Neu EAN, ISBN, UPC .. Codes kopieren

Enrico W.

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27. November 2014
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"Die Konsumenteneinheit ist jene Handelseinheit, die zum Verkauf an den Endverbraucher am Point of Sale des Einzelhandels vorgesehen ist. Die Einheiten werden durch eine GTIN-13, GTIN-12 oder GTIN-8 verschlüsselt in einem EAN / UPC Symbol identifiziert."

Insofern ist der loose Tee sicher ein schlechtes Beispiel, da gebe ich Dir recht.

Das heißt für mich aber auch, das Basisprodukt, ein Sixpack oder Multipack wären Konsumenteneinheiten.
Ein Kauf 5, zahl 4 ist demnach keine Handelseinheit sondern schlichtweg die Menge von 5 Basisprodukten, oder versteh ich das falsch?
Heißt das dann, dass mein Supermarkt mir für die 4 Gläser Marmelade dann eine eigene EAN auf den Kassenbon drucken müsste?
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
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Nur wenn er sie auch entsprechend neu verpackt. So bucht er ja nur den Angebotspreis rein vermutlich über Staffelpreise. Was ja die JTL Wawi auch kann. Nur Amazon kann dass nur für Business Artikel/Kunden.
Hast ja bestimmt an der Kasse auch schon gemerkt, dass ein 6er Pack Bier eine andere GTIN hat als die einzelne Flasche Bier.
 

McAvity

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7. September 2016
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Hallo,

ein Sixpack ist eine neue Konsumenteneinheit und bekommt einen eigenen GTIN.

Sieht man z.B. an der Kasse wenn man (koffeinhaltige) Erfrischungsgetränke in PET-Flaschen als Six-Pack kauft.
Die GTIN ist meist auf dem Tragegriff oder auf der Schrumpffolie aufgedruckt.
Wenn die Flaschen unter der Folie "schlecht" stehen und die Folie transparent ist scannt die Kasse auch mal gern nur eine Einzelflasche.

Ein Kauf 5, zahl 4 ist demnach keine Handelseinheit sondern schlichtweg die Menge von 5 Basisprodukten, oder versteh ich das falsch?

Auch das wird in Punkt 3 des Abschnitts 3.1 behandelt.
Bei der Änderung des Nettoinhalt wird ebenfalls eine neue GTIN fällig (in dem Punkt wird dabei auch auf Bonuspackungen (4 kaufen, 3 bezahlen) hingewiesen).

MfG

McAvity
 

Enrico W.

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27. November 2014
8.218
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Ok, das war jetzt vielleicht nicht die passende Wortwahl, aber versteh die 5 Glühbirnen bitte als das, was sie sind: 5 Glühbirnen, die du in der Menge etwas günstiger abgibst. Demnach erhalten diese keine neue EAN.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
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Hätte die GS1 nicht nur die Dollarzeichen als Geschäftsziel (Die Miete der Gtins richtet sich ja nach Deinem Firmenumsatz) im Sinn, sondern würde analog wie die ISBN Vergabestelle auch ein entsprechende Produkt Datenbank haben (vlb.de) und wir müssten/könnten unsere Produkte dahin melden, wäre es vielleicht klarer, weil dann auch jeder Artikel über Mengen klar definiert wäre.... Von daher auch ganz klar ISBN dürfen auch nicht für andere Artikel dupliziert werden, was ja wohl im Moment auch funktioniert ohne das die Wawi meckert.
 

McAvity

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7. September 2016
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5 Glühbirnen, die du in der Menge etwas günstiger abgibst. Demnach erhalten diese keine neue EAN.

Das ist ein Staffelpreis. Du kannst aber nicht auf einem Marktplatz (nennen wir ihn hier mal Amazon) ein 5er Paket unter der gleichen GTIN (und somit ASIN) einstellen wie die einzelne Glühbirne.
Das verstößt auch gegen die Amazon-Richtlinien und kann zur Suspendierung führen.

MfG

McAvity
 

McAvity

Sehr aktives Mitglied
7. September 2016
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@Litho
Hätte die GS1 nicht nur die Dollarzeichen als Geschäftsziel (Die Miete der Gtins richtet sich ja nach Deinem Firmenumsatz) im Sinn

GTINs "kosten" 150,- € netto pro Jahr bis zu einem Jahresumsatz von 5 Millionen €.
Die Einrichtung einmalig 230,-€ netto bei 1000 GTIN.

Wenn man nur ein paar GTINs brauch geht es sogar noch günstiger ( siehe "GS1 SmartStarter 10" -> https://www.gs1-germany.de/smart-starter-10/ )

MfG

McAvity
 

Enrico W.

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27. November 2014
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Ich rede nicht von Amazon oder einem bestimmten Marktplatz sondern schlichtweg von einer Vermartungsmöglichkeit z.B. im eigenen Shop.
 

McAvity

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7. September 2016
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@Litho redet von Amazon.
Zudem war die ganze Zeit die Rede von Martplätzen.

Im eigenen Shop ist das für mich ein Staffelpreis.
Da ist für mich dann aber eher die Artikelnummer maßgeblich, da darüber die Artikelidentifikation erfolgt.
Das ist auf Marktplätzen in der Regel anders. Die versuchen ja auch eine Vergleichbarkeit verschiedener Händler zu ermöglichen, die den gleichen Artikel verkaufen.

MfG

McAvity
 

Enrico W.

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27. November 2014
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Ja, man kann das mit Staffelpreisen abbilden - so ist das ursprünglich auch gedacht. Man muss es aber nicht.
 

Enrico W.

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27. November 2014
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Noch ein Hinweis, um doppelte EANs künftig zu verhindern: Wenn ihr Eure EANs in die Wawi importiert Menü Artikel -> EAN), dann könnt ihr in jedem Artikel einfach auf das kleine grüne Plus-Zeichen anklicken und könnt sicher sein, dass die EAN damit auch aus dem Pool entfernt wird. Wird das konsequent gemacht kann es auch nicht zu doppelt vergebenen EANs kommen.
 

Litho

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17. Juni 2017
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Hallo Enrico,
nun kommen wir zurück zum Anfang, es ging ja um die Funktion des Duplizierens von Artikeln. Dabei sollte es meiner Meinung nach technisch nicht möglich sein (das wäre die weiterführende Konsequenz von Deinem Vorschlag), dass EANs, ISBNs usw. mit dupliziert werden. Gut mittlerweile kann man das einen Haken machen und das Kopieren verhindern (Vielleicht sollte das die Standardeinstellung werden?? wenn man weiß was das alles für Konsequenzen hat - und die sind nicht unerheblich - dann lasst Eure Kunden nicht in Ihr Unheil rennen ;) ). Bei ISBN geht das z.B. gar nicht. Q.e.d. (würde mein Mathelehrer sagen. Die gibt es nur einmal. Da wird auch nie jemand einen Konfigurator bauen, der Sagt wollt ich für 10 Seiten mehr Inhalt). Ich kann bei Büchern Neuauflagen planen und muss dann in der Datenbank des VLB.de geänderte Daten hochladen, und neueste Auflagennummern aktualisieren, das ist da ganz strickt geregelt inkl. kostenloser Abgabe eines Buches an die Dt. Bibliothek.

Zu Deinem kleinen grünen Plus Button (der an sich klasse ist, weil ich meine Codes einfach nur einmal importiere und dann ist gut... ) werden denn auch EANs von gelöschten Artikeln wieder dieser Liste "gut geschrieben" automatisch?? Weil EANs darf man meines Wissens nach "wiederverwerten". ISBN-Artikel gehen nur ins Archiv und bleiben so der Nachwelt von Ihren Produktdaten erhalten, auch wenn das Produkt selbst nicht mehr erhältlich ist.
Gruß
Litho
 

Enrico W.

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27. November 2014
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Das Duplizieren ist mit der 1.6 komplett überarbeitet. Das heißt, wenn du da bei einem Vorgang einstellst, dass die EAN nicht kopiert werden soll, dann ist diese Einstellung beim nächsten Vorgang genauso.
EANs gehen nicht automatisch in den Pool zurück.
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
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Ok Top! lasst bitte den Vorgang voreingestellt ausgeschaltet, wäre mein Rat, und schade dass "alte" Codes nicht wieder zur Verfügung stehen. Aber das wird man verkraften können.
Schönes WE
Litho
 

McAvity

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7. September 2016
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Weil EANs darf man meines Wissens nach "wiederverwerten"

Das stimmt nicht mehr.
Bis Ende 2018 durfte man GTINs nach einer gewissen Sperrfrist erneut vergeben (die Sperrfrist betrug in der Regel 48 Monate - es gab da aber Ausnahmen, z.B. bei Saisonware durfte man die 48 Monate unterschreiten, bei Porzellan war die Sperrfrist mehr als 48 Monate). GTINs. die vor dem 01.01.2019 ausgelaufen sind, dürfen also noch einmal nach der Sperrfrist verwendet werden. Es wird jedoch explizit nicht empfohlen.

Dies gilt seit dem 01.01.2019 nicht mehr, GTINs die seit dem vergeben wurden dürfen nicht wiederverwendet werden (es gibt da, wenn ich mich richtig erinnere, zwei Spezialfälle unter denen das doch geht, aber sowas kommt praktisch nie vor).

MfG

McAvity
 
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Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
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Noch ein Nachtrag weil ich gerade auf der Suche war nach dem Unterschied zwischen EAN und GTIN. Hier noch eine Erklärung von GS1
Was ist die GTIN?
Die Global Trade Item Number (GTIN) ist eine internationale, unverwechselbare Nummer zur Kennzeichnung von Produkten. Sie wird weltweit von der GS1 verwaltet und vergeben. Die früher übliche Bezeichnung European Article Number (EAN) wurde 2009 von der GTIN abgelöst.23.06.2017


@Enrico Demzufolge könntet Ihr die noch vorhandenen beiden Felder in der Wawi auch zusammenlegen sofern das noch nicht geplant ist.
 

McAvity

Sehr aktives Mitglied
7. September 2016
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@Litho

Da wäre ich vorsichtig.
Zum einen dürfen GTINs auch 14 stellig sein, zum anderen unterscheiden Marktplätze (z.B. Amazon) zwischen EAN und GTIN.
Daher sind zwei verschiedene Felder besser.

MfG

McAvity
 

Litho

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2017
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OK habe ich gerade getestet... Warum also die GS1 zum einen das so proklamiert und zum anderen so gar nicht umsetzbar ist... Nun ja.
Wenn aber JTL seinen Kunden noch einen Gefallen tun will, dass wäre das die Ermittlung der Prüfziffer, da man die Listen von GS1 ohne Prüfziffer bekommt. Da muss man ein wenig Googlen bis man eine eine Berechnungsformel für Excel dafür findet. Ist nicht Welt aber wäre ein schöner Service. (oder hat sich da auch schon wieder was geändert???) Zu meiner Zeit wollte die GS1 dafür nochmal richtig Geld haben...
 

McAvity

Sehr aktives Mitglied
7. September 2016
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@Litho
Für die "Berechnung" der Barcodes nehmen die heute auch noch Geld, kostet je nach Anzahl der Codes zwischen 55,-€ netto bei 1000 Barcodes und 145,-€ netto bei 100000 Barcodes.

Für die unter Euch, die für die Berechnungsformel nicht so lange suchen wollen, hier der Link auf das Office-Forum (hier nach dem User knueppju [3. Post] oder FP [10. Post] suchen).

Spalte A ist die GTIN ohne die Prüfziffer, Spalte B ist die Prüfziffer, Spalte C ist der komplette GTIN.
Die folgende Formel geht davon aus, dass die Zeile 1 für die jeweiligen Spaltenüberschriften verwendet wird.

Formel für Spalte B lautet: =REST(MMULT(-LINKS(RECHTS(0&A2;SPALTE(A:L)));3^REST(ZEILE($1:$12);2));10)

Formel für Spalte C lautet: =(A2&B2)

MfG

McAvity
 
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