Neues WRR - Hinsendekosten grundsätzlich zu erstatten? Auch bei Teilwiderruf?

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
Hallo,

bin heute über diesen Teil hier gestolpert:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.


Bisher war es doch so, wenn ein Kunde nur einen Teil der Lieferung zurück geschickt hat, dann mussten die Hinsendekosten nicht erstattet werden (z. B. bei 3 Kleidern, eins retoure).

Wie verhält es sich denn jetzt?


 

postencent

Aktives Mitglied
12. Mai 2014
16
0
AW: Neues WRR - Hinsendekosten grundsätzlich zu erstatten? Auch bei Teilwiderruf?

Da ändert sich auch weiterhin nichts
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Neues WRR - Hinsendekosten grundsätzlich zu erstatten? Auch bei Teilwiderruf?

Ehrlich gesagt, ist das aber für den Kunden verwirrend und bringt uns in Erklärungsnot, weil die Ausnahme bei Teilwiderruf nicht erfasst ist ... Kann man die WRB entsprechend ergänzen oder sollte man das lieber lassen?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neues WRR - Hinsendekosten grundsätzlich zu erstatten? Auch bei Teilwiderruf?

Warum bringt euch das in Erklärungsnot?

Wenn der Kunde mindestens 1 Teil behalten will, dann hat er auch für den Versand dieses einen Teils zu zahlen!
Ansonsten könnte der geneigte Kunde ja immer 2 Teile bestellen, 1 zurückschicken und darauf bestehen, dass die Portokosten zurückerstattet werden. Wenn die dann zurückerstattet werden, hat er sein eines Teil ohne Versandkosten bekommen, was ziemlich dämlich wäre...
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Neues WRR - Hinsendekosten grundsätzlich zu erstatten? Auch bei Teilwiderruf?

Habe jetzt auch noch mal im Netz nachgelesen, diesbezüglich hat sich nichts geändert. War nur etwas verwirrt, weil da steht "einschließlich die Lieferkosten" bei Vertragswiderruf. Passt alles.

Das mit 2 bestellen, 1 behalten wegen Portokosten ist ein kleiner Denkfehler ... Seit heute muss er die Rücksendung bezahlen, weshalb ihm das nix bringen würde ;)
 
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