Mehrere kleine Auffälligkeiten in ES 0983

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
Hallo,
bin mir nicht sicher ob das unter Kategorie "Probleme" fällt oder eher unter "Verbesserungen". Bitte bei Bedarf verschieben.

Einige Kleinigkeiten sind mir in der 0983 aufgefallen (vielleicht waren die Sachen auch schon vorher da und ev. wurden einige auch schon angesprochen :?: )

BCC-Mail: kommen (bei mir) nicht an, dafür doppelt an die in
Einstellungen->EMail-Einstellungen hinterlegte Standard-Adresse

Lieferadresse: Wo taucht die auf? Es wäre doch hilfreich, wenn diese ev. mit auf der Rechnung o.ä. stehen würde.

Angebot weiterführen in Auftrag: Führt man ein Angebot in einen Auftrag weiter bleibt der Text aus "Texte->Angebot" weiter stehen. Wäre schön, wenn dann der Text aus "Texte-Auftrag" anstelle des zuvor genannten eingesetzt werden würde.

Teilzahlungen
(glaub das wurde schon mal angesprochen, oder???):
Wenn ich in der Rechnungsmaske "Zahlung" anklicke, und dann statt z.B. 100,- (Rechnungsbetrag) 90,- eingebe, wird die Rechnung trotzdem mit 100,- ausgewiesen (Ausdruck). Das muss ja auch so sein, Rechnung darf im nachhinein nicht so einfach verändert werden, ok. Könnte man dann nicht eine Funktion einbauen, die viell. eine Art Anzahahlungsbeleg generiert?. Momentan ist es so, dass dann auch der komplette Rechnungsbetrag angemahnt wird, obwohl schon ein Teil bezahlt ist, worüber sich der Kunde wohl kaum freuen dürfte. (Bei mir kommt es ab und zu vor, dass Kunden im Laden etwas bestellen und eine Anzahlung leisten.)

Achtung Erbsenzählerei :oops: : Im automatisch generierten Text bei Mahnungen steht "sehr geehrte Kunde" (ich spendiere gerne das "r", aber einbauen müßte es ein Profi :wink:).
Fantastisch wäre es, wenn automatisch Sehr geehrte Frau Soundso / geehrter Herr Soundso (aus Kundendaten) eingesetzt werden würde.
(falls das nicht zuviel Aufwand erfordert), sonst könnt ich auch mit dem fehlenden "r" leben und es selber ergänzen.

HTML-Editor (Artikeldetails): Sieht komisch auf der Rechnung aus wenn bei der Artikelbezeichnung auch die Tags mitgedruckt werden. Könnte man das für den Ausdruck einer Rechnung ändern?

Puuh, so, das solls erstmal gewesen sein.
Bitte nicht falsch verstehen, das ist kein "Meckern" über ES, sondern nur Sachen die aufgefallen sind.
 

Janusch

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
13.921
264
BCC-Mail: die e-Mail wird per SMTP RCPT TO: <BCC Adresse> versandt. An diese Adresse muss auch die Mail gehen.

Lieferadresse - diese wird nur für Lieferscheine benötigt. Für Auftrag/Rechnung gibt es ja die Rechnungsadresse.

Angebot weiterführen in Auftrag ja, das ändere ich, bzw. baue die verwaltung und Auswahl für bemerkungstexte.

Teilzahlungen - das versteh ich nicht ganz.
Wenn Rechnun gfür 100 EUR geschrieben wird und man nur 90 EUR bekommt, dann ist die Rechnung nicht bezahl und es existieren OffenePosten von 10 EUR. Solange bis man die restl. 10 EUR in der Zahlung eingetragen hat.

Warum soll der Rechnungsbetrag geändert werden? Dann wäre es 10 % Rabatt für den Kunden.
 

maleborg

Aktives Mitglied
18. Oktober 2006
21
0
@Yogi

Also wenn Kunde bei dir im Laden eine Anzahlung leistet, dann würde ich das als Artikel Anzahlung mit einem negativen Betrag machen.

Damit wäre die Rechnung ja insoweit auch korrekt, weil nur noch der zu zahlende Betrag auszugleichen wäre.

Bin ich jedenfalls so aus der Praxis gewohnt.

Eine andere Sache wäre wirklich vereinbarte Teilzahlungen. Die müsste man sicherlich programm- und ablauftechnisch anders lösen.

Gruß
MaleBorg
 

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
Zitat von maleborg:
@Yogi

Also wenn Kunde bei dir im Laden eine Anzahlung leistet, dann würde ich das als Artikel Anzahlung mit einem negativen Betrag machen.

Damit wäre die Rechnung ja insoweit auch korrekt, weil nur noch der zu zahlende Betrag auszugleichen wäre.

Bin ich jedenfalls so aus der Praxis gewohnt.
@maleborg: :idea: stimmt, da hast Du recht (zumindest bei Ist-Besteuerung).
Ich meine mich daran zu erinnern, dass bei Soll-Besteuerung einen andere Weg vorgeschrieben ist, was die USt. betrifft.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :mrgreen:

Teilzahlungen - das versteh ich nicht ganz.
Wenn Rechnun gfür 100 EUR geschrieben wird und man nur 90 EUR bekommt, dann ist die Rechnung nicht bezahl und es existieren OffenePosten von 10 EUR. Solange bis man die restl. 10 EUR in der Zahlung eingetragen hat.
Warum soll der Rechnungsbetrag geändert werden? Dann wäre es 10 % Rabatt für den Kunden.
@Janusch: siehe oben. stimmt!

Lieferadresse - diese wird nur für Lieferscheine benötigt. Für Auftrag/Rechnung gibt es ja die Rechnungsadresse.
Da hast Du eigentlich schon recht. Allerdings schreiben wir meißt keine gesonderten Lieferscheine, sondern nennen dat Dingens gleich "Lieferschein/Rechnung". Kommt aber auch nur selten vor, dass jemand Ware an eine andere Lieferadresse bekommen möchte. Von daher wär es vielleicht eine Idee, die Felder der Lieferadresse mit ins Rechungsformular zu übernehmen. Ist aber nicht dringen zwingend.

Angebot weiterführen in Auftrag ja, das ändere ich, bzw. baue die verwaltung und Auswahl für bemerkungstexte.
Klasse, Danke :!:

BCC-Mail: Da muss ich dann wohl was nicht richtig gemacht haben, werd´s nochmal testen. Danke für die Prüfung!
 

Drebe

Aktives Mitglied
25. März 2006
666
0
Pasewalk
Lieferschein geht an Warenempfänger Rechnung an
Besteller, wenn Du als Zwischenhändler nach Deinem
Muster beschickt würdest könnte der Andere Deine
Preise sehen da wärst de aber forn Ar.... und seine
nächste Bestellung käme direkt zu mir.

MfG
Drebe
 

maleborg

Aktives Mitglied
18. Oktober 2006
21
0
@yogi

c) Entstehung der Umsatzsteuer bei Anzahlungen
Vereinnahmt der leistende Unternehmer das Entgelt oder einen Teil des Entgeltes, bevor er die Leistung erbracht hat (Erläuterungen zum Leistungszeitpunkt s. oben unter I. 1. a) Hinweis 2), so entsteht die Steuer insoweit mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das (Teil-) Entgelt vereinnahmt wird.

Beispiel: Tischler T baut in das Einfamilienhaus des Kunden K Fenster und Türen ein. Die Arbeiten beginnen am 3. März 2005 und werden am 15. Juli 2005 mit Abnahme durch den Kunden K beendet. K zahlt an T im März 2005 eine Anzahlung von 1.000 Euro.

Lösung: Die Umsatzsteuer für die Anzahlung entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes März 2005/ 1. Vierteljahr 2005, in dem T die Anzahlung vereinnahmt hat. T muss die Anzahlung in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März 2005 bzw. das 1. Vierteljahr 2005 angeben.

Quelle: http://www.handwerk-bw.de/fileadmin...h_merkblaetter/zdh_ust_merkblatt_1_012006.pdf

Wäre für mich auch so nachvollziehbar, denn die Anzahlung landet sofort in deiner Kasse und wird über diesen Einnahmeweg versteuert. Die restliche Summe aus deiner Rechnung wird dann halt in Bezug auf den Lieferzeitpunkt versteuert. Das Gesamtergebnis ergibt dann wieder die volle Summe.

Gruß
MaleBorg
 

yogi

Aktives Mitglied
11. Oktober 2006
413
0
Berlin
Zitat von Drebe:
Lieferschein geht an Warenempfänger Rechnung an
Besteller, wenn Du als Zwischenhändler nach Deinem
Muster beschickt würdest könnte der Andere Deine
Preise sehen da wärst de aber forn Ar.... und seine
nächste Bestellung käme direkt zu mir.

MfG
Drebe

Ok, sorry, da gebe ich Dir natürlich recht. An Zwischenhandel hab ich da nicht gedacht! :oops:

c) Entstehung der Umsatzsteuer bei Anzahlungen
Vereinnahmt der leistende Unternehmer das Entgelt oder einen Teil des Entgeltes, bevor er die Leistung erbracht hat (Erläuterungen zum Leistungszeitpunkt s. oben unter I. 1. a) Hinweis 2), so entsteht die Steuer insoweit mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das (Teil-) Entgelt vereinnahmt wird.

Beispiel: Tischler T baut in das Einfamilienhaus des Kunden K Fenster und Türen ein. Die Arbeiten beginnen am 3. März 2005 und werden am 15. Juli 2005 mit Abnahme durch den Kunden K beendet. K zahlt an T im März 2005 eine Anzahlung von 1.000 Euro.

Lösung: Die Umsatzsteuer für die Anzahlung entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes März 2005/ 1. Vierteljahr 2005, in dem T die Anzahlung vereinnahmt hat. T muss die Anzahlung in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März 2005 bzw. das 1. Vierteljahr 2005 angeben.

Quelle: http://www.handwerk-bw.de/fileadmin...h_merkblaetter/zdh_ust_merkblatt_1_012006.pdf

Wäre für mich auch so nachvollziehbar, denn die Anzahlung landet sofort in deiner Kasse und wird über diesen Einnahmeweg versteuert. Die restliche Summe aus deiner Rechnung wird dann halt in Bezug auf den Lieferzeitpunkt versteuert. Das Gesamtergebnis ergibt dann wieder die volle Summe.

Ui, da war aber einer fleißig :wink: Dankeschön für die Nachhilfe :D Da hast Du auch recht, ist eigentlich logisch.
Zu meiner Verteidigung kann ich nur sagen, dass es bei mir schon ein paar Tage zurück liegt mit der Berufsschule :D (Hätte ja auch meinen Steuerberater fragen können :roll: )
 

maleborg

Aktives Mitglied
18. Oktober 2006
21
0
@yogi

Gern geschehen ich sehe ja es ist nicht als oberlehrerhaft angekommen ;)

Außerdem sag ich mir auch immer, man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen vorher man die Info bekommt *g*.

Gruß
MaleBorg