Neu Geoblocking Verordnung vs. unterschiedliche Versandkosten nach DE und den Rest der EU

SportNet

Sehr aktives Mitglied
16. Oktober 2014
211
54
Hallo zusammen,

wir versenden unsere Waren aus Deutschland EU- bzw. weltweit und stehen nur vor der Frage, wie wir nach dem Inkrafttreten der "Geoblocking Verordnung" im Dezember weiterhin sinnvoll in die EU versenden zu können.

Lt. der Auffassung von it-recht-kanzlei (https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html#abschnitt_117) ist es dann nicht mehr zulässig in einem Shop, unterschiedliche Versandkosten für die EU-Länder (inkl. DE) zuberechnen.

Wie seht/löst ihr diese Problematik?

MfG Markus
 

Rico Giesler

Offizieller Servicepartner
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10. Mai 2017
13.243
1.515
Das mit den Preisen KANN nicht funktionieren, da die Lieferung in unterschiedliche Länder auch unterschiedliche Preise mit sich bringt.
Eine Lieferung nach Deutschland kostet eventuell 4 Euro aber nach England 17 Euro. Was für ein Preis soll der Händler den EU-Kunden dann anbieten?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
Diese Diskussion hatten wir schon vor längerer Zeit.

Wenn du in ein Land nicht liefern willst, dann stellst du es auf Abholung. Der Kunde kann dann einen Paketdienst beauftragen sein Paket bei dir abzuholen, das ist absolut in Ordnung und auch steuerlich kein Problem für dich (Lieferschwelle, etc.). Was dann mit dem Paket weiter geschieht geht dich nichts mehr an, das muss der Kunde selbst abwickeln.

Und das mit den Versandkosten und unterschiedlichen Preisen ist nachvollziehbar und es kann dich keiner zwingen deine Kosten nicht zu verrechnen.
-> Eine europaweite Pflicht, Kunden auch (unter gleichen Bedingungen) zu beliefern, sieht sie dahingegen gerade nicht vor.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.259
1.195
Lt. der Auffassung von it-recht-kanzlei (https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-faq.html#abschnitt_117) ist es dann nicht mehr zulässig in einem Shop, unterschiedliche Versandkosten für die EU-Länder (inkl. DE) zuberechnen.

Das hast du falsch verstanden.
Hier geht es nicht um Versandkostenpreise, sondern Preise der Artikel.
Einige Shops verlangen aus "reicheren" Ländern einen höheren Preis wie aus "ärmeren".
DE 20 Euro
FR 20 Euro
PL 15 Euro
UK 25 Euro

das ist nicht mehr gestattet.

Versandkosten sind hier nicht gemeint.

NACHTRAG:
Ok, diesen Bereich nicht gelesen:

Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen für den Versand innerhalb des vom Händler festgelegten Versandgebietes nicht mehr zahlen als nationale Kunden.

Da hättest du dann recht, bin ich aber mal mit der IT-Recht nicht einer Meinung :D
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
Dann wäre allerdings noch offen ob damit der Netto oder Bruttopreis gemeint ist, denn wenn in einem Land 6,5% sind und im anderen 24% dann kann der Bruttopreis ja wohl nicht gleich sein für einen Verkäufer der korrekt kalkuliert, mit Lieferschwelle oder ohne, also gar so einfach kann es nicht sein ?

Und ob das mit reich oder arm zu tun hat, das müsste jemand erheben der die Steuersätze kennt.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.259
1.195
arm/reich hat nichts mit dem Steuersatz zu tun, schau dir mal ein paar grössere Shops an (oder auch Apps), auch hier wird via Geotargeting ein anderer Preis verlangt (armes Land weniger, first world country höherer preis).

Schreib grad ein Mail an die IT-Recht wegen den Versandkosten, also...ich kann mir nicht vorstellen, dass den Entscheidern nicht bewusst war/ist, dass Preise national einen komplett anderen Preis haben, wie Preise international.
Hab die Frage mit Brutto/Netto ebenso hinzugefügt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
"-> Eine europaweite Pflicht, Kunden auch (unter gleichen Bedingungen) zu beliefern, sieht sie dahingegen gerade nicht vor. "

Der Satz stammt von dort, siehe Link, nicht von mir ....

Und wegen z.B. AMA und automatischer Preisanpassung, das ist ein Thema für sich.
Wer verbietet denn Preise die sich jede Minute (oder Sekunde ? Wo ist die Grenze ?) ändern können und wer sollte kontrollieren welcher Preis wann gültig war ? ;)
Ich denke das kann keiner kontrollieren.
 

SportNet

Sehr aktives Mitglied
16. Oktober 2014
211
54
"Zu beachten ist hierbei, dass sich die Verordnung explizit nur auf den Zugang zu Angeboten und den Verkauf bezieht. Eine europaweite Pflicht, Kunden auch (unter gleichen Bedingungen) zu beliefern, sieht sie dahingegen gerade nicht vor. "

und

"Erfasst werden zudem Versandbedingungen. Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen für den Versand innerhalb des vom Händler festgelegten Versandgebietes nicht mehr zahlen als nationale Kunden. "

Das widerspricht sich doch völlig.

Es kann doch nicht die Lösung sein, X neue Shops für jedes EU-Land anzulegen, welhe dann nur in dieses Land liefern. (JTL würde sich bestimmt freuen ;)
 
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hula1499

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22. Juni 2011
5.259
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"Zu beachten ist hierbei, dass sich die Verordnung explizit nur auf den Zugang zu Angeboten und den Verkauf bezieht. Eine europaweite Pflicht, Kunden auch (unter gleichen Bedingungen) zu beliefern, sieht sie dahingegen gerade nicht vor. "

und

"Erfasst werden zudem Versandbedingungen. Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen für den Versand innerhalb des vom Händler festgelegten Versandgebietes nicht mehr zahlen als nationale Kunden. "

Das widerspricht sich doch völlig.

Nö, widerspricht sich nicht wirklich. Soll - vermutlich - nur heissen, dass ich nicht gezwungen werde, nach UK zu liefern, aber einem UK Kunden den Kauf nicht verwehren darf und eben halt auch - scheinbar - keine höheren Versandkosten verlangen darf.

An mir ist das in dieser Form komplett vorbeigegangen...danke für den Beitrag.

Das mit den Versandkosten ist echt ein Problem. Wir haben nurmehr ~50% DE und rund 40% rest-EU. Natürlich sind die Versandkosten unterschiedlich (kostet ja auch bei jedem Paketdienst was andres und logischerweise nicht der nationale Preis).
Zum Glück betrifft das nicht ebay und Ama -> die arbeiten ja mit unterschiedlichen Länderdomains. Irgendwie hängt sich das alles auf die Länderdomains auf und nicht auf den "Inhaber".

Schon allein in Beispielen sagt der Keller, dass ich auf shop.de und shop.fr alles unterschiedlich haben darf (preis, versand etc).

Hm, jetzt mal abwarten, was der Keller sagt.
Irgendwie hab ich die Befürchtung, wir müssen jetzt für alle Shops einen EU Klone erstellen, dort einfach pauschale Mischkalkulations Versandkosten anbieten (14 Euro, diese halt dann dort auch für DE) und eine eigene DE Seite (Lieferung nur innerhalb von DE) und dort halt mit den jetzigen Versandkosten arbeiten und das für X Shops, hurra.

@MichaelH
Danke, das mit den automatischen Preisanpassungen hätt jetzt nicht auch noch eingebracht werden müssen :D
Jo, keine Ahnung - halt alles nurmehr als Vendor Amazon verkaufen und fertig ....

UND... die wird ja schon mit 3.12.2018 in Kraft treten, das sind nurmehr 2 Monate...yeah
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.259
1.195
Auskunft wie folgt erhalten:
Aufpreise für Auslandslieferungen werden durch die Verordnung nicht verboten. Für Auslandslieferungen darf der Händler auch weiterhin höhere Versandkosten verlangen als für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Insofern verbietet die Verordnung nicht, dass ein Händler, der auch andere Mitgliedsstaaten zu seinem Liefergebiet zählt, für den Versand in diese Staaten höhere Versandkosten verlangt. Die Verordnung setzt erst auf der zweiten Stufe an: die höheren Versandkosten müssen für alle EU-Käufer einheitlich gelten.

Ein Beispiel: Händler liefert nach Deutschland und Italien. Für Lieferungen nach Italien darf er die Versandkosten höher ansetzen als für Lieferungen innerhalb Deutschlands. Die (höheren) Versandkosten nach Italien müssen aber EU-weit einheitlich sein und dürfen nicht je danach variieren, aus welchem Land der Kauf getätigt wird.

Was natürlich was komplett anderes ist und auch komplett was anderes bedeutet.

Ladet man nun die Seite neu, wurde hier auch der Text verändert auf:

3.) Versandbedingungen

Erfasst werden zudem Versandbedingungen. Kunden außerhalb des vom Händler festgelegten Liefergebietes dürfen für den Versand in ein vom Händler beliefertes Land nicht mehr zahlen als Kunden innerhalb des Liefergebietes.

Einerseits wird der Händler aber nicht daran gehindert, für den Versand ins Ausland, das zu seinem Liefergebiet gehört, höhere Preise zu verlangen als für den reinen Versand im Inland. Insofern verbietet die Verordnung nicht, dass ein Händler, der auch andere Mitgliedsstaaten zu seinem Liefergebiet zählt, für den Versand in diese Staaten höhere Versandkosten verlangt. Die Verordnung setzt erst auf der zweiten Stufe an: die höheren Versandkosten müssen für alle EU-Käufer einheitlich gelten.

Andererseits hindert die Geoblocking-Verordnung den Händler auch nicht daran, sein Liefergebiet zu beschränken. Kunden aus anderen EU-Ländern haben also kein Recht nach der Verordnung, eine Lieferung bis zu ihrem Wohnsitz zu verlangen, wenn das Land des Wohnsitzes nicht vom Liefergebiet des Händlers erfasst ist. Nur innerhalb des festgelegten Liefergebietes dürfen Sie nicht anders behandelt werden als Kunden, die im Liefergebiet ansässig sind.

Gegenüber vorher:

3.) Versandbedingungen

Erfasst werden zudem Versandbedingungen. Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen für den Versand innerhalb des vom Händler festgelegten Versandgebietes nicht mehr zahlen als nationale Kunden.
Gehindert wird der Händler allerdings nicht daran, sein Liefergebiet zu beschränken. Kunden aus anderen EU-Ländern haben also kein Recht nach der Verordnung, eine Lieferung bis zu ihrem Wohnsitz zu verlangen, wenn das Land des Wohnsitzes nicht vom Liefergebiet des Händlers erfasst ist. Nur innerhalb des festgelegten Liefergebietes dürfen Sie nicht anders behandelt werden als Kunden, die im Liefergebiet ansässig sind.
 

Wissenssammler

Sehr aktives Mitglied
27. März 2016
450
77
Kottenheim
Ich habe gerade auch mal mit dem DHL-Kundenservice telefoniert, wie die mit dieser Sache umgehen. DHL sagt ganz klar, DHL ist nur dienstleister, demnach ist das für die kein Thema, von seiten DHL wird sich in Zukunft nichts an den Preisen ändern, heißt denen ist (natürlich) die Problematik der Onlinehändler egal, es wird keinen EU weiten Einheitspreis oder Ähnliches geben. Der Jeweilige Onlinehändler muss dann EU-weit einfach eine Mischkalkulation machen oder den Höchsten Preis ansetzen. Stand heute.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
Die Kanzlei ist in JTL-Kreisen recht beliebt, aber wie weit ist sichergestellt, dass deren "Interpretation" auch tatsächlich korrekt ist ?

Irgendwie kann ich nicht glauben, dass ein Paket nach Österreich gleich teuer sein soll wie nach Portugal, das müsste doch offensichtlich sein, dass die Leistung die erbracht wird wesentlich verschieden ist ?
 
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hula1499

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22. Juni 2011
5.259
1.195
Hat relativ wenig mit JTL-Kreisen zu tun.
Du könntest ja auch noch den RA deines Vertrauens mit dieser Frage beschäftigen, gibt aber mehrere Stellen, die dies genauso interpredieren, aber halt sicherheitshalber noch deinen Anwalt fragen.

Der Wunsch ist, eine EU einheitliche Regelung/Kostenaufstellung, nachvollziehbar - wenn auch für uns als Händler blöd.
DHL ist das natürlich egal, die Kosten für DHL von DE nach AT oder ES sind auch ziemlich sicher unterschiedlich, daher auch unterschiedliche Preise für uns - wir müssen halt jetzt eine Mischkalkulation fahren (bringt uns halt nach AT/FR/UK zusätzliche Marge, da wir hier Spezialpreise bei DHL haben).
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
Hat nichts mit der Kanlei zu tun, soll keine Kritik sein, sondern diese wird eben gerne und häufig im JTL-Forum referenziert.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.709
252
Leipzig
Also ich hab mir den Text von der IT-Recht durchgelesen und kann eurer Probleme nicht ganz folgen.
Die Kanzlei schreibt nicht, dass für alle Kunden im EWR gleiche Versandkosten gelten sollen. Also man darf schon unterschiedliche Versandkosten für die EWR-Länder haben. Nur darf man einen Kunden der in Spanien sitzt und seine Lieferung nach Frankreich gesendet haben möchte nicht mehr verlangen als man von einem Franzosen der nach Frankreich geliefert haben möchte.

Erfasst werden zudem Versandbedingungen. Kunden außerhalb des vom Händler festgelegten Liefergebietes dürfen für den Versand in ein vom Händler beliefertes Land nicht mehr zahlen als Kunden innerhalb des Liefergebietes.
Einerseits wird der Händler aber nicht daran gehindert, für den Versand ins EU-Ausland, das zu seinem Liefergebiet gehört, höhere Preise zu verlangen als für den reinen Versand im Inland. Insofern verbietet die Verordnung nicht, dass ein Händler, der auch andere Mitgliedsstaaten zu seinem Liefergebiet zählt, für den Versand in diese Staaten höhere Versandkosten verlangt. Die Verordnung setzt erst auf der zweiten Stufe an: die höheren Versandkosten müssen für alle EU-Käufer (nicht: EU-Länder) einheitlich gelten.

Die Verordnung schreibt aber nicht vor, dass die Versandkosten dann in alle EU-Länder einheitlich hoch sein müssen. So kann z.B. die Lieferung nach Deutschland mit 6,90 Euro berechnet werden, die nach Italien mit 9,90 Euro und die nach Portugal mit 11,90 Euro. Wünscht der Portugiese jedoch eine Lieferung der Ware nach Deutschland, dürfen ihm nicht mehr als 6,90 Euro hierfür berechnet werden, wünscht er eine Lieferung nach Italien, dann dürfen ihm nicht mehr als 9,90 Euro berechnet werden

Und wenn man darüber nachdenkt, ist es auch logisch. Der Artikelstandort ist Deutschland und die Versandkosten sind theoretisch von euch so berechnet. Daher ist es einerlei ob der Kunde in Portugal, Vatikanstadt oder Isle of Man hockt und sich die Sachen nach Ungarn schicken lassen möchte. Er zahlt die Versandkosten nach Ungarn vom Artikelstandort aus. Und das sollte von eurem Lager aus sein.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
@holzpuppe:
Das ist immer so eine Sache mit Seiten die unter "News" erscheinen und vom September sind.
Logik - ja schön wär's.

Ich bin zwar auch deiner Meinung, definitiv sagen können wird man es vermutlich erst kurz vor dem Termin, bis dahin werden sich hoffentlich auch die Juristen einig sein. ;)

Ein EU-Land das man nicht beliefern will: Auf Abholung setzen, also letztlich alle Länder der Welt, ausgenommen die Lieferländer, wenn man so will.
Versandkosten EU (nicht Inland): frei festlegbar je Lieferland, egal in welchem Land die Rechnungsadresse ist

Und so wie es aktuell aussieht in allen EU-Liefer-Länder gleiche Brutto-Preise auch wenn der MWST-%-Satz verschieden ist.

Abwarten und Tee trinken.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.259
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Schau dir mal meine Zitate oben an @holzpuppe
Da war es klar, dass alles einheitlich sein muss (ein Preis nach DE, EIN! preis innerhalb der EU).

Jetzt ist der Text wieder geändert und die Info komplett anders.
Natürlich haben wir schon alles auf "einheitlich" geändert, weil auch die Nachfrage per Mail, eben diese Info mitgeteilt wurde.

Sehr sehr ärgerlich das ganze, da ändern von >50 Versandvariablen im Shop + CMS Texte + Kosten auf allen Portalen etc jetzt auch nicht in 5 Min. erledigt gewesen sind :(

Nachtrag: bevor jetzt kommt: hättest halt gewartet -> jo, dann kommt was dazwischen und / oder es wird vergessen. Bin kein Freund von solchen last-minute-geschichten.
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Ja, wie schon in einem anderen Thema angemerkt:
JTL und die JTL-Szene verlässt sich sehr stark auf die Artikel dieser Kanzlei.

"Und so wie es aktuell aussieht in allen EU-Liefer-Länder gleiche Brutto-Preise auch wenn der MWST-%-Satz verschieden ist. "

Dieses Thema und dieser Zwang ist für mich auch noch nicht letztgültig geklärt, denn der ist genau so unsinnig wie gleiche Versandkosten nach Dänemark wie nach Portugal.

;)

Ich warte definitiv noch, bin aber schon in den Startlöchern.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
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War erst der erste Fall, wo hier ein ständiges hick-hack gegeben hat von der IT-Recht, von daher (wenn auch ärgerlich) alles ok, für mich.
Die Interpredation war aber nicht nur von der IT-Recht so, sondern auch vom "tollen" Händlerbund.

Hier jetzt natürlich noch 1-2 Wochen warten, ist der clevere Weg, keine Frage.

Das mit den Bruttopreisen ist mir egal, ich find das schon dem Kunden gegenüber unfair/unpassend (zuerst 19.99 danach 20,16 € anzeigen), von daher ist mir hier eine Regulation egal. Ich mache es freiwillig und die Chance, dass auch nur einer abspringt wegen der Änderung, ist somit 0. Hier spielt auch die psychologie eine Rolle (99,99€ ist halt etwas andres wie 100,83€).
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
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Das war nicht gegen die Kanzlei gerichtet, ich finde die schon gut und wertvoll, aber eben, niemand hat die Weisheit gepachtet.
Und wenn man bestehende Information ändert, dann sollte man darauf hinweisen.
 
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