mitgliedstaat erfüllen.
  2. Händler = Auch im Online-Shop müssen diese Informationen verfügbar sein, und zwar vor dem Kauf. Achten Sie also darauf, dass entweder Ihre Produktbilder die relevanten Kennzeichnungen gut lesbar zeigen oder die entsprechenden Angaben (z. B. aus dem QR-Code) direkt auf der jeweiligen Produktseite zu finden sind. Auch Informationen zur ordnungsgemäßen Sammlung von Verpackungen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung müssen bereitgestellt werden (Art. 55).
Du als Händler musst Punkt 2 erfüllen, also nicht auf jedes Produkt selbst einen QR-Code kleben ;)

Was ich nicht verstehe, Du verlinkst auf andere Quellen mit besseren Informationen, aber hast Du die auch gelesen? 🧐

Deinen Rat "Wer bereits LUCID macht, abwarten und Tee trinken" an alle Händler die hier mit lesen, halte ich für unpassend und aus rein fachlicher Sicht für eine Fehleinschätzung.
Du betrachtest mit Deinem Hinweis nur den einen Karton der bei Dir pro Bestellung das Lager verlässt, dabei ignorierst Du die ganzen Verpackungen der Artikel die Du in diesem Karton versendest.

PS: Bei mir muss keiner mitmachen, alles was ein Händler braucht inkl. Musterschreiben sind in diesem Thread abrufbar und kann frei genutzt werden. Dir wünsche ich noch viel Spaß beim Tee trinken.
 

MichaelH

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17. November 2008
14.441
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Punkt 1/2
Die Einen dürfen die Anderen müssen ?

"Du als Händler musst Punkt 2 erfüllen, also nicht auf jedes Produkt selbst einen QR-Code kleben"
Ach nee ?!? Na, was denn nun, dürfen oder müssen ?

"Du betrachtest mit Deinem Hinweis nur den einen Karton der bei Dir pro Bestellung das Lager verlässt, dabei ignorierst Du die ganzen Verpackungen der Artikel die Du in diesem Karton versendest."

Tu ich nicht, mein lieber Freund und Gesangsgenosse - schon heute musst du wissen ob die Verpackungen entpflichtet sind oder nicht und auch wenn du es in ein anderes Land versendest.

Also LUCID für dich einfach erklärt:
Sendest du ein Produkt im Glas mit Deckel und Etikett von DE nach AT, dann musst du auch Glas und Deckel und Etikett in AT entpflichten, denn dein Hersteller wird dies wohl kaum für dich machen ... woher soll er denn wissen, dass du das Zeug nach AT sendest ?
Und war das Produkt in DE bereits entpflichtet (abhängig wo der Hersteller ist und wer es nach Deutschland holt/geholt hat), dann kannst du das natürlich gegenrechnen, denn du musst nicht direkt oder indirekt für 2 Länder zahlen.
Interessant wird es dann, wenn du ein Pfandprodukt von DE nach AT sendest.

Ist wohl neu für dich ?

Tee - danke, ich werde natürlich weiterhin mitlesen wie du Leute berätst. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

itratosTeam

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19. April 2007
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Hallo @MichaelH,

Du stellst Tatsachen schon sehr verdreht dar, ich vermute um den Eindruck zu erwecken das Du das Wissen hast und ich eben nicht.
Na gut, dann komme ich jetzt mal auf Deinen Spielplatz und zeige Dir das Dein Schäufelchen nicht Grün sondern Blau ist.

Zu dem Zweck verweise ich auf die externe Quelle und den nachfolgenden Abschnitt:
------
https://www.internetrecht-rostock.de/verpackungsverordnung-ppwr-2026-internethandel

Eine Registrierung im deutschen Verpackungsregister LUCID ist für einen deutschen Internethändler nicht notwendig, wenn
  • der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber einer Transportverpackung in Deutschland niedergelassen ist
und
  • der deutsche Internethändler die Transportverpackung ausschließlich benutzt, um die Ware nach Deutschland zu verschicken
Der Hersteller der Verpackung mit Sitz in Deutschland ist in diesem Fall registrierungspflichtig. Die Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz entfällt daher in diesen Fällen für den Internethändler.
------

Dein Gedankengang, also das die LUCID für alle hier lesenden Onlinehändler ausreichend ist, ist schlichtweg falsch.
Da Du anonym agiert, was sicher seinen Grund hat, kann ich nicht beurteilen ob Du ein Online Händler bist und über Wissen verfügst, ich kann es nur hoffen.

Zur LUCID: Es handelt sich hier um Register der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in Deutschland
Zur PPWR: Die PPWR ist eine neue EU-Verordnung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU schafft. Die PPWR wird das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) weitgehend ersetzen.

Du kannst gerne weiter beobachten, aber ich empfehle vor dem schreiben nachzudenken.
Aktuell gibt Du hier anderen die Empfehlung nichts zu tun bzw. behauptest die das die LUCID Verpflichtungen ausreichen, ohne im Ansatz daran zu denken, dass diese Hinweise anderen schaden könnten die sich daran halten.
Aber das ist eines der Probleme im Internet, durch die Anonymität melden sich alle zu Wort, die im realen Leben fachliche Diskussionen eher meiden.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Der Oberschlaue der vorgibt alles so anzugeben wie es für Alle zutrifft bist wohl du.
Zudem kannst du das von mir Geschriebene offensichtlich nicht erfassen, doch es noch ausführlicher für dich zu machen habe ich keine Lust.

Es ist tatsächlich erstaunlich wie du laufend zu dem von dir Geschriebenen stehst: "ich bin kein Freund davon jemand zu belehren, aber Du scheinst Hersteller und Händler zu verwechseln."
😂 😘
Dein "ich bin keiner der belehrt, aber" grenzt schon an Satire.

In dem Sinne: ich werde weiterhin deine Beratung mitlesen.
Und: ich bin Hersteller, Importeur und Händler und habe natürlich von nix eine Ahnung, geschweige denn von einer Komplexität die du noch nicht mal ansatzweise verstanden hast.

"Aber das ist eines der Probleme im Internet, durch die Anonymität melden sich alle zu Wort, die im realen Leben fachliche Diskussionen eher meiden."
Bist wohl ein echter Konfuzius der Neuzeit. Gratuliere.
 

itratosTeam

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19. April 2007
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Hallo @MichaelH,

aktuell kann ich nur vermuten das Du der MichaelH bis, oder nur der H, oder evtl. stimmt beides nicht, da Du Dich hinter der Anonymität versteckst. Bei der Reaktion auf diesen Thread habe ich persönlich das Gefühl das Du ein Mitbewerber bist, der sich von mir gestört fühlt - aber egal
Gut, gehen wir mal davon aus das Du der MichelH bis der nach eigenen Angaben ein Hersteller, Importeur und Händler ist.

Was ich dann nicht begreife, warum schreibst Du dann das die LUCID ausreicht?
Ich muss aus dem Grund erneut aus externen Quellen zutieren, um aufzuzeigen das Deine Darstellungen falsch sind.
In Deinem Fall müssten dieser Punkt geprüft werden:
https://www.internetrecht-rostock.de/verpackungsverordnung-ppwr-2026-internethandel

Wer ist registrierungspflichtiger Hersteller?

Die Definition des Herstellers ergibt sich aus Art. 3 Nr. 15 Verpackungsverordnung:

„Hersteller“ jeden Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, auf den, unabhängig von der Verkaufsmethode, auch im Wege von Fernabsatzverträgen, einer der folgenden Buchstaben zutrifft:
a) Der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber ist in einem Mitgliedstaat niedergelassen und stellt im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und von demselben Hoheitsgebiet aus Transportverpackungen, Serviceverpackungen oder Primärproduktionsverpackungen, ob als Einwegverpackungen oder als wiederverwendbare Verpackungen, erstmals bereit; oder
b) der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber ist in einem Mitgliedstaat niedergelassen und stellt im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und von demselben Hoheitsgebiet aus Produkte, die in anderen Verpackungen als den in Buchstabe a genannten verpackt sind, erstmals bereit; oder
c) der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber ist in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen und stellt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats Transportverpackungen, Serviceverpackungen oder Primärproduktionsverpackungen, ob als Einwegverpackungen oder als wiederverwendbare Verpackungen, direkt an Endabnehmer erstmals bereit; oder
d) der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber ist in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen und stellt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats Produkte, die in anderen Verpackungen als den in Buchstabe c genannten verpackt sind, direkt an Endabnehmer erstmals bereit; oder
e) der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber ist in einem Mitgliedstaat niedergelassen und packt verpackte Produkte aus, ohne ein Endabnehmer zu sein, es sei denn, eine andere Person ist im Sinne von Buchstabe a, b, c oder d der Hersteller;

Da ich leider keine Zeit mehr habe, nur noch kurz zu Konfuzius
Ich glaube das Du mit dem Hinweis "Bist wohl ein echter Konfuzius der Neuzeit. Gratuliere." erneut falsch informiert bist.:thumbsdown:
Mein Ziel ist eine fachliche Diskussion - "Konfuzius war ein chinesischer Philosoph, der sich auf ethische Prinzipien und soziale Harmonie konzentrierte" - die nicht Bestandteil dieses Threads sind. Wenn ich mich derartig betätigen würde, dann wärst Du sicher ein geeigneter Kursteilnehmer, gerade zum Thema soziale Harmonie.
Erklärung warum: Wahre soziale Harmonie ist nicht die Abwesenheit von Konflikten, sondern die Fähigkeit, diese konstruktiv zu bewältigen und Unterschiede zu tolerieren
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.441
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Dich soll man erst nehmen mit deinem BlaBla, aber mich nicht ?
Jetzt leidest schon unter Verfolgungswahn ?

😂

Dass du viel Fantasie hast, hast du bereits bewiesen.
Im Gegensatz zu dir bin ich Unternehmer mit Shop im Sinne von Hersteller, Importeur und Händler und das seit 19 Jahren.
Insofern waren schon viele Vorgaben umzusetzen und ich weiß warum ich schreibe was ich schrieb.

Wie gesagt, ich werde dein "Bemühen" weiterhin mit Interesse beobachten.
Aber mit Hausverstand.
Man lernt ja mit den Fehlern der Anderen.
 

itratosTeam

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19. April 2007
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Bamberg
Hallo @MichaelH,

ich zeigte Dir lediglich auf Basis externer Quellen das Deine Behauptungen z.B. das die LUCID ausreicht falsch sind.
Du behauptest dass das was ich mitteile und mit externen Quellen belege falsch ist, weil Du "Im Gegensatz zu dir bin ich Unternehmer mit Shop im Sinne von Hersteller, Importeur und Händler und das seit 19 Jahren." allein das nötige Wissen hast - was Du aber nicht auf Basis externer Quellen belegen kannst und das auch nicht willst.

Das bedeutet, dass Deine Behauptung über allen Tatsachen erhaben sind und Du alle Quellen die Dir zeigen, dass Deine Darstellung falsch ist, gänzlich ignorierst.
Ich kennen solche unsinnigen Diskussionen bereits aus Corona Zeiten, oder in Bezug zur AFD ;) da werden auch alle Tatsachen als Falschinformationen bzw. Falschinformationen als Tatsachen interpretiert - oder die Diskussionspartner behaupten wie Du, sie wissen es weil sie es wissen und alle anderen einfach schlecht informiert sind. :eek:

OT AN

Ich weiß zwischenzeitlich wie ich Dich einstufen kann, in dem Thread https://forum.jtl-software.de/threads/umstellung-auf-shop5-geschafft.238560/#post-1298517 wirst Du belächelt weil Du Stolz verkündest das Du es geschafft hast 4 Jahr nach der Veröffentlichung des JTL5Shop auf diesen umzusteigen.
Lustig finde ich in dem Zusammenhang das Du mich kritisiert hast, nur weil wir keine Zeit finden unsere Website zu aktualisieren, ich denke das ein Onlineshop viel wichtiger ist

Von unseren Kunden weiß ich das sie kaum Zeit haben, deshalb kümmern wir uns auch um das erstellen von Support Tickets und den Termin mit dem JTL Support. Du scheinst aber sehr viel Zeit zu haben und hängst hier viel im Forum herum. Ich bin hier über 1 Jahr länger registriert als Du, aber dennoch bin ich weit entfernt von Deinen ca. 14.400 Beiträgen.

Noch viel Spaß beim beobachten 🧐
Wir sollten das Thema aber jetzt begraben, da Du Dich nicht am fachlichen Austausch beteiligen willst, so wie es eigentlich von mir beabsichtigt war.
Ich hätte mir ehrlich gewünscht das jeder etwas beisteuert und man dann gemeinsam zu einer Lösung kommt, hmm, aber dann kamst Du.
 
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