Händler nimmt Ware nicht zurück. Wie geht es weiter?

ffh04

Gut bekanntes Mitglied
25. Juni 2007
260
8
Hallo,

ich muss mal eine Frage aus Sicht eines Endkunden stellen. Ist zwar nicht die richtige Plattform hier, habe so einen Fall aber noch nicht gehabt. Ich hoffe Ihr könnt helfen.

- Endkunde bestellt Ware im Onlineshop und zahlt per Paypal.
- Händler liefert
- Kunde möchte Ware nach Fernabsatz zurückgeben und informiert Händler darüber.
- Händler sagt er nimmt keine unfreie Lieferung an und will Paketmarke schicken.
- Kunde setzt nach ca. 1 Woche warten eine Frist von 7 Tagen aber Händler reagiert nicht.

Was soll der Kunde jetzt unternehmen? Ware unfrei zurückschicken und u.U. Geld und Ware einbüßen? Rechtsanwalt einschalten, da Händler gesetzl. Pflichten nicht nachkommt?

Maik

PS: Shop ist bei Trustetshops gelistet, aber das Formular wurde nach dem Kauf nicht angezegt. Somit ist der Kauf dort nicht gelistet.
 

ffh04

Gut bekanntes Mitglied
25. Juni 2007
260
8
1. Habe ich auch schon geschaut, aber offensichtlich gibt es das nur bei eBay Käufen oder ich habe es noch nicht gefunden.

2. Ist die Ware noch beim Kunden und was soll dann angegeben werden. Keine Ware erhalten stimmt ja nicht.

???

Maik
 

ffh04

Gut bekanntes Mitglied
25. Juni 2007
260
8
Ja, das ist natürlich auch eine Möglichkeit, aber was passiert dann?
Wenn der Händler jetzt schon nicht reagiert ist die Ware dann auch bloß weg. Bei unfrei Versand kommt das Paket evtl. wieder retour aber danach weiß man was los ist.

Frist ist nicht vorbei da Widerruf bereits nach ein paar Tagen per Mail angemeldet und auch bestätigt (mit einem frechen 2 Zeiler) wurde.

Maik
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Wenn unfrei das Paket zurück kommt, hat der Kunde schlechte Karten, denn unfrei muß der Händler nicht unbedingt annehmen wenn er angeboten hat, Paketmarken zu schicken. Die könnten ja noch unterwegs sein oder am Postweg verloren gegangen sein! Beweis dem Händer mal das Gegenteil....

Daher: in den sauren Apfel beißen, Porto selbst zahlen und zurück schicken. Dann ist der Händler am Zug und kann belangt werden.

Wer sagt eigentlich in der aktuellen Rechtssprechung, daß das Porto bei Rücksendungen immer und generell der Händler zahlen muß?

lg
Gerhard
 

Universaldilettant

Aktives Mitglied
3. November 2007
15
0
Zitat von gerhard5302:
Wer sagt eigentlich in der aktuellen Rechtssprechung, daß das Porto bei Rücksendungen immer und generell der Händler zahlen muß?

lg
Gerhard
Das sagt die Bundesrepublik Deutschland. Die sagt noch viel mehr. :cry:

Die spinnt unter anderem deshalb so, weil es Händler gibt, die sich so benehmen wie der hier erwähnte.

Als Kunde würde ich folgendes tun:
Frist setzen. Ist die Paketmarke nicht am Tag X da, kommt es unfrei.
In jedem Fall würde ich mir zwei Nachbarn/Bekannte herbeiholen, die mir dabei zusehen wie ich die unversehrte Ware in ein Paket packe und dieses zur Post bringe. Wenn der Freund dann bei der Rückzahlung zickt bekommt er die volle rechtliche Breitseite. Frist, danach wirds teuer.

Zum Glück hatte ich noch keinen Widerruf. Sonst würde ich das vllt. anders sehen :wink:

Gruß
Universaldilettant
 

ffh04

Gut bekanntes Mitglied
25. Juni 2007
260
8
Ja, Frist wurde gesetzt zum 8.4. Heute kommt eine Mail, dass Paketmarke vor Tagen zugesendet wurde, was ich allerdings für eine glatte Lüge halte. Der Händler macht das ziemlich geschickt. Stellt sich dumm und denkt er kommt damit durch. Hier kann man echt nur den Kopf schütteln. Ich habe dem Händler soeben mitgeteilt das die Ware unter Zeugen verpackt und unfrei versendet wird und ihn belehrt das er sich seit gestern im Verzug befindet.

Maik
 

Schneiderhaus

Aktives Mitglied
18. Februar 2008
126
0
ihr seit doch alle selber händler und könnt die gesetze an die ihr euch selber halten müsst nicht anwenden :(

ab zeitpunkt des widerrufs hat der kunde 30 tage zeit die ware zurück zu senden
der händler kann verlangen das die ware nicht unfrei zurück geschickt wird
möchte der händler eine paketmarke senden hat er auch hierfür 30 tage zeit
also nichts mit 14 oder 7 tagen
dann hat der händler wiederum nach erhalt der rücksendung 30 tage um die rückerstattung abzuwickeln

die rückversandkosten hat der händler zu tragen, es sei denn er hat diese klausel mit den 40 euro im widerruf und die ware hatte keinen höheren wert
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
Zitat von Schneiderhaus:
der händler kann verlangen das die ware nicht unfrei zurück geschickt wird
So schön es wäre - dies ist leider falsch:

Klick für Info

Als Händler darf du gar nichts vorschreiben - du kannst darum BITTE, die Rücksendung über eine Paketmarke abzuwickeln - darauf BESTEHEN kann man als Händler leider nicht.

Viele Grüsse
Matze
 

ffh04

Gut bekanntes Mitglied
25. Juni 2007
260
8
Und warum wurden Händler bei eBay abgemahnt die diese Klausel in den AGB bzw. Widerruf hatten, keine unfrei Sendungen anzunehmen?
In DL weiß doch keiner mehr was gehauen und gestochen ist, wenn sogar Händler abgemahnt werden können (und auch verlieren) die sich an die Musterwiderrufsbelehrung gehalten haben. Dieses System ist doch krank. Man verbringt 90% seiner Zeit um seinen Shop rechtssicher zu machen/halten obwohl das nie gelingen kann solange Richter entscheiden dürfen wie es ihnen gefällt.
Jetz habe ich mal einen Fall aus Kundensicht. Wenn ich so mit meinen Kunden umspringen würde na dann Prost Mahlzeit.

Wo steht das bitte, dass der Händler bis zu 60 Tage Zeit hat für Rückholung und Rückzahlung? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Maik
 

Schneiderhaus

Aktives Mitglied
18. Februar 2008
126
0
Wo steht das bitte, dass der Händler bis zu 60 Tage Zeit hat für Rückholung und Rückzahlung? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

kann ich mir vorstellen das dir das im moment nicht in den kram passt
in der neuen widerrufsbelehrung steht das aber auch so drin

ich bestelle, bekomme die ware, widerrufe und kann mir dann ewig zeit lassen mit dem rückversand?
nene
ist schon klar geregelt

wegen der kosten ist der kunde dazu verpflichtet die kostengünstigste möglichkeit zu nehmen die sich bietet
sonst schick ich demnächst auch mal ein paket was 3,50 euro porto kostet per spedition was dann 80 euro kostet
 

NEO123

Aktives Mitglied
19. Dezember 2006
28
0
Nähe Mainz
Wenn man dem Paket direkt einen Retourenschein beigelegt hat kann man die Mehrkosten zum unfreien Paket dem Kunden in Rechnung stellen.

Ansonsten - Augen zu und durch :(