Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Bei mir/uns trägt ab 13.6. die Rücksendekosten..

  • der Kunde

    Votes: 67 93,1%
  • weiterhin ich/wir

    Votes: 5 6,9%

  • Gesamtzahl der Stimmen
    72

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
693
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

RSK zahlt bei uns knallhart der Kunde, Service hin oder her, wir haben keine Lust auf unnötige Kosten durch Spaßeinkäufe.

Wir warten auf ein Gesetz, dass wir noch zusätzlich die entstandenen Kosten für HINversand abziehen dürfen ;)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

dann aber direkt mit Strafgebühren wegen unnötiger Arbeit des VERkäufers :D
So witzig ist das eigentlich nicht...
Wenn man bedenkt, dass jede Retoure aus einem "Spaßeinkauf" den Händler mehrfach Geld kostet...
* Porto Hinversand
* Kosten für das "Aus dem Lager nehmen" und Verpacken [sowohl Personal als auch Material]
* Kosten für die Wiederannahme und Wiedereinstellung ins Lager
* ggf. Kosten durch Prüfung der Ware (angebrochene Packung, entfernte Label, "falsche" Verpackung, Prüfung auf Schäden)
Da ist man schnell im Bereich von 20 - 50 Euro pro Sendung, die als Verlust entstehen und bei denen der Kunde mit der (neuen) Regelung doch geradezu günstig bei wegkommt. Als Händler hingegen musst du eben genau diese Kosten auf alle anderen Kunden umlegen...
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

ab 13/06/14 trägt bei uns der Kunde die RSK
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.296
693
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

So witzig ist das eigentlich nicht...
Wenn man bedenkt, dass jede Retoure aus einem "Spaßeinkauf" den Händler mehrfach Geld kostet...
* Porto Hinversand
* Kosten für das "Aus dem Lager nehmen" und Verpacken [sowohl Personal als auch Material]
* Kosten für die Wiederannahme und Wiedereinstellung ins Lager
* ggf. Kosten durch Prüfung der Ware (angebrochene Packung, entfernte Label, "falsche" Verpackung, Prüfung auf Schäden)
Da ist man schnell im Bereich von 20 - 50 Euro pro Sendung, die als Verlust entstehen und bei denen der Kunde mit der (neuen) Regelung doch geradezu günstig bei wegkommt. Als Händler hingegen musst du eben genau diese Kosten auf alle anderen Kunden umlegen...

Genau das ist ja der Punkt!

Ich bekomme leider DANN einen HASS, wenn etwas zurück kommt "aus Versehen falsche Größe/Farbe bestellt" , sorry also genau DA gehören Strafgebühren drauf, doppelt und dreifach!

Ware kommt zurück, muss kontrolliert werden, eingebucht werden, Gutschrift erstellen blablabla ... VIEL zu einfach und billig für Kunden.

DAHER KEINE RSK!!!
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

"aus Versehen falsche Größe/Farbe bestellt" , sorry also genau DA gehören Strafgebühren drauf, doppelt und dreifach!

Ganz so einfach ist das nicht. Beim Onlinehandel, gerade bei Textilien, haben nunmal beide Seiten ein Risiko, vor allem das die Größe der bestellten Ware nicht der entspricht, die es sein soll oder die Größe ist korrekt, trotzdem zwickt es irgendwo. Aus diesem Grund gibt es die Anprobemöglichkeit im stationären Handel, online gibt es diese nicht, deshalb gibt es das Widerrufsrecht. Ich gehe hier von dem Fall aus, das die korrekte Größe bestellt wurde, aber trotzdem irgendwas nicht sitzt, wir menschen sind nunmal verscheiden. Hier würde ich den Käufer nicht noch mit zusätzlichen Gebühren strafen.

Bei Spaßbestellungen, Annahmeverweigerungen, 10 Teile bestellt, 9 zurück oder gänzlichem ignorieren genau angegebener Maße, sieht es natürlich anders aus, aber es ist schwer und müsste immer am Einzelfall ausgemacht werden, was Streitereien nach sich zieht.

Trotzdem sollte der Kunde sensibilisiert werden, dass Versand eben wirklich kostet und generell das man das eben nicht so einfach überall mit einkalkulieren kann, wenn der nächste Wohnzimmerhändler fürn Appl und nen Ei versendet...
 

3po

Sehr aktives Mitglied
30. August 2011
2.594
98
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Wir gehören in dieser Umfrage zu den wenigen, die die Kosten weiterhin übernehmen werden. Wir haben eine Rücklaufqoute von etwas mehr als 10%, von diesen 10% sind 90% aus der Warengruppe Textilien. In unserem Kernsegment sind es überwiegend technische Artikel, hier kommt nahezu nichts zurück.

Ich denke, es werden einige die hier die Kosten auf den Kunden abwälzen wollen wieder zurück rudern, vor allem diejenigen aus der Textilbranche. Wie XYZ geschrieben hat, und ich denke jeder auch schon selbst erfahren hat, sind Größenangaben in Textilien nicht immer gleich, mal passt es, mal nicht. Oder mal sieht es auf dem Foto bei der Puppe super aus, an einem selber schei... Hierfür den Kunden zu bestrafen ist kontraproduktiv und wird mit großer Wahrscheinlichkeit große Umsatzeinbußen hervorbringen. Es ist also abschliesend zu sagen, das es eine sehr individuelle, sortimentenabhängige Entscheidung ist.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Ich weiss nicht ob es hier schon angesprochen wurde, aber die Gefahr bei nicht Übernahme der Rücksendekosten ist ja auch dass die Kunden dann wegen Mangel zurückschicken und dem Mangel selbst etwas "Nachhelfen". Niemand kontrolliert und dokumentiert den Zustand aller Nähte und dergleichen bei Textilien vor dem Versenden. Rücksenden wegen Mangels ist ja weiterhin kostenlos und schon hat man nicht nur die Versandkosten sondern auch noch ein kaputtes Teil am Hals.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Ich weiss nicht ob es hier schon angesprochen wurde, aber die Gefahr bei nicht Übernahme der Rücksendekosten ist ja auch dass die Kunden dann wegen Mangel zurückschicken und dem Mangel selbst etwas "Nachhelfen". Niemand kontrolliert und dokumentiert den Zustand aller Nähte und dergleichen bei Textilien vor dem Versenden. Rücksenden wegen Mangels ist ja weiterhin kostenlos und schon hat man nicht nur die Versandkosten sondern auch noch ein kaputtes Teil am Hals.
Hier muss man wiederum unterscheiden:
Rücksendung wegen Mangel -> Gewährleistungsfall...
Rücksendung OHNE Mangel -> Widerrufsfall...

Im Gewährleistungsfall MUSS dem Händler zugestanden werden, dass er mindestens 2x nachbessern darf, BEVOR der Kunde zwischen Wandlung des Vertrages -ODER- Minderung des Kaufpreises wählen kann.
Wenn also z.B. die Nähe kaputt sind, musst du als Händler NICHT das Geld zurücküberweisen, sondern kannst z.B. ein Austausch-Stück zurückschicken -oder- eine Reparatur (auf deine Kosten) durchführen.
Und klar - hier gilt der Vertrag nicht als erfüllt, deshalb muss der Händler jeweils die Versandkosten (sowohl Kunde->Händler als auch Händler->Kunde) tragen...
Sollte der Mangel hingegen schon vor Versand der Ware bestanden haben, so hast du als Verkäufer i.d.R. auch Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Großhändler, weil dieser dir bei der Lieferung ja einwandfreie Ware liefern sollte...
Sollte sich herausstellen, dass der Kunde die Sachen absichtlich beschädigt hat (und das kann man z.B. bei Nahtfehlern nachweisen, ob ein Faden gerissen ist oder ob er durchgeschnitten wurde), dann ist es kein Gewährleistungsfall mehr. Wichtig ist natürlich, dass für die Gewährleistung die 6-monatige Beweislastumkehr gilt, d.h. du die ersten 6 Monate lang beweisen musst, dass die Ware einwandfrei war, während nach Ablauf eben jener 6 Monate der Kunde beweisen muss, dass die Ware (bei Übergabe(!)) nicht einwandfrei war. Und sollte es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handeln, so muss der Kunde die Kosten für Rücksendung zu dir und die dann wieder erfolgende Zustellung beim Kunden tragen.

Im Widerrufsfall kann der Kunde SOFORT sein Geld zurück verlangen (das ist ja Sinn des Widerrufs). Ob und inwiefern hier die RSK getragen werden, darf ja ab Morgen jeder selbst entscheiden.
Sollten hierbei Mängel erkennbar werden, so KANN der Kunde sich zwar ggf. auf die Gewährleistung berufen - nur hier gilt dann auch: Sollte es KEIN Gewährleistungsfall sein, haftet der Kunde für Schäden an der Ware [sofern sie nicht auch bei der Prüfung im Laden hätten entstehen können]. Abgerissene Etiketten sind also z.B. sehr wohl ein Mangel, für den der Kunde geradestehen muss.
 

Kaj

Gut bekanntes Mitglied
27. September 2013
820
2
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Wir haben im Textil-Bereich 5 % Rücksendequote. Ab 25 € Versandfrei. Bei uns wird der Kunde die Rücksendekosten tragen. Wir haben ja schon die Hinsendekosten, außerdem steht uns der Artikel im schlimmsten Fall 14 Tage nicht zum Verkauf. Alle weiteren Kosten wurden ja schon genannt.

Ich denke Kunden die schon mit dem Antrieb "retour senden" beim Händler kaufen, sollten bei Zalando und Co kaufen. Wir messen auf Wunsch aus und achten auf eine gute Beschreibung der Artikel.

Wir haben schon jetzt mit kaputten Nähten und und und zu tun. Haben aber auch einen guten Anwalt und scheuen uns nicht den zu aktivieren.

Gruß Kaj
 

Manny

Gut bekanntes Mitglied
14. November 2012
172
1
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Ich denke der Onlinehandel boomt u.a. auch gerade deshalb so weil eben der Kunde im Vgl. zum stationären Handel kein höheres Risiko/Kosten hat. Im Gegenteil, er spart sich die Fahrt in die Stadt, den Stress in den GEschäften etc.
Mit zusätzlichen Gebühren würde der Umsatz erheblich einbrechen. Mit Übernahme der RSK für den Kunden zieht er erstmals gleich mit den st. Handel.. Jetzt gibt es ja quasi nur noch Stress und Zeitvorteil.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Im Gegenteil, er spart sich die Fahrt in die Stadt, den Stress in den GEschäften etc.

Hier wird immer nur eine Seite der Medaille betrachtet. Warum wird immer vorausgesetzt, dass ein Einkauf im Laden Stress für jedermann ist?

Onlineeinkauf kann ebenso in Stress ausarten, eventuell bekommt man keine Lieferung, kein Geld zurück, der Zusteller baut Scheiße, man rennt seiner Lieferung hinterher etc. . und manche Leute bestellen so viel online, dass sie schier den Überblick verlieren, was sie wann wo bestellt haben. Sein Paket muss man bei Eis und Schnee evtl. genauso von der nächsten Post abholen. Ob man hier von so großen Vorteilen für den Kunden zwischen Onlinekaugf und Ladenkauf reden kann und man darauf basierend die Rücksendekosten erlässt, ich weiß ja nicht.

Um ins Ladengeschäft und wieder zurück zu gelangen, hat der Kunde auch Fahrtkosten, evtl. Parkkosten, evtl. Knöllchen etc., die sind auch nicht zu erstatten, wenn er im Laden nichts findet, weils nicht gefällt oder nicht passt.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Naja, aber mal ehrlich - ich denke, die meisten der Onlinekäufer (mich eingeschlossen ;) ) lieben den Onlinekauf eben gerade weil es wirklich weniger Stress bedeutet. Nicht alle wohnen in der Nachbarschaft von Geschäften, sondern muss sich ins Auto setzen und in die nächste Stadt fahren - inklusive Parkplatzsuche, viel zu engen Umkleidkabinen, überheizten Geschäften und und und.

Was du ansprichst, ist sicherlich auch ab und an möglich - aber doch eher die Ausnahme.
 

neimles

Gut bekanntes Mitglied
12. November 2012
304
0
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

ich glaube das kommt auch immer drauf an wo man wohnt. zuerst hab ich neben einem einkaufszentrum gewohnt, konnte da zu fuss hin und bin mal schnell rübergegangen wenn ich etwas gebraucht habe.

jetzt wohn ich 15km weg am land bzw. stadtrand. alles unter 70 euro lohnt nicht extra dorthin zu fahren.

ich bestelle jetzt weit mehr als früher.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.867
101
Wien
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Ich habe die Schwelle zur gratis Lieferung gesenkt und dafür verlange ich die Rücksendekosten.
 

Kai1

Aktives Mitglied
2. Januar 2007
67
0
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin gerade am verzweifeln:

Bin gerade dabei, die Widerrufsbelehrung zu ändern, was auch geklappt hat. NUR wie ändere ich die "Frist" und "Rücknahmekosten"?

Bitte mal eine Ebayauktion öffnen damit ihr besser versteht was ich meine:
Ganz unten gibt es ja die Widerrufsbelehrung (in dicker schwarzer Schrift)
Darunter gibt es dann "Frist" und "Rücksendekosten" - wie kann ich den Text dort ändern?

Ein Anruf bei Ebay brachte nicht wirklich was. Schlußendlich meinte man dort, ich muß dies über wawi ändern!?
 

Kai1

Aktives Mitglied
2. Januar 2007
67
0
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, bin gerade am verzweifeln:

Bin gerade dabei, die Widerrufsbelehrung zu ändern, was auch geklappt hat. NUR wie ändere ich die "Frist" und "Rücknahmekosten"?

Bitte mal eine Ebayauktion öffnen damit ihr besser versteht was ich meine:
Ganz unten gibt es ja die Widerrufsbelehrung (in dicker schwarzer Schrift)
Darunter gibt es dann "Frist" und "Rücksendekosten" - wie kann ich den Text dort ändern?

Ein Anruf bei Ebay brachte nicht wirklich was. Schlußendlich meinte man dort, ich muß dies über wawi ändern!?

Sry für die Ungeduld - aber niemand der mir helfen kann?
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
708
19
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

also
1 . glaube ich, dass du hier in diesem thread nicht richtig bist.
2. gehe ich jetzt mal davon aus, dass du einen gewerblichen ebay-account hast? dann findest du alles unter mein ebay- ebay Konto - Einstellungen - verkäufereinstellungen - Einstellungen für gewerbliche Verkäufer - Rechtliche Informationen des Anbieters auf der Artikelseite
bzw (je nach ebay-accounteinstellung, wird grade umgestellt und hast du keinen einfluss drauf unter: ) mein ebay- ebay Konto - Rahmenbedingungen für Angebote - rücknahmebedingungen bearbeiten
3. gibt es solch eine Einstellung nach meinem wissen auch noch mal in eazy auction, zugriff über jtl kundencenter..

such dir was aus :)
 

Kai1

Aktives Mitglied
2. Januar 2007
67
0
AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?

1.Danke für die Antwort.
Sorry falls ich hier falsch bin. Aber es geht ja um die Rücksendekosten (mehr oder weniger ;) )
2. Ja, gewerblicher Account. Tipp 1 kenne ich (dort habe ich die Widerrufsbelehrung geändert); Tipp 2 geht wohl bei mir nicht und
3. Habe ich auch schon gesucht.

Nochmals:
Direkt unter "Widerrufsbelehrung" in der Ebayauktion gibt es den Punkt "Frist" (z.B 1 Monat) und "Rücksendekosten" (Käufer trägt die Kosten der Rücksendung - bei mir steht nämlich noch "...zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt") : Dies kann ich nicht ändern

Die eigentliche Widerrufsbelehrung (die ich ändern konnte) steht darunter unter "Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben"

Ich muß nun irgendwie die "...zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt..." rausbekommen
 

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