AW: Neue Verbraucherrechterichtlinie ab 2014 - Konkretes Lieferdatum
Zu diesem Thema wurde heute in einem Webinar von Trustedshops so erklärt:
Der Begriff des Termins ist nicht als konkretes Datum zu nennen. Es reicht wie bisher die Angabe eines Lieferzeitraums. Das Gesetz gilt ja z.B. auch für Versandhändler wie OTTO etc., die einen Papierkatalog versenden. Dort kann gar kein konkretes Datum genannt werden.