Gelöst Kd. bestellt per Nachname und nimmt Paket nicht an

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
Hi, hab da mal ne Frage.

Bei mir hat vor ca. 2 Wochen ein Kunde einen Artikel per Nachname bestellt, der dann mit dem Hinweis "Wurd nicht abgeholt" an mich zurückkam.

Nachdem er ja theoretisch ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, muss ich dass nun als Rückgabe werten, oder darf ich dem lieben Kunden nun per Mahnung daran erinnern, dass er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist!?

WICHTIG: Bin Händler aus Österreich, weis nicht inwiefern sich die Gesetzeslage da zu Deutschland unterscheidet!
 

Alexander

Sehr aktives Mitglied
22. Mai 2006
2.930
1
Freital
Re: Kunde bestellt per Nachname und nimmt das Paket nicht an

Zitat von ust-tuning:
Hi, hab da mal ne Frage.

Bei mir hat vor ca. 2 Wochen ein Kunde einen Artikel per Nachname bestellt, der dann mit dem Hinweis "Wurd nicht abgeholt" an mich zurückkam.

Nachdem er ja theoretisch ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, muss ich dass nun als Rückgabe werten, oder darf ich dem lieben Kunden nun per Mahnung daran erinnern, dass er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist!?
wir werten so etwas als widerruf, dumm gelaufen mund abputzen, pech gehabt ;)

Zitat von ust-tuning:
WICHTIG: Bin Händler aus Österreich, weis nicht inwiefern sich die Gesetzeslage da zu Deutschland unterscheidet!
du verkaufst nach DE, also gelten die gesetze in DE bei endkunden
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
wir werten so etwas als widerruf, dumm gelaufen mund abputzen, pech gehabt

naja so einfach ist das nicht. Zumindestens die ensttandenen Kosten ( Nachnahmegebühr und envetuell auch Frachtkosten sind zu tragen ) Nachnahmegebühr sind auch bei Widerruf zu leisten, da s sich hier um eine separate Leistung handelt. Wir haben auch ständig Probleme da froh und munter bestellt wird per Nachnahme und nicht bezahlt wird. Wir sind hier konsequent und fordern den Betrag ein, sogar per Mahnbescheid. Wir Verkäufer müssen uns auch nicht immer verar................ lassen.

Übrigens haben wir jetzt darauf umgestellt nur noch per Nachnahme zu versenden, wenn der Kunde eine gültige Telefonnummer angibt. Wir weisen darauf hin im Bestellvorgang, das wir dann den Versand telefonisch ankündigen, bis jetzt 0% Retour hierbei.

gruß
Stefan
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
Hallo,

ich weiß bei Ebay in der Kaufabwicklung daraufhin bzw. im Shop beim Bestellvorgang. Wir haben ca. 20% Nachnahme gehabt die nicht angenommen wurde, das kann es nicht sein. Ich klär den Kunden darüber auf wieso es so ist und ich denke jeder ehrliche Besteller hat dafür Verständniss.


gruß
Stefan
 

pulsum

Aktives Mitglied
30. Oktober 2006
240
0
Es ist die Frage, ob ein Kunde, dem das Paket faktisch noch nicht zugestellt wurde, überhaupt vom Widerrufsrecht oder Rückgaberecht gebrauch machen kann.
Falls ja, darf man dem Kunden nichts auferlegen, was ihn evtl. an der Nutzung des Widerrufrechts evtl. hindern könnte (z.B. Strafporto usw.)
Falls nein, würde ich den Kunden darauf hinweisen, dass er erstmal die Ware annehmen muss, bevor er etwas zurückschickt und Widerruf bzw. Rückgabe erklärt.

Natürlich nur meine Meinung und keine Rechtsberatung :)
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
Bei der Nachnahmegebühr, die DPD bei uns verlangt, auch wenn das Paket nicht zugestellt wurde, handelt es sich um mein Wissen um eine besondere Dienstleistung, die vom Widerruf ausgeschlossen ist. Hier handelt es sich nicht um ein " Strafporto " oder ähnliches. Vielmehr um eine vom Kunden gewünschte kostpflichtige Leistung.


Natürlich nur meine eigene Meinung dazu
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von pulsum:
Es ist die Frage, ob ein Kunde, dem das Paket faktisch noch nicht zugestellt wurde, überhaupt vom Widerrufsrecht oder Rückgaberecht gebrauch machen kann.
Laut Aussage unseres Anwalts: Klares JA!
Eine Verweigerung der Annahme (und dazu gehört auch, wenn der Kunde es einfach nur nicht bei der Post abholt) ist laut unserem Anwalt (LEIDER) gleichzusetzen mit einem Widerruf. Sprich: In die Sch***e gegriffen.
 

SE-Foto

Aktives Mitglied
26. Juni 2007
426
1
Neukirchen-Vluyn
Das stimmt. Aber wie bereits oben verfasst bezieht sich der Widerruf nur auf das gekaufte Produkt.

Man sollte im Widerruf einen Hinweis abgeben, das Porto Sonderleistungen wie Nachnahme oder Expressdienste kostenpflichtige Zusatzleistungen sind, welche im Falle eines Widerrufes nicht erstattet werden.

Das ist nach meinem Kenntnisstand so auch durchsetzbar. Es verhakt sich zwar ein wenig damit, das der Kunde grundlegend die freie Wahl hat, wie er das Paket zusück sendet, aber meiner Meinung nach bezieht sich das ja nur auf die Rücksendung. Die Nachnahme war ja Bestandteil der Bestellung.

Ich würde es auch darauf ankommen lassen. Haben wir bereits gemacht und wurde bisher anstandslos gezahlt.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Ja klar, die NN-Gebühren kann man vom Kunden zurückfordern. Aber ich meine: Lohnt sich das wegen 5 Euro so nen Aufstand zu machen? Ich hab es mal probiert, leider hat das keinen Kunden gejuckt (ist ja auch klar, wer am Telefon rumlügt, den interessieren auch keine 5 Euro Mahnungen).
Letztendlich ist der Aufwand größer als der Nutzen. Schon alleine, wenn ich daran denke, dass ich mich jedes Mal darüber aufregen muss, ist MIR meine "Ruhe" diese 5 Euro wert ;)
 
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