Hallo Zusammen,
habt Ihr Euch eigentlich schon einmal mit dem lieben Thema ebay und Abmahnsicherheit auseinandergesetzt ?!
Ein tolles Thema dabei ist natürlich die Grundpreisangabe bei Festpreisartikeln die der Grundpreisangabe unterliegen (Fertigverpackungen, Meterware etc.) . ebay selber gibt ja hier den Hinweis, das im Augenblick die einzige Option es einigermassen rechtssicher zu gestalten ist,
den Grundpreis in der Artikelbezeichnung oder im Zusatzfeld zur Artikelbezeichung anzugeben.
Thema ist eben, das der Grundpreis auf jeder Seite, auf der der Artikel mit Endpreis angezeigt wird, in unmittelbarer Nähe des Preises (Sichtfeld ?!) erkennbar sein muss.
Bringt man den Grundpreis nur in der Artikelbeschreibung unter ist er zwangsläufig nicht auf den Such- oder Kategorieseiten sichtbar und damit gefährdet (gilt übrigens auch für den normalen onlineshop) .
Ein weiteres Thema könnte werden, das die Anbieterkennzeichnung bei gewerblichen Verkäufern auf jeder Seite erreichbar sein muss und sei es per Klick auf ein dafür gekennzeichneten Link.
Nun, wenn ich einen Artikel aufrufe sehe ich bei ebay oben den Preis und die Kaufoption und einen Link zu zum Beipiel Details zur Rücknahme und Versandkosten. Die Anbieterkennzeichnung wird von ebay aber nur auf der Seite mit der Artikelbeschreibung angezeigt und taucht auf der Versand - und Zahlungsmethodenseite überhaupt nicht auf. Das könnte aus meiner Sicht einmal mehr Tür und Tor für wilde Abmahner öffnen.
Ich verstehe nicht warum ebay nicht einen zusätzlichen Link plaziert der dann auch auf allen Seiten sichtbar ist.
gruss Frank
habt Ihr Euch eigentlich schon einmal mit dem lieben Thema ebay und Abmahnsicherheit auseinandergesetzt ?!
Ein tolles Thema dabei ist natürlich die Grundpreisangabe bei Festpreisartikeln die der Grundpreisangabe unterliegen (Fertigverpackungen, Meterware etc.) . ebay selber gibt ja hier den Hinweis, das im Augenblick die einzige Option es einigermassen rechtssicher zu gestalten ist,
den Grundpreis in der Artikelbezeichnung oder im Zusatzfeld zur Artikelbezeichung anzugeben.
Thema ist eben, das der Grundpreis auf jeder Seite, auf der der Artikel mit Endpreis angezeigt wird, in unmittelbarer Nähe des Preises (Sichtfeld ?!) erkennbar sein muss.
Bringt man den Grundpreis nur in der Artikelbeschreibung unter ist er zwangsläufig nicht auf den Such- oder Kategorieseiten sichtbar und damit gefährdet (gilt übrigens auch für den normalen onlineshop) .
Ein weiteres Thema könnte werden, das die Anbieterkennzeichnung bei gewerblichen Verkäufern auf jeder Seite erreichbar sein muss und sei es per Klick auf ein dafür gekennzeichneten Link.
Nun, wenn ich einen Artikel aufrufe sehe ich bei ebay oben den Preis und die Kaufoption und einen Link zu zum Beipiel Details zur Rücknahme und Versandkosten. Die Anbieterkennzeichnung wird von ebay aber nur auf der Seite mit der Artikelbeschreibung angezeigt und taucht auf der Versand - und Zahlungsmethodenseite überhaupt nicht auf. Das könnte aus meiner Sicht einmal mehr Tür und Tor für wilde Abmahner öffnen.
Ich verstehe nicht warum ebay nicht einen zusätzlichen Link plaziert der dann auch auf allen Seiten sichtbar ist.
gruss Frank