Neu Moderner Fortschritt 2025

mh1

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4. Oktober 2020
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512
Interessant wären Angaben zu jedem Gesetz/Verordnung/Richtlinie was der praktische Sinn dahinter ist.
Weiß da jemand was? Hat jemand Links zu solchen Ergängungstexten aus offiziellen Quellen? Gibts sowas überhaupt?

Beispiel GPSR:
Wieso ist ein USB-Stick sicherer, wenn dran steht: Hersteller Ling Ping Ltd, Shenzen?

Ernsthafte Frage!
 

Georg964

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25. März 2022
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Interessant wären Angaben zu jedem Gesetz/Verordnung/Richtlinie was der praktische Sinn dahinter ist.
Weiß da jemand was? Hat jemand Links zu solchen Ergängungstexten aus offiziellen Quellen? Gibts sowas überhaupt?

Beispiel GPSR:
Wieso ist ein USB-Stick sicherer, wenn dran steht: Hersteller Ling Ping Ltd, Shenzen?

Ernsthafte Frage!
Der "offizielle" Sinn steht doch schon da. Moderner Fortschritt, Verbraucherschutz und Bürokratieabbau. Wenn das für dich nicht oder nur schwer nachvollziehbar ist, gehst du Gefahr, ein rechter Schwurbler zu sein. ;)
Zusätzlich steht bei jedem Punkt im verlinkten Text: "Worum es geht:"

Der Stick wird dadurch nicht sicherer ABER du musst nun nicht mehr auf irgendein anonymen Chinesen schimpfen wenns nicht so tut wie es soll. 🤣 🤣 🤣 ;)
 
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Verkäuferlein

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29. April 2012
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Interessant wären Angaben zu jedem Gesetz/Verordnung/Richtlinie was der praktische Sinn dahinter ist.
Weiß da jemand was? Hat jemand Links zu solchen Ergängungstexten aus offiziellen Quellen? Gibts sowas überhaupt?

Beispiel GPSR:
Wieso ist ein USB-Stick sicherer, wenn dran steht: Hersteller Ling Ping Ltd, Shenzen?

Ernsthafte Frage!

Meistens wird bei den Entwürfen zur Vorlage im Europäischen Parlament oder wo auch immer dann auch eine Folgenabschätzung und Begründung für die Notwendigkeit mitgeliefert.

Aber im Bezug auf die GPSR gebe ich Dir z.B. Recht, da ist es eigentlich relativ sinnfrei.
Es müsste ja eben noch die verantwortliche Person in der EU mit draufstehen.

Z.B. ein außereuopäischer Händler gibt dann halt einfach irgendeine Adresse innerhalb der EU als verantwortliche Person oder Hersteller an, hat seine Pflichten formal erfüllt und wenn das auffliegt, denkt er sich eine neue Adresse aus.

Die Arbeit haben dann die Ehrlichen und im schlimmsten Fall kopiert der "außereuropäische Anbieter" gleich noch Deine Bilder und Produktdaten und dann wird noch Dein Produkt als "fehlerhaft" gesperrt oder für einen Rückruf vorgesehen, weil es jemand "gefälscht" hat.

Wirklich sicherer wird dadurch gar nichts und schon gar nicht dadurch, dass man diese Informationen irgendwo ins Internet schreibt, entscheidend ist ja das Produkt selber. Am Ende erleichtert es nur den Behörden die Arbeit.

In der Folgenabschätzung steht dann meistens: "geringer Aufwand", siehe z.B. Auszüge zur GPSR (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0346):

....
Zum einen würden durch den vorliegenden Vorschlag Regelungsaufwände und -kosten für Unternehmen gesenkt, da rechtlich verbindliche Klarstellungen und die Wahl einer Verordnung als Instrument die Rechtsunsicherheit mindern werden und eine einheitlichere Durchführung der Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit im Vergleich zur heutigen Situation unter der RaPS sicherstellen. Durch die Angleichung der allgemeinen Marktüberwachungs- und Sicherheitsanforderungen für harmonisierte und nicht harmonisierte Produkte werden zudem Unterschiede bei der Durchführung verringert und die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette verbessert. Für alle Unternehmen und insbesondere für die 42 % der Unternehmen, die zusätzliche Kosten aufgrund der uneinheitlichen Durchführung der RaPS vermeldeten, werden Kostensenkungen eintreten. Die Kosteneinsparungen für Unternehmen durch eine harmonisiertere Durchführung werden auf etwa 59 Mio. EUR jährlich geschätzt (davon 34 Mio. EUR Einsparung für KMU in der EU und 26 Mio. EUR für große Unternehmen in der EU).
...
...
In dem vorliegenden Vorschlag werden Kleinstunternehmen und KMU von keiner der Pflichten ausgenommen. In den EU-Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit sind keine erleichterten Regelungen für KMU vorgesehen, da zur Erfüllung des allgemeinen Ziels der Produktsicherheit und des Verbraucherschutzes jedes Verbraucherprodukt sicher sein muss, unabhängig davon, welche Merkmale dessen Lieferkette aufweist. Die Kommission schätzt die Gesamtkosten für die Einhaltung des vorliegenden Vorschlags für KMU in der EU im ersten Jahr der Durchführung auf 111,1 Mio. EUR (einmalige und wiederkehrende Kosten). In den folgenden Jahren würden sich die wiederkehrenden Kosten für KMU in der EU auf etwa 100 Mio. EUR belaufen. Die Einsparungen durch Verringerung der Unterschiede bei der nationalen Durchführung und der Zersplitterung des Rechtsrahmens würden für KMU in der EU auf 34 Mio. EUR geschätzt.
...
...
Die größten Auswirkungen bestünden für den Wirtschaftssektor des Online-Verkaufs und für Hersteller in einigen Branchen von neuen Technologien. Dank der harmonisierten EU-Anforderungen sollten diese sich jedoch nicht stark auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
...

Irgendwann müssen solche Regelungen zwar auch mal angepasst werden und es gibt sicherlich auch sinnvolle Bestandteile und gute Gedanken dahinter, aber am Ende glaube ich nicht, dass man wirklich von diesen geringen Kosten/Lasten ausgehen kann.
 

mh1

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4. Oktober 2020
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Meistens wird bei den Entwürfen zur Vorlage im Europäischen Parlament oder wo auch immer dann auch eine Folgenabschätzung und Begründung für die Notwendigkeit mitgeliefert
....
In der Folgenabschätzung steht dann meistens: "geringer Aufwand", siehe z.B. Auszüge zur GPSR (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0346):
Super :)
Genau so etwas habe ich gesucht - Danke auch für den Link @Verkäuferlein

schade das solche Begrübndungen nicht vernünftig kommuniziert werden.
Auch das Dokument in dem Link ist ja total schlecht formatiert.
 

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5. Juli 2024
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Der "offizielle" Sinn steht doch schon da. Moderner Fortschritt, Verbraucherschutz und Bürokratieabbau. Wenn das für dich nicht oder nur schwer nachvollziehbar ist, gehst du Gefahr, ein rechter Schwurbler zu sein. ;)
Zusätzlich steht bei jedem Punkt im verlinkten Text: "Worum es geht:"

Der Stick wird dadurch nicht sicherer ABER du musst nun nicht mehr auf irgendein anonymen Chinesen schimpfen wenns nicht so tut wie es soll. 🤣 🤣 🤣 ;)
Der Sinn ist doch ganz einfach, Du lieferst Deinen Mitbewerbern Deine Hersteller/Lieferanten auf dem Silbertablett.
 
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mh1

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4. Oktober 2020
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bei diesen ganzen EU-Verordnungen/-Richtlinien hab ich manchmal den Eindruck, dass sich Deutschland immer als Klassenstreber aufspielen will und darauf hofft, das ihm die Lehrerin noch einen glitzer Smiley ins Heft malt.
  • Z.b. hab ich von keinem einzigen unserer Lieferanten aus EU Ländern, die schon seit langen verpflichtend die ERechnung im B2B eingeführt haben, irgendeine XML Datei oder sonstwas gesehen.
  • oder bei Abläufen wo sich deutsche Unternehmen gezwungen sehen auf irgendwelche DSGVO Pflichten hinzuweisen und Papierberge zu erzeugen, habe ich von unseren spanischen Partnern diesbezüglich noch nie was bekommen.
  • Ab morgen zeigt sich ja dann, wie spanische, griechische, polnische ...usw. Shops ihre Hersteller angeben
  • ...
 

christian1701

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19. Juli 2007
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Der Sinn ist doch ganz einfach, Du lieferst Deinen Mitbewerbern Deine Hersteller/Lieferanten auf dem Silbertablett.
Wenn die in der EU sitzen konnte man jetzt auch schon einfach danach googlen, für alle anderen brauchts du doch nichts angeben, nur dich als verantwortliche Person. Hersteller in China oder sonstwo steht nirgendst in den Regularien dass die anzugeben sind.
 
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igel-max

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3. August 2009
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Wenn die in der EU sitzen konnte man jetzt auch schon einfach danach googlen,
No ja so einfach ist es nicht. Ich lasse (Gott sei dank seit Jahren unter meine eigene Marke) viele Produkte von Herstellern in EU (CZ/PL oder RU) produzieren die man nicht so einfach findet.
Warum= kleine Betreibe, Chef so alt wie die Maschinen mit den man Herstellt, Dorf wo es kein Netz gib (ja das gibt es auch noch in EU) oder generell Firmen die nirgendwo Präsent sind.
Die Firmen Produzieren teils Artikel in kleinen Serien die sich für viele anderen nicht lohnen, aber für meine Konkurrenten extrem Interessante Produkte sind.
Natürlich werden die sich aber als Hersteller und jedes normale Geschäftsmann freuen wenn die jemand (also Neukunde) anfragt denn die Kostet der neu Kunde ZERO unkosten die man mit Messe, Präsentation oder Werbung hat.
 

christian1701

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19. Juli 2007
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OK, ich dachte du meinst China-Dropshipper die unter eigenem Namen Mineral-Massage Duschköpfe anbieten oder ähnlichen Schrott und jetzt übers Geschäftsmodell grübeln.
Aber auch in deine Fall musst du die ja nicht angeben wenn du die unter deiner Marke anbietest. Dann bist du der Hersteller.
 

igel-max

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3. August 2009
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OK, ich dachte du meinst China-Dropshipper die unter eigenem Namen Mineral-Massage Duschköpfe anbieten oder ähnlichen Schrott und jetzt übers Geschäftsmodell grübeln.
tja die werden die Hersteller trotzdem nicht drinnen haben ;) ich mache aus Jux und Tollerei suchen von Shops die so tolle Angebote bei fakobbok und Insta haben.
Natürlich mit vielen extrem Positiven Bewertungen von Deutschen Kunden oder aus Deutschland.
Suche dann wenn der überhaupt eine Impressum hat über Google Maps wo so eine Firma Sitz.
Über mitten von Autobahn, über Industriegebiete wo keine sind oder alte Gaststätten in Ost Deutschland gibt es so fast ziemlich alles, inkl. Firmen die in Photoshop auf eine Halle Ihre Logos drauf knallen.
Ich glaube die werden solche Gesetze einfach Ignorieren und passiert wie immer nichts.
 

christian1701

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19. Juli 2007
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Die müssen den "Hersteller" ja nicht drinnen haben nur die Kontaktperson die sie in dem Fall ja selbst sind. Gut aber wenn die kein Impressum haben werdens die GPRS konforme Benennung auch nicht haben.