boaa-group
Sehr aktives Mitglied
Hi, hab da mal ne Frage.
Bei mir hat vor ca. 2 Wochen ein Kunde einen Artikel per Nachname bestellt, der dann mit dem Hinweis "Wurd nicht abgeholt" an mich zurückkam.
Nachdem er ja theoretisch ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, muss ich dass nun als Rückgabe werten, oder darf ich dem lieben Kunden nun per Mahnung daran erinnern, dass er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist!?
WICHTIG: Bin Händler aus Österreich, weis nicht inwiefern sich die Gesetzeslage da zu Deutschland unterscheidet!
Bei mir hat vor ca. 2 Wochen ein Kunde einen Artikel per Nachname bestellt, der dann mit dem Hinweis "Wurd nicht abgeholt" an mich zurückkam.
Nachdem er ja theoretisch ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, muss ich dass nun als Rückgabe werten, oder darf ich dem lieben Kunden nun per Mahnung daran erinnern, dass er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist!?
WICHTIG: Bin Händler aus Österreich, weis nicht inwiefern sich die Gesetzeslage da zu Deutschland unterscheidet!