Kunde bestellt, zahlt aber nach immerhin 8 Wochen nicht...

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
..keine Reaktion auf Emails, was tun? Auftrag einfach stornieren und dem Kunden das Per Mail mitteilen? Was macht ihr in solchen Fällen?
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Hallo,
Mahnung per Email mit Fristsetzung und deutlichem Hinweis dass die Angelegenheit mit Fristablauf an Mediafinanz zum Inkasso geht.
Wenn die Frist verstrichen ist, Weitergabe an Mediafinanz.
Kostet einen nichts und ca 40% werden dann plötzlich "wach".

Früher habe ich diese Leute man freundlich angeschrieben und wenn nichts kam die Bestellung storniert und den Leuten das dann per Mail mitgeteilt.
Aber nachdem ich letzes Jahr einen "Terror-Kunden" hatte der zum Schluss sogar per Anwalt eine über 3 Monate vorher vorgenommene aber nicht bezahlte Bestellung die ich irgendwann storniert hatte "einklagen" wollte weil er der Ansicht war, dass ein rechtsgültiger Kaufvetrag bestünde, lasse ich das und gehe über Mediafinanz.

Gruß Thomas
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
..ja, ist rechtlich sicherlich das sinnvollste - aber wie hoch ist denn die Rückgaberate der bestellten Waren danach? ODer anders gesagt: Was bringts, dem Kunden dann die Ware zu verkaufen, wenn er sie danach wieder zurückgibt und vielleicht dann ein Ladenhüter draus wird?

Ich selbst lass die Aufträge normalerweise einfach offen stehen und fertig...
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Bei der Rückgaberate habe ich da seltsamerweise keine Probleme.

Einfach offen stehen lassen kann problematisch werden.
Falls der Kaufvertrag rechtsgültig geschlossen ist und der Kunde nach ewigen Zeiten doch noch die Ware haben will hat man ein Problem wenn es die z.B. nicht mehr gibt oder mittlerweile deutlich teurer geworden ist.
Dann ist man in der Lieferpflicht und kommt nicht mehr raus. kann u.U. teuer und ärgerlich werden.

Das Mindeste ist den Kunden mahnen und dann nach Fristablauf den Kaufvetrag schriftlich wegen nicht erbrachter Leistung (Zahlung) zu lösen.
Da sollte sich aber jeder mit seinem Anwalt beraten und rechtssichere Texte verwenden.

Gruß Thomas
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
16. August 2006
801
22
Berlin
das problem mit eurem einklagen, bzw. über inkasso gehen ist aber der fakt, dass es in deutschland ja das bekannte widerrufsrecht gibt.

bestellt ein kunde und bezahlt anschließend nicht, dann macht er das eben nicht. über inkasso einfordern bringt dann auch nichts, denn dann macht er eben von seinem widerruf gebrauch und man sitzt auf den kosten.

im web kommt bei einer bestellung ja auch kein kaufvertrag zustande, sondern erst nach der widerrufsregelung, wenn der kunde seine ware erhält und über sein widerrufsrecht schriftlich (also auf der rechnung beispielsweise) über sein widerrufsrecht belehrt wird.

zitat widerrufsbelehrung "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger".

das widerrufsrecht des kunde erlöscht also auch nicht automatisch, wenn der kunde 1 monat lang oder 14 tage (je nachdem was zur Anwendung kommt) nicht zahlt.

zur info: dies ist keine rechtshilfe von mir, sondern nur mein verständnis ;) ... genauere auskunft kann hier nur ein anwalt geben.
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
Ich hab den nochmal angeschrieben, dann kam doch irgendwann eine Antwort und der Kunde ist zurückgetreten. Ansonsten mach ich jetzt halt das ich den Auftrag stehen lasse aber die Anzahl der Atikel auf 0 setzte.
 

NukeFun

Aktives Mitglied
28. Mai 2008
182
0
Hallo Leute,

mit solchen Sachen sollte man vorsichtig umgehen, wie meine Vorredner schon anmerkten, dazu mal eine kleine Info!!
SEIT DEM 01.04.2008 gibt es eine NEU Widerrufsbelehrung, weiter Infos dazu gibt es hier: http://internetrecht-rostock.de/neue-widerrufsbelehrung.htm

Dieser Link sollte sich jeder mahl ansehen dort gibt es SEHR wichtige Informationen für jeden Shop-Betreiber.
Gerade im Bereich ABMAHNUNG sollte man sich das mal ansehen!!

Für jeden der Probleme mit Abmahnungen hat, oder solchen von vorneherein aus dem Weg gehen möchte für den haben wir eine einfache Lösung, wenn Interesse besteht bitte PM an mich !!
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Mooment, nichts durcheinander werden.

Zuallererst besteht mal ein rechtsgültiger Kaufvertrag, aus diesem ergeben sich die Pflichten der Vertragspartnern.
Da ändert auch das Widerrufsrecht erst einmal nichts dran.
Der Kunde hat bestellt und seine Pflicht ist zu zahlen, der Händler muss liefern.
Stellt sich ein Kunde "tot" und zahlt nicht, ändert dies nichts an dem Bestehen eines rechtsgültigen Kaufvertrags.
Nun kommt es drauf an, dass man "sauber" arbeitet.
1) Schriftlich mahnen (Mail, Fax, Brief) und Zahlungsfrist setzen, in der Mahnung deutlich darauf hinweisen, dass man die Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt wenn keine Zahlung erfolgt.
2) Nach Vetrstreichen der gesetzten Frist kann man die Forderung absolut problemlos an ein Inkassounternehrem übergeben wenn der Käufer nicht reagiert.

Natürlich kann er auch nach Übergabe an das Inkassounternehmen widerrufen, kein Problem, aber die bereits aufgelaufenen Kosten fürs Inkasso MUSS ER tragen.
Diese haben absolut nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Die Inkassokosten ergeben sich ausschließlich daraus, dass er in Zahlungsverzug gekommen ist da bei Übergabe der Forderung an die Inkasso ein rechtsgültiger Kaufvertrag bestand.

Gruß Thomas
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
Zitat von TomB:
Zuallererst besteht mal ein rechtsgültiger Kaufvertrag, aus diesem ergeben sich die Pflichten der Vertragspartnern.
Hmm, spielen wir mal folgendes durch:
B2C .. im Shop gibt es nur Zahlung via Vorkasse (Überweisung). Kunde bestellt die Ware, zahlt aber nicht. Liegt dann schon ein Kaufvertrag vor, oder kämer dieser erst mit der Zusendung der Ware an den Kunden zustande? Würde mich echt mal interessieren.

Zitat von NukeFun:
Für jeden der Probleme mit Abmahnungen hat, oder solchen von vorneherein aus dem Weg gehen möchte für den haben wir eine einfache Lösung, wenn Interesse besteht bitte PM an mich !!
Rollkommando???
Oder was ist an deiner Lösung so geheimnisvoll das du nicht öffentlich darüber reden möchtest?

MfG
ToXic
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von ToXic:
Liegt dann schon ein Kaufvertrag vor, oder kämer dieser erst mit der Zusendung der Ware an den Kunden zustande? Würde mich echt mal interessieren.

Das kommt darauf an, wie du das Zustandkommen des Kaufvertrags in deinen AGB geregelt hast.
Grundsätzlich ist es wohl aber "bedenklich", den Kaufvertrag erst mit Zusendung der Ware zukommen zu lassen, wenn man den Kunden schon vorher um die Überweisung bittet... im Zweifelsfall hilft hier der Anwalt ;)

Oder was ist an deiner Lösung so geheimnisvoll das du nicht öffentlich darüber reden möchtest?
Es gibt "gewisse" Methode, sich vor Abmahnungen zu schützen, die immer wieder passieren, aber nicht wirklich das sind, was man "legal" bezeichnen kann... daher auch die Heimlichtuerei.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Leider widerspricht so eine "individuelle" Analyse den Forumsregeln - außerdem bin ich kein Anwalt also kann und will ich mich nicht "aufs Glatteis" begeben, irgendetwas zu schreiben, was man als Rechtberatung auslegen könnte (weil individuell bezogen).

Ansonsten: Ich hoffe mal, du hast deine AGB nicht irgendwo kopiert und weisst selbst nicht, was drinsteht - das wäre meiner Meinung nach fatal. Setz dich mal mit nem Anwal zusammen und besprich das mit ihm. Kostet zwar ein bisschen, als Gewerblicher BRAUCHT man das aber leider.
 

ToXic

Aktives Mitglied
27. September 2006
163
1
Zitat von Hifi-Matze:
Leider widerspricht so eine "individuelle" Analyse den Forumsregeln - außerdem bin ich kein Anwalt also kann und will ich mich nicht "aufs Glatteis" begeben ..

Schon klar.
So habe ich das auch nicht gemeint, sry.
Mir persönlich ist es Jacke wie Hose da ich in meinem Shop sehr sehr sehr selten Ware an private Endverbraucher verkaufe.

cu
ToXic
 

Henryk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
16. August 2006
801
22
Berlin
also wir haben uns die agb von einem anwalt (link hier bereits genannt) schreiben lassen und bei uns kommt bei der bestellung mit vorkasse kein kaufvertrag zustande, sondern der kunde gibt nur ein angebot ab.

wie das aber im einzelfall ist, sollte sich jeder bei dem anwalt seines vertrauens rechtlichen rat holen.

alles andere ist sowieso nicht sinnvoll ;)
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von Inside Xtreme:
also wir haben uns die agb von einem anwalt (link hier bereits genannt) schreiben lassen und bei uns kommt bei der bestellung mit vorkasse kein kaufvertrag zustande, sondern der kunde gibt nur ein angebot ab.

Ich hab das genauso, der Kaufvertrag kommt noch nicht mit der Bestellung zustande, das ist erst das Angebot des Kunden. Wenn du ihm aber eine Bestellbestätigung mit Deinen Bankdaten und der Bitte um Überweisung zuschickst, haben das wohl schon Gerichte als "Kaufvertragsabschluss" gewertet....

Viele Grüsse
Matze
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
Hallo,
also das sind nicht nur Einzelfälle die Gerichte so gewertet haben.
Sobald man dem Käufer die Bankverbindung schickt und schreibt er möge mal zahlen (also eine Zahlungsaufforderung) ist dies gleichzusetzen mit der Annahme des Kaufvertrages.
Ab hier gibt es kein Zurück mehr, man ist gezwungen zu liefern .
Es sei denn
-der Käufer wiederruft
-der Käufer kommt derart in Zahlungsverzug dass man den Kaufvetrag wegen nicht Erbringens der vertraglich vereinbahrten Leistung (Zahlung) lösen kann.
Letzteres ist aber def. nur möglich, wenn man
-dem Käufer eines schriftliche Mahnung schickt mit einer konkreten Fristsetzung bis wann die Zahlung zu erfolgen hat
-Nach Ablauf der Frist den Kaufvetrag wegen der nicht erbrachten Vertraglichen Leistung schriftlich löst.
Den Schriftverkehr natürlich gut aufbewahren, wenn man da keinen Nachweis hat und es taucht Monate später so einer "aus der Versenkung auf" und verlangt die Lieferung hat man ggf massive Probleme (Ware ausverkauft, teuerer...) Im Schlimmsten Fall kann der Käufer die Ware woanders kaufen und man muss ihm den Aufpreis zahlen.

Ähnlich wie beim Widerrufsrecht gibt es eine gewisse Klienteel die auch sowas versucht auszunutzen.
Ich habe wie gesagt die ersten Erfahrung in der Richtung gemacht.
Alleine aus Gründen der "Beweissicherung" schalte ich schon MF ein.
Da gibts dann für solche Leute absolut keine Ausflüchte mehr, sobald das erste Inkasso-Schreiben kommt müssen die sich äussern, sonst wirds teuer.
Selbst ein dann erfolgender Widerruf ist mir immer noch lieber als monatelanges Aufheben der Ware oder mich später mit solchen Leuten und deren "Nachforderungen" auseinander setzen zu müssen.

Bei nicht angenommenen Nachnahme-Sendungen gehe ich übrigens ähnlich vor.
Anschreiben des Kunden, kommt keine Antwort steht es nicht fest ob der nur "verhindert" war oder Widerrufen will.
Dann Mahnung mit Frist, kommt immer noch nichts, Inkasso.
In den meisten AGB steht nämlich drinnen dass man den Vetrag auch durch Auslieferung annimmt. Hat man also eine NN-Sendung mal verschickt, steht der Kaufvetrag.

Gruß Thomas
 

thuhn01

Guest
Bin doch froh dass ich mich als Trusted Shop habe zertifizieren lassen.
Da entfällt diese ganze Überlegerei. Nehmen die einem alles ab.

Ich habe diesen Text in der Bestellbestätigung und fertig ist die Geschichte:

anbei erhalten Sie zur Bestätigung Ihre Bestelldetails.
Bitte kontrollieren Sie die einzelnen Posten und Preise. Bei Reklamationen senden Sie uns bitte eine EMail mit den nötigen Informationen über Artikel, Preis und Anzahl.

Mit Erhalt dieser EMail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

Zahlt der Kunde nicht innerhalb des (weiter unten festgesetzten) Zeitraumes kommt er in Zahlungsverzug, erhält seine Erinnerung, Mahnung und das Inkassoschreiben.

In meinen AGB habe ich dann noch netter Weise einen Passus in dem der Kunde nach 4 Wochen in Abnahmeverzug kommen und ggf 30% Schadensersatz wegen Nichterfüllung zahlen kann. Bei Sonderanfertigungen (bspw. speziell gebaute Rechner) auch mehr, muss dann aber von mir nachgewiesen werden.

Von den ganzen Betrügern und Spassbestellern habe ich nämlich die Nase voll und habe inzwischen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.


Durch diese Absicherungen sind die Bestellungen zwar um ca. 4% zurück gegangen, die Zahlungsausfälle aber um über 95% :)