-gelöst- UVP Anzeige

KGB

Aktives Mitglied
2. Oktober 2006
76
0
Berlin
hallo... mal vorweg... UVP darf wohl nicht mehr benutzt werden und kann abgemahnt werden... einfach mal bei Abmahnwarner vorbei schaun... aber kann man ja im Language File ändern...

der Shop zeigt mir nur einen Preis " Unser Preis/nur € 100,00"
wie kann ich beide Preise anzeigen lassen ? (UVP und Unser Preis...)
ich finde das nicht... (UVP anzeigen im Shopadmin ist an)

wenn ich einen Artikel zum Sonderangebot mache, steht da auch nicht Sonderangebot sondern immner noch "Unser Preis bzw. nur"
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
UVP darf dann genutzt werden, wenn du "unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" auf der gleichen Seite als Erklärung für die Abkürzung veröffentlichst...
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Zitat von Hifi-Matze:
UVP darf dann genutzt werden, wenn du "unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" auf der gleichen Seite als Erklärung für die Abkürzung veröffentlichst...
... und diese Preisangabe auch korrekt ist. D.h. man muß ständig auch die UVP seiner Hersteller überprüfen und die Angaben im eigenen Shop aktualisieren!
Was heute einen UVP von 999,00 hat, kann morgen schon 899,00 sein.

lg
Gerhard
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
@Hajo: Ich hab das Urteil nur "quergelesen", letztendlich steht da aber doch, dass man mit dem gesamten Ausdruck "unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" als Erklärung für UVP relativ sicher ist...

Solange - wie gerhard schon sagte - der UVP aktuell ist...
 

Drebe

Aktives Mitglied
25. März 2006
666
0
Pasewalk
UVP heißt:

Umwelt Verträglichkeits- Prüfung

und wird von daher abgemahnt.

Zum anderen
warum wollt Ihr das da stehen haben?
Der Kunde sucht ja eben ein günstigeres Angebot
und bevor er/sie bei Euch gelandet ist haben sie
genügend andere Preise gesehen und sich dann
bewusst und wissentlich für Euch entschieden.

MfG
Drebe
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
Zitat von Drebe:
UVP heißt:

Umwelt Verträglichkeits- Prüfung

In dem Urteil was du meintest, stand aber dass es auch "Umwelt Verträglichkeits- Prüfung" heißen könnte. Aber es gibt inzwischen einige andere Urteile. Aber ich würde einfach die UVP weglassen, bis das vom BGH geklärt wurde und man sich so mehr oder weniger sicher sein kann ob man es jetzt darf oder nicht. Sicher ist sicher. Ist aber keine Rechtsberatung!
 

w-b

Aktives Mitglied
2. Dezember 2007
89
0
München
Hallo,

ich habe das gleiche Problem wie KGB.

Bei mir wird schlicht kein UVP angezeigt. Im Wawi habe ich einen UVP angegeben.

UVP = 500,00 Euro
Std VK Netto = 400,00 Euro

In der Produktanzeige erscheint aber leider nur der Standard Netto VK und kein UVP. (Unser Preis: 400,00 Euro)

Und dann frage ich mich noch wo man das UVP in "Listenpreis ändern kann".

Danke für Hilfe.

Walter
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
300
Köln
Hi,

im Adminbereich unter Einstellungen -> Artikeldetails steht UVP anzeigen auf JA?

UVP -> Listenpreis macht Du in der Sprachdatei.

templates/JTL-Shop2/lang/ger.conf
 

w-b

Aktives Mitglied
2. Dezember 2007
89
0
München
Zitat von Thomas Lisson:
Hi,

im Adminbereich unter Einstellungen -> Artikeldetails steht UVP anzeigen auf JA?

UVP -> Listenpreis macht Du in der Sprachdatei.

templates/JTL-Shop2/lang/ger.conf

Hi, ja im Admin steht UVP anzeigen auf JA.

Doppelt und dreifach geprüft...

Und per phpmyadmin steht in teinstellungenconf bei cConf auch ein Y. Trotzdem wird in keinem Artikel das UVP angezeigt.
 

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