Mahnbescheid

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

Tja Leute heute ist es so weit- ich wollte es nicht glauben das die Kunden tatsächlich das Bewertungsystem von TS als Waffe nutzen können.:eek:

Zitat von TS:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie mit einem von uns zertifizierten Online- Shop Probleme haben.

Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises durch Trusted Shops leider nur dann besteht, wenn Sie im Anschluss an Ihre Online-Bestellung einen kostenlosen Käuferschutz abgeschlossen haben. Sollten Sie sich dazu registriert haben, teilen Sie uns bitte Ihre Garantie-Nummer (TS2C-....) mit.

Selbstverständlich sind wir aber auch dann bemüht, Ihnen behilflich sein, wenn Sie keinen Käuferschutz bei uns abgeschlossen haben. Um eine schnelle Lösung zu unterstützen, leiten wir Ihre Nachricht zunächst direkt an Ihren Shop weiter mit der Bitte Sie über den den aktuellen Status zu informieren. Sollte dies wider Erwarten nicht kurzfristig geschehen, melden Sie sich bitte erneut bei uns.


Kundin Beschwerde:

Ihre Frage:
Ich habe ein Problem mit der der Steffi Toys GmbH, die auch bei Ihnen zertifiziert wurde. Ich habe Stühle bestellt, die in verschiedenen Farben wählbar waren. Ich habe gelb gewählt wurde aber nicht darauf hingewiesen, dass die Stühle für mich speziell gefertigt wurden. Die Stühle haben mir nicht gefallen und ich habe Sie zurückgeschickt. Ich habe zuvor per MailKontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten. Die Rücksendung war am 30.06. Gestern habe ich nachgefragt, da ich keine Bestätigung der Rücksendung erhalten habe, ob die Ware angekommen sei. Heute morgen habe ich Rückmeldung erhalten, dass die ware zurückgenommen werden kann, aber nur unter der Bedingung 50% des Kaufpreises zu behalten. Ich sehe dies nicht ein, da ich mich als Käufer nicht ausreichend darüber informiert gefühlt habe, dass dies eine Maßanfertigung ist.
Außerdem bin ich mit der Kommunikation sehr unzufrieden.
Können Sie mir bei diesem Problem weiterhelfen?

Ware: Kita Stühle nach Kundenwunsch lackiert.
Ab AB überall die Farbe drinne
nach Lieferung gleich Telefonat: ich habe es falsch bestellt ich wollte grün kann man die überlackieren- kann man nicht:confused: Technisch nicht möglich

Dann nach 14 Tage Unfrei ohne anmerkung an uns.

Zum Thema Zitat Kundin:
Ich sehe dies nicht ein, da ich mich als Käufer nicht ausreichend darüber informiert gefühlt habe, dass dies eine Maßanfertigung ist.

Unsere Text bei Artikel:
Lieferzeit: Produktion 4 Wochen
Im Text selber:
butgrun.jpg
Farbbeize + DD Naturlack nach Ihre Wahl (Wasserbasis)
Und auf unsere AB: Liefertermine bei Möbeln sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn beide Datums gleich- ist die Ware sofort lieferbar.
Unsere Möbel werden Kundenspezifisch angefertigt und sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Falls Sie Möbel bestellen, kontrolieren Sie bitte umgehend die angegeben Mengen/Grössen/Farben und Ausführungen.
Eine spätere Auftragsänderung ist entweder nicht mehr möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden.


Das zum Thema nicht ausreichend Informiert????
Was sollman dazu noch sagen:eek:
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Mahnbescheid

Und was genau möchtest du nun hier von uns hören? Eine Empfehlung wie Du dich verhalten sollst? Ob/Was Du in Zukunft anders machen kannst?

Ein Kunde und ein Verkäufer haben ein Problem miteinander. Soll vorkommen. Noch dazu ist nun eine dritte Stelle (Trusted Shops) involviert. Von daher versteh ich nun nicht so recht den Sinn und die Intention des Ganzen.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Mahnbescheid

Ach Igel Max,

nur einmal ganz kurz. Vielleicht bist Du es ja auch selber Schuld. Als erstes Trusted Shop ist doch auch nur " Gütesiegel" Ich bezweifle das diese Urteile fällen dürfen. Als zweitens, auch der Kunde hat eine Schadensminderungspflicht. Mit einer unfreien Rücksendung hat er diese wohl nicht erfüllt. Wieso bietest Du hier auch 50% an ? Wenn es nach Kundenspezifikation gefertigt ist, dann mußt Du es auch nicht zurücknehmen. Allerdings muß ich auch ganz deutlich sagen, das ledigliche die Farbwahl bestimmt keine Kundenspezifikation ist. Ich bestelle mir eine Jeans, wähle hier dann die Größe und anschließend die Farbe. Der Händler bestellt diese, da er sie nicht auf Lager hat. Jetzt gibt er mir gegenüber an die Jeans wurde extra produziert. Ja klar muß diese produziert werden, wahrscheinlich in Massen.
Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation ist z.B ein T-Shirt mit meinem individuell gewünschten Motiv, oder eine Fototapete mit meiner Mama.
Ich finde es immer wieder Lustig, das manche Händler meinen, nur weil Sie den Artikel bestellen für den Kunden das es sich um eine Kundenspezifikation handelt.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

Ich finde es immer wieder Lustig, das manche Händler meinen, nur weil Sie den Artikel bestellen für den Kunden das es sich um eine Kundenspezifikation handelt.

ich auch- die Stühle außer Naturstühle die ich teils als Lagervorrat habe werden immer erst nach Kundenbestellung produziert.

Und bei dem Stuhl handelt es sich um 98% Handarbeit inkl. Lackierung.

Ich habe die ganze angelegenheit jetzt mit meine RA durchgekaut- die Kundin hat keinenelerei Anspruch an irgentetwas.
Nun habe ich zuzüglich zum solchen Angeboten den Satz eingefügt:
Es handelt sich um Anfertigungsware, die (wenn nicht andere Termine angegeben werden) innerhalb von 3-4 Wochen nach Zahlungseingang geliefert wird. (bei Vorkasse Kunden).
Eine kürzere Lieferzeit kann möglich sein, sofern die Ware vorgefertigt ist.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Mahnbescheid

zitat:
Eine kürzere Lieferzeit kann möglich sein, sofern die Ware vorgefertigt ist.

wobei das meiner meinung nach der argumentation "fertigung nach kundenwunsch" entgegen steht. da wird dir jeder gegnerische anwalt schnell den wind aus den segeln nehmen. vorgefertigte ware als "für den kunden gefertigt" durchzusetzen wird wohl sehr schwer sein?
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Mahnbescheid

Hallo,

wenn "Vorgefertigt" bedeutet, das es rohe Bauteile sind sollte es bestimmt kein Problem geben.

Das Lackieren in der Wunschfarbe des Kunden fällt bestimmt unter "Fertigung nach Kundenwunsch".

Gruss, Frank
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Mahnbescheid

und dann... schreibt der kunde eben "ich dachte vorgefertigt bedeutet fertig zur montage" - würde ich übrigens auch denken...
da scheiden sich in unserem land die geister und du kannst dir sicher vorstellen, wie ein richter hier entscheidet, wenn auch nur ein wort den kunden verwirren könnte!
was die farbe betrifft, denke ich auch anders. bei speziellen sonderfarben und glimmerlack mag sein. aber z.b rot als nach kundenwunsch gefertigt darzustellen, wird dir im extremfall kein richter dieser welt abkaufen? ausser natürlich du verkaufst im jahr nur 4 stühle und würdest nachweislich darauf sitzen bleiben.
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.104
94
Schwarzach a Main
AW: Mahnbescheid

wenn "Vorgefertigt" bedeutet, das es rohe Bauteile sind sollte es bestimmt kein Problem geben.

Genau so ist es - wir haben fast alle Teile als Komponente.
Möchte der Kunde einen Rotenstuhl wird erst alles rot lackiert dann zusammen gebaut und dann natur überlackiert.
Dann geht es ganze ins Trockenkammer.

Leider bin ich so depp.. das wir die Stühle auf alte art und weisse produzieren. Die ganze sachlage ist mehrmals mit meine RA durgekaut- das Problem ist das ich wirklich eine von wenige bin der solche Ware über Online anbiettet und das dem breiten Publikum.
Viele meine Mitbewerber bietten die Ware zwar auch so an aber mit den Bemerkung- Bestellbar nur über eine Institution.
Damit umgehen Quazi alle der WR.
Ich hatte nichst dagegen wenn die Kundin einen Naturstuhl bestellt hatte den hatte ich sofort zurück genommen und wo anderes verkauft.
Aber ausgerechnet 3 Gelbe, wer kauft schon 3 Stühle. Und wenn ich jetzt eine dazu lackiere treffen wie 100% nicht die Farbe.
Das ist eben problem bei Lackierten Buchenholz- es sieht halt jedesmal anderes aus.
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
892
11
Coburg
AW: Mahnbescheid

@igel...

ich meinte damit auch nur du MUSST!!!!!! alles klar und unmissverständlich von einem profi(anwalt) formulieren lassen. nur so läufst du keine gefahr wie mit deiner 3-stuhl-kundin.
jeder falsche buchstabe der kunden verwirren könnte wird in de bei eventuellen streitigkeiten vor gericht zu 99,9% dem verkäufer angelastet.