Bewertungserinnerung

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

@ casim

Hinweis:Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

und die Überschrift

darf-man-seinen-kunden-gutscheine-fur-positive-bewertungen-anbieten

deutet schon auf die besonderen Umstände hin. Ich schreibe in diesem Zusammenhang immer einen Hinweis zur Belohnung, dass diese unabhängig von der Art (positiv oder negativ) der Bewertung gewährt wird, eben für die Mühe die der Kunde sich macht. Schon ist die Angriffsfläche kleiner.

Aber klar, wie man an dem Beitrag sieht (ja, ich habe auch die Urteilsbegründung gelesen, wo nicht nach positiv/negativ unterschieden wird) ist da natürlich ein erhöhtes Risiko.

Armes Deutschland.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Bewertungserinnerung

Aber klar, wie man an dem Beitrag sieht (ja, ich habe auch die Urteilsbegründung gelesen, wo nicht nach positiv/negativ unterschieden wird) ist da natürlich ein erhöhtes Risiko.

Das ist aber das wesentliche .. welche "Überschrift" shopbetreiber-Blog dem ganzen gibt, ist wenn du eine Abmahnung in den Händen hälst ... völlig irrelevant
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

Ist klar.

Fragt sich aber wie man diese Abmahnung begründen will, wenn ich ausdrücklich ausschließe, dass es eine Belohnung nur für positive Bewertungen gäbe. Mit einem Urteil das nicht rechtskräftig ist?

Ich habe leider schon sehr viel Erfahrung mit diesem Thema (wettbewerbsrechtliche Abmahnung), und glaube daher inzwischen zu wissen, wie Juristen ticken:

Das Ding ist, Du musst für jeden relevanten Standpunkt Diskussionsstoff liefern (siehe mein Hinweis zur Belohung). Und dann brauchst Du einfach nur Glück, dass ein Richter deinem "Argument" folgen

könnte. Der Umstand dass ein Sachverhalt (Belohnung für positive Bewertung - und diese Überschrift dürfte im Shopbetreiber-Forum nicht zufällig gewählt sein!) nicht eindeutig ist, wird das Risiko einer Abmahnung erheblich mindern, denn es erhöht in gleichem Maße das Prozesskosten-Risiko des Abmahners.

Jedenfalls ist ein Urteil das nicht rechtskräftig ist nicht viel wert, und wird in der Verhandlung mit eben diesem einem Satz als nicht relevant vom Tisch gefegt.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

p.s.: Da der Shopbetreiber Blog von TS betrieben wird, sind die Texte dort natürlich nicht bis in die letzte Zeile "objektiv" sondern sie verfolgen im Endeffekt das Ziel, möglichst viele Kunden für die TS-Dienstleistungen zu gewinnen. Und rein zufällig wird seo-freundlich am Ende des Beitrages auch auf die offenbar juristisch sichere Möglichkeiten (des Anbieters) verlinkt.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Bewertungserinnerung

Morgen,

hier wird ja wieder fleißig geschrieben.

Wir haben und vor ca. 2 jahren mit dem Thema Newsletter befasst und soweit ich es noch in Erinnerung habe, kann Bestandskunden ein erster Newsletter zugemutet werden, wenn denn ausdrücklich darauf hingewiesen wird (durch entsprechenden Link oder Rückmeldung), dass der Versand des Newsletters auf Wunsch umgehend eingestellt wird.

Anders ist es bei newslettern, welche an E-Mails versendet werden, welche nie beim Versender gekauft haben.

Nebenbei frage ich mich nun noch, weshalb der Händlerbund telefonisch Kunden anwerben kann?
Ist das nicht auch eine Art Newsletter an nicht Bestandskunden?
Ich wurde nämlich telefonisch angeworben.

Gruß

NICO
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

Guten Morgen,

Wir haben und vor ca. 2 jahren mit dem Thema Newsletter befasst und soweit ich es noch in Erinnerung habe, kann Bestandskunden ein erster Newsletter zugemutet werden, wenn denn ausdrücklich darauf hingewiesen wird (durch entsprechenden Link oder Rückmeldung), dass der Versand des Newsletters auf Wunsch umgehend eingestellt wird.

Das entspricht einer Argumentation des HB, die mir auch bekannt ist. Wichtig ist dabei auch, dass der Inhalt dieser Nachricht engen Bezug zu dem gekauften Produkt hat.

Nebenbei frage ich mich nun noch, weshalb der Händlerbund telefonisch Kunden anwerben kann?

Du musst bei Deinen Überlegungen berücksichtigen, dass es zwischen Gewerbetreibenden und Endverbrauchern zu unterscheiden gilt:

Endverbraucher = müssen vor allem und jedem geschützt werden (vor allem vor den pauschal bösen Gewerbetreibenden)
Gewerbetreibende = müssen selber auf alles Acht geben, haben so gut wie keinen Schutz und sind immer selber schuld, weil sie dieses oder jenes nicht gelesen/beachtet haben etc.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Bewertungserinnerung

Guten Morgen,



Das entspricht einer Argumentation des HB, die mir auch bekannt ist. Wichtig ist dabei auch, dass der Inhalt dieser Nachricht engen Bezug zu dem gekauften Produkt hat.



Du musst bei Deinen Überlegungen berücksichtigen, dass es zwischen Gewerbetreibenden und Endverbrauchern zu unterscheiden gilt:

Endverbraucher = müssen vor allem und jedem geschützt werden (vor allem vor den pauschal bösen Gewerbetreibenden)
Gewerbetreibende = müssen selber auf alles Acht geben, haben so gut wie keinen Schutz und sind immer selber schuld, weil sie dieses oder jenes nicht gelesen/beachtet haben etc.

Das mag sein, jedoch würde ich mir als Kundenwerber sehr gut merken, wer mir weitere Werbung oder sonstige Angebote untersagt hat.
Denn bei erneuter Werbung ist eine Abmahnung sicher.
Habe da schon mehr als eine Firma gehabt, die meinte, nicht auf unsere Unterlassungsaufforderung halten zu müssen.

Wir bekommen fast täglich Angebote, Anrufe usw.
Komisch, dass es sehr oft sehr bekannte Unternehmen sind.
Ob diese es nötig haben?

Gruß
NICO
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bewertungserinnerung

Das mag sein, jedoch würde ich mir als Kundenwerber sehr gut merken, wer mir weitere Werbung oder sonstige Angebote untersagt hat.
Denn bei erneuter Werbung ist eine Abmahnung sicher.
Habe da schon mehr als eine Firma gehabt, die meinte, nicht auf unsere Unterlassungsaufforderung halten zu müssen.
Glück für dich, der eine Unterlassungserklärung erhalten hat (bzw. die gerichtlich durchgesetzt hat) - dann gibt's vom Gegenüber die Vertragsstrafe...

Dumm nur, dass sich einige Firmen, die man als Privatperson anschreibt und auffordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, gar nicht zucken... Und wenn man da als Privatperson anfängt zu klagen, dann sind schnell mal 500 € weg - für nichts und wieder nichts.

Wir bekommen fast täglich Angebote, Anrufe usw.
Komisch, dass es sehr oft sehr bekannte Unternehmen sind.
Ob diese es nötig haben?
Anscheinend ja - vielleicht wollen Sie euch ja noch mehr Geld zuspielen?

Wobei: Gerade bei den SPAMs sollte man unterscheiden, von wo sie kommen - meist wird dort zwar für ein gewisses Unternehmen geworben, dieses hat aber mit der Mail nichts zu tun - bestes Beispiel: AdRom Marketing aus Österreich, welche über Tochterfirmen in Liechtenstein und der Schweiz "Marketing"-Mails verschicken. Nachdem mehrfache Aufforderungen zur Unterlassung der Mailzusendung nicht geholfen haben, stehen deren SMTP-Server bei mir mittlerweile auf der Blacklist (sprich der Server rejected ALLES, was von denen kommt). Auf einmal waren gefühlte 50 - 75% der SPAM-Mails weg, zumal die "Unsubscribe"-Funktion bei denen eher einer Verifizierungsfunktion entspricht...
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Bewertungserinnerung

Glück für dich, der eine Unterlassungserklärung erhalten hat (bzw. die gerichtlich durchgesetzt hat) - dann gibt's vom Gegenüber die Vertragsstrafe...

Dumm nur, dass sich einige Firmen, die man als Privatperson anschreibt und auffordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, gar nicht zucken... Und wenn man da als Privatperson anfängt zu klagen, dann sind schnell mal 500 € weg - für nichts und wieder nichts.


Anscheinend ja - vielleicht wollen Sie euch ja noch mehr Geld zuspielen?

Hab mich vielleicht etwas schlecht ausgedrückt.
Wir haben von den Unternehmen eine Unterlassung verlangt, welche uns ständig per E-Mail angeschrieben hatten.


Gruß

NICO
 

MagnusR

Gut bekanntes Mitglied
24. Januar 2012
472
8
Nähe Nürnberg
AW: Bewertungserinnerung

Also, wieso ist es eigentlich so schwer sich in den Kunden hinein zu versetzten.

Wenn ich über internet was bestelle, dann möchte ich doch nicht auch noch
danach mit irgendwelchen "Weisheiten" zugemüllt werden.

Völlig uninteressant, ob das gut oder nicht gut geschrieben ist.

Noch dazu das Hürden eingebaut werden, das es fast unmöglich ist, das Ding
wieder loszuwerden.

Newsletter und Co sind doch Relikte von gestern.

Leute: "Vorwärts immer, Rückwärts nimmer." ;)

(Zitat von irgentjemanden, falls mein Doktortitel in Gefahr ist)
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

Leider "versetzt" Du Dich nur in 1 Typ Kunden, für den (offenbar auch nach Deiner Meinung) eine Gesetzeslage geschaffen werden muss, um ihn vor dem unglaublichen Aufwand einen Mausklick auf einen Abbestellen-Link durchführen zu müssen, zu schützen.

Es gibt aber auch Kunden, die zum Beispiel gerne eine Bewertung schreiben, dafür aber möglicherweise daran erinnert werden müssen, oder glaubst Du Kunden die alle diese Bewertungen im Netz geschrieben haben wurden dazu genötigt?

Jede Medaille hat 2 Seiten. Die radikale Privatsphären-Sichtweise nimmt für sich Rechte in Anspruch, die meiner Ansicht nach zum Beispiel mein Recht mit meinen Kunden zu kommunizieren einschränkt. Die Betonung liegt hier auf Kunden. Und wer lieber auch als Kunde nicht weiter angesprochen werden möchte, der soll eben da kaufen, wo es so ist.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Bewertungserinnerung

Leider "versetzt" Du Dich nur in 1 Typ Kunden, für den (offenbar auch nach Deiner Meinung) eine Gesetzeslage geschaffen werden muss, um ihn vor dem unglaublichen Aufwand einen Mausklick auf einen Abbestellen-Link durchführen zu müssen, zu schützen.

Und Du beanspruchst für Dich das Recht, ALLE Kunden mit Spam zuzumüllen. Aus diesem Grunde gibt es, in diesem Falle zum Glück, diese Gesetzeslage. Meist ist es nicht mit einem Klick getan, man muss oftmals seine Emailadresse nochmal zur Verifikation eintragen, warum auch immer, dann auf "Austragen" klicken, dann kommt meist ne Bettelmail "Wollen Sie sich wirklich austragen? Sie verpassen so viele tolle Dinge", hier nochmal bestätigen und dann kommt noch eine Mail, mit der Bestätigung der Austragung und weiterer Bettelei, dass man sich ja jederzeit wieder für den Newsletter anmelden könne. Oftmals muss man den Newsletter im Kundenkonto des entspr. Shops austragen, obwohl man sich NIE für einen Newsletter angemeldet hat, Shop aufrufen, huch, wie waren denn meine Zugangsdaten, dann fängt die Klickerei an, sich ein neues Passwort zusenden zu lassen und nachdem man die Abmeldung dann endlich mal geschafft hat, kommen wieder etliche Bestätigungsmails. Es geht auch nicht nur um die Klickerei, sondern den enormen Zeitaufwand, alles zu sichten und zu sortieren, denn meist kriegt man ja nicht nur von einem Shop unerbetene Newsletter, sondern von vielen und spätestens dann hat es sich mit Deinem propagierten 1 Klick erledigt...

Es gibt aber auch Kunden, die zum Beispiel gerne eine Bewertung schreiben, dafür aber möglicherweise daran erinnert werden müssen, oder glaubst Du Kunden die alle diese Bewertungen im Netz geschrieben haben wurden dazu genötigt?

Ja, dann schreiben die Kunden die Bewertung aus eigenem Wunsch heraus, weil sie mit Produkt und Service zufrieden waren. Eine Bewertungserinnerung in der Versandbestätigung ist ausreichend. Alles was danach kommt, ist unerbetener SPAM und schreckt den Kunden, inklusive mir, von weiteren Geschäften mit diesem Shop ab!

Jede Medaille hat 2 Seiten. Die radikale Privatsphären-Sichtweise nimmt für sich Rechte in Anspruch, die meiner Ansicht nach zum Beispiel mein Recht mit meinen Kunden zu kommunizieren einschränkt. Die Betonung liegt hier auf Kunden.

Du hast das Recht mit dem Kunden zu kommunizieren, bis seine aktuelle Bestellung abgeschlossen ist. Mehr nicht. Wenn ich abends auf dem Heimweg noch schnell ne Gurke im Gemüseladen an der Ecke kaufe, schmeißt sich mir nächsten Tag auch niemand in den Weg, zerrt mich in den Laden und erzählt mir, was für tolle Paprika er doch heute hätte und wie billig die sind...

Und wer lieber auch als Kunde nicht weiter angesprochen werden möchte, der soll eben da kaufen, wo es so ist.

Ja, dann wirst Du irgendwann eben alle Kunden los sein. Ein Händler sollte sich über Service und schnellen Versand definieren, dann kommen die Kunden auch wieder, jedoch nicht, wenn sie mit nervenden Newslettern oder Bewertungserinnerungen dazu genötigt werden.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

@ XYZ

Aus diesem Grunde gibt es, in diesem Falle zum Glück, diese Gesetzeslage. Meist ist es nicht mit einem Klick getan, man muss oftmals seine Emailadresse nochmal zur Verifikation eintragen, warum auch immer, dann auf "Austragen" klicken, dann kommt meist ne Bettelmail "Wollen Sie sich wirklich austragen? Sie verpassen so viele tolle Dinge", hier nochmal bestätigen und dann kommt noch eine Mail, mit der Bestätigung der Austragung und weiterer Bettelei, dass man sich ja jederzeit wieder für den Newsletter anmelden könne. Oftmals muss man den Newsletter im Kundenkonto des entspr. Shops austragen, obwohl man sich NIE für einen Newsletter angemeldet hat, Shop aufrufen, huch, wie waren denn meine Zugangsdaten, dann fängt die Klickerei an, sich ein neues Passwort zusenden zu lassen und nachdem man die Abmeldung dann endlich mal geschafft hat, kommen wieder etliche Bestätigungsmails. Es geht auch nicht nur um die Klickerei, sondern den enormen Zeitaufwand, alles zu sichten und zu sortieren, denn meist kriegt man ja nicht nur von einem Shop unerbetene Newsletter, sondern von vielen und spätestens dann hat es sich mit Deinem propagierten 1 Klick erledigt...

Naja, dass ist eben dann auch eine sehr subjektive Realitätsdarstellung, auf die Spitze getrieben.


Und Du beanspruchst für Dich das Recht, ALLE Kunden mit Spam zuzumüllen.

Sehe ich anders. Allein das Verständnis des Terminus "SPAM" ist offenbar recht unterschiedlich. Ich betrachte ein Mail, mit welcher ich mit meinem Kunden kommunizieren möchte nicht als SPAM. SPAM ist für mich eher der ganze Porno-, Geldspiel-, Wetten-, Poker- usw. Kram, der sich vornehmlich aus wie auch immer unberechtigt angeeigneten Adressen erschließt. Hier wird Deine oben stehende Beschreibung wohl auch am ehesten zutreffen. Allerdings filtert mein Postfach echte SPAM-Mails sehr wirkungsvoll heraus, und es wäre wohl auch einfacher hier den SPAM Filter bei unliebsamen Mails zu aktivieren, als das von Dir beschriebene Prozedere zu durchwandern.

Aber das wesentliche an meiner Einstellung ist, dass ich mich nicht gerne bevormunden lasse. Deine persönliche Abneigung gegen Werbung jedweder Form ist zu respektieren. Die grundsätzliche Frage ist in einer Gemeinschaft aber, was will die Mehrzahl, und wie hoch ist in diesem Zusammenhang das Recht des Individuums, welches eventuell eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber und einige Teilnehmer dieses Threads sehen es offenbar als nicht zumutbar, dass ein ->Kunde<- auch nur eine einzige E-Mail vom Vertragspartner erhält, welche nicht unmittelbar notwendigen Zusammenhang zum getätigten Geschäft hat.

Ich (persönliche Meinung) finde dies absolut übertrieben, und zudem typisch kleinkrämerisch. Eine echt deutsche Tugend eben!

Und um das mal klar zustellen. Ich glaube ich habe in meiner ganzen eCommerce-Karriere gerade mal geschätzte 3-5 Newsletter versendet (in mehr als 10 Jahren). Darüberhinaus habe ich in den letzten 2-3 Jahren regelmäßig 1 Bewertungserinnerung an Kunden versendet. Das war es. Ich gehöre wohl kaum zu den echten SPAMMERN, ärger mich aber trotzdem über die Paranoiker, die bei Erhalt eines NL gleich "Datensachutz" schreien, und eben auch darüber dass man alles und jeden reglementieren will. Das ist einfach nur armselig.

Und um Dein Beispiel mit dem Gurkenhändler auch nochmal aufzugreifen:

Wenn Ihr im Briefkasten ne Postwurfsendung findet, (ist klar, ihr habt alle den "Werbung Verboten" Aufkleber, aber sagen wir mal wenn..) vom Gemüsehändler um die Ecke, zeigst Du den auch gleich an, oder schmeißt Du das Ding einfach weg, und gut ist?!

Ich finde, wenn man diese Paranoia konsequent weiterdenkt, darf auch das Paket, dass mit der Bestellung (in den Privatbereich des Kunden) kommt, nur noch Rechnung, Lieferschein WRB & AGB enthalten. Weil jeglicher Werbeflyer könnte ja Deine persönliche Freiheit einschränken. Schließlich musst Du das Ding erst wegwerfen, dann noch auf die Straße in die Mülltonne tragen, und am Ende kostet es Dich sogar Geld, weil Du vielleicht aufs Jahr gesehen, für die Abfallgebühren immer zahlen musst. Und sicher kommt auch das irgendwann!

Und ich brauche auch nicht zu erklären, wer bei dieser Reglementierungswut der Gesetzgeber am Ende die Nase vorn haben wird. Es sind immer die Großen, die dank Ihrer Macht alle Reglements mit Rechtsabteilungen, Coding-Abteiungen usw. erfüllen können (nicht selten übrigens am Gesetz-Entwurf beteiligt sind), oder denen es eben nichts macht, weil sie die Kosten einer Sanktion aus der Portokasse schlucken. Ihr (reaktionäre Werbegegner) werdet jedenfalls nicht davon profitieren. Amazon & eBay werden natürlich weiter Rezensionen generieren (während Ihr euch Gedanken macht um "Service und schnellen Versand") , und bei euch werden die Kunden denken, "da ist ja nix los,'glaub kaufe lieber bei Amazon"....
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bewertungserinnerung

@ XYZ[...]
Sehe ich anders. Allein das Verständnis des Terminus "SPAM" ist offenbar recht unterschiedlich. Ich betrachte ein Mail, mit welcher ich mit meinem Kunden kommunizieren möchte nicht als SPAM. SPAM ist für mich eher der ganze Porno-, Geldspiel-, Wetten-, Poker- usw. Kram, der sich vornehmlich aus wie auch immer unberechtigt angeeigneten Adressen erschließt. Hier wird Deine oben stehende Beschreibung wohl auch am ehesten zutreffen. Allerdings filtert mein Postfach echte SPAM-Mails sehr wirkungsvoll heraus, und es wäre wohl auch einfacher hier den SPAM Filter bei unliebsamen Mails zu aktivieren, als das von Dir beschriebene Prozedere zu durchwandern.

Definition von SPAM:
"Als Spam [spæm] oder Junk (englisch für ‚Abfall‘ oder ‚Plunder‘) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden und häufig werbenden Inhalt enthalten.[...]" (vgl. Wikipedia)

-oder auch-
"Als Spam-Mails bezeichnet man unerwünschte Werbemails, mit denen so mancher Inhaber einer E-Mail-Adresse überschüttet wird.[...]" (vgl. Duden)

Spam-Mails sind also nach beiden vorgenannten Definitionen unerwünschte (Werbe-)Mails, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden.
Wenn du also eine Mail, welche keinerlei sachdienliche Informationen zur vorangegangenen Bestellung an den Kunden schickst, ist dies per se erst einmal keine VERLANGTE Kommunikation, sondern unverlangt (weil der Empfänger ja keinerlei Mehrwert aus deiner Mail zieht oder über die Vorgänge zur Bearbeitung seiner Bestellung informiert wird). Und genau so sieht derzeit auch die Gesetzeslage aus...

Was du persönlich als "Spam" empfindest, hat noch längst nichts damit zu tun, dass unverlangt zugesendete Mails, die keinerlei Mehrwert für den Empfänger bieten (und das macht eine Bewertungsaufforderung genau so wenig wie ein Newsletter), vom Gesetzgeber und vielen Menschen als Spam betrachtet werden.

Und nur so: Bei solchen Leuten wie dir würde deine Mailadresse bei mir ganz schnell auf der REJECT-Filterliste sitzen. Von einer späteren nochmaligen Bestellung (die dann garantiert nicht folgen wird) ganz zu schweigen!

Aber das wesentliche an meiner Einstellung ist, dass ich mich nicht gerne bevormunden lasse. Deine persönliche Abneigung gegen Werbung jedweder Form ist zu respektieren. Die grundsätzliche Frage ist in einer Gemeinschaft aber, was will die Mehrzahl, und wie hoch ist in diesem Zusammenhang das Recht des Individuums, welches eventuell eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber und einige Teilnehmer dieses Threads sehen es offenbar als nicht zumutbar, dass ein ->Kunde<- auch nur eine einzige E-Mail vom Vertragspartner erhält, welche nicht unmittelbar notwendigen Zusammenhang zum getätigten Geschäft hat.

Ich (persönliche Meinung) finde dies absolut übertrieben, und zudem typisch kleinkrämerisch. Eine echt deutsche Tugend eben!
Nö - das hat nichts mit "kleinkrämerisch" zu tun. Denn schließlich würdest du ohne Mailversand über den Postweg solche Sachen nicht versenden - schließlich würde es dich dort jedes Mal GELD kosten!
Mails sind doch nur deshalb so beliebt, weil sie per se kostenlos erscheinen (schließlich ist man eh online und die Verbindung kostet sowieso Geld - warum also nicht auch nutzen). Würde man für jede versendete Mail Geld bezahlen, würde man sich VIEL EHER überlegen, ob man dem Kunden nochmal Geld "hinterherwirft" oder ob man vernünftigerweise darauf verzichtet.

Und um das mal klar zustellen. Ich glaube ich habe in meiner ganzen eCommerce-Karriere gerade mal geschätzte 3-5 Newsletter versendet (in mehr als 10 Jahren). Darüberhinaus habe ich in den letzten 2-3 Jahren regelmäßig 1 Bewertungserinnerung an Kunden versendet. Das war es. Ich gehöre wohl kaum zu den echten SPAMMERN, ärger mich aber trotzdem über die Paranoiker, die bei Erhalt eines NL gleich "Datensachutz" schreien, und eben auch darüber dass man alles und jeden reglementieren will. Das ist einfach nur armselig.
Das ist weder armselig noch überreguliert von der Politik. Und Paranoia muss man beim Erhalt eines (unverlangt zugesendeten) NL auch nicht haben - sobald das Überhand nimmt, kommen die Versender 1:1 auf die REJECT-Liste (damit sich deren Mailserver gerne mit dem Sch... rumärgern darf). Und sobald ein Mailserver erst einmal auf der REJECT-Liste ist, wird's ziemlich schwierig mit der "Kontaktaufnahme" per Mail.

Und um Dein Beispiel mit dem Gurkenhändler auch nochmal aufzugreifen:

Wenn Ihr im Briefkasten ne Postwurfsendung findet, (ist klar, ihr habt alle den "Werbung Verboten" Aufkleber, aber sagen wir mal wenn..) vom Gemüsehändler um die Ecke, zeigst Du den auch gleich an, oder schmeißt Du das Ding einfach weg, und gut ist?!
Hier gibt es aber zwei verschiedene Arten Postwurfsendungen:
* Adressierte Sendungen (z.B. "an die Bewohner") müssen seitens der Post zugestellt werden - da hilft auch kein Aufkleber "Werbung verboten"; diese kosten aber ordentlich Porto (i.d.R. irgendwas im zweistelligen Cent-Bereich PRO Sendung!
* nicht-adressierte Sendungen (Werbeprospekte) - nur dort hilft der Aufkleber, und sollte dieser missachtet werden, so kann SOFORT ein Strafgeld vom Missachtenden oder Werbenden eingefordert werden (i.d.R. im vier- bis fünfstelligen Eurobereich) - Kosten pro Sendung aber i.d.R. nur im einstelligen Cent-Bereich

Ich finde, wenn man diese Paranoia konsequent weiterdenkt, darf auch das Paket, dass mit der Bestellung (in den Privatbereich des Kunden) kommt, nur noch Rechnung, Lieferschein WRB & AGB enthalten. Weil jeglicher Werbeflyer könnte ja Deine persönliche Freiheit einschränken. Schließlich musst Du das Ding erst wegwerfen, dann noch auf die Straße in die Mülltonne tragen, und am Ende kostet es Dich sogar Geld, weil Du vielleicht aufs Jahr gesehen, für die Abfallgebühren immer zahlen musst. Und sicher kommt auch das irgendwann!
Was du in dein Paket neben WRB, Rechnung und AGB reinpackst, ist dein Bier. Nur bitte bedenke, dass das zusätzliche Gewicht sich ggf. negativ auf die Portokosten auswirken kann und daher dich gegenüber Mit-Wettbewerbern benachteiligen kann. Bestes Beispiel sind die Kataloge von Reichelt - jedes mal 1 kg extra im Paket (Reichelt berechnet aber eine Pauschale, egal wie schwer).

Und ich brauche auch nicht zu erklären, wer bei dieser Reglementierungswut der Gesetzgeber am Ende die Nase vorn haben wird. Es sind immer die Großen, die dank Ihrer Macht alle Reglements mit Rechtsabteilungen, Coding-Abteiungen usw. erfüllen können (nicht selten übrigens am Gesetz-Entwurf beteiligt sind), oder denen es eben nichts macht, weil sie die Kosten einer Sanktion aus der Portokasse schlucken. Ihr (reaktionäre Werbegegner) werdet jedenfalls nicht davon profitieren. Amazon & eBay werden natürlich weiter Rezensionen generieren (während Ihr euch Gedanken macht um "Service und schnellen Versand") , und bei euch werden die Kunden denken, "da ist ja nix los,'glaub kaufe lieber bei Amazon"....
Auch bei Amazon und eBay kann mich niemand zwingen, Rezensionen oder Bewertungen zu schreiben. Zumal dort auch fraglich ist, inwiefern deutsches Recht anwendbar ist (Standort Luxemburg...).
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

@ reneromann

ich gebe mich geschlagen. Die "reaktionäre Anti-Werbungs Front" hat gewonnen. Nur soviel:

schade, dass Du beim Interpretieren oder "Belegen" der Begriffsdeutung SPAM nur das verwendest, was in Deine Argumentation passt. Deshalb hier noch ein paar Auszüge, die meinem Verständnis (welches ja für den Diskurs nicht von Bedeutung ist) näher stehen:

Zitat von wikipeadia:
Die Nutzung des Begriffs Spam im Zusammenhang mit Kommunikation hat ihren Ursprung wahrscheinlich in den Multi User Dungeons.[SUP][2][/SUP] Dort bezeichnete Spam zunächst nicht Werbung, sondern das von manchen Nutzern praktizierte massenhafte Überschwemmen des Text-Interfaces mit eigenen Botschaften.

oder weiter

Zitat von wikipedia:
An erster Stelle ist wegen des großen Umfangs und des daraus resultierenden Bekanntheitsgrades die Unverlangte Massen-E-Mail (kurz UBE, von englisch „Unsolicited Bulk E-Mail“) zu nennen.

oder weiter zum Ursprung

Mitte der 1990er Jahre, als nur die wenigsten Menschen und Unternehmen eine E-Mail-Adresse hatten und schon allein daher massenhafter E-Mail-Versand noch nicht möglich war, fand das Wort Spam seinen Weg ins Usenet. Es sollte die Tätigkeit Einzelner bezeichnen, ihre immer gleichlautende Werbung in tausende von Newsgroups zu posten, ohne sich um die thematische Zweckentfremdung zu scheren oder sich für die nachfolgenden Diskussionen zu interessieren.

Nicht vergessen, wir diskutieren hier über eine Bewertungserinnerrung.

Also, ich will dann mal einsehen, dass ich nicht verstehe worum es geht, und wünsche allen werbegeschändeten Shopbetreibern und Kunden, eine reines Postfach!

p.s.: Schade dass Du nicht darauf geantwortet hast, ob zum Du einen entsprechend "strafbewährten Flyer" (siehe Deine Ausführungen) in Deinem Briefkasten auch gleich anzeigen würdest.

Meine letzte Erklärung bezüglich der Folgen hast Du übrigens missverstanden. Natürlich kann Dich niemand zwingen bei Ama oder eBay zu bewerten. Wer würde sich schon trauen, bei der Rechtslage, sich mit Dir anzulegen?!

Es ging mir eher darum aufzuzeigen, dass diese Gesetze die Großen nicht wirklich hindern werden z.B. Bewertungen zu sammeln. Sie haben die Ressourcen sich darüber hinwegzusetzen (ein Bsp. hast Du selbst genannt, Stichwort Luxemburg). Was diese Gesetze (die Leute wie Du vehement verteidigen) bewirken, ist ein Verzerrung des Wettbewerbs. Eine weitere übrigens. Weil ich als kleiner Shopbetreiber eine Abmahnung kassieren kann, sobald ich nur 1 x auf die falsche Taste geklickt habe, es also lieber sein lasse, während die besagten Großen mit ihren Möglichkeiten weiter Bewertungen sammeln, und dann ein Internetangebot haben, dass sehr "aktiv" und damit "attraktiv" wirkt, während meines aufgrund der Umstände verwahrloster wirken wird und damit im Wettbewerb wieder einen Punkt verloren hat.

In diesem Sinne, in Demut vor der von Vernunft durchtränkten deutschen Rechtstaatlichkeit sich verneigend ;)

mercury
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Bewertungserinnerung

@mercury:
Wenn du schon aus der WP zitierst: Dort steht explizit auch drin, dass es sich beim SPAM um massenhaft versendete GLEICHARTIGE Mails handelt!
Und eine Mail à la "Kunde X, bitte bewerte doch die Transaktion - dein Shop-Team" entspricht genau diesem Muster - dort wird "nur" der Kundenname und ggf. der (Tracking)-Link ausgetauscht - mehr nicht.

Und was die Geschichte mit den Werbeblättchen anbetrifft:
Ja, ich habe mich schon bei div. Firmen über deren Geschäftsgebahren beschwert - und bisher hat's immer Wirkung gezeigt (zumindest kam von all diesen Firmen nie wieder Werbung). Das muss jedoch nicht gleich heißen, dass man mit Kanonen auf Spatzen schießt (sprich gleich die Abmahnkeule rausholt), sondern es kann auch eine "nett" formulierte Botschaft (egal ob telefonisch, per Brief, per Fax oder sogar mündlich selbst vorgetragen) sein. Diese hätte übrigens - sofern nachweisbar - später vor Gericht sogar die gleiche Aussagekraft wie eine entsprechend formulierte Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung...
Und da ich selbst vor einiger Zeit solche Werbeblätter verteilt habe, weiß ich auch von der "Gegenseite"/Verteilerseite her zu berichten - und dort wurden seitens dem Arbeitgeber entsprechende Vorgaben gemacht [u.a. auch unter Strafandrohung], dass man die genannten Aufkleber nicht ignorieren darf.

Und was Ama/Ebay anbetrifft:
Prinzipiell kann man als Kunde erst nach erfolgtem Rechtsbruch (sprich unverlangt zugeschickten Mails) überhaupt etwas machen. Und da halten sich interessanterweise sowohl Ama als auch eBay daran, dass nur diejenigen Mails zugeschickt werden, welche explizit entweder mit der Kontosicherheit oder mit der Abwicklung der Transaktion zu tun haben - ausgenommen der Mails, welche man separat "dazugebucht" hat [à la: "Käufer X hat Artikel Y hinzugefügt" bzw. "Es wurden Z Artikel gefunden, die ihrer Suche entsprechen" oder die allseits bekannte "Erinnerung, dass ihre beobachteten Angebote enden"].
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Bewertungserinnerung

@ reneromann

es ehrt mich zwar sehr, dass Du meine handvoll Bewertungsmails in einen Topf wirfst mit "massenhaftem Überschwemmen" - geht aber dennoch an der Realität vorbei.

Ich habe gar nichts dagegen, wenn ein Kunde keine Werbung wünscht. Und wenn einer dann nett darauf hinweist keinen Mails mehr zu wünschen, wäre ich der letzte der das ignoriert. Ich finde aber das grundsätzliche Verbot, wie zu Beginn des Threads beschrieben, auch nur eine einzige Nachfass-Mail zu schicken einfach nur albern und ungerecht.

Das deutsche Wirtschafts-Rechtssystem ist krank, und zudem völlig ungerecht. Gerade hier geht "Gerechtigkeit" immer mehr zu Gunsten der solventen Marktteilnehmer. Die Rechtsprechung der Gerichte mit entsprechenden Urteilen haben mit Verbraucherschutz nur noch perifär zu tun, und gehen mir einfach nur noch auf den S***.

In keinem anderen europäischen Land wird ein vergleichbarer Unsinn praktiziert. Guck Dich ruhig mal in International tätigen Shops um. Die lachen uns deutsche doch aus. Oder glaubst Du ein Engländer, Franzose, Spanier oder gar Amerikaner ist unglücklicher oder schlechter dran, weil er nicht so gut vor SPAM Mails geschützt wird wie der deutsche Kunde?! Da lachen ja die Hühner!

Jede Woche kommt irgendein f*ck*** deutscher Richter mit einem neuen Referenzurteil, und schon rollt eine neue Abmahnwelle, und ganze Gewerbezweige können sich neue Wirkungsbereiche suchen. Das ist einfach nur noch pervers.

Und, obwohl ich das individuelle Recht eines jeden auf werbefreie Privatsphäre respektiere, gehen mir Menschen, die mir derlei Rechtsprechung auch noch als sinnvoll oder vernünftig verkaufen wollen noch mehr auf den S***, als die Idioten die solche Rechtsprechung schaffen. Und natürlich ist dass popeligste deutsche Kleinkrämerei.

Das man so einen Quatsch auch noch diskutieren muss. Sorry, ist alles nicht persönlich gemeint, aber Germany sucks!! Das musste mal raus.

Einigen wir uns also auf ein Unentschieden? ;)

mercury
(deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund | seit 20 Jahren mit einer Spanierin verheiratet!)
 
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