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Offizieller Servicepartner
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17. Januar 2011
240
20
Theoretisch würde das reichen, wenn man denn eine Abholmöglichkeit dem Kunden anbieten wollte. Wenn du keine Abholung anbieten willst, muss es ja auch eine Möglichekit geben, diese Eingaben gesetzteskonform tätigen zu können.

Du weißt aber schon, dass du dann auch allen deinen anderen Kunden die Abholung anbieten musst? Man sollte ja alle Kunden gleich behandeln :)
 

enbikey

Aktives Mitglied
9. April 2013
35
7
Hallo,

ich muss da "hila1499" mal Recht geben, es ist jetzt nicht so als wäre dieses Thema (JTL nicht bekannt gewesen, denn die ersten Fragen diesbezüglich wurden bereit im Oktober 2015 gestellt also sage und schreibe vor 3 Jahren !
siehe auch
Also Reaktionsfreudig finde ich sieht anders aus, und von "überascht" denke ich mal, kann hier auch nicht die Rede sein, sorry aber ist meine Meinung!
Man hat ja noch nichteinmal versucht in den letzten 3 Jahren dieses Thema direkt anzusprechen, und fängt erst auf den letzten Drücker an,... auf die schnelle mit halbfertigen Patches, das schlimmste zu verhindern.
Sorry das soll jetzt nicht als Vorwurf angesehen werden, sondern als konstruktive Kretik, denn immerhin zahlen die Kunden die JTL WAWI als WWS und den Shop nutzen dafür, und haben zumindest den Anspruch auf minimale
Rechtssicherheit, oder zumindest auf Einstellungen in welcher Form auch immer, um selbige zu erreichen.
Da finde ich sind 3 Jahre mehr als genug Zeit um entsprechende Problematik in Angriff zu nehmen.

lg.
Jörg
 

B2B-IT

Gut bekanntes Mitglied
15. Januar 2016
101
5
Du weißt aber schon, dass du dann auch allen deinen anderen Kunden die Abholung anbieten musst? Man sollte ja alle Kunden gleich behandeln :)

Wir wollen keinerlei Abholung den Kunden anbieten. Deswegen hatten wir ja bei JTL ein Ticket aufgemacht, auf das dann auch prompt reagiert wurde.

An dieser Stelle eine Frage an JTL, wie sind die Feedbacks auf den bereitgestellten Patch? Da wir leider keinerlei Zeit haben, die Dateien umzuschreiben und zu testen, würde uns der aktuelle Stand interessieren.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.525
1.012
Also ich habe das nochmal beim Händlerbund nachgelesen und so wie ich das verstehe, braucht man einem EU-Kunden keine Abholung anbieten (sofern man dies auch nicht für deutsche Kunden tut). Es ist wohl ausreichend, wenn man den Versand innerhalb Deutschlands anbietet. Ein EU-Kunde muss sich also (mit seinem Herkunfstland) im Shop normal anmelden können, kann dann aber auch nur die Lieferung an eine deutsche Adresse beauftragen.
 

Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.789
315
Düsseldorf

B2B-IT

Gut bekanntes Mitglied
15. Januar 2016
101
5
Also ich habe das nochmal beim Händlerbund nachgelesen und so wie ich das verstehe, braucht man einem EU-Kunden keine Abholung anbieten (sofern man dies auch nicht für deutsche Kunden tut). Es ist wohl ausreichend, wenn man den Versand innerhalb Deutschlands anbietet. Ein EU-Kunde muss sich also (mit seinem Herkunfstland) im Shop normal anmelden können, kann dann aber auch nur die Lieferung an eine deutsche Adresse beauftragen.

Genau so ist es.
Abholung wurde hier nur im Forum als Alternative Idee gehandelt, wenn JTL eben keine Lösung für die Kopplung der Auswahl des Landes bei Rechnungs- und Lieferanschrift anbietet.
Wir haben seit gestern den Patch online und er funktioniert. :thumbsup: (4.06 Build 9)
 

eysenhut

Gut bekanntes Mitglied
17. August 2009
201
15
Hallo zusammen,
wie funktioniert das denn mit dem Patch? Dateien per FTP runterladen, abändern und wieder hochladen oder wie? (Natürlich mit Datensicherung vorher)
Sorry für die blöde Frage, aber das hab ich noch nie gemacht und da es ja sonst scheins keine echte Lösung von JTL dazu gibt, muss ich ja wohl selbst eingreifen...
 

B2B-IT

Gut bekanntes Mitglied
15. Januar 2016
101
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Hallo zusammen,
wie funktioniert das denn mit dem Patch? Dateien per FTP runterladen, abändern und wieder hochladen oder wie? (Natürlich mit Datensicherung vorher)
Sorry für die blöde Frage, aber das hab ich noch nie gemacht und da es ja sonst scheins keine echte Lösung von JTL dazu gibt, muss ich ja wohl selbst eingreifen...
Schreib eine PN an FPrüfer und lasse Dir die Dateien für deine Shopversion zusammengestellt zusenden. Dann per FTP hochladen und es sollte gehen.
 

karabey

Sehr aktives Mitglied
28. November 2012
907
74
Ändert sich da etwas mit der IGL (Innergemeinschaftlichen Lieferung)? Wenn einer aus dem Ausland kauft und abholt muss ja der Abholer das (steuerfreie) Produkt selbst exportieren. Also darf das Produkt nicht im Lande nutzen.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.259
1.195
Es gibt auch die Möglichkeit das ganze mit Ausfuhrpapieren zu machen, aber am Ende bist du dafür verantwortlich ob es denn auch tatsächlich ausgeliefert wurde oder nicht.
Würd ich alles nicht angreifen, sondern:

Steuerrechtlich zählt das Lieferland, egal woher der Kunde kommt.
Lieferland DE und B2B/B2C Kunde aus CH oder ES = 19%

Das ist rechtlich sauber und auch kein Extra Aufwand.
 

marfitec

Sehr aktives Mitglied
10. März 2018
200
36
Guten Abend,

gibt es an dieser "Baustelle" schon eine Änderung?

Wir würden auch gerne Rechnungs- und Lieferadresse trennen können.
Grüße
Marcus