Neu OSS aktiv – Ausnahme für Eventtickets mit deutschem Leistungsort möglich?

Games-island

Aktives Mitglied
7. März 2019
35
6
Hallo zusammen,


wir nutzen im JTL- Shop das OSS-Verfahren, sodass die MwSt automatisch anhand des Lieferlandes berechnet wird (B2C EU). Das funktioniert für unsere normalen Waren auch einwandfrei.


Jetzt haben wir jedoch folgendes Problem:


Wir verkaufen unter anderem Eventtickets für Veranstaltungen in Deutschland. Der Leistungsort ist also Deutschland. Nach unserem Verständnis müsste hier immer die deutsche MwSt (19 %) greifen – auch wenn der Käufer z. B. aus Österreich oder einem anderen EU-Land bestellt.


Aktuell berechnet der Shop bei ausländischen Lieferadressen jedoch automatisch den jeweiligen ausländischen Steuersatz (wegen OSS-Logik).


Unsere Frage:


Gibt es in JTL eine Möglichkeit, bestimmte Artikel (z. B. Eventtickets) von der OSS-Lieferland-Logik auszunehmen und immer mit deutscher MwSt zu berechnen?


Idealerweise ohne komplettes Workaround mit separatem Shop oder ähnlichem.


Hat jemand das schon einmal umgesetzt oder eine saubere Lösung (z. B. über Steuerklassen, Funktionsattribute oder Plugin)?


Vielen Dank schon mal!
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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1.957
Vermutlich wird das so nicht gehen und ob das steuerlich so korrekt ist wie du es gerne hättest, weiß ich nicht.

Doch wenn der Leistungsort DE ist, warum gibst du dann nicht einfach eine Lieferadresse in DE an, also den Leistungsort.
D.h. Lieferadresse "Event XY, DE-12345 Zuffenhausen", da das Ticket ja dort vorgelegt und eingelöst wird ?
 

Games-island

Aktives Mitglied
7. März 2019
35
6
Hi,





danke für deine Antwort. Das mit der Steuerthematik haben wir schon prüfen lassen.


Ich verstehe nicht genau, wie du das meinst. Die Kunden bestellen ja im Onlineshop und eine Lieferung erfolgt nicht, da das Ticket digital ist.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.612
1.957
Was soll ich sagen, wenn schweizer Kunden bei uns abholen, dann müssen sie ihren Namen und unsere Adresse als Lieferadresse angeben, da nicht in die Schweiz geliefert wird.
Insofern müssten eure Kunden eben den Veranstaltungsort als Lieferadresse angeben.

Wie du das machen sollst ... keine Ahnung.
 

Games-island

Aktives Mitglied
7. März 2019
35
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Naja, das ist ja kein praktikabler Ansatz für unser nächstes Event haben wir zb. 400 Tickets, die letztes Jahr in 5 Minuten ausverkauft waren da wird kein Kunde die Lieferadresse anpassen.

Trotzdem danke für deinen Input.

Vielleicht gibt´s die Möglichkeit das über ein Artikel Attribut zu steuern? So wie Max Bestellmenge
 

css-umsetzung

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css-umsetzung
Dann würde ich die Lieferadresse im Template modifizieren, so das diese vom Kunden nicht ausfüllbar ist und mit den Eventdaten befüllen,
was ja über Artikelattribute ginge, damit es individuell gesteuert werden kann.

Es wird ja eh nur elektronisch ausgeliefert oder?
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.612
1.957
Tja, es gibt sicherlich eine Möglichkeit dies aufwändig durch alle Statistiken, Schnittstellen und Abrechnungen durchzuschleusen ...
... der Leistungsort ist und bleibt aber der Veranstaltungsort, insofern wirst du eine Lieferadresse als Leistungsadresse benötigen.

Und wenn du 400 Tickets in 5 Minuten verkaufst, dann kannst du 200 die zu blöd sind die Bestellung richtig zu erfassen auch problemlos wieder stornieren. ;)