AW: Packstationen
@Scoutladen:
Wenn der Kunde trotz mehreren Hinweisen trotzdem eine Packstation einträgt, würde ich den Vertrag stornieren oder ihn auffordern, entweder eine "normale" Adresse anzugeben oder die Mehrkosten für DHL-Versand zu zahlen.
Es steht dir ja schließlich frei, ob du die Bestellung so annimmst, wie der Kunde sie abgibt - hängt aber von deinen AGB ab, ob der Kunde selbst den Kaufvertrag eingeht oder nur eine für ihn verpflichtende Bestellung eingeht und du erst durch explizite Bestätigung den Kaufvertrag "perfekt" machst. In letzterem Fall kannst du jederzeit die Bestellung stornieren oder mit entsprechenden Änderungen zur erneuten Bestätigung durch den Kunden zurücksenden. In ersterem Fall bist du jedoch an die Bedingungen gebunden, wobei der Kunde bei Vertragsschluss deine AGB akzeptiert, wo du natürlich den Versand an gewisse Adressen (z.B. Packstationen, Paket-Shops o.ä.) ausschließen kannst.