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Guest
Hallo Forum, ich habe seit einiger Zeit schon einen Onlineshop in Betrieb. Nun hat mich das Wiederrufsrecht zur Verzweifelung gebracht.
Nun wollte ich hier mal Fragen ob es eine Möglichkeit gibt das Wiederrufsrecht etwas auszuhebeln.
Da mir Kunden oft Sachen zurücksenden, die zwar total in Ordnung waren aber ihnen halt nicht gefallen haben.
Oft hab ich das Problem das ich diese Artikel nie mehr loswerde. Zudem entsteht für mich durch das Wiederrufrecht eher ein verlust als ein Gewinn.
Nun habe ich erfahren das es wohl geht wenn man auf seine Seite schreibt das die Artikel nur für gewerbliche Kunden sind das WRB komplett unwirksam zu machen. Wie sieht es nun aber aus wenn ein Privatkunde also Endkunde oder wioe man Ihn auch nennen mag etwas kauft.
Verzichtet er somit rechtskräftig auf sein Wiederrufrecht?
Gibt es andere Möglichkeiten das Wiederrufsrecht etwas zu meinen gunsten zu verbessern? Wie Rücknahme nur ungeöffnet oder so was in der Art?
Danke schonmal
Nun wollte ich hier mal Fragen ob es eine Möglichkeit gibt das Wiederrufsrecht etwas auszuhebeln.
Da mir Kunden oft Sachen zurücksenden, die zwar total in Ordnung waren aber ihnen halt nicht gefallen haben.
Oft hab ich das Problem das ich diese Artikel nie mehr loswerde. Zudem entsteht für mich durch das Wiederrufrecht eher ein verlust als ein Gewinn.
Nun habe ich erfahren das es wohl geht wenn man auf seine Seite schreibt das die Artikel nur für gewerbliche Kunden sind das WRB komplett unwirksam zu machen. Wie sieht es nun aber aus wenn ein Privatkunde also Endkunde oder wioe man Ihn auch nennen mag etwas kauft.
Verzichtet er somit rechtskräftig auf sein Wiederrufrecht?
Gibt es andere Möglichkeiten das Wiederrufsrecht etwas zu meinen gunsten zu verbessern? Wie Rücknahme nur ungeöffnet oder so was in der Art?
Danke schonmal