Lizenz Hardwarebindung

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mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
Die LS-POS-Lizenz ist an die verwendete Hardware und, wie ich jetzt weiß, an das verwendete Betriebssystem gebunden. Als vorausschauender EDV-Verantwortlicher stelle ich mir darum die Frage, was passiert, wenn auf meinem Kassenrechner z.B. unverhofft die Platte abraucht.

Ich meinte so vorgehen zu müssen (Zeitaufwand 1-2 Stunden):
- einen anderen Rechner nehmen
- den letzten Zustand des Kassenrechners mittels bare metal restore auf dem neuen Rechner wiederherstellen
- Windows neu aktivieren
- Anruf bei Luwosoft, um (gegen eine Lizenzübertragungsgebühr) LS-POS auf dem neuen Rechner zu aktivieren.

Da ich beim kürzlichen Betriebssystem-upgrade etwas länger mit der LS-POS-Lizenz zu tun hatte, möchte ich gern nachfragen, ob eine Neulizensierung auf die Schnelle überhaupt möglich ist. Oder wird die Lizenz gar ungültig, wenn sich die hardware z.B. durch Defekt ändert? Festplatten sind Verbrauchsmaterial, ich wechsele diese eigentlich gern von Zeit zu Zeit.

Ich bitte um Klarstellung, da ich in den Lizenzbestimmungen nichts Erhellendes gefunden habe.
 

christian1701

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2007
2.696
30
Wien
AW: Lizenz Hardwarebindung

Warum nimmst denn einen neuen Rechner und tauscht nicht nur die Platte aus? Dann spielst einfach wieder alles ein, und nimmst den Lizenzcode den du per Mail bekommen hast.
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
AW: Lizenz Hardwarebindung

Zeit ist Geld. Da ich kein Ersatzteillager habe, würde ich einfach einen baugleichen Rechner aus Lager oder Büro nehmen.
Ich hätte bei einem Hardware-Fehler auch gar nicht die Zeit, um auf Fehlersuche zu gehen. Kann ja sonst was sein, Festplatte war nur ein Beispiel.

Meine Lizenz war schon nach einem OS-upgrade (Windows 10) ungültig, auf unveränderter Hardware. Man darf zwar nicht, könnte aber vorübergehend mit der Demo-Version arbeiten, aber das ist nicht lustig. Klar, soll es auch nicht. Ich würde nicht darauf wetten, dass ich irgendein Bauteil austauschen kann ohne dass die Lizenz ungültig wird.

Darum noch mal meine Bitte an @luwosoft um Klarstellung oder Erklärung. Ich meinte, das wäre von allgemeinem Interesse, deshalb frage ich im Forum. Sonst schreibe ich auch gern eine E-Mail.
 

D.Stadelmann

Moderator
MLBanner
26. Februar 2015
104
9
AW: Lizenz Hardwarebindung

Hallo mustermann,

deine Vermutung ist richtig - bei geänderter Hardware funktioniert der Lizenzschlüssel nicht mehr. Wir hatten bei Win10-Update auch schon einmal einen Fall, bei dem sich der Hardwarecode geändert hat, obwohl hier nichts an der Hardware verändert wurde. Windows hat hier scheinbar mit den letzten Updates Abhilfe geschaffen...sicher ist das jedoch nicht. Bitte melde dich einmal bei uns im Support, dann können wir die Vorgehensweise in deinem Fall gerne klären. Per Mail an support@luwosoft.de oder telefonisch 09503-4099991.
 

yinki

Aktives Mitglied
21. September 2016
7
0
hiho,

wir hatten das problem das der kassenrechner neu aufgesetzt werden musste. es gab dann u.a. probleme mit der lizenz also habe ich bei luwosoft angerufen. da wurde mir erklärt das bei hardwareänderungen ggf. für ca. 49,- euro zzgl. mwst. eine neue lizenz ausgestellt werden kann. hmmm.... wie das denn? die software ist doch bereits bezahlt. die antwort von luwosoft war, das steht so in den lizenzbedingungen. hmmm...

ähmm nach meiner kenntnis verstoßen nutzungsbedingungen dergestalt, das einem lizenznehmer die nutzung der software nur auf einer, bosonders durch ihre identifikationsnummer gekennzeichneten, cpu erlaubt wird, gegen § 307 abs. 2 nr. 2 bgb. daher wird von der rechsprechung und literatur diese so genannten cpu-klauseln als unwirksam angesehen. is schon doof wenn die kassen nicht laufen und luwosoft macht um 17 uhr dicht :eek:(

vielleicht kann mich hier mal jemand aufklären, bin nicht vom fach.

was ist eigentlich wenn luwosoft abbrennt oder pleite geht und mein rechner ist defekt? dann hätte ich keine möglichkeit die software weiter zu nutzen? nichteinmal verkaufen könnte ich die dann, weil es keine funktionierende lizenzen mehr gibt?

gibt es noch andere kassenprogramme für die wawi? nö? dann müsste ich oberdrauf noch ne andere wawi haben vielleicht?

hmmm, das klingt nicht gut, absolut nicht zufriedenstellend. wer sich darauf einlassen will, bitte sehr. ich denke nicht das ich das unter diesen umständen riskieren würde. oder wie kann man sich in solchen fällen gegen den totalausfall der software schützen?

außerdem finde ich keine lizenzbedingungen auf der seite von luwosoft für ls-pos.

wo bitte kann man diese einsehen?

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in deutschland sind eula zu standardsoftware nur dann vertragsbestandteil, wenn sie zwischen verkäufer und erwerber der software bereits beim kauf vereinbart wurden. das setzt die möglichkeit der kenntnisnahme bei vertragsschluss voraus. dem käufer erst nach dem kauf zugänglich gemachte lizenzbestimmungen (zum beispiel während der installation oder als gedruckte beilage in der verpackung) sind für den käufer wirkungslos. dies gilt auch dann, wenn der käufer bei der installation "ich stimme der lizenzvereinbarung zu" oder ähnliches anklickt, weil die Software sonst die installation verweigert.
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danke für die antwort, mfg
yinki
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
...da wurde mir erklärt das bei hardwareänderungen ggf. für ca. 49,- euro zzgl. mwst. eine neue lizenz ausgestellt werden kann.
Vielen Dank, diese Information hatte ich von Luwosoft nicht bekommen. Ich halte das, unabhängig von der Rechtslage, für eine angemessene Aufwandsentschädigung.

is schon doof wenn die kassen nicht laufen und luwosoft macht um 17 uhr dicht

Das halte ich allerdings auch für ein Problem. Im o.g. Fall habe ich mehr als einen Tag auf die Lizenz gewartet. Das muss schneller gehen.
 

yinki

Aktives Mitglied
21. September 2016
7
0
[QUOTE="Das halte ich allerdings auch für ein Problem. Im o.g. Fall habe ich mehr als einen Tag auf die Lizenz gewartet. Das muss schneller gehen.][/QUOTE]

tja, das sehe ich anders. was hättest du dann gemacht wenn es keinen schlüssel mehr gegeben hätte? mit hohem aufwand ein neues system installiert?

also, ich würde meinen laden nicht daran binden wollen, soviel steht fest. die können schon morgen weg sein, dann stehen alle ohne generell funktionsfähige lizenzschlüssel da und können nur hoffen das die hardware nicht abschmiert? na, herzlichen glückwunsch!

auch dieses halte ich für fragwürdig:

"... jedoch kommen zum verkauf noch 150€ für die Lizenzumschreibung seitens Luwosoft..."

- https://forum.jtl-software.de/threads/verkaufe-luwosoft-k700-bundle-kaum-benutzt.91269

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der eugh stellt fest, dass gebrauchte software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch download gekaufte software. muss eine durch download erworbene software über das internet aktualisiert werden, steht dieses recht auf aktualisierung auch dem käufer der gebrauchten software zu. der verkaufende erstkäufer, so der eugh, darf keine kopie der software behalten. das ausschließliche verbreitungsrecht des softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte kopie, erschöpft. eine lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere veräußerung untersagt, ist unwirksam.
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auch hier könnte es sein das der käufer die gebühren zurückverlangen kann.

insgesamt betrachtet wäre es wohl "hight-risk" sich mit seinem unternehmen zukunftsorientiert an so etwas zu binden.

ich hoffe aber das luwosoft lösungen für diese problematik hat und diese hier mitteilt.

danke, mfg
yinki
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
1. es gibt aktuell keine andere POS-Lösung die mit der JTL-WaWi funktioniert

2. Deine Gerichtsurteile umfassen ... imho ... B2C-Verträge. Zwischen dir und Luwosoft sind aber B2B-Verträge zustande gekommen
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
Das halte ich allerdings auch für ein Problem. Im o.g. Fall habe ich mehr als einen Tag auf die Lizenz gewartet. Das muss schneller gehen.

tja, das sehe ich anders. was hättest du dann gemacht wenn es keinen schlüssel mehr gegeben hätte? mit hohem aufwand ein neues system installiert?

also, ich würde meinen laden nicht daran binden wollen, soviel steht fest. die können schon morgen weg sein, dann stehen alle ohne generell funktionsfähige lizenzschlüssel da und können nur hoffen das die hardware nicht abschmiert? na, herzlichen glückwunsch!
Ich habe gerade nicht verstanden, was du anders siehst, aber egal. Es interessiert mich nicht, was gewesen wäre wenn ... Ich habe die Lizenz erhalten, wenn auch später als gehofft.
LS-POS ist ein sehr gutes Kassenprogramm, um damit auf JTLWAWI aufzusetzen. Wenn du es nicht nutzen willst dann lass' es. Klar "könnten die morgen weg" sein, so wie du und ich auch.

Kleiner Tipp: Suche mal im Forum oder frage bei Luwosoft nach "Floating license". Und jetzt zurück zum Thema bitte.

Edit:
was hättest du dann gemacht wenn es keinen schlüssel mehr gegeben hätte? mit hohem aufwand ein neues system installiert?
Ich hätte die Systeme aus den vorhandenen Backups wiederhergestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

yinki

Aktives Mitglied
21. September 2016
7
0
hiho,

zu jtl:

punkt 1) leider ist das ein problem, ohne kassensystem ist auch die wawi weniger interessant.

punkt 2) "Deine Gerichtsurteile umfassen ... imho ... B2C-Verträge. Zwischen dir und Luwosoft sind aber B2B-Verträge zustande gekommen"

stimmt nicht!

1. es ist nur ein urteil. im ersten abschnitt geht es ums bgb und somit um gesetze die sich auf beides beziehen.

2. bei dem urteil ging es um oracle und usedsoft, beides unternehmen, was aber grundsätzlich egal wäre ;o)

zu mustermann:

war mein fehler, falsch zitiert ;o) ich meinte natürlich folgendes:

"unabhängig von der Rechtslage, für eine angemessene Aufwandsentschädigung".

natürlich kann und darf das jeder selber entscheiden ob er das für angemessen hält oder nicht. aber hier auch das risiko, woher weißt du das morgen nicht 1000 kunden ihr geld zurück haben wollen? was dann?

ich muss meinem kunden irgendwas erklären, wenn ich ihm das system empfehlen soll. das wäre doch auch im interesse von luwosoft, klarheit zu schaffen und dadurch lizenzen zu verkaufen. noch habe ich keine klarheit, aber ich denke es sollte für luwosoft kein problem sein das kurzfristig zu erklärt.

mir geht es um die nutzungssicherheit. was passiert in solchen fällen? was soll ich meinem kunden empfehlen? soll ich ihm sagen, statte deine 20 kassen damit aus, wir versuchen unser glück? deswegen, aus diesem grund, habe ich die fragen gestellt. nur darum geht es hier.

danke, mfg
yinki
 

yinki

Aktives Mitglied
21. September 2016
7
0
Ich hätte die Systeme aus den vorhandenen Backups wiederhergestellt.

was aber nicht geht wenn dein prozessor abgeraucht ist, weil die hardware geändert wurde und warum hast du dann einen tag auf deine lizenz warten müssen, s.o.?

wobei wir bei der nächsten unklarheit sind. welche hardware genau ist gesperrt. kann ich das vielleicht mal nachlesen? es kann ja schlecht sein das ich meinen eigenen rechner nicht umbauen kann oder nur gegen zusätzliches endgeld an luwosoft. das ist totaler quatsch. :D vollkommen ausgeschlossen! nach meiner kenntnis sollte das genau spezifiziert sein und lässt sich nur über einen individuellen vertrag umsetzen oder z.b über einen dongle, was ja schon seit über 8 jahren angedacht war aber wohl nicht umgsetzt ist...

danke, mfg
yinki
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
was aber nicht geht wenn dein prozessor abgeraucht ist, weil die hardware geändert wurde
Dann hätte ich die Gebühr bezahlt und fertig.

warum hast du dann einen tag auf deine lizenz warten müssen, s.o.?
Wie du wüsstest, wenn du gelesen hättest, habe ich nur das OS geändert, s.o.

Was willst du überhaupt? Die Lizenzbedingungen auf diesem Wege ändern?
Dann mach bitte dein eigenes Thema auf, hier geht es um praktische Erwägungen im Geschäftsalltag.
 

yinki

Aktives Mitglied
21. September 2016
7
0
ach ja, ich mache so vieles. es ist aber egal was ich mache, das betrifft jeden hier, endverbraucher, reseller, agenturen etc., schließlich kann man für eine falschberatung haftbar gemacht werden und schadensersatzpflichtig sein! wenn die software aus den bekannten gründen nicht funktioniert und es zu schäden/verlusten/mehrkosten etc. kommt sowie der kunde über diese schwachstelle nicht in kenntniss gesetzt wurde. am ende landet die rechnung dafür noch auf meinem schreibtisch? nö, muss i nicht haben ;o) entsprechende haftungsbeschränkungen in den agb's zu verankern ist auch nicht möglich und die haftung kann auch nicht auf die haftungsobergrenze der eigenen haftpflichversicherung begrenzt werden, jedenfalls nach meiner information aber alles ist bekanntermaßen im wandel. im zweifel muss ich das dann am ende aus meinem eigenen beutel bezahlen? auch hier ein ganz klares nö! wenn ich die software so weiterempfehle schieße ich mir womöglich nur ins eigene bein ;o)

ich stelle die fragen hier nicht aus langeweile! ich benötige die informationen um korrekt arbeiten zu können. so schwer sind die fragen doch nicht, oder? außerdem ermögliche ich luwosoft umsatz zu generieren, wenn die fragen zufriedenstellend beantwortet werden. aber ich denke da wird bis montag nix beantwortet, ist ja auch wochenende. zum glück ist hier kein verkaufsoffener sonntag, puhhhh, nochmal glück gehabt :D

danke, gruß
yinki
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
12
Ergänzend zu #4 kann ich sagen, dass die Lizenzvergabe bei Luwosoft Chefsache zu sein scheint, was u.U. den Ablauf verzögert. Hier sehe ich Optimierungsbedarf. Vielen Dank an yinki, der die Reaktivierungsgebühr von 49,- EUR genannt hat. Mein eingangs genanntes Vorgehen ist richtig, der Zeitplan aber nur schwer zu halten. Sollte beschleunigt werden. Evtl. bringt die kommende "Floating Lizenz" Besserung.
Damit ist das Thema erschöpfend geklärt und kann geschlossen werden. Vielen Dank.
 
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