Ausfuhrlieferung ohne MwSt?

Suargun

Aktives Mitglied
25. Oktober 2006
19
0
Hallo,

ich habe soeben eine Bestellung erhalten für ein Notebook. Der Kunde hat mir als Vermerkt mitgeteilt das er eine Rechnung ohne MwSt wünscht. Begründung:
"... der Artikel ist für die Bundeswehr im Ausland bestimmt somit handelt es sich um eine Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. §4 Nr. 1 a.i.V.m §6 Umsatzsteuergesetz. Der Versand wird über ein Feldpostlager in D geregelt."

Meine Frage:
Darf ich eine Rechnung ohne MwSt ausstellen? Nach meinem Wissen, sind alle Lieferungen die innerhalb Deutschland erfolgen MwSt-pflichtig. Wie sollte ich nun vorgehen?

Würde mich freuen wenn ich dazu ein paar Informationen von euch erhalten könnte.

MfG
Suargun
 

Suargun

Aktives Mitglied
25. Oktober 2006
19
0
Habe mich mal bei der IHK informiert:

Lieferung von Deutschland in ein Drittland

Lieferungen von Deutschland in einen Staat, der nicht der EU angehört (Drittland), sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Damit dem Lieferanten diese Umsatzsteuerbefreiung gewährt wird, sollte er v.a. folgende Punkte
beachten:

1. Überprüfen, ob Voraussetzungen für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegen Damit eine Lieferung von Deutschland in ein Drittland von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG). Welche Voraussetzungen im einzelnen erfüllt sein müssen, hängt davon ab, wer den Transport der gelieferten Ware in das Drittlandsgebiet durchgeführt bzw. veranlaßt hat, d.h., wer die gelieferte Ware in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat.
Hat der Lieferant die gelieferte Ware in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein, damit eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG):

Die Ware muss in Drittlandsgebiet gelangt sein.

Hat dagegen der Kunde die gelieferte Ware in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG):
· die Ware muss in Drittlandsgebiet gelangt sein und
· der Kunde muss ein „ausländischer Abnehmer“ sein.

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt und kann der Lieferant das Vorliegen dieser Voraussetzungen nachweisen (vgl. Punkt 2.), liegt in Deutschland eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor. (in diesem Fall muss der Lieferant die folgenden Punkte 2 bis 6 beachten). Der Lieferant stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die gelieferte Ware nicht direkt in Drittlandsgebiet ausgeführt,
sondern vor der Ausfuhr dorthin durch einen oder mehrere Beauftragte des Kunden bearbeitet oder verarbeitet worden ist.

Erbringt der Lieferant in Verbindung mit der steuerfreien Ausfuhrlieferung handelsübliche Nebenleistungen (z.B. Verpackung, Transport und/oder Versicherung der Ware), so sind diese Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. In diesem Fall gilt der Grundsatz „Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung“ (vgl. Abschnitt 29 Abs. 3 UStR).


Weitere Infos im pdf-Dokument von der IHK: HIER
Gruß
Suargun
 

opti61

Sehr aktives Mitglied
13. September 2006
449
28
Unbedingt Hände weg von der Lieferung ohne Mehrwertsteuer. Wenn man den Export nicht einwandfrei nachweisen kann, ist man bei der nächsten Kontrolle fällig. Einfach dem Kunden eine freundliche Nachricht senden, dass er die Rechnung nur incl. Mehrwertsteuer erhält; auf der Rechnung muss als Rechnungsanschrift die ausländische Adresse eingetragen werden; wenn dann die Ausfuhr auf der Rechnung abgestempelt ist, soll er das Original zurückschicken, dann kann die Mehrwertsteuer zurück überwiesen werden. Für Garantiezwecke eine Kopie der Rechnung mitschicken.
 

Suargun

Aktives Mitglied
25. Oktober 2006
19
0
Wir haben uns auch entschieden dem Kunden mitzuteilen das wir nur Rechnungen mit MwSt ausstellen können.

Leider hat der Kunde dann die Bestellung widerrufen. Da war auch der Aufwand und das Risiko für uns zu hoch.
 
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