-gelöst- Netto-Preis Angabe bei Gewerbekunden in Rechnungen

FlagMan

Aktives Mitglied
19. März 2007
4
0
Krefeld
Hi,

ist euch eigentlich bewusst, dass bei Rechnungen ab 100 Euro für gewerbliche Kunden (und das sind alle, die z.B. mit Firmenadresse bestellen, also Vorsteuer in Abzug bringen wollen) der Nettopreis für jeden Artikel - nach deutschem Steuerrecht zwingend - angegeben werden muss...???

Bisher erfolgt das definitiv nicht.

Bitte gleich noch mit implementieren:
Angabe der Versandkosten in netto. (Sicherheitshalber...)

Ja, okay, das ist insgesamt sicher nicht einfach, aber - und das ist kein Scherz - nach geltendem zwingend an zuwendendem deutschen Steuerrecht unabdingbar. (Darum erstelle ich z.Z. solche Rechnungen händisch per Tabellenkalkulation. - Formular (xls.- oder pmd.-Format) dazu kann bei mir angefordert werden, welches aber natürlich auf meine Bedürfnisse hin angepasst, aber leicht zu ändern ist .)

P.S.: Jetzt seh' ich förmlich viele Nutzer schlucken, aber in Zweifel: Fragt euren Steuerberater bevor es zu spät ist...!!!

P.P.S.: Bevor jetzt jemand schreit: Dann benutze doch das Auswahlfeld "ohne MwSt". Das ist definitiv falsch, denn dann gibt es Rechnungen ohne MwSt. Die gibt es in Deutschland (und der EU) nur für einen ganz kleinen Kreis von Kunden, wie z.B. gemeinnützige Vereine (eG), welche grundsätzlich steuerbefreit sind, aber dann ist deren spezielle Steuer-Nr., bzw. die ATU-, VAT- oder BTW-Nr. auf der Rechnung zwingend von Nöten. (Da wären wir dann bei einem ganz speziellen Beispiel für den dringend benötigten Formular-Editor.) Auf der Rechnung muss schon der Bruttopreis stehen, denn den zahlt ja auch der normale Gewerbekunde, aber es ist eben zusätzlich der Netto-Preis auszuweisen.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Genau wie Gerhard sagt:
"Einstellungen" --> "Formular/Druckeinstellungen".

Zudem ist in der kommenden Version die Rechnungsgestaltung nochmals deutlich überarbeitet.
Aber auch jetzt ist über die o. g. Einstellungen der Druck von Nettopreisen möglich.
 

FlagMan

Aktives Mitglied
19. März 2007
4
0
Krefeld
Ich habe mein Anliegen vielleicht nicht deutlich genug dargestellt:

Ich möchte Netto- und Brutto-Preise bei den Artikeln auf der Rechnung sehen und nicht bei den Artikeln Netto-Preise und erst am Ende die aufaddierte MwSt im Rechnungsbetrag wiederfinden.

Meine Vorstellung ist es, hinter jedem Artikel zu finden:
Anzahl, Preis netto pro Stk, Preis netto gesamt, MwSt-Satz, Preis brutto pro Stk, Preis brutto gesamt.

Wer jetzt glaubt, das passt alles gar nicht in eine Zeile, dem kann ich versichern, dass es sehr wohl passt und auch noch gut lesbar ist, also kein schlecht lesbarer Mini-Font zur Anwendung kommt.

Unten drunter kommt dann bei mir noch der Warenwert gesamt in netto und brutto, die Versandkosten in netto und brutto, sowie der daraus resultierende Rechnungsendbetrag in netto und brutto.

Ja, ist ziemlich viel, aber eine Rechnung an ein großes Hotel hab' ich anders bei denen nicht durchbekommen. Deren Buchhaltung hat auf all diese Angaben bestanden, bevor die bereit waren, die Rechnung zu begleichen. (Die gute Frau ist bei dem dreimaligen Hin und Her der Rechnung übrigens immer sehr freundlich geblieben und hat mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden.)

Seit diesem Vorfall habe ich das dann einfach so übernommen, da die Vorlage ja nun einmal erstellt war.

Da bin ich schon froh, es nur mit einem MwSt-Satz zu tun zu haben.

Ich hoffe da jedenfalls weiter auf den Formular-Editor und wünsche mir dabei, dass er bedienbar ist (habe hier auch ein Programm, welches einen Editor hat, der zwar alles kann, aber außer den Proggern wohl keiner weiß, wie man den bedient, da eine Doku fehlt.) und alle möglichen Variablen als separate, frei platzierbare Felder zur Verfügung stellt.

Uff, dass war jetzt zwar viel, aber ich hoffe, damit ist mein Anliegen deutlicher geworden.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
Ich weiß zwar nicht in welchen Rechnungslegungsvorschriften das steht....
Quelle?

Bei uns, und ich bin schon gut 25 Jahre im Geschäft, hat das noch kein Firmenkunde verlangt und wir liefern auch viel an Hotels etc. Ist sicher auch gänzlich unüblich. Entweder Nettorechnungen oder Bruttorechnungen. Bei uns eben alles immer nur in netto und am Ende kommt die USt. dazu. MwSt. gibt´s schon gar nicht, der gesetzlich korrekte Begriff ist USt.

Herzliche Grüße
Gerhard
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Sorry @FlagMan

aber ich glaube, bei Deinen Postings liegt die Betonung auf

"ich habe MEIN Anliegen...."

Es mag ja sein, dass Du das gern so hast und es auch entwickelt hast.

Aber die von Dir zitierte Steuergesetzgebung verlangt nun wirklich nicht die ausgewiesene MWSt bei jedem Artikel.

>Stückzahl >Einzel(Netto)preis >Gesamt(netto)preis

das in eine Spalte.

Zum Schluß dann die Addition der Gesamtpreise, bei unterschiedlichen MWSt-Sätzen getrennt, dann die jeweils zutreffenden Steuer-Ergenisse und der Gesamt-Saldo.

Da haben Deine Kunden, Dein Steuerberater, Dein Finanzamt und somit auch Du allen Grund zur Zufriedenheit.

Gruß

Hajo
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Für die nächste Version ist die Rechnungsgestaltung überarbeitet worden.

In jeder Artikelzeile wird stehen:

-bisher schon vorhanden-
Position
Anzahl
Artikelbezeichnung
Einzelpreis
Gesamtpreis

-neu-

Steuersatz des Artikels in jeder Positionszeile (z. B. "19%")

Außerdem neu:
Bei Aufträgen mit verschiedenen Steuersätzen können die Teilsummen, aufgesplittet nach Steuersätzen, ausgegeben werden.

Somit ist ersichtlich, welcher Artikel welchen Steuersatz hat, wie hoch die Zwischensumme der Artikel mit Steuersatz X und Y ist. Und selbstverständlich, wie bisher auch, die Gesamtsumme.

Kleinunternehmer dürfen keine Steuer ausweisen. Wird die Option "MwSt. ausweisen" deaktiviert, wird es in den Positionszeilen folglich auch keine Spalte mit dem Steuersatz geben.

In einer Artikelzeile den Netto- und Bruttobetrag zu haben, ist nicht vorgeschrieben und ich höre diesen Wunsch auch zum ersten Mal. Alle bisherigen User konnten damit bisher offenbar gut leben.

Mit diesen o. g. Möglichkeiten sollten daher alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.
 

reuter

Aktives Mitglied
29. Juni 2006
25
0
Herborn
Hallo zusammen,

Marcel hat vollkommen recht. Ich hab das ganze jetzt etwas verfolgt und hab die angesprochene Gesetzgebung auch noch nicht gehört.

Habe darauf hin mal mit unserem Buchhalter, unserem Steuerberater und einem bekannten Finanzbeamten gesprochen. Nach deutschem Steuerrecht gilt für gewerbliche Kunden:

Nettopreise bei den Positionen, eine aufaddierte Zwischensumme (netto), die daraus resultierende Mehrwertsteuer (je nach Prozentsatz aufgeschlüsselt -> an dieser Stelle großes Lob für JTL!), und die zu zahlende Rechnungssumme (brutto). Mehr nicht.

Aber vielleicht schafft es FlagMan ja noch uns alle mit der Quellenangabe zu dieser Vorschrift zu korrigieren. :wink:

Meine Erklärung für seine Erfahrung mit dem Hotel wäre, dass er einfach einer sehr faulen Buchhalterin zum Opfer gefallen ist, die gerne Summen abliest und eingibt und nicht vorher selbst den Taschenrechner bemüht. Aber wer sich das heute noch leisten kann...
 

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