Gelöst DSGVO - eMail Adressen an Versanddienstleister

sergiostiletto

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2012
131
11
wie löst man folgendes problem, was bis vor kurzem keines war:
für die weitergabe der email / kundendaten an den versanddienstleister soll im checkout eine opt in box zur zustimmung eingefügt werden.
und wenn der kunde dies nicht anhakt, sollen seine daten natürlich nicht weitergegeben werden. aber wie kann man dies nun technisch umsetzen??
ist da nicht jtl gefragt, bzw. muss in die pflicht genommen werden, diese vorgabe, wie auch andere zeitnah umzusetzen??
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Stand jetzt würde das wahrscheinlich so laufen:
Erstelle 2 Versandarten, einmal mit, einmal ohne Weitergabe.
Sorge dafür, dass bei der Übertragung des Auftrags in die Wawi ein wie auch immer gearteter Identifikator mitkommt (Sei es als Freiposition).
Ein Workflow wechselt dann die Versandart.

Ob ich das so umsetzen werde weiß ich auch noch nicht ... im Endeffekt muss das auch alles wieder getrackt werden etc.
Wahrscheinlich werden wir für die Übergangszeit erstmal die Mailadresse rausnehmen bis sich der erste Abmahnschwall gelegt hat und die ersten Gerichtsentscheide zu diesen Themen da sind.
 

sergiostiletto

Gut bekanntes Mitglied
11. Juni 2012
131
11
ok - das umschiffen über die zwei versandarten scheint mir zu umständlich.
wo wird die mailadresse in der wawi rausgenommen, bzw. wie unterbindet man die weitergabe der mail adressen und der telefonnummer??
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Das kannst Du in JTL Shipping direkt einstellen, ob die Daten übertragen werden oder nicht. Also bei der jeweiligen Versandart, im Reiter Allgemein unter "Datenschutz"
 

meine-kleine-eisenbahn.de

Gut bekanntes Mitglied
5. Februar 2008
215
9
Das kannst Du in JTL Shipping direkt einstellen, ob die Daten übertragen werden oder nicht. Also bei der jeweiligen Versandart, im Reiter Allgemein unter "Datenschutz"
Ich stehe hier gerade auf dem Schlauch.....ich kann den Reiter nicht finden....
Konkret möchte ich die Weitergabe von Emailadressen an Hermes unterbinden.
Nicht die Trackingmail die von der Wawi direkt geschickt wird.
 

1-Net

Gut bekanntes Mitglied
8. November 2017
115
21
Laut meinem Kenntnisstand ist es laut DSGVO kein Problem, wenn man die eMail-Adresse weiterhin an den Versanddienstleister übergibt.
Adresse + Telefonnummer (wenn angegeben) + eMail-Adresse
Denn der Empfänger kann bei dem Paketdienstleister die Benachrichtigungen abbestellen, wenn er dies nicht wünscht.
 

1-Net

Gut bekanntes Mitglied
8. November 2017
115
21
Ich war hier letzte Woche bei einem Vortrag wo dieses "aus meiner Sicht" genau so gesagt wurde.
Ich werde den Rechtsanwalt der dort vorgetragen hat noch mal anschreiben. Dieser war vom Händlerbund und somit gehe ich davon aus, dass er da recht gute Aussagen machen kann.

Ich habe es so verstanden, dass im Rahmen eines "Onlinekaufs" die eMail-Adresse, wie die Lieferadresse eindeutige "Pflichtangaben" sind. Eine Telefonnummer darf jedoch keine Pflichtangabe sein.
Und bei Zustellung der Ware per Paket, bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung, ob man als Auftragsgeber über die Zustellung oder auch Lieferproblemen per eMail informiert werden möchte.
Die Weitergabe der Lieferadresse, wie auch eMail-Adresse wird somit zur Erfüllung des Auftrages benötigt. Wird eine Telefonnummer angegeben, so darf diese ebenfalls weiter gegeben werden.
Aber ich werde dies nun noch mal explizit nachfragen, damit es auch wirklich so ist.
 

NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
1.982
304
Denn teile es hier bitte auch mit wenn Du eine Antwort hast, würden sich bestimmt alle darüber freuen :)
 

1-Net

Gut bekanntes Mitglied
8. November 2017
115
21
So, muss nun leider tatsächlich ALLES zurück nehmen und mich korrigieren :(:(:(
(nächste mal höre ich besser zu ....)

Hier nun noch mal die Antwort des Rechtsanwalts, ob denn eine eMail-Adresse an den Paketdienstleister weiter gegeben werden darf:

Die Kundendaten dürfen an den Versanddienstleister weitergegeben werden, soweit dies zur Erfüllung des Kaufvertrages notwendig ist.
Dabei muss der Umfang der übermittelten Daten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das bedeutet, grds. darf ausschließlich der Name sowie die postalische Anschrift an den Versanddienstleister übermittelt werden.

Soll darüber hinaus die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Kunden für die Sendungsverfolgung weitergegeben werden, bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden.

Auch hat die Datenschutzkonferenz, bestehend aus der Bundesdatenschutzbeauftragten und den Landesdatenschutzbeauftragten, im März 2018 entschieden, dass die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe der E-Mail-Adressen an die Versandunternehmen erforderlich ist.
 

thedrive123

Gut bekanntes Mitglied
17. Januar 2010
126
7
Hallo,
wir haben seit ein paar Tagen schon die Emails an den Versanddienstleister abgeschaltet.
Nun laufen bei uns allerdings viele Sendungen auf die nicht versendet werden können!
Ich meine damit Sendungen von eBay mit Versand an nächste Postfiliale.
Benötigt werden dort entweder eine gültige eMail Adresse oder eine Postnummer.
Wenn die Postnummer nicht vorhanden ist muss die Email Adresse an den Versanddienstleister (DHL) weiter gegeben werden.


So, muss nun leider tatsächlich ALLES zurück nehmen und mich korrigieren :(:(:(
(nächste mal höre ich besser zu ....)

Hier nun noch mal die Antwort des Rechtsanwalts, ob denn eine eMail-Adresse an den Paketdienstleister weiter gegeben werden darf:

Die Kundendaten dürfen an den Versanddienstleister weitergegeben werden, soweit dies zur Erfüllung des Kaufvertrages notwendig ist.
Dabei muss der Umfang der übermittelten Daten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das bedeutet, grds. darf ausschließlich der Name sowie die postalische Anschrift an den Versanddienstleister übermittelt werden.

Soll darüber hinaus die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse des Kunden für die Sendungsverfolgung weitergegeben werden, bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden.

Auch hat die Datenschutzkonferenz, bestehend aus der Bundesdatenschutzbeauftragten und den Landesdatenschutzbeauftragten, im März 2018 entschieden, dass die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe der E-Mail-Adressen an die Versandunternehmen erforderlich ist.


Wenn Ich diese Antwort richtig verstehe ist das senden der Email Adresse in unserem Fall DSGVO konform!?
Bedarf es in diesem Falle noch einer Einwilligung des Kunden?
Wie lässt sich dieses in der Wawi umsetzen damit die eMail Adresse automatisch versendet wird, bei Versand an die nächste Postfiliale?

Wir denken vor diesem Problem stehennoch mehrere andere Händler.
Danke im vorraus
The Drive
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232

Bart70

Gut bekanntes Mitglied
18. Februar 2015
380
1
Filderstadt
wie löst man folgendes problem, was bis vor kurzem keines war:
für die weitergabe der email / kundendaten an den versanddienstleister soll im checkout eine opt in box zur zustimmung eingefügt werden.
und wenn der kunde dies nicht anhakt, sollen seine daten natürlich nicht weitergegeben werden. aber wie kann man dies nun technisch umsetzen??
ist da nicht jtl gefragt, bzw. muss in die pflicht genommen werden, diese vorgabe, wie auch andere zeitnah umzusetzen??


Also hiezu hätte ich mal gern eine Info:
Zitat: für die weitergabe der email / kundendaten an den versanddienstleister soll im checkout eine opt in box zur zustimmung eingefügt werden
so was ähnliches hab ich auch gehört aber eigentlich blöd, es ist doch klar, wenn der Kunde was Bestellt muss du ja die Versanddaten an den Paketdienstleister weiter reichen, ich gehe davon aus das dies im Datenschutz verankert ist nur die weitergebe der E-Mailadresse muss gesondert Bestätigt werden, so hab ich das gehört
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
Es geht ausschließlich um die Weitergabe einer Mail-Adresse / Telefonnummer ... nicht um Kundendaten, die zwingend für die Zustellung einer Sendung notwendig sind
 
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