Mal was Privates - Gewährleistunsgansprüche Rasenmäher

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
179
2
Hallo,

nicht lachen über das Thema, aber vielleicht weiß von euch ja jemand Bescheid.

Ich ahbe mir vor einem halben jahr privat einen Benzin-Rasenmäher über das Internet gekauft.
Dieser ist nun leider schon defekt.
Der Hersteller will den durch eine Spedition abholen lassen und verlangt u.a, das der Mäher verpackt abholbereit ist.

Wir sind zwar selber im Versand tätig, aber einen Mäher zu verpacken fällt selbst mir nicht leicht.

Ist es rechtens, den Kunden bei solch sperrigen Sachen, zum Verpacken der Ware zu verplichten ?
Das doch Aufgabe des Händlers meiner Meinung nach.

Man hat mir noch folgenden Satz zitiert:

Gemäß §411 HGB Verpackung, Kennzeichnung: Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen.


Also ich wüsste jetzt nicht, wo ich eine verpackung für einen Rasenmäher her bekommen sollte.

Was meint Ihr ?

Vg.
Enno
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Mal was Privates - Gewährleistunsgansprüche Rasenmäher

Ist der denn überhaupt paketversandfähig?
Wenn nicht, sollte der Händler die entsprechende Transportverpackung stellen, da es einem (End)Kunden wohl kaum zuzumuten ist, entsprechende Behältnisse (außer bei Paketen) vorzuhalten/zu besorgen.

Ergo: Beim Verkäufer nachfragen und ihn auffordern, die entsprechende Verpackung mitzugeben/dafür zu sorgen, dass entsprechendes Verpackungsmaterial da ist, da es nicht deine Pflicht ist, entsprechendes Verpackungsmaterial vorzuhalten.
By the way: Da du privat gekauft hast, dürfte das HGB nicht wirklich ziehen - eher dürften die Gewährleistungsvorschriften aus dem BGB ziehen.

Nachtrag: Hast du den Mäher beim Hersteller gekauft? Ansonsten wende dich -wegen Gewährleistung- direkt an den Verkäufer!
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Mal was Privates - Gewährleistunsgansprüche Rasenmäher

AAAH, trift ja genau meine Sparte.

Beginnen wir doch mal so.

Als Hersteller werden diese Dinger ja wohl in
einer geeigneten Verpackung an den Kunden
versand.

Diese würde in einem solchen Fall dann auch zum
Rücktransport dienen.

Als Hersteller hätte ich ganz gerne das im Garantiefall
das Gerät genauso sicher Verpackt an mich zurück
kommt.

Es könnten ja bei ungeeigneter Verpackung auch noch zusätzliche
Schäden auftreten die man nicht sofort der Transportfirma anlasten
könnte. (teile verbogen, abgebrochen usw.)

Mal abgesehen würde ich dringent raten alle Flüßigkeiten
(Öl, Benzin) aus dem Gerät zu entfernen. (Verschmutzung durch
ausgelaufenem Öl etc.)

Was mich bei dem ganzen sehr wundert ist: Gibt es keinen Vertragshändler
in euerer nähe, der sich im Auftrag der Firma darum kümmert?
Wir werden von unseren Herstellern eben wegen solcher Fälle kreuz und
Quer durch die Gegend geschickt.
Weil, Benzinmäher sind Erklärungsbedürftig. 80% unserer Garatiefälle werden
werden abgelehnt wegen Bedienerfehler.

Es sei den, Du hast mit sicherer Hand eine "asiatische Pflaume" erwischt,
na dann, viel Spass.
 

Enno25

Gut bekanntes Mitglied
22. März 2010
179
2
AW: Mal was Privates - Gewährleistunsgansprüche Rasenmäher

Hallo Magnus,

es kann ja wohl keinem Kundne zugemutet werden, solch eine Verpackung auf zu heben.
Wenn ich das bei jedem Gerät machen müsste, dann müsste ich wohl noch anbauen.

Von einem Bedienfehler ist nicht auszugehen da das Motorenöl aus dem Motorblock gedrück wird.

Der Mäher wurde vom Hersteller direkt gekauft. Wenn dieser dass zur Reparatur in sein Werk haben möchte so muß er dafür Sorge tragen wie das da hin kommt und nicht der Kunde.

Als Frechheit empfinde ich ja schon die Aussage: Der Mäher wird am Montag von einer Spedition bei Ihnen abgeholt! Aha! Sollte man dafür noch einen Tag Urlaub nehmen ? Ein Zeitfenster konnte mir nicht mitgeteilt werden.

Ich schließe mich der Meinung von reneromann an, auch wenn dies für den Hersteller nicht so entzückend sein mag.
Wer solche Artikel online verkauft muß nun mal mit solchen Problemen rechnen und kann die nicht auf den Kunden abwälzen.

Wir als Online-Händler müssen ja auch mit allen Nachteilen der Folgen eines Widerrufs rechnen - das ist unser Risiko in dem Geschäft.
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Mal was Privates - Gewährleistunsgansprüche Rasenmäher

Natürlich gebe ich dir Recht.

Aber gleichzeitig will ich auf diese unüberlegte
Situation hinweisen. Mir scheint das sich darüber
niemand so genau was überlegt hat.

Auch wir versenden diese Geräte und ich kann mir vorstellen
das keiner (wenige) diese Verpackung nun 1 oder 2 Jahre lang
aufhebt.

Wir bekommen unmöglich passende Leerverpackungen von
den Herstellern. Also müßten wir uns eigene geeignete
Verpackungen machen lassen und diese vorhalten.
Diese dann dem Kunden zukommen lassen.
Wie du sicher bemerkt haben wirst, war das Gerät teilzerlegt
je nach Qualität eingepackt. Um den Kunden das zu ersparen
müßte die Verpackung ja wohl auch noch größer sein, als Ursprünglich.
Und was tun wir mit unseren noch größeren Geräten.
Ein Rsentraktor wird im Holzrahmengestell geliefert. Das hebt
totsicher niemand auf.

Die Mehrkosten, so kann ich mir das Vorstellen würden ganz sicher
etliche aus dem Rennen werfen. Aber eben wieder nur die kleinen,
die sich diesen Aufwand nicht mehr leisten können. Und der
Kuchen bleibt unter denen unter denen er immer bleibt.

Trotzdem verstehe ich dein Problem und wundere mich weshalb man
dir in ortsnähe keinen Händler nennt. (Mal fragen?)

Wir sind eben nicht nur alle Verkäufer sonder gelegentlich auch mal
Kunden und schon sieht die Sache plötzlich anderst aus, oder?
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Mal was Privates - Gewährleistunsgansprüche Rasenmäher

Hier muss jetzt aber klar zwischen Widerruf und Gewährleistungsanspruch unterschieden werden...
Beim Widerruf ist der Kunde verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß zu verpacken (dazu gehört meiner Meinung nach die Originalverpackung, denn dem Kunden ist schon zuzumuten, dass er diese für die "Testphase" von max. 14 Tagen aufbewahrt)...

Bei einem Gewährleistungsfall liegt die Sache jedoch anders: Der Ort für die Erbringung der Gewährleistung ist klar als Leistungsort definiert. Und Leistungsort ist im B2C-Geschäft de facto der Wohn- oder Lieferort des Kunden.
Dementsprechend muss der Verkäufer selbst zusehen, wie die Waren vom Kunden zu ihm kommen - und damit auch für die ordnungsgemäße Verpackung sorgen. Ihm steht es ja auch frei, stattdessen die Ware beim Kunden vor Ort zu reparieren.
Dem Kunden dürfen daraus auf jeden Fall keinerlei Nachteile entstehen, egal zu was sich der Verkäufer entscheidet.
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Mal was Privates - Gewährleistunsgansprüche Rasenmäher

Hätte mich auch gewundert.

Ich schätze die Erklärungen von @reneromann ungemein hoch ein.
Ganz einfach weil er erklären kann, was ist und was nicht.

AAber, Recht haben und Recht bekommen ...

@Enno25 möchte sich dann, allen Ernstes mit dem Hersteller
Gerichtlich auseinandersetzten, wegen eines Kartons?
Einem Ding mit 6 Seiten.
Das er nicht auftreibt.

Und wenn...

Wohlgemerkt auf die Gefahr hin, das der Hersteller im
schreibt: Sie haben beim Betrieb des Gerätes folgenden
Fehler gemacht... Reparaturkosten... unrepariert aber
zerlegt plus rücksendekosten plus Untersuchungsgebühr...
wenn sie möchten?

Zweifelt er dann die entscheidung der Firma an?

Hat er das technische Know How zu entscheiden ob oder
ob nicht?

Wegen eines Kartons?

Wie sagte damals der Garantiesachbearbeiter zu mir:
Keine Sorge Herr "Magnus" wir haben schon jeden Proßess gewonnen.

Naja muß ja alles nicht so sein, aber man hört so manches in der
Branche ;)

Aber ihr habt Recht, es bleibt ein Problem für beide Seiten und man
sollte nachdenken.

PS. Habe dummerweise heute das Thema in der Firma angesprochen.
Jetzt kommt jeder mit "Superideen", na Klasse.

Ach, äh wie ist denn das mit der Servicewerkstatt? Das ist üblich.
Und relativ einfach. Oder haben die vieleicht keine??? :)
z.B.(Sage mir den Namen, und ich sage dir welches Problem Du hast ;) )