dc-nico
Sehr aktives Mitglied
AW: DHL Rücksendeentgelt
Hier geht es nicht um die Anzahl der Rücksendungen, sondern darum, dass es rechtlich nicht vertretbar ist.
Laut DHL hat der Kunde in jedem Fall die Schuld an der Retoure, wenn denn die Lieferadresse richtig angegeben wurde.
Es ist aber von DHL gar nicht zu beweisen, dass der Zusteller die Karte auch eingeworfen hat.
Vor gericht wird DHL hier den Beweis erbringen müssen.
Auch ist der Kunde sicher nicht in der Pflicht, Sendungsnummern online nachzuverfolgen, da auch ein 3. eingekauft haben kann und eine andere Lieferadresse (für ein Geschenk) zutzen kann.
Ich habe hier genau so wenig Schuld und akzeptiere diese Extrakosten so nicht.
Wenn DHL hier mehraufwand hat, soll sie diese in die Versandkosten mit einrechnen, wie wir Verkäufer dies auch in unseren Angeboten tun.
Auch wir können den Kunden nicht irgendwelche Unkosten in Rechnung stellen, da diese wieder Abmahnfähig wären.
Gruß
NICO
Hier geht es nicht um die Anzahl der Rücksendungen, sondern darum, dass es rechtlich nicht vertretbar ist.
Laut DHL hat der Kunde in jedem Fall die Schuld an der Retoure, wenn denn die Lieferadresse richtig angegeben wurde.
Es ist aber von DHL gar nicht zu beweisen, dass der Zusteller die Karte auch eingeworfen hat.
Vor gericht wird DHL hier den Beweis erbringen müssen.
Auch ist der Kunde sicher nicht in der Pflicht, Sendungsnummern online nachzuverfolgen, da auch ein 3. eingekauft haben kann und eine andere Lieferadresse (für ein Geschenk) zutzen kann.
Ich habe hier genau so wenig Schuld und akzeptiere diese Extrakosten so nicht.
Wenn DHL hier mehraufwand hat, soll sie diese in die Versandkosten mit einrechnen, wie wir Verkäufer dies auch in unseren Angeboten tun.
Auch wir können den Kunden nicht irgendwelche Unkosten in Rechnung stellen, da diese wieder Abmahnfähig wären.
Gruß
NICO