Beträge abrunden, neuer Trend?

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
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AW: Beträge abrunden, neuer Trend?

Du stellst eine Rechnung über 59,00€.
Du führst Steuern über 59,00€ ab.

Du bekommst 60,00€

Was die Steuer dazu wohl sagt.

Wenn du eine 4/3-Rechnung einer EÜR machst, ist eh wurscht, was auf der Rechnung steht, der Zahlungseingang ist entscheidend. 60 Euro Einnahmen = 60 Euro versteuert

Bei einer doppelten Buchführung sieht das anders aus, da musst du dann halt über den 1 Euro nochmal ne weitere Rechnung schreiben. Ist doof, geht aber halt nicht anders. Eine beleghafte Summe als "Trinkgeld" einzustecken ist GAR keine gute Idee :)