Hi,
ist euch eigentlich bewusst, dass bei Rechnungen ab 100 Euro für gewerbliche Kunden (und das sind alle, die z.B. mit Firmenadresse bestellen, also Vorsteuer in Abzug bringen wollen) der Nettopreis für jeden Artikel - nach deutschem Steuerrecht zwingend - angegeben werden muss...???
Bisher erfolgt das definitiv nicht.
Bitte gleich noch mit implementieren:
Angabe der Versandkosten in netto. (Sicherheitshalber...)
Ja, okay, das ist insgesamt sicher nicht einfach, aber - und das ist kein Scherz - nach geltendem zwingend an zuwendendem deutschen Steuerrecht unabdingbar. (Darum erstelle ich z.Z. solche Rechnungen händisch per Tabellenkalkulation. - Formular (xls.- oder pmd.-Format) dazu kann bei mir angefordert werden, welches aber natürlich auf meine Bedürfnisse hin angepasst, aber leicht zu ändern ist .)
P.S.: Jetzt seh' ich förmlich viele Nutzer schlucken, aber in Zweifel: Fragt euren Steuerberater bevor es zu spät ist...!!!
P.P.S.: Bevor jetzt jemand schreit: Dann benutze doch das Auswahlfeld "ohne MwSt". Das ist definitiv falsch, denn dann gibt es Rechnungen ohne MwSt. Die gibt es in Deutschland (und der EU) nur für einen ganz kleinen Kreis von Kunden, wie z.B. gemeinnützige Vereine (eG), welche grundsätzlich steuerbefreit sind, aber dann ist deren spezielle Steuer-Nr., bzw. die ATU-, VAT- oder BTW-Nr. auf der Rechnung zwingend von Nöten. (Da wären wir dann bei einem ganz speziellen Beispiel für den dringend benötigten Formular-Editor.) Auf der Rechnung muss schon der Bruttopreis stehen, denn den zahlt ja auch der normale Gewerbekunde, aber es ist eben zusätzlich der Netto-Preis auszuweisen.
ist euch eigentlich bewusst, dass bei Rechnungen ab 100 Euro für gewerbliche Kunden (und das sind alle, die z.B. mit Firmenadresse bestellen, also Vorsteuer in Abzug bringen wollen) der Nettopreis für jeden Artikel - nach deutschem Steuerrecht zwingend - angegeben werden muss...???
Bisher erfolgt das definitiv nicht.
Bitte gleich noch mit implementieren:
Angabe der Versandkosten in netto. (Sicherheitshalber...)
Ja, okay, das ist insgesamt sicher nicht einfach, aber - und das ist kein Scherz - nach geltendem zwingend an zuwendendem deutschen Steuerrecht unabdingbar. (Darum erstelle ich z.Z. solche Rechnungen händisch per Tabellenkalkulation. - Formular (xls.- oder pmd.-Format) dazu kann bei mir angefordert werden, welches aber natürlich auf meine Bedürfnisse hin angepasst, aber leicht zu ändern ist .)
P.S.: Jetzt seh' ich förmlich viele Nutzer schlucken, aber in Zweifel: Fragt euren Steuerberater bevor es zu spät ist...!!!
P.P.S.: Bevor jetzt jemand schreit: Dann benutze doch das Auswahlfeld "ohne MwSt". Das ist definitiv falsch, denn dann gibt es Rechnungen ohne MwSt. Die gibt es in Deutschland (und der EU) nur für einen ganz kleinen Kreis von Kunden, wie z.B. gemeinnützige Vereine (eG), welche grundsätzlich steuerbefreit sind, aber dann ist deren spezielle Steuer-Nr., bzw. die ATU-, VAT- oder BTW-Nr. auf der Rechnung zwingend von Nöten. (Da wären wir dann bei einem ganz speziellen Beispiel für den dringend benötigten Formular-Editor.) Auf der Rechnung muss schon der Bruttopreis stehen, denn den zahlt ja auch der normale Gewerbekunde, aber es ist eben zusätzlich der Netto-Preis auszuweisen.