Neu Gutscheineinlösung fehlerhaft

Sascha1510

Gut bekanntes Mitglied
28. Februar 2019
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Aber was ist denn daran richtig? Der Bon weist einen Umsatz von 2,80 aus. Tatsächlich betrug der Umsatz aber 52,80 wovon 50 EUR per Gutschein 2,80 bar bezahlt wurden. DAss die Mwst korrekt berechnet wurde, ist ja OK, dennoch ist der Umsatz, den der Bon ausweist, falsch!
Die 50 Euro des Gutscheins werden doch beim Gutscheinkauf bereuts als Umsatz erfasst. Und da es sich hierbei um Mehrzweckgutscheine handelt wird erst bei Einlösung Umsatzsteuer fällig. Wie soll es auch anders gehen? Es steht doch erst bei Einlösung der endgültige Steuersatz fest.
 

HelmaSpona

Sehr aktives Mitglied
7. Dezember 2012
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Ich kann das natürlich nicht so gut erklären, aber den Umsatz hat ja nicht die Kasse gemacht sondern der Shop und das ist dann wohl der Springende Punkt.

So habe ich das jedenfalls verstanden, aber ich will jetzt hier auch nichts falsches verbreiten :)
Hmm also das verstehe ich jetzt wieder nicht. Wieso hat der Shop den Umsatz gemacht? Ob der Gutschein aus dem Shop oder aus dem Laden stammt, spielt ja keine Rolle. Wenn ein Gutschein verkauft wird, dann wird für diesen (in aller Regel) keine Umst. abgeführt und der Gutschein selbst ist eigentlich buchhaltungstechnisch auch kein Umsatz, sondern eine Verbindlichkeit des Unternehmers gegenüber dem Gutscheininhaber. Umsatz wird daraus erst, wenn der Gutscheininhaber den Gutschein einlöst und damit Ware bezahlt. Habe ich die Gutscheinausgabe korrekt verbucht, dann reduzieren sich durch die Gutscheineinlösung die Verbindlichkeiten des Unternehmers. Der Umsatz entsteht durch den Kauf der Ware, die mit dem Gutschein bezahlt wird. Es kann also niemals richtig sein, dass der Gutscheinwert von der Summe der Ware abgezogen wird, denn dann würde man den Umsatz eben niedriger halten er ist.

Beispiel:
Kunde kauft Ware für 60 EUR
Er bezahlt mit eniem 50 EUR Gutschein und 10 EUR in Bar.

Buchungen:

Erlöse (Umsatz) werden um 60 EUR erhöht.
Diese werden wie folgt bezahlt:
Verbindlichkeiten reduzieren sich um 50 EUR
Kasse erhöht sich um 10 EUR.


Gerade auch im Hinblick auf Kleinunternehmerregelungen, OSS, etc. und überall da, wo es um Umsatzgrenzen geht, ist es relevant, ob ich den Gutschein vom Wert des Bons abziehe oder als Zahlungsmittel verbuche.
UNd wenn ich die Gutscheinausgabe korrekt verbuche, die Einlösung aber so, wie LS-Pos das macht, dann sammeln sich im Laufe der Zeit Verbindlichkeiten des Unternehmers an, die nie wieder reduziert werden. Das kann und darf ja nicht sein.
 

HelmaSpona

Sehr aktives Mitglied
7. Dezember 2012
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Die 50 Euro des Gutscheins werden doch beim Gutscheinkauf bereuts als Umsatz erfasst. Und da es sich hierbei um Mehrzweckgutscheine handelt wird erst bei Einlösung Umsatzsteuer fällig. Wie soll es auch anders gehen? Es steht doch erst bei Einlösung der endgültige Steuersatz fest.
Nein, wenn man das korrekt verbucht, ist der Gutscheinkauf eben kein Umsatz. Es ist die Erhöhung von Verbindlichkeiten des Unternehmers gegenüber dem Gutscheininhaber. Wenn du Geld auf dein Bankkonto einzahlst, hast du das gleiche. Du tauschst Bargeld, gegen eine Verbindlichkeit der Bank dir gegenüber. Es ist ja kein Umsatz, sondern nur ein Zahlungsmittel (Bargeld) gegen Bankguthaben zu tauschen. Genauso ist das beim Gutschein. Du tauschst Bargeld, gegen eine Art "Schuldschein". Aufgrund dieses Schuldscheines hast du (oder der Gutscheininhaber) (Gläubiger) einen Anspruch gegen den Unternehmer (Schuldner). Mit Einlösung des Gutscheins erlischt dieser Anspruch und der Umsatz entsteht. Er entsteht aber wiederum nicht durch den Gutschein, sondern durch die WAre, die mit dem Gutschein bezahlt wird.

Ein Gutschein ist nichts anderes als ein Zahlungsmittel. Er ist kein Umsatz und durch ihn entsteht kein Umsatz. Der reduziert aber auch nciht Umsatz.

Anderes Beispiel:

Früher konnte man in Holland ja mit DM oder Gulden bezahlen.

Wenn ich dann in Venlo einkaufen gehe, habe ich zwei MÖglichkeiten:

Ich tausche vorher DM gegen Gulden.
Ich tausche nichts.

Jetzt gehe ich für 150 (DM/Gulden, wurde ja 1:1 umgerechnet) dort einkaufen.
Wenn ich dafür 150 DM bezahle oder 150 Gulden, bleib es immer noch bei 150 DM Umsatz für den Laden. Und selbst wenn ich die Hälfte in Gulden zahle und die andere Hälfte in DM ändert sich daran nichts. 150 ist der Umsatz, egal wie er bezahlt wird. Da kann ich ja auch nciht, weil ich vorher meine 150 DM in Gulden getauscht habe und mit diesen jetzt zahlen will sagen, dass ich von den 150 einfach mal die Gulden abziehe und der Rest ist der Umsatz.
 

HelmaSpona

Sehr aktives Mitglied
7. Dezember 2012
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Das betrifft, so wie Wolfgang sagt nur Aufträge die vom Shop kommen und an der Kasse bezahlt werden.

Das sollte also relativ selten der Fall sein und da sind die eigentlichen Umsätze ja in dem Auftrag definiert.

Ist jetzt aber alles aus der Erinnerung vom Gespräch.

Luwosoft aber aber an einer Multipay version.
Was betrifft nur Aufträge, die vom Shop kommen? Das die Gutscheineinlösung fehlerhaft ist? Nein bei uns nicht. Da wird im Laden eingekauft und bspw. mit einem Gutschein bezahlt, den man bspw. geschenkt bekommen hat. Ursprünglich mag dieser Gutschein im Shop gekauft worden sein, eben von dem, der ihn verschenkt hat. Aber das sind ja zweierlei Vorgänge. Die Einlösung hat damit ja nichts zu tun.