Neu Außlandsversand deaktivieren wegen der neuen PPWR

Nipponteile

Gut bekanntes Mitglied
2. Oktober 2008
173
6
München
Hallo zusammen!

Als kleiner Händler bin ich ja nun gezwungen wegen der neuen PPWR meinen Auslandsversand einzustellen.
Muss ich zwangsläufig alle meine Versandarten (außer die Deutsche) im Shop löschen? Gibt es eine Möglichkeit diese zu deaktivieren? Wer weiß vielleicht bemerkt die EU doch noch den Irrsinn den sie fabriziert und ändert das Gesetz wieder. Dann muss ich alle meine Versandarten und Preisstaffeln komplett neu anlegen. Oder gibt es hier eine bessere Möglichkeit?

Danke im Voraus!

Gruß Peter
 
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John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
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1.083
Berlin
Es gibt ja in jeder Versandart die Einstellung "Versandart verfügbar ab xxx EUR"
Was passiert, wenn du hier einen utopisch hohen Betrag einträgst? 1 Millionen EUR oder so.
Eigentlich müsste sie dann bei entsprechenden Warenkörben ausgeblendet sein.
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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1.982
Also wenn du nach Italien, Frankeich & Co schaust, da interessiert sich niemand für PPWR, das scheint aktuell ein Deutschland-Phänomen zu sein, denn es gibt noch so viel Offenes und diejenigen die es fabriziert haben sind noch säumig in vielen Punkten und beachte auch die Fristen für dies und das.

Und bezüglich TEMU & Co ich denke da haben die Behörden genug zu tun:

Sobald Temu oder chinesische Händler Fulfilment-Lager innerhalb der EU nutzen (um Waren schneller zu liefern), gelten sie schlagartig als reguläre Inverkehrbringer auf dem Binnenmarkt.

Bei den massenhaften Direktimporten von Billigplattformen wie Temu, Shein oder AliExpress greift das Ganze in der Praxis oft ganz anders, weil die Pakete an den klassischen, regionalen Marktüberwachungsbehörden (wie Gewerbeaufsicht oder ZSVR) vorbeiwandern. Sie kommen in Millionen kleiner Päckchen direkt aus Drittstaaten per Luftfracht an und werden einzeln an Endkunden zugestellt.

Also, so lange sie das nicht im Griff haben, sollen sie den kleinen deutschen Händler in Ruhe lassen ...
 

Nipponteile

Gut bekanntes Mitglied
2. Oktober 2008
173
6
München
Danke für eure Antworten! Also ignoriert Ihr das einfach? Ich frage mich auch wie die das überhaupt kontrollieren wollen. Aber auf der anderen Seite habe ich dann auch Angst ob da eine Abmahnung oder Strafe auf mich zukommt.

Was macht denn der Großteil der kleinen Firmen hier? Weiter in die EU Versenden ohne die Regeln zu befolgen?

Schöne Grüße
Peter
 
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Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
489
105
Danke für eure Antworten! Also ignoriert Ihr das einfach? Ich frage mich auch wie die das überhaupt kontrollieren wollen. Aber auf der anderen Seite habe ich dann auch Angst ob da eine Abmahnung oder Strafe auf mich zukommt.

Was macht denn der Großteil der kleinen Firmen hier? Weiter in die EU Versenden ohne die Regeln zu befolgen?

Schöne Grüße
Peter
Viele von den kleinen werden den Versand wohl einstellen.
Bei den Marktplätzen eBay etc. ist es so das Deine Angebote gar nicht mehr angezeigt werden und der Versand in Länder bei denen Du keine EPR Nummer hinterlegt hast, der Kauf nicht möglich ist.
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
4.206
1.083
Berlin
...Kundengruppe ist nicht so eine tolle Idee.
Das zieht gleich einen Rattenschwanz nach sich, z.B. Preise, Sichtbarkeiten, ggf. Rechtsdokumente.
 

Morimus

Sehr aktives Mitglied
16. Mai 2019
630
140
Was macht denn der Großteil der kleinen Firmen hier? Weiter in die EU Versenden ohne die Regeln zu befolgen?
Am besten hältst du dich an die Regeln, die bereits konkret anwendbar und umsetzbar sind.

Das Problem ist, bei einigen wesentlichen PPWR-Anforderungen steht die konkrete technische Ausgestaltung bzw. Berechnungsmethodik noch gar nicht fest.
Diese muss teilweise erst in den kommenden Jahren durch die Europäische Kommission festgelegt werden.

Einige der dafür notwendigen Spielregeln existieren schlicht noch nicht.

Kennzeichnung nach Art. 12:
Die Kommission soll bis zum 12.08.2026 Durchführungsrechtsakte zu den harmonisierten Kennzeichnungen bzw. Labels erlassen.
Die eigentliche Pflicht zur harmonisierten Kennzeichnung greift erst ab 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten dieser Durchführungsrechtsakte.
je nachdem, was später ist.

Rezyklatanteile nach Art. 7:
Die Methodik zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils soll erst bis zum 31.12.2026 festgelegt werden.

Recyclingfähigkeit / Design for Recycling nach Art. 6:
Die konkreten Design-for-Recycling-Kriterien sollen erst bis zum 01.01.2028 durch die Kommission festgelegt werden.

Leerraumquote nach Art. 24:
Die konkrete Berechnungsmethode für die Leerraumquote soll erst bis zum 12.02.2028 festgelegt werden.

Das sind ja keine unwichtigen Randthemen, sondern teilweise zentrale Anforderungen der PPWR.

Hast du einen Anwalt oder bist du beim Händlerbund?
Dann würde ich genau auf diese noch offenen Punkte und Fristen verweisen und konkret fragen, wie du damit aktuell umgehen sollst.
Welche Pflichten du jetzt tatsächlich erfüllen musst, was aufgrund noch fehlender EU-Vorgaben derzeit noch gar nicht abschließend umsetzbar ist und welches Risiko daraus für dich entsteht.
 

Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
489
105
...Kundengruppe ist nicht so eine tolle Idee.
Das zieht gleich einen Rattenschwanz nach sich, z.B. Preise, Sichtbarkeiten, ggf. Rechtsdokumente.
naja sofern die Kunden die Kundengruppe nicht selbständig ändern können, sehe ich da weniger Probleme...
Meines Wissens ist das für Kunden nicht möglich im Shop sondern nur über die Wawi oder Plugins etc.
Aber vielleicht übersehe ich etwas...
 

Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
489
105
Am besten hältst du dich an die Regeln, die bereits konkret anwendbar und umsetzbar sind.

Das Problem ist, bei einigen wesentlichen PPWR-Anforderungen steht die konkrete technische Ausgestaltung bzw. Berechnungsmethodik noch gar nicht fest.
Diese muss teilweise erst in den kommenden Jahren durch die Europäische Kommission festgelegt werden.

Einige der dafür notwendigen Spielregeln existieren schlicht noch nicht.

Kennzeichnung nach Art. 12:
Die Kommission soll bis zum 12.08.2026 Durchführungsrechtsakte zu den harmonisierten Kennzeichnungen bzw. Labels erlassen.
Die eigentliche Pflicht zur harmonisierten Kennzeichnung greift erst ab 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten dieser Durchführungsrechtsakte.
je nachdem, was später ist.

Rezyklatanteile nach Art. 7:
Die Methodik zur Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils soll erst bis zum 31.12.2026 festgelegt werden.

Recyclingfähigkeit / Design for Recycling nach Art. 6:
Die konkreten Design-for-Recycling-Kriterien sollen erst bis zum 01.01.2028 durch die Kommission festgelegt werden.

Leerraumquote nach Art. 24:
Die konkrete Berechnungsmethode für die Leerraumquote soll erst bis zum 12.02.2028 festgelegt werden.

Das sind ja keine unwichtigen Randthemen, sondern teilweise zentrale Anforderungen der PPWR.

Hast du einen Anwalt oder bist du beim Händlerbund?
Dann würde ich genau auf diese noch offenen Punkte und Fristen verweisen und konkret fragen, wie du damit aktuell umgehen sollst.
Welche Pflichten du jetzt tatsächlich erfüllen musst, was aufgrund noch fehlender EU-Vorgaben derzeit noch gar nicht abschließend umsetzbar ist und welches Risiko daraus für dich entsteht.
Das Problem ist auch, das ab dem 12.8.26 du einen Bevollmächtigten indem jeweiligen Land brauchst oder eine Firma bauftragst die dir einen stellt.
Das macht das ganze für Kleinversender unattraktiv, weil zu hohe kosten und Aufwand.
Der Antrag dies für Kleinunternehmen auszusetzen ist ja grandios gescheitert. Politik für Konzerne halt...:(
 
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Morimus

Sehr aktives Mitglied
16. Mai 2019
630
140
Das macht das ganze für Kleinversender unattraktiv, weil zu hohe kosten und Aufwand.
Und genau das finde ich eigentlich das Unfassbare daran.
Es kann doch in niemandes Interesse sein, dass kleine Unternehmen aufgrund einer Gesetzesänderung ernsthaft darüber nachdenken müssen, ihre Geschäftstätigkeit in einzelne EU-Länder einzustellen, weil Aufwand und Kosten schlicht nicht mehr im Verhältnis stehen.

Falls du oder jemand anderes mit dem Gedanken spielt, Lizenzero als Bevollmächtigten zu beauftragen, kann ich hier gerne ganz offen eine Größenordnung nennen, die ich aus meinem Umfeld kenne.

Ein Bekannter von mir, ebenfalls im E-Commerce tätig, hat das PPWR-Thema vor einiger Zeit komplett an Lizenzero übergeben.
Wenn du bisher in den jeweiligen Ländern noch keine Mengenmeldungen gemacht hast, jetzt überall neu anfängst und den Konfigurator von Lizenzero nutzt, landest du irgendwo bei 7.000 bis 8.000 €.
Während des Onboardings kamen dann nochmal etwa 2.000 bis 3.000 € dazu, unter anderem wegen zusätzlicher Anforderungen wie einer spanischen Umsatzsteuernummer, Übersetzungen von Handelsregisterunterlagen, notariellen Beglaubigungen usw.

Für viele dieser zusätzlichen Anforderungen bietet Lizenzero natürlich direkt passende Dienstleistungen an. 😅

Und wenn du damit komplett durch bist, kannst du bestimmte PPWR-Anforderungen trotzdem noch nicht abschließend berechnen oder bewerten, weil die konkrete Methodik erst später festgelegt wird.

Wir wissen zwar, dass das Ergebnis am Ende 10 sein soll.
Wir wissen aber noch nicht, ob die EU von uns erwartet, dass wir 5 + 5 oder 9 + 1 rechnen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.701
1.982
Während des Onboardings kamen dann nochmal etwa 2.000 bis 3.000 € dazu, unter anderem wegen zusätzlicher Anforderungen wie einer spanischen Umsatzsteuernummer, Übersetzungen von Handelsregisterunterlagen, notariellen Beglaubigungen usw.
Für viele dieser zusätzlichen Anforderungen bietet Lizenzero natürlich direkt passende Dienstleistungen an. 😅

Genau, die Kosten werden nicht detailliert dargestellt, sondern man gibt quasi ein pauschales OK für Zusatzkosten ohne deren Höhe zu kennen.
 

Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
489
105
Und genau das finde ich eigentlich das Unfassbare daran.
Es kann doch in niemandes Interesse sein, dass kleine Unternehmen aufgrund einer Gesetzesänderung ernsthaft darüber nachdenken müssen, ihre Geschäftstätigkeit in einzelne EU-Länder einzustellen, weil Aufwand und Kosten schlicht nicht mehr im Verhältnis stehen.

Falls du oder jemand anderes mit dem Gedanken spielt, Lizenzero als Bevollmächtigten zu beauftragen, kann ich hier gerne ganz offen eine Größenordnung nennen, die ich aus meinem Umfeld kenne.

Ein Bekannter von mir, ebenfalls im E-Commerce tätig, hat das PPWR-Thema vor einiger Zeit komplett an Lizenzero übergeben.
Wenn du bisher in den jeweiligen Ländern noch keine Mengenmeldungen gemacht hast, jetzt überall neu anfängst und den Konfigurator von Lizenzero nutzt, landest du irgendwo bei 7.000 bis 8.000 €.
Während des Onboardings kamen dann nochmal etwa 2.000 bis 3.000 € dazu, unter anderem wegen zusätzlicher Anforderungen wie einer spanischen Umsatzsteuernummer, Übersetzungen von Handelsregisterunterlagen, notariellen Beglaubigungen usw.

Für viele dieser zusätzlichen Anforderungen bietet Lizenzero natürlich direkt passende Dienstleistungen an. 😅

Und wenn du damit komplett durch bist, kannst du bestimmte PPWR-Anforderungen trotzdem noch nicht abschließend berechnen oder bewerten, weil die konkrete Methodik erst später festgelegt wird.

Wir wissen zwar, dass das Ergebnis am Ende 10 sein soll.
Wir wissen aber noch nicht, ob die EU von uns erwartet, dass wir 5 + 5 oder 9 + 1 rechnen.
Das ist genau das Problem...
Kurzer guter Beitrag dazu von der Wirtschaftskammer Österreich:
https://www.wko.at/oe/oesterreich/wko-smuk-neue-eu-verpacksverordnung

Wir stellen den EU Handel ein, es ist schlicht nicht machbar... (Manche nehmen das Risiko in Kauf und werden wahrscheinlich auch keine Kontrolle bekommen, aber das ist es uns nicht wert)

Wir haben z.B. genau eine Firma in Rumänien, die wir mit Ware beliefern (Umsatz 3000-4000€/Jahr)
Den Aufwand um hier weiter liefern zu können umzulegen ist keine Option und auch diese Firma hat jetzt ein Problem einen neuen Lieferanten zu finden..

Ohne das ich mich da besonders auskenne, aber ich hätte mir ein System wie OSS gewünscht und frage mich warum man das nicht einfach hätte kombinieren können es war Zeit genug denke da denke ich.
Umsatz in der EU unter 10.000€ = Befreiung
Eine zentrale Meldestelle schaffen um auch Kleineren Unternehmen eine Chance zu geben.
Wir verlieren hier einen fünfstelligen Umsatz in der EU, aber wenn man das auf die einzelnen Länder runterbricht macht es schlicht keinen Sinn, sich mit der PPWR der jeweiligen Länder zu beschäftigen.

Da passt wohl der Satz "Wir sollten Europa nicht den Laien überlassen"
 

Bleigussformen-shop

Aktives Mitglied
4. Juli 2017
4
0
In der Welt ist ein Bericht mit dem Titel: „Die EU beschließt ein Gesetz – und rät den Bürgern, es zu ignorieren.“

Offenbar merken die EU-Beamten erst jetzt, welche Folgen ihre Entscheidung haben könnte. Aber was soll der kleine Händler machen? Er kann ein solches Gesetz schließlich nicht einfach ignorieren. Oder doch????
 

Morimus

Sehr aktives Mitglied
16. Mai 2019
630
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Wir haben z.B. genau eine Firma in Rumänien, die wir mit Ware beliefern (Umsatz 3000-4000€/Jahr)
Den Aufwand um hier weiter liefern zu können umzulegen ist keine Option und auch diese Firma hat jetzt ein Problem einen neuen Lieferanten zu finden..
Sowas haben wir auch, nur in Polen.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass er ab sofort 5 % Rabatt auf seine Bestellungen bekommt und wir seine Aufträge nur noch EXW abwickeln.
Sobald alles verpackt ist, versenden wir die Ware über seinen DHL-Account.
Wichtig ist dabei aber, dass der Kunde in meinem Polen-Beispiel nicht der Endverbraucher ist.

Vielleicht lässt sich so eine Lösung ja auch bei euch etablieren?

Er kann ein solches Gesetz schließlich nicht einfach ignorieren. Oder doch????
Entscheiden musst du das am Ende selbst.

Verkaufst du nach Polen?
Dann bestand die Verpflichtung zur Registrierung und Mengenmeldung dort grundsätzlich auch schon vorher.
Hast du bislang Post aus Polen bekommen? 🤷
 

Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
489
105
Sowas haben wir auch, nur in Polen.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass er ab sofort 5 % Rabatt auf seine Bestellungen bekommt und wir seine Aufträge nur noch EXW abwickeln.
Sobald alles verpackt ist, versenden wir die Ware über seinen DHL-Account.
Wichtig ist dabei aber, dass der Kunde in meinem Polen-Beispiel nicht der Endverbraucher ist.
werde darüber mal nachdenken... Unser Kunde dort stellt die Velomobile her und wir verkaufen dorthin Material für die Herstellung, insofern ist unser Kunde Endverbraucher.

Verkaufst du nach Polen?
Dann bestand die Verpflichtung zur Registrierung und Mengenmeldung dort grundsätzlich auch schon vorher.
Hast du bislang Post aus Polen bekommen? 🤷
😅 Made my Day...
selbiges gilt für Österreich
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.701
1.982
Zitat:

PPWR gilt – doch Brüssel zweifelt offenbar selbst an zentralen Vorgaben
„Niemand muss jetzt den Export von Produkten einstellen“, sagt ein hochrangiger EU-Beamter zur PPWR. Nach einem Bericht soll beim Vollzug der neuen Regeln zunächst Zurückhaltung geübt werden.
 

Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
489
105
Es ist als ob man von Idioten regiert wird und solche Berichte bringen nur noch mehr Fragezeichen...
Mein ehemaliger Chef hätte dazu gesagt: " Ich denke,Ich glaube, ich meine... gefährliches Halbwissen"

ist ja schön das ein Beamter sagt kein Grund zur Sorge, fragst den nächsten kann es aber wieder anders aussehen und solange da nix konkretes feststeht steht, ist der letzte Satz in dem Artikel wohl nicht unwichtig:

Ganz unbeachtet lassen sollten Händler die neuen Pflichten dennoch nicht. Sie sollten prüfen, welche Vorgaben im jeweiligen Lieferland bereits umgesetzt werden können. Denn solange die PPWR nicht geändert ist, bleibt es bei der geltenden Rechtslage.

Diese Woche gibt es jedenfalls keinen Auslandsversand mehr, ob ich mich nächste Woche entscheide Gesetze zu ignorieren ist mein eigenes Risiko, denn eine eventuelle Strafe wird der hochrangige Beamte für mich wohl nicht übernehmen...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.701
1.982
Wer hatte je eine Kontrolle der gemeldeten LUCID-Mengen ?
Ich kenne niemanden.

Also überlegt mal wie lange es dauern wird bis jemand von uns eine PPWR Kontrolle haben wird ...
 
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