frage zu Versandkosten

helmut

Aktives Mitglied
8. November 2010
5
0
Moin, ich habe keine Technische Frage sondern eine "inhaltliche" -> gibt es irgendeine gesetzliche Formulierung die ich noch in AGB reinnehmen kann, das Belastung der Versandkosten beim Käufer liegt?
Ich habe schon mehrere AGB Texte durchgelesen - leider noch keine geeignete Formulierung dazu gefunden bzw. bin ich mir unsicher - ob es rechtlich die Möglichkeit gibt. In diesem Text wird erklärt, das es wohl NICHT möglich ist, allerdings ist es bei Ebay ja auch möglich, weshalb ich die Gesetzeslage nicht ganz verstehe.

Es gibt ja die Regelung mit den 40€ und da muss Käufer ja Rücksendekosten tragen... dann muss es doch auch generell möglich sein, das Käufer Versandkosten trägt.

Kennt sich mit so einer Sache jemand von euch aus? Ich finde absolut gar nichts an Infos und weiß auch langsam nicht mehr, wie und wo ich suchen soll!!!

Also, bitte melden, wenn jemand rat weiß:biggrin:

viele Grüße
 

Tombo

Aktives Mitglied
5. Januar 2009
269
1
Kempten (Allgäu)
AW: frage zu Versandkosten

Welchen Vorteil hätte dies für den Käufer oder den Verkäufer, wenn es in den AGB steht, dass der Käufer die Versandkosten zu zahlen hat?
Wenn im Bestellvorgang Versandkosten angegeben und akzeptiert werden, sind diese auch vom Käufer zu zahlen.
In die AGB sollte nicht mehr als nötiges rein, was potentielle Käufer als negativ auslegen könnten.

An der 40 Euro-Regelung für den Rückversand kann man natürlich nichts ändern. Das muss so sein.

Nachtrag: ich habe es mir nochmal durchgelesen, geht es nur um den Fall, wenn der Käufer die Bestellung widerruft?
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: frage zu Versandkosten

5.3 Pro Bestellung berechnet die Anbieterin pauschal 5,90 € für den Versand (inkl. Verpackung) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandbestellungen erfragen Sie bitte vor Ihrer Bestellung den genauen Versandkosten-Preis oder bedienen sich der Versandkostenanzeige zur Länderauswahl im Warenkorb. Bei einem Einkaufswert ab 50,00 Euro erfolgt innerhalb Deutschlands die Lieferung versandkostenfrei. Nachlieferungen werden versandkostenfrei geliefert. Bei der Zahlungsweise "Nachnahme" werden, auch bei einer versandkostenfreien Lieferung, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich 5 Euro Nachnahmegebühr erhoben. Daneben erhebt die Deutsche Post AG ein Übermittlungsentgelt in Höhe von 2 Euro. Die Zahlungsweise "Nachnahme" steht für Auslandsbestellungen nicht zur Verfügung! Bei Online-Bestellungen werden die Versandkosten automatisch errechnet und vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung im Warenkorb in bezifferter Form ausgewiesen.

5.4 Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Ist es dass was du meinst ... aber Gegenfrage...warum fragst du nicht den Rechtsanwalt deines Vertrauens (und deiner Geldbörse ;) )
 

helmut

Aktives Mitglied
8. November 2010
5
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AW: frage zu Versandkosten

Hallo,

vielen Dank für eure Nachrichten:).
@ Anja : wo ist der Text her? Ja, der Anwalt des Vertrauens ist nicht ganz billig....;).

Tombo - Also, tu mich eh ein bisschen schwer mit solchen Gesetzeskram, aber ich verstehe das so, dass es um die Hinsendungskosten geht?! Ich suche ja ganze Zeit danach, ob es rechtens ist, wenn ich als Verkäufer die Versandkosten auferlege - laut meiner bisherigen Recherche soll das ja eigentlich nicht zulässig sein. Noch problematischer wird es dann mit der 40 Euro Klausel - weil ich hier die Gefahr sehe - dass ich da häufiger im Nachteil bin.
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
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AW: frage zu Versandkosten

Du meinst die Hinsendekosten bei einem Widerruf?
Die kannst du dem Käufer nicht auferlegen, keine Chance. Wenn du das in deine AGB schreibst kannst du die Stunden bis zu einer Abmahnung zählen.

ist vom BGH so entschieden:
BGH: Händler muss dem Verbraucher die Hinsendekosten erstatten » Von Dr. Carsten Föhlisch » shopbetreiber-blog.de

Du musst aber bei einem Teilwiederruf keine Hinsendekosten rückerstatten wenn die Hinsendekosten für den Teil der Bestellung den der Kunde behalten hat gleich mit den kompletten Hinsendekosten gewesen wären.

also
-pauschale Hinsendekosten pro Bestellung, Kunde bestellt 3 Artikel und schickt 1 zurück = keine Erstattung der Hinsendekosten
-Hinsendekosten an die Stückzahl oder Gewicht gebunden Kunde bestellt 3 Artikel und schickt 1 zurück = Erstattung der anteiligen Hinsendekosten für den zurückgegebenen Artikel

Die sollte nach aktueller Ansicht der Rechtsgelehrten aber auch in den AGB so hinterlegt werden, sonst könnte wieder eine Abmahnung dohen
Beispiel:
Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen die Kosten der Zusendung der Ware von uns zu Ihnen ('Hinsendekosten'). Machen Sie bei mehreren bestellten Waren nur bezüglich eines Teils der Waren von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so erstatten wir Ihnen die Kosten der Zusendung dieser Waren, sofern diese Kosten die Kosten für die Zusendung der bei Ihnen verbleibenden Waren übersteigen würden

Nicht !!! mit sowas in der Widerrufsbelehrung rumfummeln!! die muss bleiben wie das gesetzliche Muster, sonst droht da wieder Ärger.

Gruß Thomas
 

helmut

Aktives Mitglied
8. November 2010
5
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AW: frage zu Versandkosten

@TomB: Vielen Dank!!!

Ok, dann weiß ich bescheid und kann mir die recherche sparen.

Mit der Formulierung muss ich auch noch mal nachhaken:

- pauschale Hinsendekosten pro Bestellung, Kunde bestellt 3 Artikel und schickt 1 zurück = keine Erstattung der Hinsendekosten --> wäre ja dann die elegantere und billigere Lösung und sehe ich das wieder falsch. Muss dann noch mal gucken, wie ich das mit der "Pauschalierung" mache - wegen unterschiedlichen Warenwert...

Aber vielen Dank für den Text:)
 

TomB

Aktives Mitglied
30. Juni 2007
390
0
AW: frage zu Versandkosten

Such dir einen Versanddienstleister der dir ein gutes Pauschalangebot macht.
Dann hast du eine Grundlage um den Versand gut pauschalieren zu können.
Ist auch für die Kunden beim Kauf einfacher wenn keine endlose Versandkosten-Tabelle durchforstet werden muss.
Dann hast du am Ende zumindest bei Teilwiederrufen so gut wie keine Erstattungspflicht der Hinsendekosten.
Der Text sollte aber trotzdem in die AGB, gehört zu den Aufklährungspflichten.

Gruß Thomas