Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

hab ich irgend etwas anderes geschrieben?

Um die Abmahn-Haie kümmert sich JTL
 

tsinus

Gut bekanntes Mitglied
7. Januar 2013
274
9
AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum

Zu diesem Thema wurde heute in einem Webinar von Trustedshops so erklärt:

Der Begriff des Termins ist nicht als konkretes Datum zu nennen. Es reicht wie bisher die Angabe eines Lieferzeitraums. Das Gesetz gilt ja z.B. auch für Versandhändler wie OTTO etc., die einen Papierkatalog versenden. Dort kann gar kein konkretes Datum genannt werden.
 

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