FYI: Österreich - barrierefreien Gestaltung Online-Shop

christian1701

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19. Juli 2007
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Wien
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Die Grundsätze zur barrierefreien Gestaltung sollte man eh immer befolgen. Dem Kunden es nicht unnötig schwer zu machen sein Geld auszugeben ist nie verkehrt.
 

XYZ

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21. September 2011
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Die Grundsätze zur barrierefreien Gestaltung sollte man eh immer befolgen. Dem Kunden es nicht unnötig schwer zu machen sein Geld auszugeben ist nie verkehrt.

Irgendwann hörts aber mal auf, politische Korrektheit und Gleichstellung körperlich eingeschränkter Personen hin oder her. Einem Blinden kann man ein Produktfoto nunmal nicht vermitteln, egal welchen Roman man als Artikelbeschreibung einsetzt. Jemand ohne Arme wird schwer Tastatureingaben vornehmen oder eine Maus bedienen können.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Na ja, nicht ganz ...


"Das Ausführen aller Funktionalitäten per Tastatur ist sicherzustellen (2.1 – Stufen A, AAA)" - den Shop möchte ich sehen, der das kann !


-> Bundesministerium für Gesundheit


Mit "Tab" tut sich dort zwar etwas als "bedienbar" auf, aber auch nicht so wirklich, man landet schnell im nichts.
Daher, erst mal sollte der öff. Dienst das umsetzen was sie fordern von einem Shop.
 

christian1701

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19. Juli 2007
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Ich nahm nur aufs Produktfoto Bezug, da braucht keine detailierte Beschreibung stehen.
 

MichaelH

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17. November 2008
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Interessant ist dass jeder Konsument der sich benachteiligt fühlt eine Art Schadenersatz einklagen kann - da würde ich doch glatt erst mal alle öffentlichen Dienste klagen.
Mindestschadenersatz ist 1000 Euro !
Da kann man schnell viel Geld verdienen, sofern man z.B. sehbehindert ist. :)
 

christian1701

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19. Juli 2007
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Die öffentlichen Dienste haben sich eine längere Übergangsregelung ins Gesetz geschrieben, genauso wie bei der baulichen Umgestaltung von Immobilien.