Neu Dropshipping in EU-Ausland / Ust

unblack

Gut bekanntes Mitglied
23. November 2007
401
21
Mit Verweis auf diesen thread:
https://forum.jtl-software.de/threa...r-lieferung-mit-steuerlichen-problemen.65303/

hole ich das Thema nochmal hoch, weil ich glaube, dass der OP dort nicht richtig verstanden wurde und es hier nicht wirklich eine Lösung gibt.

Das Problem in Kürze: Verkaufe ich als Online-Händler ins EU-Ausland und die Lieferung wird durch einen Dropshipper durchgeführt, gelten keine Lieferschwellen, sondern jede Lieferung muss mit dem Ust-Satz des Ziellandes im Zielland versteuert werden. Das ist natürlich total gaga, ist aber so:
https://www.stbwp.com/steuerberatung/fuer/onlinehandel/224-umsatzsteuer-dropshipping-ausland

Mich hat das Thema bisher nicht tangiert (da nur Direktversand), aber seit einer Weile agiere ich selbst als Dropshipper und nun brachte ein niederländischer Kunde dieses Thema auf den Tisch. Ich hielt das erst für Blödsinn und auch meinem Steuerbüro war das erstmal unbekannt. Allerdings bestätigte dort dann eine frisch gebackene Stb. auch diese Regelung, weil sie das Thema in der Prüfung hatte.

Ich habe hier im Forum bisher nichts weiter zu diesem Thema gefunden und stelle das einfach mal zur Diskussion, wie man das Thema in der Praxis handhaben soll(te).
 

gutberle

Sehr aktives Mitglied
29. März 2011
1.292
395
Hallo @unblack,

Du hast recht, der OP im alten Thread wurde tatsächlich nicht richtig verstanden, hat sich aber m.E. auch keine echte Mühe gegeben, sich verständlich(er) zu machen und nur auf der Beantwortung seiner Wawi-Frage insistiert. Schade eigentlich und danke, dass Du das Thema noch einmal hochgeholt hast, denn das ist tatsächlich echter Sprengstoff!

Ich habe den Aufsatz in Deinem Link, in dem komischerweise keine Quellen genannt oder Grundlagen erläutert werden, zum Anlaß genommen, mich durch die einschlägigen Paragraphen im UStG durchzuwühlen, aber daraus wird man als Nicht-Jurist und Nicht-StB definitiv NICHT schlau genug, um irgendwie Klarheit zu erlangen. Was aber gut verständlich ist und sehr plakativ, ist der Umsatzsteueranwendungserlass in der aktuellen Fassung, den man hier als PDF herunterladen kann.

Dort findet man in Abschnitt 3.14 gut verständliche Beispiele und Erläuterungen, von denen sich die meisten zwar auf innergemeinschaftliche Geschäfte zwischen Unternehmern beziehen, aber das große Thema, das dort behandelt wird ist, dass bei Reihengeschäften (um die handelt es sich hier immer) nur EINE der Lieferungen und damit EINE der gestellten Rechnungen (Dropshipper > Händler > Kunde) steuerbefreit werden kann (siehe auch die PDF hier) und dass die Frage, WELCHE das ist, davon abhängt, a) wann in der Lieferkette die Ware physikalisch zum Endkunden (Ende der Lieferkette) befördert/versandt wird und b) wer die Beförderung oder den Versand dorthin veranlasst (Versand/Abholung).

Und all das gilt analog auch für Privatkundengeschäfte in der EU, da die Versandhandelsregelung eine Steuervereinfachung ist und für den Unternehmer, der dann keine USt in den anderen EU Ländern abführen und erklären muss, auch eine Form der Steuerbefreiung darstellt. Diese Vereinfachung fällt nämlich dann weg, wenn die physikalische Beförderung der Ware nicht eindeutig dem Glied in der Lieferkette "Händler > Endkunde" zugeordnet werden kann und das ist bei Dropshipping definitiv nicht der Fall!

Ich will hier nicht so tun, als könnte ich nach 3 Stunden Lektüre Ratschläge erteilen, aber da mir bei der Lektüre regelrecht übel geworden ist, habe ich doch einen (1) Ratschlag für Euch ...

Lest den Anwendungserlass oder zumindest Abschnitt 3.14, denn das könnte Euch irgendwann den Arsch retten!

Ich werde auf JEDEN Fall mein Steuerbüro die bei mir vorkommenden Dropshipping Fälle durcharbeiten und konkrete Handlungsanweisungen für das jeweilige Vorgehen (Incoterms, wer beauftragt Versand, ...) erarbeiten lassen, um nicht irgendwann bei einer Prüfung im großen Stil Umsatzsteuer nebst Zins- und Zinseszins sowie Strafen nachzahlen zu müssen.

Guß,
Ingmar
 

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