DHL Rücksendeentgelt

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: DHL Rücksendeentgelt

Hier geht es nicht um die Anzahl der Rücksendungen, sondern darum, dass es rechtlich nicht vertretbar ist.
Laut DHL hat der Kunde in jedem Fall die Schuld an der Retoure, wenn denn die Lieferadresse richtig angegeben wurde.
Es ist aber von DHL gar nicht zu beweisen, dass der Zusteller die Karte auch eingeworfen hat.
Vor gericht wird DHL hier den Beweis erbringen müssen.
Auch ist der Kunde sicher nicht in der Pflicht, Sendungsnummern online nachzuverfolgen, da auch ein 3. eingekauft haben kann und eine andere Lieferadresse (für ein Geschenk) zutzen kann.

Ich habe hier genau so wenig Schuld und akzeptiere diese Extrakosten so nicht.
Wenn DHL hier mehraufwand hat, soll sie diese in die Versandkosten mit einrechnen, wie wir Verkäufer dies auch in unseren Angeboten tun.
Auch wir können den Kunden nicht irgendwelche Unkosten in Rechnung stellen, da diese wieder Abmahnfähig wären.

Gruß

NICO
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: DHL Rücksendeentgelt

...
Vor gericht wird DHL hier den Beweis erbringen müssen.
...
Gruß

NICO

Das glaube ich kaum. Die werden Ihre AGB ändern. Da wird dann drinstehen "wenn DHL ein Paket zurückliefert...nachdem Adressüberpfüng Fehler ergeben hat...schuldet der Kunde das vereinbarte Entgelt für die Rücklieferung"

und weiter steht in Deinem Vertrag

"es gelten die AGB der DHL"

:))

@ B.N.C.

Zitat von B.N.C.:

Mein Mitgefühl, aber ich bin sicher Du wirst schnell etwas neues finden..

:)
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: DHL Rücksendeentgelt

Hallo,

was in neuen AGB angegeben ist und dann vor Gericht entschieden wird, sind immer 2 verschiedene Sachen.
Da ich für meine Pakete weit unter 4 € Versandkosten zahle, sehe ich die 4 € Retourekosten auch nicht gerechtfertigt.
Sobald ich die 1. Rechnung für eine Retoure erhalte, welche nicht wegen Adressfehler zugesandt wird, geht bei uns sofort ein Schreiben aus der Rechtsabteilung raus.
Wie schon geschrieben, muss man bei Merhkosten eben auf die allgemeine Leistung aufschlagen und nicht einen Service, welcher vom Verkäufer nicht beauftragt wurde in Rechnung stellen.
Ich beauftrage einen versand zu einem Kunden und zahle auch nur diesen.
Sollte der Kunde das Paket nicht abholen, weshalb auch immer, zahle ich nicht für die Retoure.
In diesem Fall soll sich DHL per Mail oder wie auch immer an mich wenden.

Ich ziehe dieses Ding ganz sicher bis zum Ende durch, egal was es kostet.

Gruß

NICO
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: DHL Rücksendeentgelt

@ nico

unabhängig von Deinen individuellen Vereinbarungen mit Deinem Paketdienstleister, kannst Du davon ausgehen, dass "alle" Paketdienste in Ihren AGB sicherstellen, dass sie nicht auf Paketen sitzenbleiben, die sie nicht zustellen können. Ohne das nachgelesen zu haben, bin ich mir sicher, dass solche Sendungen immer an den Absender zurückgeliefert werden, denn sonst hätten die Paketdienste ein gewaltiges Problem mit den Eigentumsverhältnissen der Sendungen.

Und, wenn Du einen Vertrag mit einem Geschäftspartner eingehst, dann solltest Du dessen Inhalt auch kennen. Die AGB sind dann eben Teil davon. Verträge sind im allgemeinen frei verhandelbar. Wenn Du also einen Vertrag eingehst, wird das Gericht in aller Regel (unsittlichkeit wäre hier z.B. eine Ausnahme) davon ausgehen, dass Du dessen Inhalt kanntest, und damit einverstanden warst.

Einen Prozess gegen Inhalt akzeptierter AGB würde ich nicht führen wollen, wenn dieser vor dem Hintergrund der freien Verhandelbarkeit nicht rechtswidrig wäre.

Auf einem anderen Blatt steht eben die Frage, ob Du eine individuelle Behandlung mit Deinem Vertragspartner DHL treffen kannst, zB. weil die betreffende Praxis für Dich ein Grund zu wechseln wäre..

Wenn in einem Jahr die Gesetze in dieser Hinsicht sowieso etwas händlerfreundlicher werden (wenn ich es richtig verstanden habe) und man solche Kosten dann an die Kunden weitergeben kann, dann sollte es einem vielleicht nicht mehr ganz so wichtig sein.

Bei mir sind es jedenfalls auch nur eine handvoll Sendungen die davon betroffen wären..
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: DHL Rücksendeentgelt


Auszug aus der aktuellen DHL-AGB (hier Abschnitt 4 Abs. 6):

6) DHL wird unzustellbare Sendungen zum Absender im Inland zurückbefördern, soweit diesnach den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen für das jeweilige Produkt nicht ausgeschlossenist; eine (Rück-)Beförderung in das Ausland kann der Absender nicht beanspruchen. DHLerhält für die Rückbeförderung von unzustellbaren Paketen ein besonderes Entgelt („Rücksendeentgelt“),soweit dies in Einzelvereinbarungen oder produktbezogen in den in Abschnitt 1​
Abs. 2 genannten speziellen Bedingungen bestimmt ist.


Noch Fragen hinsichtlich Rücksendung bei Unzustellbarkeit und dem Rücksendeentgelt?
Diese AGB nimmst du jedesmal zustimmend zur Kenntnis ... hoffe deine kriegskasse für ein Klageverfahren ist gutgefüllt

 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: DHL Rücksendeentgelt

Ich verstehe schon was du meinst, jedoch muss DHL nachweisen, dass bei einem Paket, welches bei der Filiale nicht abgeholt, eine Karte im Briefkasten des Kunden eingeworfen wurde.
Das kann DHL leider nicht und kann somit auch kein Entgelt für die Retoure verlangen.
Das einzige, was hier greifen wird, ist die Unzustellbarkeit bei nicht korrekt angegebener Lieferanschrift.
Hier kann aber auch jeder Verkäufer die Kosten an den Kunden weiter geben, wenn er dies in seinen AGB vermerkt hat.

Da ich Waren versende, welche zu 90 % unter 40€ Rechnungswert liegen, habe ich mit den Rücksendungen der Kunden sowieso kein Problem.
Das wird wahrscheinlich nur denen zu gute Kommen, die hohe Warenwerte haben.

Mein Motto lautet, Lasst dir nicht alles gefallen, auch wenn 99,9% sich nicht wehren.
Nur so werden Gesetze und ähnliches auch überarbeitet.

Übrigens ist nun endlich ein mal ein urteil gefallen, welches die Entfernung einer Bewertung bei Ebay angeordnet hat.
Und dies bei einem Streitwert von 7.500,00 €.
In Zukunft wird es sich also doch lohnen, gegen unberechtigte Bewertungen vor zu gehen, was bisher als zu hoher Aufwand deklariert wurde.

Dies nur als Beispiel dafür, dass man sich wehren muss.

Gruß

NICO
 

_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.245
461
Emsland
Firma
Notun Delend
AW: DHL Rücksendeentgelt

Müssen einem die geänderten AGB von DHL nicht zugestellt werden? Wir haben zumindest nichts in der Art von DHL bekommen.
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: DHL Rücksendeentgelt

Also mich wundert es auch das anscheinend kaum jemand Widerspruch gegen die AGB eingelegt hat

Ich habe aus sicherer Quelle gehört das es bei uns im Bundesland nicht mal 800 Einsprüche auf 50.000 Kunden gegeben hat

ist ja nicht gerade viel... den meisten muss es wohl ziemlich gut gehen ^^
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: DHL Rücksendeentgelt

@Haji11, kannst du deine Aussage hier verbindlich bestätigen?

Gruß

NICO

Kann ich insoweit, als ich einmal eine Preisanpassung nach 12 Monaten erhalten habe.
Auf meine Reklamation dazu teilte mir mein Kundenbetreuer mit "Das wird storniert, Sie haben ja gerade im letzten Jahr eine Anpassung bekommen".
Ein Jahr später kam dann natürlich die Erhöhung.

Und da hilft bei entsprechendem Sendungaufkommen der Hinweis mit dem Wettbewerb, dann zeigt sich DHL durchaus bereit, die Erhöhung zu überprüfen und abzumildern.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: DHL Rücksendeentgelt

Also bei mir läuft das anders herrum.
Ich habe bis heute immer nur Preissenkungen erhalten, da ich mein Versandaufkommen immer gesteigert habe.
Demnach wird es bei mir auch in Zukunft nicht in Frage kommen, irgend welche Erhöungen zu akzeptieren.
Das mit den 4 € wird hier sehr bald geklärt sein, denn die ersten 2 Retouren sind eingegangen.
Sobald ich diese mit den Kunden nun abgeklärt habe, weerde ich das Ganze regeln.

Gruß

NICO
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.163
95
Berlin
AW: DHL Rücksendeentgelt

Habe jetzt schon mehrere Rückläufer von DHL gehabt und die 4,00 EUR wurden berechnet.
An diese Kunden habe ich dann mit DPD neuverschickt - Paket ohne Probleme angekommen!

Bei Reklamation bei DHL kommt keine Antwort. Telefonisch verweist man mich auf schriftliche Reklamation. Weder per Email an den Geschäftskundenservice noch an die Abrechnungsstelle führt zu einer Antwort.

Gibt es Versandpreise in Länder außerhalb Europas von Anbietern die sich mit DHL-Preisen messen können? Wie sind die Preise bei UPS für Geschäftskunden?
Oder ist DHL das Nonplusultra bei Sendungen nach Australien, Singapur, Indonesien, Brasilien etc? Weiss da jemand was?
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
707
19
AW: DHL Rücksendeentgelt

ich hatte hier den tipp bekommen mit paket-outlet.
keine ahnnung was du bezahlst, aber die versenden alles ausland über ups.
nach registrierung kannst du die preise einsehen..
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: DHL Rücksendeentgelt

Gibt es Versandpreise in Länder außerhalb Europas von Anbietern die sich mit DHL-Preisen messen können? Wie sind die Preise bei UPS für Geschäftskunden?
Oder ist DHL das Nonplusultra bei Sendungen nach Australien, Singapur, Indonesien, Brasilien etc? Weiss da jemand was?

Frag vielleicht mal bei FedEx an.
 
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