Sascha1510
Gut bekanntes Mitglied
- 28. Februar 2019
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N
Die 50 Euro des Gutscheins werden doch beim Gutscheinkauf bereuts als Umsatz erfasst. Und da es sich hierbei um Mehrzweckgutscheine handelt wird erst bei Einlösung Umsatzsteuer fällig. Wie soll es auch anders gehen? Es steht doch erst bei Einlösung der endgültige Steuersatz fest.Aber was ist denn daran richtig? Der Bon weist einen Umsatz von 2,80 aus. Tatsächlich betrug der Umsatz aber 52,80 wovon 50 EUR per Gutschein 2,80 bar bezahlt wurden. DAss die Mwst korrekt berechnet wurde, ist ja OK, dennoch ist der Umsatz, den der Bon ausweist, falsch!