AW: Neue WRB 13.6. Rücksendekosten - Wie macht Ihr es ?
Ich weiss nicht ob es hier schon angesprochen wurde, aber die Gefahr bei nicht Übernahme der Rücksendekosten ist ja auch dass die Kunden dann wegen Mangel zurückschicken und dem Mangel selbst etwas "Nachhelfen". Niemand kontrolliert und dokumentiert den Zustand aller Nähte und dergleichen bei Textilien vor dem Versenden. Rücksenden wegen Mangels ist ja weiterhin kostenlos und schon hat man nicht nur die Versandkosten sondern auch noch ein kaputtes Teil am Hals.
Hier muss man wiederum unterscheiden:
Rücksendung wegen Mangel -> Gewährleistungsfall...
Rücksendung OHNE Mangel -> Widerrufsfall...
Im Gewährleistungsfall MUSS dem Händler zugestanden werden, dass er mindestens 2x nachbessern darf, BEVOR der Kunde zwischen Wandlung des Vertrages -ODER- Minderung des Kaufpreises wählen kann.
Wenn also z.B. die Nähe kaputt sind, musst du als Händler NICHT das Geld zurücküberweisen, sondern kannst z.B. ein Austausch-Stück zurückschicken -oder- eine Reparatur (auf deine Kosten) durchführen.
Und klar - hier gilt der Vertrag nicht als erfüllt, deshalb muss der Händler jeweils die Versandkosten (sowohl Kunde->Händler als auch Händler->Kunde) tragen...
Sollte der Mangel hingegen schon vor Versand der Ware bestanden haben, so hast du als Verkäufer i.d.R. auch Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Großhändler, weil dieser dir bei der Lieferung ja einwandfreie Ware liefern sollte...
Sollte sich herausstellen, dass der Kunde die Sachen absichtlich beschädigt hat (und das kann man z.B. bei Nahtfehlern nachweisen, ob ein Faden gerissen ist oder ob er durchgeschnitten wurde), dann ist es kein Gewährleistungsfall mehr. Wichtig ist natürlich, dass für die Gewährleistung die 6-monatige Beweislastumkehr gilt, d.h. du die ersten 6 Monate lang beweisen musst, dass die Ware einwandfrei war, während nach Ablauf eben jener 6 Monate der Kunde beweisen muss, dass die Ware (bei Übergabe(!)) nicht einwandfrei war. Und sollte es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handeln, so muss der Kunde die Kosten für Rücksendung zu dir und die dann wieder erfolgende Zustellung beim Kunden tragen.
Im Widerrufsfall kann der Kunde SOFORT sein Geld zurück verlangen (das ist ja Sinn des Widerrufs). Ob und inwiefern hier die RSK getragen werden, darf ja ab Morgen jeder selbst entscheiden.
Sollten hierbei Mängel erkennbar werden, so KANN der Kunde sich zwar ggf. auf die Gewährleistung berufen - nur hier gilt dann auch: Sollte es KEIN Gewährleistungsfall sein, haftet der Kunde für Schäden an der Ware [sofern sie nicht auch bei der Prüfung im Laden hätten entstehen können]. Abgerissene Etiketten sind also z.B. sehr wohl ein Mangel, für den der Kunde geradestehen muss.