Neu Neues Plugin: Erweiterter Widerrufsbutton für JTL-Shop

Peter Hagel

Offizieller Servicepartner
SPBanner
20. August 2019
14
6

Erweiterter Widerrufsbutton für JTL-Shop​

Hallo zusammen,

wir möchten euch heute unser neues Plugin für den JTL- Shop vorstellen: den Erweiterten Widerrufsbutton.

Extension Store:
https://www.jtl-software.de/extension-store/erweiterter-widerrufsbutton-fuer-jtl-shop-jtl-shop-5

Mit dem Plugin möchten wir den Widerrufsprozess im JTL-Shop für Kunden deutlich komfortabler gestalten und gleichzeitig die bestehende Funktionalität sinnvoll erweitern. Besonders bei komplexeren Bestellungen oder individuellen Anforderungen bietet das Plugin mehr Flexibilität und eine bessere Benutzerführung.

Was erweitert das Plugin?​

  • Teilwiderrufe bei gemischten Bestellungen
  • Erweiterte Fristenberechnung inkl. Versanddatum & Lieferzeiten
  • Integration direkt im Kundenkonto
  • Ausschluss bestimmter Artikel per Attribut
  • Validierung über Bestellnummer + E-Mail
  • Erweiterte Bestätigungs-E-Mails
Besonders wichtig war uns dabei, dass sich das Plugin sauber in bestehende JTL-Shop-Prozesse integriert und sowohl mit älteren als auch aktuellen Shop-Versionen funktioniert.

Kompatibilität & Datenhaltung​

Bei JTL-Shop-Versionen unter 5.7.x übernimmt das Plugin die komplette Widerrufsabwicklung selbst.
Ab JTL-Shop 5.7.x erweitert das Plugin die neue native Widerrufsfunktion des Shops gezielt weiter.

Bestehende Daten können dabei automatisch übernommen werden. Erweiterte Informationen wie Teilwiderrufe oder betroffene Positionen werden zusätzlich strukturiert gespeichert, damit auch komplexere Widerrufsvorgänge sauber nachvollziehbar bleiben.

Vielleicht hilft das Plugin ja dem einen oder anderen hier weiter.
Feedback, Ideen oder Fragen sind natürlich jederzeit willkommen.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
2.647
825
Flensburg
Hallo @Peter Hagel,

da Du explizit nach Feedback fragst, sind hier ein paar Dinge, die mir aufgefallen sind:
  1. Ihr schreibt "rechtssicher". Das scheint mir zumindest aktuell ein ziemlich gewagter Begriff zu sein. Selbst Juristen können aktuell noch keine Rechtssicherheit gewährleisten, so undurchdacht das Gesetz im Detail leider ist. Ich besitze zwar auch eine meiner Meinung nach begründete Rechtsauffassung, aber von Rechtssicherheit derselben würde ich niemals sprechen.
  2. Mit dem Begriff "rechtssicher" würde nach meinem Verständnis etwas einhergehen, was Ihr womöglich gar nicht wollt, nämlich eine potentielle Haftung, wenn die Justiz in einem letztinstanzlichen Urteil zu einer anderen als der Euren gelangt.
  3. Was Ihr unter "Automatische Fristenberechnung je Bestellung" schreibt, kann maximal als Anhaltspunkt dienen, aber nicht als für den konkreten Fall zutreffende Berechnung des Fristablaufs. Solange Ihr nicht das Datum der Zustellung habt und gleichzeitig sicherstellen könnt, dass auch die anderen Bedingungen für Fristbeginn und -ablauf erfüllt sind, kommt da im schlimmsten Fall eine Widerrufsverweigerung heraus, die nicht rechtens ist. Wenn ich ein Abmahnverein wäre, würde ich jetzt schon mal die Messer wetzen.
  4. "Die Prüfung erfolgt über Bestellnummer und E-Mail-Adresse oder direkt über das Kundenkonto" dürfte datenschutzrechtlich unzulässig sein. Gefundenes Fressen für Leute, die mal ausprobieren, ob jemand anderes etwas bestellt hat. Oder halt für interessierte Bots. Verschiebt Ihr die Prüfung gänzlich in das Kundenkonto (als optionale Möglichkeit) ist das ja kein Problem. Es sieht im Screenshot sogar so aus, als wäre das Feld der Bestellnummer ein Dropdownfeld, das bereits bei Eingabe vom Namen und/oder der Mailadresse (und ohne eingeloggt zu sein) Bestellungen und unten deren Inahlt auflistet.
 
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Peter Hagel

Offizieller Servicepartner
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20. August 2019
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Hallo @Peter Hagel,

da Du explizit nach Feedback fragst, sind hier ein paar Dinge, die mir aufgefallen sind:
  1. Ihr schreibt "rechtssicher". Das scheint mir zumindest aktuell ein ziemlich gewagter Begriff zu sein. Selbst Juristen können aktuell noch keine Rechtssicherheit gewährleisten, so undurchdacht das Gesetz im Detail leider ist. Ich besitze zwar auch eine meiner Meinung nach begründete Rechtsauffassung, aber von Rechtssicherheit derselben würde ich niemals sprechen.
  2. Mit dem Begriff "rechtssicher" würde nach meinem Verständnis etwas einhergehen, was Ihr womöglich gar nicht wollt, nämlich eine potentielle Haftung, wenn die Justiz in einem letztinstanzlichen Urteil zu einer anderen als der Euren gelangt.
  3. Was Ihr unter "Automatische Fristenberechnung je Bestellung" schreibt, kann maximal als Anhaltspunkt dienen, aber nicht als für den konkreten Fall zutreffende Berechnung des Fristablaufs. Solange Ihr nicht das Datum der Zustellung habt und gleichzeitig sicherstellen könnt, dass auch die anderen Bedingungen für Fristbeginn und -ablauf erfüllt sind, kommt da im schlimmsten Fall eine Widerrufsverweigerung heraus, die nicht rechtens ist. Wenn ich ein Abmahnverein wäre, würde ich jetzt schon mal die Messer wetzen.
  4. "Die Prüfung erfolgt über Bestellnummer und E-Mail-Adresse oder direkt über das Kundenkonto" dürfte datenschutzrechtlich unzulässig sein. Gefundenes Fressen für Leute, die mal ausprobieren, ob jemand anderes etwas bestellt hat. Oder halt für interessierte Bots. Verschiebt Ihr die Prüfung gänzlich in das Kundenkonto (als optionale Möglichkeit) ist das ja kein Problem. Es sieht im Screenshot sogar so aus, als wäre das Feld der Bestellnummer ein Dropdownfeld, das bereits bei Eingabe vom Namen und/oder der Mailadresse (und ohne eingeloggt zu sein) Bestellungen und unten deren Inahlt auflistet.
Hallo @frankell,

danke für dein Feedback.
in den ersten 2 Punkten gebe ich dir recht. Das ist wohl etwas gewagt gewesen :) Wir haben den text entsprechend geändert. Danke für den Hinweis.

zum 3ten Punkt: Dies ist uns auch klar weshalb wir in den Optionen eine Karrenzeit eingebaut haben, im neusten Update die Lieferzeit der jeweiligen Versandart heranziehen und auch optional die Fristberechnung komplett ausschaltbar gemacht haben. Hier kann jeder Händler die individuell einstellen.

zu 4tens: Die Prüfmechanik Email Adresse und Bestellnummer: Diese beiden Faktoren sind im JTL Shop 5.7+ von JTL selbst angewandt worden. Wir haben dieses Vorgehen von der Ursprungsfunktion von JTL übernommen. Unser Plugin gibt keine Information ohne absolut korrekte Eingaben herraus. Das Dropdown von dem du sprichst erscheint nur im eingeloggten Zustand. Im Ausgeloggten Zustand ist das Feld der Bestellnummer ein normaler Input (ohne autocompletion). Den Widerruf nur im eingeloggten Zustand zu ermöglichen entspricht (meines Kenntnissstandes) nicht der Vorgabe, vorallem wie soll ein Gastbesteller ohne Kundenkonto dann widerrufen?
 

css-umsetzung

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Peter Hagel

Offizieller Servicepartner
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20. August 2019
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Nein, JTL prüft nichts, bzw. nur ob die Felder ausgefüllt wurden, es hört sich bei dir so an, als ob du prüfst, ob die E-Mail zur Bestellnummer passt.
Habe das eben getestet und tatsächlich.... dann habe ich das wohl falsch im Kopf gehabt. Ok, dann werde ich das Prüfen von Email und Bestellnummer im nicht eingeloggten Zustand ebenfalls ein, ausschaltbar machen. Im eingeloggten Zustand wird über den Dropdown dem Kunden eh alle seine Bestellungen angezeigt.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
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Den Widerruf nur im eingeloggten Zustand zu ermöglichen entspricht (meines Kenntnissstandes) nicht der Vorgabe, vorallem wie soll ein Gastbesteller ohne Kundenkonto dann widerrufen?

Deswegen hatte ich "optional" gesagt:

Verschiebt Ihr die Prüfung gänzlich in das Kundenkonto (als optionale Möglichkeit) ist das ja kein Problem.

Soll heißen:

Ohne Prüfung auch ohne vorherigen Login. Mit Prüfung nur optional, dann aber mit vorherigem Login.

Hol dir mal vom Händlerbund das Hinweisblatt, da ist ganz gut beschrieben (was die glauben), wie das derzeit umgesetzt werden darf.

Auch hier gerne noch einmal mein Hinweis aus einem anderen Thread: https://forum.jtl-software.de/threa...nden-auch-ohne-bestellung.246557/post-1348759
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
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Flensburg
Ich warte mindestens auf die zweitinstanzlichen Urteile. Aber ist auch gut möglich, dass das vergleichsweise schnell beim BGH landet.

EDIT: Wobei das Ganze sehr wahrscheinlich eh dem EuGH vorgelegt wird. Also wieder Jahre ohne Rechtssicherheit... :(
 
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