Ja, das kann man durchaus so sehen oder eben aber auch so, das shop 4 und 5 einen Basispreis haben und die Möglichkeit, diese Funktionen durch plugins auszuweiten und dadurch den Gegebenheiten, des Händlers oder auch des Rechts, anzupassen.Du kannst auch mit einem Einsteigershop nicht starten, wenn die gesetzlichen Vorschriften im Shop nicht umgesetzt werden, ganz im Gegenteil, denn der Kleinstunternehmer kann eventuelle Abmahnungen nicht bewältigen, welche durch den NICHT rechtskonformen Shop verursacht werden, zudem bedenkt ein neuer Anbieter viele gesetzliche Vorschriften nicht, wodurch er sich auf den rechtskonformen Shop von JTL verlässt, was bestimmt ein Fehler ist.
Wo bitte kann der JTL-Shop4 den Hinweis der DSGVO abbilden bzw. den Nutzer zur Einstimmung, Auswahl oder Ablehnung bewegen, nirgendwo. Falls du es nicht kennst, der Preis ist am Artikel zu erkennen, nicht erst wenn der Kunde den Artikel in den Warenkorb gelegt hat. Also zu spät um nicht eine eventuelle Abmahnung zu erhalten. Bitte erkundige dich, bevor du hier unzutreffende Behauptungen aufstellst. Rechtlich gesehen muss der Kunde bereits am Artikel den zu zahlenden Preis erkennen können. Zudem fühlt sich der Kunde "verarscht", wenn der Preis im Warenkorb höher ist, als der Preis am Artikel.
Genau, es wurde nichts gemacht, obwohl dieses Thema lange bekannt war. Das hier eine gravierende Umstellung von Nöten war bzw. umgesetzt werden müsste, sollte JTL auch begreifen.
Fakt ist, in der bisherigen Form ist der JTL-Shop4 nicht mehr rechtssicher ohne externe Plugins zu benutzen, welche kostenpflichtig sind.
Das ist falsch. Eine Shopsoftware ist in jedem Fall rechtssicher einstellbar zu sein. Versäumt der Kunde (Shopbetreiber), eventuelle Einstellungen richtig zu tätigen, obliegt es seiner Verantwortung, eventuelle Einstellungen gemäß der aktuellen Rechtslage zu tätigen, um eventuelle Einstellungen rechtssicher auszuwählen und nach Bestätigung nochmals zu prüfen, so die Aussage von unserem Rechtsbeistand.
Fehlen allerdings, entsprechende Auswahlmöglichkeiten/Einstellungen, bezüglich DSGVO und OSS, was zwingend abgebildet werden muss, entfällt somit auf die Sorgfaltspflicht des Shopanbieters bzw. dem Hersteller der Shopsoftware. Auch dieses von unserem Rechtsbeistand bestätigt.
Ich glaube nicht, daß ein Hersteller verpflichtet ist auf alle Änderungen kostenfrei im Rahmen der Basis zu reagieren und kostenfrei Lösungen zu stellen. Ich glaube das genau das der Kern der Diskussion ist.
Da über die Plugins von Drittanbietern gute Lösungen für beide Shops zur Verfügung stehen, ist diese von dir beschriebene Anforderung erfüllt. Ich glaube nicht das es dabei eine Rolle spielt ob der Hersteller selbst eine kostenpflichtige Erweiterung stellt oder ob diese von Drittanbietern kommt und einfach einbindbar ist.
Ich bin aber weder Anwalt, noch Steuerberater und wie gesagt, ist das nur meine persönliche Meinung.
Ich bin auch davon überzeugt, daß die prinzipielle Lösung durch plugins von Drittanbietern eine höhere Diversität zulässt und längere Lebenszeit von z. B auch der Shop 4 Version. Es ist keinem der kleineren Händler gedient, wenn JTL das End of Live des 4er verkündet und diese damit zum Update zwingt,