Intrastat, auch ICTS

Marc Völker

Moderator
Mitarbeiter
15. April 2014
1.910
210
Hürth
AW: Intrastat, auch ICTS

Naja sei froh, wie die das behaupt raus finden find ich ist erstaunlich, wenn ich an die daten denke, anhand welcher sie ableiten dass es nötig ist.

Also in Deutschland ist es Grundsätzlich so, dass man selbst zur Meldung verpflichtet ist, sobald man merkt das man eine der Schwellen überschritten hat (natürlich nur für die entsprechende Schwelle) wenn der Statistik das selber auffällt das man die abgeben muss. Dann hat man meistens nicht mehr wirklich viel Zeit für eine Reaktion.

Ein Kunde von uns weis das er es abgeben muss (Buchhaltung hat es festgestellt) hat aber gott sei dank noch keine Post bekommen. Sobald es woll bekannt ist (zumindest in DE) hat man nicht mehr viel zeit ab wann es los geht, dass es auch Mahnungen hagelt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.794
AW: Intrastat, auch ICTS

Naja sei froh, wie die das behaupt raus finden find ich ist erstaunlich, wenn ich an die daten denke, anhand welcher sie ableiten dass es nötig ist.

Also in Deutschland ist es Grundsätzlich so, dass man selbst zur Meldung verpflichtet ist, sobald man merkt das man eine der Schwellen überschritten hat (natürlich nur für die entsprechende Schwelle) wenn der Statistik das selber auffällt das man die abgeben muss. Dann hat man meistens nicht mehr wirklich viel Zeit für eine Reaktion.

Ein Kunde von uns weis das er es abgeben muss (Buchhaltung hat es festgestellt) hat aber gott sei dank noch keine Post bekommen. Sobald es woll bekannt ist (zumindest in DE) hat man nicht mehr viel zeit ab wann es los geht, dass es auch Mahnungen hagelt.

Das wird über die ZM (zentrale Meldung) der Ein-/Ausfuhren mit UID an das Finanzamt festgestellt, so mein Eindruck.
Damit lässt sich für die Finanz ja so einiges nachvollziehen, mehr als man denkt ...

Mahnung haben wir schon, denn das ist die Aufforderung. :)
Frist ist gesetzt, aber ich habe mich schon bemerkbar gemacht, dass es ggf. nicht klappt mit der Frist.

Soll heißen: Man kann wie fast überall um Nachsicht ersuchen, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt.

OT: Viel tragischer mag es manche treffen welche die Lieferschwelle missachten, denn DAS geht ins GELD ! Und wenn man bedenkt wie viel von DE nach AT geliefert wird im B2C, da ist die Schwelle mit 35.000 Euro pro Jahr rasch überschritten und Gnade wird es da keine geben, Fristen ja, aber keine Gnade.
 

Marc Völker

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15. April 2014
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Ja da haben wir auch enen Kunden, der das ganze 3 Jahre Rückwirkend korrigieren muss. Naja unabhängig der Mehrsteuer die nach bezahlt werden muss. ist das Problem natürlich dabei auch, dass wenn AT Mahnt, die ja die Komplette ausstehende UST anmahnen, was dann richtig Teuer werden kann.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Ja da haben wir auch enen Kunden, der das ganze 3 Jahre Rückwirkend korrigieren muss. Naja unabhängig der Mehrsteuer die nach bezahlt werden muss. ist das Problem natürlich dabei auch, dass wenn AT Mahnt, die ja die Komplette ausstehende UST anmahnen, was dann richtig Teuer werden kann.

Nach meinem Wissen nicht nur die Steuern, sondern auch den Verzug, denn man hat ja nicht fristgerecht bezahlt und da kommt man vermutlich nicht so einfach drum herum.
 

Marc Völker

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15. April 2014
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Joar genau das auch. Also wenn es festgestellt wird, kannst du nur auf Kullanz hoffen. Und dich schnell drum kümmern.

Bisschen mehr OT, haben dafür auch was Programmiert, um das schnell gerade zu buchen in der Wawi (Rechnungskorrektur der falschen Rechnung, neu erzeugen von Auftrag, Rechnung mit korrekten Informationen)