Neu Gutscheineinlösung fehlerhaft

HelmaSpona

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7. Dezember 2012
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Bei der Nutzung des Plug-Ins "CSS-Gutschein" im Shop kann der Kunde ja den Gutschein aus dem Shop auch an der Kasse einlösen. Das Einlösung klappt erst mal, allerdings wird dieser nicht als Zahlung verbucht, sondern es taucht in dem entsprechenden Auftrag eine Position "Gutscheineinlösung XX-DDD-SSDDF" -30 EUR" auf. mit Gutscheinnnummer, und einer negativen Position in der HÖhe des eingeösten Gutscheins also 30 EUR. Diese Gutscheineinlösung reduziert also den Umsatz.
Beispiel:

Kunde kauft für 50 EUR ein, löst einen Gutschein für 30 EUR ein, dann sagt der Auftrag:

pos. 1: Ware 50 EUR (brutto)
pos 2: Gutscheineinlösungn -30 EUR

Gesamtbetrag Brutto: 20 EUR.

Das heißt, wenn dieser Auftrag so an die Buchhaltung übertragen wird, wird auch nur ein Auftragswert von 20 EUR übermittelt, die Mwst, die auf die 30 EUR vom Gutschein entfallen, wird einfach unterschlagen. Da aber schon der Gutschein beim Verkauf Mwst-frei war, wird der WErt des Gutscheins gar nicht versteuert. Das ist ja so nicht richtig. Eigentlich müsste der Auftrag einen WErt von 50 EUR haben und dann müssten zwei Zahlungen hinterlegt werden, eine mit dem Gutschein über 30 EUR und eine mit EC/Bar, etc über 20 EUR.

Die Antwort vom Support: Das kann LS-Pos nicht, den Gutschein als Zahlung im Auftrag hinterlegen.

Das kann doch nicht sein. Fällt das nicht auf und bei uns ist es auch nur zufällig aufgefallen, hinterzieht man ungewollt Umst..
Kennt jemand eine Lösung dafür? Und falls nicht, weiß jemand ob JTL-POS das richtig macht?

DANKE schon mal.
 

css-umsetzung

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6. Juli 2011
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Die Antwort vom Support: Das kann LS-Pos nicht, den Gutschein als Zahlung im Auftrag hinterlegen.
Das sagt LUWOSOFT?

Das kann ich irgendwie nicht glauben, das wäre ja in all den Jahren bestimmt schon jemanden aufgefallen wenn das so wäre, der Gutschein ist ja im Grunde ein Zahlungsmittel.
Ich werde Wolfgang mal direkt anschreiben ob das wirklich so ist.
 
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7. Dezember 2012
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Das sagt LUWOSOFT?

Das kann ich irgendwie nicht glauben, das wäre ja in all den Jahren bestimmt schon jemanden aufgefallen wenn das so wäre, der Gutschein ist ja im Grunde ein Zahlungsmittel.
Ich werde Wolfgang mal direkt anschreiben ob das wirklich so ist.
Ich kann es auch nciht glauben, aber das ist die Info vom support. Das ticket war dort 2 Monate! offen, nach einer telefonischen Rückfrage, kam dann folgende Antwort:

"
1) Wenn ein Gutschein in LS-POS eingelöst wird, wird dieser als Position auf dem Bon aufgeführt und verringert die Gesamtsumme, nicht aber den Umsatz des Bons. Eine Behandlung von Gutscheinen als Zahlungsmittel ist in LS-POS derzeit technisch nicht möglich.

2) Ihre Beobachtung, wie Rückgaben in der JTL-Wawi gehandhabt werden, ist tatsächlich korrekt, und das Verhalten läßt sich lediglich dadurch umgehen, indem man anstatt eines Verrechungskaufes ("Weiter einkaufen") die "Bar auszahlen" - Option wählt." "

Problem 2 betraf jetzt nicht die GUtscheine, ist aber in seiner Wirkung genauso fehlerhaft.
 

HelmaSpona

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7. Dezember 2012
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Ich habe gerade mit einer anderen Kundin gesprochen, die hat das schon seit Jahren. Allerings reicht die nur die Kassenberichte beim STeuerberater ein, nicht die Aufträge aus der WAWI. Und dadurch ist bisher zwar aufgefallen, dass an Tagen wo Gutscheine eingelöst wurden, die Zahlungseingänge und die Umsätze nicht übereinstimmten, aber wo genau das Problem lag, hat sie erst jetzt auf meine Rückfrage festgestellt.
 

Christian Hamri

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Aus meiner Sicht ist entscheidend, auf welchem Weg die Umsätze und Kassen an die Buchhaltung übergeben werden.

Wir nutzen hierfür Jera JTL2Datev. Die Schnittstelle kann ich so konfigurieren, dass der Artikel " Shop-Gutschein" gegen das Konto "ausgegebene Geschenkgutscheine (1796 bzw. 3786)" gebucht wird.
Die erzeugten Buchungsstapel im Datev-Format übergebe ich dann an den Steuerberater.

Bei den Rechnungen aus JTL passt das dann auch.
Bei den Kassen sind leider immer Korrekturen in den Buchungsstapeln erforderlich und dies in sehr unterschiedlichem Ausmaß.
Bei Aufträgen, die einen Shop-Gutschein enthalten und per Girocard bezahlt werden, wird z.B. der komplette Auftragswert an den Geldtransit übergeben (für das obige Beispiel die 50 EUR, anstatt der letztlich gezahlten 20 EUR)
Lustig wird aber erst, wenn ein Auftrag neben einen Shop-Gutschein auch Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen hat (7% und 19%) enthält bzw. bei Aufträgen mit gemischter Zahlweise (Splitzahlungen)
oder gar eine Kombination aus beidem.

Ich habe den Luwosoft-Support schon vor Jahren nach der Möglichkeit gefragt, ein extra Buchungskonto für Gutscheine in der Kasse hinterlegen zu können.
Die Antwort war "das sei nicht notwendig". Mir ist schleierhaft, wie es ohne ein extra Konto funktionieren soll.

Es gibt mit JTL, Luwosoft und CSS-Umsetzung mindestens drei Beteiligte, bei uns mit Jera sogar vier.
JTL hat mit eigener Kasse und Voucher kein Interesse und Luwosoft hat bisher keine Motivation zur Problemlösung erkennen lassen.

Freue mich, falls ich hier positive Nachrichten lesen kann und wünsche viel Erfolg!
 
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6. Juli 2011
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Ich hab mit ihm gesprochen, es ist wohl so, dass sie an einer Multi-pay Lösung arbeiten.
Er wollte sich jetzt nicht zu 100% festlegen, was ja auch verständlich ist, aber er denkt schon, dass die Steuern richtig berechnet werden, auch wenn der GS oben abgezogen wird.

Ich müsste mir jetzt erst ne Kasse einrichten um das selbst zu testen.....

@HelmaSpona hast du das mal nachgerechnet mit der Steuer?
Wenn das richtig berechnet wird, könnte man das ja theoretisch in der Formularvorlage für den Kunden per Formel richtig anzeigen lassen, was den Gesamtwert angeht.
 
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Ich hab mit ihm gesprochen, es ist wohl so, dass sie an einer Multi-pay Lösung arbeiten.
Er wollte sich jetzt nicht zu 100% festlegen, was ja auch verständlich ist, aber er denkt schon, dass die Steuern richtig berechnet werden, auch wenn der GS oben abgezogen wird.

Ich müsste mir jetzt erst ne Kasse einrichten um das selbst zu testen.....

@HelmaSpona hast du das mal nachgerechnet mit der Steuer?
Wenn das richtig berechnet wird, könnte man das ja theoretisch in der Formularvorlage für den Kunden per Formel richtig anzeigen lassen, was den Gesamtwert angeht.
Das kann ich gleich mal tun, die korrektur der fehlerhaften Aufträge steht ohnehin für heute auf dem Plan.
 

HelmaSpona

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7. Dezember 2012
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Ich hab mit ihm gesprochen, es ist wohl so, dass sie an einer Multi-pay Lösung arbeiten.
Er wollte sich jetzt nicht zu 100% festlegen, was ja auch verständlich ist, aber er denkt schon, dass die Steuern richtig berechnet werden, auch wenn der GS oben abgezogen wird.

Ich müsste mir jetzt erst ne Kasse einrichten um das selbst zu testen.....

@HelmaSpona hast du das mal nachgerechnet mit der Steuer?
Wenn das richtig berechnet wird, könnte man das ja theoretisch in der Formularvorlage für den Kunden per Formel richtig anzeigen lassen, was den Gesamtwert angeht.
OK ich habe das mal geprüft.

Was richtig ist, dass die für den Auftrag insgesamt berechnete mwst korrekt berechnet wird, weil die Gutschieneinlösung mit 0% Mwst. im Auftrag steht.

Allerdings ist es jetzt natürlich so, dass der Mwst-Anteil in der Rechnung eben nicht zum Rechnungsbetrag/Auftragswert passt. Ich habe gleich ein tolles Beispiel gefunden. Der Kunde hat bis auf den Gutschein nur Postionen mit 7% Mwst im Auftrag. Diese ergeben, addiert man die Bruttopreise exakt 20 EUR. Diese 20 EUR bezahlt der Kunde per Gutschein. Die WAWI berechnet nun Mwst. in Höhe von 1,31 EUR. Das ist richtig. Betrachtet man das aber eben mal aus der anderen Perspektive, dann kann egal mit welchem Steuersatz, ein Auftrag mit dem Auftragswert 0, niemals eine Umst. von 1,31 EUR ergeben.

Screenshot 2024-08-07 204808.png

Noch dazu zeigt die WAWI in der Auftragsübersicht an, dass der Netto-Auftragswert -1,31 EUR ist, der Bruttoauftragswert aber 0. Wenn ich rein rechnerisch, auf einen Nettoauftragswert von -1,31 € die Mwst von hier 7% addiere, also -1,31*1,07, kann auch da niemals 0 rauskommen. Ich würde jetzt mal meinen, so etwas kann bei einer STeuerprüfung übel ausgehen, dann da muss man ja die ganze Rechnungslegung und Buchhaltung infrage stellen.

Mal abgesehen davon, bleibt das Problem, dass so ja bspw. alle Auswertungen des Umsatzes fehlerhaft sind. Gerade was die OSS-Grenze angeht, kann das fatal sein, weil die WAWI so ja weniger Umsatz ausweist als man tatsächlich hatte. Dies gilt zumindest dann, wenn Gutscheinkauf und Gutscheineinlösung nicht im selben Jahr liegen.

Aber meine eigentliche Frage war ja, macht JTL-Pos das richtig? Ich muss hier schon seit 7 Monaten jeden Monat zig Aufträge korrigieren, damit die korrekt in die Buchhaltung gehen. Wo jetzt mit den neuen JTL-Tarifen, ohnehin eine Kasse drin ist, wäre der Wechsel ja sogar eine Kostenersparnis.
 

Christian Hamri

Aktives Mitglied
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"weiß jemand ob JTL-POS das richtig macht?"

- ich verstehe deinen Schmerz!
Du wirst nur leider in DIESER Abteilung des Forums keine Antwort auf deine Frage erhalten.
 
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Aus meiner Sicht ist entscheidend, auf welchem Weg die Umsätze und Kassen an die Buchhaltung übergeben werden.

Wir nutzen hierfür Jera JTL2Datev. Die Schnittstelle kann ich so konfigurieren, dass der Artikel " Shop-Gutschein" gegen das Konto "ausgegebene Geschenkgutscheine (1796 bzw. 3786)" gebucht wird.
Die erzeugten Buchungsstapel im Datev-Format übergebe ich dann an den Steuerberater.

Bei den Rechnungen aus JTL passt das dann auch.
Bei den Kassen sind leider immer Korrekturen in den Buchungsstapeln erforderlich und dies in sehr unterschiedlichem Ausmaß.
Bei Aufträgen, die einen Shop-Gutschein enthalten und per Girocard bezahlt werden, wird z.B. der komplette Auftragswert an den Geldtransit übergeben (für das obige Beispiel die 50 EUR, anstatt der letztlich gezahlten 20 EUR)
Lustig wird aber erst, wenn ein Auftrag neben einen Shop-Gutschein auch Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen hat (7% und 19%) enthält bzw. bei Aufträgen mit gemischter Zahlweise (Splitzahlungen)
oder gar eine Kombination aus beidem.

Ich habe den Luwosoft-Support schon vor Jahren nach der Möglichkeit gefragt, ein extra Buchungskonto für Gutscheine in der Kasse hinterlegen zu können.
Die Antwort war "das sei nicht notwendig". Mir ist schleierhaft, wie es ohne ein extra Konto funktionieren soll.

Es gibt mit JTL, Luwosoft und CSS-Umsetzung mindestens drei Beteiligte, bei uns mit Jera sogar vier.
JTL hat mit eigener Kasse und Voucher kein Interesse und Luwosoft hat bisher keine Motivation zur Problemlösung erkennen lassen.

Freue mich, falls ich hier positive Nachrichten lesen kann und wünsche viel Erfolg!
IN meinem Fall wird JTL2Datev für die Übergabe an die Buchhaltung genutzt und wie du schon auch bemerkt hast, ist ja eben die BEzahlung ein Problem. Ich müsste den Gutschein als Zahlungsart mit einer Teilzahlung des Auftragswertes hinterlegen, damit er korrekt gebucht wird. der Verkauf des Gutscheins stellt eine offene verbindlilchkeit dar, die bei Einlösung des gutscheins ausgebucht werden muss. Solange dieser aber nciht als Zahlungsart aufgeführt wird, geht das eben nicht. von der Problematik mit der falschen Umsatzhöhe mal abgesehen.

Ich sehe jetzt aktuell nicht, dass in diesem Fall CSS-Umsetzung da etwas zu beitragen kann, denn die Verwaltung der Gutscheine funktioniert ja. Ich denke, das ist definitiv ein Problem von LUWOSoft.

DA ist der Support auch sehr witzig, die schreiben glatt: "Wenn ein Gutschein in LS-POS eingelöst wird, wird dieser als Position auf dem Bon aufgeführt und verringert die Gesamtsumme, nicht aber den Umsatz des Bons.". Wie soll sich Gesamtsumme des Bons verändern und der Umsatz nicht? Verstehe ich nicht ...
 

Sascha1510

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28. Februar 2019
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Ich habe mir das heute bei uns mal angeschaut weil mich das jetzt auch interessiert hat. Der Kunde hat einen Artikel für 44,90€ zu 7% MwSt und einen Artikel für 7,90 € zu 19% MwSt gekauft und diese an der Kasse mit einem Gutschein im Wert von 50 Euro bezahlt. Hier wird das sowohl auf dem Bon, als auch auf dem Auftrag den die Wawi daraus generiert korrekt dargestellt und berechnet. Es wird jeweils die Mehrwertsteuer aus den gekauften Artikeln ausgewiesen. Der Gutschein an sich ist ja nur ein Zahlungsmittel, genau wie Barzahlung oder Zahlung per EC Karte etc...darauf fällt keine Mehrwehrsteuer.
 

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Das betrifft, so wie Wolfgang sagt nur Aufträge die vom Shop kommen und an der Kasse bezahlt werden.

Das sollte also relativ selten der Fall sein und da sind die eigentlichen Umsätze ja in dem Auftrag definiert.

Ist jetzt aber alles aus der Erinnerung vom Gespräch.

Luwosoft aber aber an einer Multipay version.
 

Christian Hamri

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Das betrifft, so wie Wolfgang sagt nur Aufträge die vom Shop kommen und an der Kasse bezahlt werden.

Das sollte also relativ selten der Fall sein und da sind die eigentlichen Umsätze ja in dem Auftrag definiert.

Ist jetzt aber alles aus der Erinnerung vom Gespräch.

Luwosoft aber aber an einer Multipay version.
"Das betrifft, so wie Wolfgang sagt nur Aufträge die vom Shop kommen und an der Kasse bezahlt werden."

Meinst du

A.
Aufträge, die im Shop bestellt werden und bei Abholung im Laden an der Kasse u.a. mit Shop-Gutschein bezahlt werden?
=> bisher war es nicht möglich, bei der Zahlung von Aufträgen auch Shop-Gutscheine zu verwenden. Gibt es da Neuigkeiten?

oder B.
im Online-Shop gekaufte Shop-Gutscheine beim Einkauf an der LS-POS Kasse einzulösen?
=> das funktioniert 'problemlos', einmal von Helma's Ausführungen abgesehen.
Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt der Höhe nach richtig.

Der Gutschein wird nur nicht als Zahlungsmittel gebucht (analog zur Bar- oder Kartenzahlung), sondern als eine Bon-Position die dann in der Wawi als Freiposition im Auftrag landet.
Dies zieht dann so ein wirres Bild nach sich, wie es weiter oben Helma gezeichnet hat.
 

HelmaSpona

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Ich habe mir das heute bei uns mal angeschaut weil mich das jetzt auch interessiert hat. Der Kunde hat einen Artikel für 44,90€ zu 7% MwSt und einen Artikel für 7,90 € zu 19% MwSt gekauft und diese an der Kasse mit einem Gutschein im Wert von 50 Euro bezahlt. Hier wird das sowohl auf dem Bon, als auch auf dem Auftrag den die Wawi daraus generiert korrekt dargestellt und berechnet. Es wird jeweils die Mehrwertsteuer aus den gekauften Artikeln ausgewiesen. Der Gutschein an sich ist ja nur ein Zahlungsmittel, genau wie Barzahlung oder Zahlung per EC Karte etc...darauf fällt keine Mehrwehrsteuer.
Aber was ist denn daran richtig? Der Bon weist einen Umsatz von 2,80 aus. Tatsächlich betrug der Umsatz aber 52,80 wovon 50 EUR per Gutschein 2,80 bar bezahlt wurden. DAss die Mwst korrekt berechnet wurde, ist ja OK, dennoch ist der Umsatz, den der Bon ausweist, falsch!
 

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Ich kann das natürlich nicht so gut erklären, aber den Umsatz hat ja nicht die Kasse gemacht sondern der Shop und das ist dann wohl der Springende Punkt.

So habe ich das jedenfalls verstanden, aber ich will jetzt hier auch nichts falsches verbreiten :)