Mahnbescheid

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
Hatte jetzt eine Kundin die innerhalb von einer Woche drei mal auf Nachnahme bestellt hatte. Alle drei Pakete gingen raus und kamen Retour. Daraufhin schrieb ich besagte Person an, diese hatte auch auf Firma bestellt. Sie äußerte per Mail das Sie die Tapeten für die Renovierung Ihres neues Lokal benötigt und nicht damit gerechnet hat das die Tapeten so schnell kommen. Ich teilte Ihr mit das Sie natürlich alle 3 Bestellungen zu bezahlen hat und die entstanden Kosten ( sprich für die 3 versendeten Pakete ) Ab da herrschte Funkstille. Ich bin natürlich Sauer und werde jetzt einen Mahbescheid fertigen. Jetzt meine Frage zum Schluß wird ja immer gefragt ob dies von einer Gegenleistung abhängt und ob diese bereits erbracht wurde. Ich bin mir unsicher was ich hier angeben muß. Ich hatte die Leistung ja eigentlich erbracht, natürlich liegen die Tapeten wieder hier und warten diesmal auf Vorkasse, die nicht freiwillig kommen wird. Hat hier schon jemand Erfahrung in solch einem Fall ?
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

Bei mir gang und gebe.

Kannst du vergessen. Du kannst eventuell deine eigene schreiben das kostet erstemal nichts.
Alles andere ist rausgeschmissene Geld.

Am besten sind die Kunden die am Montag bestellen mit der bitte so schnell wie möglich zu liefern.

Zitat " so schnell wie möglich" bedeutet mitlereweille bei mir fast Lieferung umsonst.

Vorkasse wird nicht bezahlt, bei Rechnung lieferungen mit solche Bemerkung werden die Rechnungen meistens nach 3 Mahnung bezahlt.
Nachnahme entweder verweigert oder innerhablb paar Tagen als WR zurück.

fast 90% bei solche Bemerkung:" so schnell wie möglich"

Und Nachnahme bei Möbeln mache ich schon mal gar nicht da die Speditionsfrachtkosten um die 150,00 Euro (hin und zurück) habe ich noch nie erhalten auch mit Mahnbescheiden (angeblich Unternehmensrisiko)
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Mahnbescheid

Sorry, aber natürlich kann ich auf Vertragserfüllung bestehen und darum geht es hier. Das gute daran ist, das die Kundin ja selbst geschrieben hat, das sie die Tapeten zur Renovierung ihres neuen Lokals benötigt. Also kein Verbraucher im Sinne der § 13 BGB und damit am Vertrag gebunden. Wie gesagt beweisen kann ich dies mit ihrere eigenen Mail. Ich sehe hier die Chancen bei 100%, mir geht es nur um die Formulierung und was ich da angeben muß. Die Kundin wird definitiv bezahlen, ver......... lass ich mich nicht. Übrigens das neue Geschäft ist eröffnet, also wird da auch noch Geld sein ;)
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Mahnbescheid

Aber eines dürfte euch aber klar sein,
hätte der Kunde die Ware angenommen,
DANACH dann einen rechtmässigen Widerruf gemacht,
wahrscheinlich erst nachdem alle Artikelverpackungen aufgerissen und die halbe tapete
abgerollt war, vielleicht dann noch unfrei geschickt (ist ja alles "kundes" Recht)
dann wäre Euer Schaden aber noch deutlich höher und die Ware u.U. nicht mehr verkäuflich. Dann sei froh, das der Kunde die Ware halt nicht angenommen hat, so hast Du wenigstens nur einmal Porto und vorallem die Ware 100%tig original zurück.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

ja das muss du selber wissen;)
Ist dein Geld- ich habe für meine letzte verfahren (die Kundin hat Ihre Betrieb auch) ca. 2800,00 Euro ausgegeben. (Creditreform, Gericht)
Bekommen habe ich nichst. (außer ein Titel den ich mir sonst wohin schieben kann:eek:)
Und auch wenn du etwas bekommst- dann geht die Ware zurück und dann.
Hat Sie als Endkunde oder Betrieb bestellt?
Wobei das nutzt heutzutage auch nicht viel:frown:
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

Was denn für ein rechtmäßiger Widerruf? Der TO schrieb doch das es sich hierbei nicht um eine Verbraucher Bestellung handelt

Das wie gesagt spielt keine Rolle...
Mir wurde bei Gericht gesagt "Unternehmerische Risiko"
Ich storniere es bei mir INtern- Kunde gesperrt und gut ist es- das Geld investiere ich lieber in meine Kinder oder meine Familie anstatt für RA was so oder so nichst bringt. (oder Mahnbescheid)
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.966
50
Enger
AW: Mahnbescheid

Das wie gesagt spielt keine Rolle...
Mir wurde bei Gericht gesagt "Unternehmerische Risiko"

Wohl spielt das eine Rolle wenn er als Unternehmer bestellt hat gilt nicht das WR im sinne des Endverbrauchers.

Im Prinzip ist Stefan auf der rechtlichen Seite abgesichert die Frage ist nur kriegt er auch das Geld lohnt der Aufwand.
 

Schneiderhaus

Aktives Mitglied
18. Februar 2008
126
0
AW: Mahnbescheid

Möchte nur kurz anmerken, es ist wichtig das dem gewerblichen Kunden nachweisbar eine Rechnung zugegangen ist. Erst dann hat er eine Zahlungspflicht!
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Mahnbescheid

Wer bei mir Händlerkonditionen haben will, muss sich entsprechend als Händler registrieren (mit Gewerbeschein und Co).
Bestellt aber "nur" ein Kunde von einer Firma oder für eine Firma, meldet sich aber nicht das er ein "Händler" ist, also die Ware einkäuft mit dem Vorhaben, diese weiter zu veräußern, so ist der automatisch ein Endkunde. Hat dadurch natürlich die Vorzüge der WRB, aber keine Netto-Rechnung, auch den "schlechteren" Endkundenpreis.
Das muss dem "Kunden" klargemacht werden. Nur wenn jemand im Adressfeld ein Firmennamen eingibt, ist der für mich lange kein Händler... Ist halt immer ein Pro und Kontra.. Hier hatte ich das oben aber übersehen, hatte gelesen, das der Kunde nur von einer Firma bestellte, nicht für eine Firma .. aber egal nun .. in unserem netten Land haste leider so gut wie keine Rechte und Handhabe, oder brauchst sehr viel Geld und noch mehr Geduld
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Mahnbescheid

Jetzt wird hier rege diskutiert und ich habe immer noch nicht die benötigte Info.

Jetzt ganz kurz:
1. Kunde hat auf Firma bestellt ( reicht nicht immer aus um zu behaupten das es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt )
2. Allerdings schreibt Kundin Sie benötigt die Tapeten für IHR LADENLOKAL also fakt ganz klar gewerblicher Kauf und damit kein Widerruf
3. Was soll hier der Unsinn mit Unternehmerrisiko ?????
4. Eine Rechnung lag der Sendung bei, ist bei Nachnahme halt so.
5. Das ist kein weggeschmissenes Geld


Ich mach jetzt den Mahnbescheid online und geben einfach an die Leistung wurde erbracht. Ist doch auch so. Pakete kamen Retour. Ich kann erwarten, wenn jemand Nachnahme bestellt, das er diese auch annimmt, gerade bei einer Geschäftsadresse.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

machen kannst du viel:cool:
schreibt uns dann was für Ergebniss dabei herausgekommen ist.
Und vor allem was dich es gekostet hat.
Auf ersten augenblick ist das Recht auf deine Seite- mal gucken was bei den zweiten heraus kommt:frown:
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

Übrigens nur ein Beispiel:

Mail von Kunden heute:

laut Ihrer e-Mail ist meine Rücksendung der Bestellung vom 15.06.2010
(Rechnungsnummer: RE-905-2010) am 9.07.10 bei Ihnen eingetroffen, doch
bisher ist bei mir noch keine Rückzahlung des Gesamtbestellwertes von
127.35 EUR bei mir eingetroffen.
Ich bitte Sie dies nachzuholen!
Ich hatte die Ware am 16.06.10 im Vorraus bezahlt -siehe Anhang.

Ware die man für die Kundin produziert hat.

Bei der Bestellung wieder angegeben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie die Ware schnellstmöglich zu liefern.
Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß,

Ich hätte es wissen müssen:eek:

Nun jetzt haben wir es per Unfrei zurück bekommen. (wohl gemerkt die Ware war unberührt)
Sie ist eine Tagesmutter (also Gewerblich)
Und Sie hat Kundespezifische Ware bestellt.

Was soll ich machen?
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Mahnbescheid

Hallo,

Hatte einen ähnlichen Fall.

Kundenspezifische Ware (extra angefertigt) und einfach zurück gesendet.
Der Kunde war aber so nett die Rücksendung zu Zahlen.

Auf die Frage nach seinem Geld habe ich dem Kunden eine Mail mit der meiner WRB gesendet.
Eine Stelle extra hervorgehoben...
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind .....
... den Kunden mitgeteilt was er an Porto zu zahlen hat, wenn er die Ware gerne wieder hätte.
Dann noch mitgeteilt das ich ab der zweiten Woche "Lagerkosten" erheben würde.

Nach 2 "bösen" Mails vom Kunden hatte ich dann auf einmal mein Porto auf dem Konto und der Kunde hat seine Ware noch mal zu gesendet bekommen.

So ein Kunde wird zwar nie wieder bei mir bestellen. Aber auf einige Kunden kann man sowieso verzichten.

Gruss, Frank
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Mahnbescheid

Das ist doch ganz einfach, das Geld nicht zurückzahlen und auf die Zahlungsklage warten. Das kostet doch der lieben Kundin erst einmal Geld und sollte es auch wirklich nach Kundenspezifikation gefertigt worden sein, besteht doch auch kein Widerrufsrecht. Ich habe jetzt in meinen Fall Zahlungsklage eingereicht. Als Händler muß ich mir nicht alles gefallen lassen. Die ZAHLT. Werde dann in 2 oder 4 oder auch 12 Wochen noch einmal berichten hier.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.742
13
AW: Mahnbescheid

Das ist doch ganz einfach, das Geld nicht zurückzahlen und auf die Zahlungsklage warten. Das kostet doch der lieben Kundin erst einmal Geld und sollte es auch wirklich nach Kundenspezifikation gefertigt worden sein, besteht doch auch kein Widerrufsrecht. Ich habe jetzt in meinen Fall Zahlungsklage eingereicht. Als Händler muß ich mir nicht alles gefallen lassen. Die ZAHLT. Werde dann in 2 oder 4 oder auch 12 Wochen noch einmal berichten hier.

richtig so.

Haben wir auch schon mehrfach durchgezogen und das hat geklappt, da gerade die Lage mehr als eindeutig ist, wenn es sich nicht um einen Verbraucherkauf handelt. Man muss es eben nur konsequent durchziehen...bis zum letzten.

Dieses ganze "pech gehabt"...."unternehmerisches Risiko"...ist alles mumpitz und ich hoffe das kein Anwalt dazu rät....unser Anwalt hat das bis jetzt alles durchgehauen....
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Mahnbescheid

Danke Curra ich ziehe das durch und nehme mir dafür noch nicht einmal einen Anwalt. Ist ja auch nicht nötig wie ich finde. Mir ging es eigentlich nur darum den Mahnbescheid ordentlich auszufüllen.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Mahnbescheid

...ich gebe dir auch recht, selbst wenn es um 10 euro geht!

solange alle nur abwinken und der meinung sind "passiert doch sowieso nichts", wird in diesem land in dem der "unternehmervernichtungsfreibrief" existiert, auch keine änderung eintreten.

ich ziehe sowas durch, auch wenn ich miese mache. es spricht sich herum unter den "mal eben bestellen und dann doch nicht - kunden". ich mache unmissverständlich klar, dass es nicht mein hobby ist pakete durch die lande zu senden.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Mahnbescheid

Ja, wir haben soviel Pflichten. Da muß ich auch nicht noch auf meine wenige Rechte verzichten. Auf der anderen Seite lass ich mir alles gefallen, mache ich auch miese. Die 3 Pakte wurden von einer Angestellten verpackt und von DPD befördert. Dies geschah nicht ehrenamtlich, sondern beide mußte ich bereits dafür bezahlen.