nachträgliche UmSt - Gutschrift

Hunti

Aktives Mitglied
6. März 2015
43
0
Moin Moin,

ich habe grad das Problem, das wir einem Kunden in der Schweiz, nach erfolgter Ausfuhr die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer gutschreiben wollen.
Ich kann ja nachträglich die Rechnung nicht mehr ändern. Wie kann man jetzt vorgehen?

Danke für Eure Hilfestellung!

MfG
Thorsten
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.211
1.797
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Moin Moin,

ich habe grad das Problem, das wir einem Kunden in der Schweiz, nach erfolgter Ausfuhr die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer gutschreiben wollen.
Ich kann ja nachträglich die Rechnung nicht mehr ändern. Wie kann man jetzt vorgehen?

Danke für Eure Hilfestellung!

MfG
Thorsten

Ist leider ein Problem mit der WAWI, genaugenommen musst du eine UST-Gutschrift erstellen, aber das geht nicht bzw. kann die WAWI nicht.

Daher:
GU komplett
Auftrag kopieren, netto.
Abschließen ohne Versand
Rechnung erstellen
Ggf. Zahlung umbuchen.
Kunde GU und Rechnung zusenden.
 

HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
110
Leipzig
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Ja, dies nimmt seit einiger Zeit zu. Die Grenzland-Schweizer bestellen jetzt immer mehr an dt. Paketshops, die sich genau darauf spezialisieren, da hier der Versand innerhalb DE wesentlich günstiger ist. An der Grenze dann den Einkauf verzollen (also selbst importieren) und dann die dt. Mehrwertsteuer zurückfordern = Ersparnis 11% (DE: 19% --> CH: 8%).

Und hier die Bitte an JTL: bitte mitlesen und in einer zukünftigen Version berücksichtigen.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.061
92
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Ich mache ebenso wie oben beschrieben. Ist schon sehr mühsam. Hinzu kommt, dass dann noch die Zahlung in die Schweiz oder anderes Drittland zu veranlassen ist. Außerdem sollte genau darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Dokumente vorliegen. Sonst muss die erstattete USt doch noch abgeführt werden...

Aufgrund dieses immensen Aufwands gibt es bei uns einen Mindestbestellwert, ab dem wir das Verfahren durchführen. Meines Wissens gibt es dazu keine gesetzliche Verpflichtung.

@HMS_IT: Hast Du einen Vorschlag, wie JTL das realsieren soll? Man muss bedenken, dass JTL kein Buchhaltungssystem ist.


Gruß
Thomas
 

HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
110
Leipzig
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Hallo Thomas,

ja, indem die Wawi auch andere Rechnungsbestandteile bei der Rechnungskorrektur zulässt. Aktuell kannst Du nämlich nur Artikelpositionen korrigieren...
Der Fall tritt ja nicht nur auf, wenn sich ein Schweizer etc. meldet und die MWSt. zurück haben möchte. Ruft bspw. ein Unternehmen aus Österreich an, der in der Bestellung seine USt. ID vergessen hat, stehst Du vor dem gleichen Problem...

Und aktuell wird das o.g. Procedere notwendig (also Rechnung korrigieren, Lieferung löschen, Auftrag kopieren), weil Du im Schweizer Fall ja die Versandadresse = Rechnungsadresse setzen musst, damit die MWSt. nicht berechnet wird. Und dann den ganzen Prozess wieder vorwärts...

Und BITTE alle Informationen (Originalrechnung, Zollbestätigung, Rechnungskorrektur, neue Rechnung) am Besten zusammen archivieren, damit im Falle einer Betriebsprüfung der ganze Vorgang transparent nachvollzogen werden kann, insb. wenn zwischen Originalauftrag und Korrektur ein Periodenversatz (Monat oder Jahr) vorliegt...

Daniel
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.061
92
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Und BITTE alle Informationen (Originalrechnung, Zollbestätigung, Rechnungskorrektur, neue Rechnung) am Besten zusammen archivieren, damit im Falle einer Betriebsprüfung der ganze Vorgang transparent nachvollzogen werden kann, insb. wenn zwischen Originalauftrag und Korrektur ein Periodenversatz (Monat oder Jahr) vorliegt...

Hallo Daniel,

der Hinweis ist gut, werde ich künftig so machen.

Was an dem ganzen Procedere noch unschön ist: Man erstellt eine Rechnungskorrektur zu einer Rechnung, die eigentlich korrekt ist. Denn genau so ist die Leistung ja erfolgt. (Den Lieferschein muss man allerdings nicht löschen und auch die Gutschrift ohne WE buchen).

Ich habe nur ein wenig die Befürchtung, dass das Thema eigentlich ein Fibu-Thema ist und nicht wirklich zu einer WaWi gehört. Auch wenn viele von uns die WaWi stark in diese Richtung nutzen.

Grüße
Thomas
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.211
1.797
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Es wäre schon eine Hilfe, wenn man für einen Auftrag eine neue Rechnung erstellen könnte, wenn die 1. Rechnung durch eine Gutschrift komplett aufgehoben wurde, das sollte eine WAWI schon können ... und im Idealfall eben eine "Differenz-Rechnung" als neue Rechnung.
In der JTL-WAWI ist der Umgang mit GU/Rechnungskorrektur nicht vollständig integriert, sondern mehr behelfsmäßig umgesetzt.

Und ansonsten, ja, die Lieferung würde ich nicht aufheben, denn der Lieferschein bleibt gültig, nur die Rechnung wird korrigiert und dafür wäre die "Rechnungskorrektur" = Gutschrift ja da ...
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.292
399
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Ich würde nicht sagen, dass das ein "Fibu-Thema" ist, denn wir stellen in der Wawi Rechnungen, die aus Artikelpositionen, Versand- und Steuer-Kosten bestehen. Dann sollte es auch möglich sein, die Steuerkosten genauso zu korrigieren, wie man ja z.B. auch selektiv die Versandkosten gutschreiben kann. Zu einem Fibu-Thema würde das ganze erst, wenn wir in der Wawi eine korrekte Verbuchung dieser Korrektur auf die relevanten Steuerkonten einfordern würden.

Ich würde mich aber auch sehr freuen, wenn dieses Thema bei Gelegenheit von JTL aufgegriffen/angegangen würde, denn ich habe z.B. ausschließlich Seriennummernartikel und die muß ich aktuell bei einer Gutschrift alle händisch wieder einbuchen, was nicht nur Aufwand sondern auch fehleranfällig ist, denn ich habe die Ware ja gar nicht mehr, die ist beim Kunden. Und da ich auch die beiden Kommentarfelder der Seriennummernverwaltung mitnutze ist das Ganze ein echter Akt, denn dann muß ich die Infos erst aus verschiedenen Quellen (Lieferantenlieferschein, Kundenbestellung, etc.) zusammensuchen...

Und die Erzeugung von virtuellen Aufträgen ist ja auch nicht das gelbe vom Ei, denn die tauchen auch bei Abschluß ohne Lieferung immer noch in der Statistik auf und verfälschen Umsatz und Gewinn, etc.
 

HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
110
Leipzig
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Es wäre schon eine Hilfe, wenn man für einen Auftrag eine neue Rechnung erstellen könnte, wenn die 1. Rechnung durch eine Gutschrift komplett aufgehoben wurde, das sollte eine WAWI schon können ... und im Idealfall eben eine "Differenz-Rechnung" als neue Rechnung.In der JTL-WAWI ist der Umgang mit GU/Rechnungskorrektur nicht vollständig integriert, sondern mehr behelfsmäßig umgesetzt.

Ja, sehe ich auch so...

Und ansonsten, ja, die Lieferung würde ich nicht aufheben, denn der Lieferschein bleibt gültig, nur die Rechnung wird korrigiert und dafür wäre die "Rechnungskorrektur" = Gutschrift ja da ...

Stimmt, muss nicht wenn ich den Auftrag dupliziere. Aber wie gutberle ja auch schreibt, verfälsche ich mit "virtuellen Aufträgen" meine Umsatz-Statistik.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.211
1.797
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

"verfälsche ich mit "virtuellen Aufträgen" meine Umsatz-Statistik."

Nicht nur mit virtuellen Aufträgen auch mit Rechnungen die ohne Berücksichtigung der Gutschrift doppelt zählen ... ;)
 

Marc Völker

Moderator
Mitarbeiter
15. April 2014
1.910
210
Hürth
AW: nachträgliche UmSt - Gutschrift

Ich glaub diese Statistik kannst du mit vielen sachen Verfälschen, aber bevor es kein Refactoring der Auftragsverwaltung gibt, wird das Duplizieren das einfachste sein, und wenn man die Statistik richtig rechne wird aus Rechnung + Rechnungskorrekt (Komplett) Umsatz technisch doch eine 0, Natürlich sofern die Statistiken da korrekt sind ;)
 

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