Moin,
worin liegt der Sinn, dass sich Dropshipping und Verpackungseinheiten (Artikeldetails-Lieferanten) gegenseitig ausschließen?
Wenn mein Lieferant nur VEs rausrückt und ich die auch so verkaufen will, muss das doch irgendwie gehen, oder?
Die Ameise importiert das ganz brav, aber dann darf ich den Artikel nicht mehr anpacken. Entweder die VEs sind weg oder das Dropshipping geht nicht.
Das ist ein ziemliches Problem, wenn die EKs beim Lieferanten per Stück angegeben sind. Dann gehen nämlich ganze VEs zum Einzelstückpreis online.
Problemstellung konkret gefasst: Wie mache ich aus "5 Paketen Papier zu je 3 Euro EK" "1 Sück 5x500 Blatt zu 20 Euro VK" , oder wie mache ich aus "1x300m Kabel zu 150 Euro EK" "1 lfm Kabel zu 80 ct VK"?
Das muss ja irgendwie gehen. Das "Dropshipping-Verbot" halte ich jedenfalls nicht für die richtige Lösung.
Es ist schon ein Unterschied, ob ich "1 Stück = 1 5er-Pack" oder "1 Stück = 5 1er-Packs" verkaufe. Ob ich den 5er Pack zum Verkauf aufteile oder die 1er-Packs einzeln oder zusammen verkaufe ist mein Bier und das muss es auch bleiben. Dabei muss das abzubilden sein, ob der EK sich auf "1 5er-Pack" oder "5er-Pack pro Stück" bezieht. Das Gleiche gilt für den VK. Beispiel: 1 5er-Pack Bonrollen zu einsfuffzich, 5x500 Blatt Kopierpapier zu 3 Euro das Stück. Die Bonrollen gehen normal nur en bloc weg, das Papier nicht unbedingt. Und andersrum muss das auch gehen: 1x300m Kabel können im EK pro Trommel oder pro lfm angegeben sein; verkauft werden aber idR lfm..
(Kleine, nicht böse gemeinte Anmerkung: in meinem 14 Jahre alten BüroPlus geht das. Dafür kann es kein Dropshipping....)
Euer Argument mit der Restmenge im Dropshipping lasse ich soweit gelten, aber was passiert, wenn der Kunde eine oder mehrere VE bestellt? Die kann ich dann nicht dropshippen! Das geht doch nicht, oder? Das möchte ich mir nicht "verbieten" lassen.
Vorschlag:
Ich will ja eigentlich nur, dass dieser Ausschluss nicht zwingend da ist. Beim Verkauf von ganzen VEs ist das ja auch kein Hinderniss, bzw. darf es das nicht sein. Natürlich wäre das nicht ganz ungefährlich, aber da muss auch jeder ein bissel selbst aufpassen, was er tut.
In (je)der Wawi gibt's schon genug Möglichkeiten, Mist zu bauen. Da kommt's auf eine mehr auch nicht an.... grins....
Vielleicht ist es ja möglich, in der Warnmeldung zusätzlich zu JA/NEIN eine Schaltfläche (mit entsprechender Funktion natürlich) mit "IGNORIEREN" oder so zu schaffen?
Munter bleiben!
Ralph
worin liegt der Sinn, dass sich Dropshipping und Verpackungseinheiten (Artikeldetails-Lieferanten) gegenseitig ausschließen?
Wenn mein Lieferant nur VEs rausrückt und ich die auch so verkaufen will, muss das doch irgendwie gehen, oder?
Die Ameise importiert das ganz brav, aber dann darf ich den Artikel nicht mehr anpacken. Entweder die VEs sind weg oder das Dropshipping geht nicht.
Das ist ein ziemliches Problem, wenn die EKs beim Lieferanten per Stück angegeben sind. Dann gehen nämlich ganze VEs zum Einzelstückpreis online.
Problemstellung konkret gefasst: Wie mache ich aus "5 Paketen Papier zu je 3 Euro EK" "1 Sück 5x500 Blatt zu 20 Euro VK" , oder wie mache ich aus "1x300m Kabel zu 150 Euro EK" "1 lfm Kabel zu 80 ct VK"?
Das muss ja irgendwie gehen. Das "Dropshipping-Verbot" halte ich jedenfalls nicht für die richtige Lösung.
Es ist schon ein Unterschied, ob ich "1 Stück = 1 5er-Pack" oder "1 Stück = 5 1er-Packs" verkaufe. Ob ich den 5er Pack zum Verkauf aufteile oder die 1er-Packs einzeln oder zusammen verkaufe ist mein Bier und das muss es auch bleiben. Dabei muss das abzubilden sein, ob der EK sich auf "1 5er-Pack" oder "5er-Pack pro Stück" bezieht. Das Gleiche gilt für den VK. Beispiel: 1 5er-Pack Bonrollen zu einsfuffzich, 5x500 Blatt Kopierpapier zu 3 Euro das Stück. Die Bonrollen gehen normal nur en bloc weg, das Papier nicht unbedingt. Und andersrum muss das auch gehen: 1x300m Kabel können im EK pro Trommel oder pro lfm angegeben sein; verkauft werden aber idR lfm..
(Kleine, nicht böse gemeinte Anmerkung: in meinem 14 Jahre alten BüroPlus geht das. Dafür kann es kein Dropshipping....)
Euer Argument mit der Restmenge im Dropshipping lasse ich soweit gelten, aber was passiert, wenn der Kunde eine oder mehrere VE bestellt? Die kann ich dann nicht dropshippen! Das geht doch nicht, oder? Das möchte ich mir nicht "verbieten" lassen.
Vorschlag:
Ich will ja eigentlich nur, dass dieser Ausschluss nicht zwingend da ist. Beim Verkauf von ganzen VEs ist das ja auch kein Hinderniss, bzw. darf es das nicht sein. Natürlich wäre das nicht ganz ungefährlich, aber da muss auch jeder ein bissel selbst aufpassen, was er tut.
In (je)der Wawi gibt's schon genug Möglichkeiten, Mist zu bauen. Da kommt's auf eine mehr auch nicht an.... grins....
Vielleicht ist es ja möglich, in der Warnmeldung zusätzlich zu JA/NEIN eine Schaltfläche (mit entsprechender Funktion natürlich) mit "IGNORIEREN" oder so zu schaffen?
Munter bleiben!
Ralph