Email Marketing - Bedanken für den Einkauf mit Rabatt für die nächste Bestellung

mboo

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18. Mai 2011
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Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei unseren Onlineshop neu aufzusetzen und die Workflows zu optimieren.

Durch einen anderen Thread wurden wir darauf aufmerksam, dass es da wohl Einschränkungen gibt was erlaubt ist. Bisher haben wir uns zu diesem Thema auch noch keine Gedanken gemacht.

Wir hatten vor dass wir Kunden mit kundenkonto eine Woche nach deren Einkauf und Versand der Ware mit einer Email zu bedanken und Ihnen Rabatt für die Ihre nächste Bestellung anzubieten.

Sollte der Kunde bspw. 4 Wochen nach seiner Bestellung noch nichts neues bestellt haben hätten wir Ihn nochmals an seinen Rabatt erinnert.

Einen Kunden der bspw. 3x im Shop bestellt hat hätten wir gerne als Stammkunden gelistet und ein grundsätzlich Rabatt von x % hinterlegt und Ihm dies per Email mitgeteilt.

Ist das grundsätzlich erlaubt oder möglicherweise nur wenn der Kunde sich auch mit dem Emfpang des Newsletters einverstanden erklärt? Könnte man den Rabatt für die nächste Bestellung evtl. mit der Versandbestätigung mitschicken, als PDF mit Gutscheincode z. B.

Wie ist das denn mit den Emails die der Shop selbstständig versendet, wie die Aufmunterung zur Produktbewertung?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühe.
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
SPBanner
6. Juli 2011
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Du solltest wegen dieser Frage lieber den Händlerbund oder sonstige Dienstleister anrufen und dich nicht auf das Forumsgetratsche verlassen.

Hier ein Zitatsauszug vom Händlerbund:

2. Versendung ohne vorherige Einwilligung (Direktwerbung)
Nur ausnahmsweise ist die vorherige, ausdrücklich erteilte Einwilligung des Adressaten
für den Erhalt eines Newsletters nach § 7 Abs.3 UWG entbehrlich, wenn kumulativ
folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung
von dem Kunden dessen elektronische Postadresse bereits erhalten hat, (sog.
Bestandskunden);
b) der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder
Dienstleistungen verwendet;

Das liest sich wenn ich das ganze pdf lese am Ende so, das dem Kunden das in der Datenschutzerklärung unmissverständlich erklärt werden muss, das man ihn ohne zu fragen zutextet sobald er seine email preisgegeben hat, zum anderen soll es sich um ähnliche Artikel halten.

Du möchtest ja dem Kunden gutes tun, also irgendwie nicht produkte bewerben sondern ihm nur sagen, los jetzt, kauf endlich was neues, du hasst schliesslich nen Gutscheincode.

Da würde ich mich schon speziell wegen diesem Vorhaben informieren.
 

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