Hallo,
erstmal ein Lob an die Entwickler, nachdem ich mich bischen in die Wawi i.V. mit unserem Shop eingearbeitet habe nutze ich jetzt auch eazyauction und bin mit der Kombination sehr zufrieden. Läuft alles wunderbar.
Was ich mir bei der Wawi wünschen würde wäre eine Möglichkeit eine Auftragsbestätigung zu generieren und per Mail zu versenden.
Hintergrund: Im Normalfall wird im Online-Handel der Zeitpunkt der Zusendung einer verbindlichen Auftragsbestätigung oder der Versandausgang als Vetragsbeginn gewählt damit man bei Lager-Fehlbeständen, Irrtümern in der Preisangabe o.ä. auf der rechtlich sicheren Seite ist und nicht zur Lieferung verpflichtet ist oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Man kann die Bestellung noch einmal kontrollieren und dann erst den verbindlichen Kaufvertrag mit dem Kunden eingehen.
In der Bestätigungsmail des Shops darf daher keine Zahlungsaufforderung enthalten sein (genau genommen noch nichtmal die Bankverbindung). Ansonsten kann einem diese Eingangsbestätigung der Bestellung bereits als verbindliche Auftragsbestätigung ausgelegt werden. Ausserdem würde man damit die Zustellung der Widerrufsbelehrung genau auf den Zeitpunkt des Vetragsschlusses legen was u.U. zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf 1 Monat und Wegfall des Wertersatzes (wie bei Ebay) führen könnte.
Schön wäre:
-Kunde bestellt und erhält die Eingangsbestätigung der Bestellung vom Shop, damit ist noch kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.
Die Widerrufsbelehrung wird damit dann eindeutig vor Vertragsschluss zugestellt (muss natürlich in der Mail enthalten sein, aber das ist ja über die Shopsysteme regelbar)
-Händler lädt die Bestellung in die Wawi, kontrolliert und versendet mit "1Klick" eine Auftragsbestätigung aus der Wawi heraus in der die Bestelldaten (Artikel, Preise, Versandkosten etc) und die Adressdaten des Kunden zur nochmaligen Kontrolle für den Kunden, die Bankverbindung und eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsziel enthalten sind.
Damit hätte man auch die Nichtzahler gleich abgehandelt und kann den damit eingegangenen verbindlichen Kaufvertrag nach Verstreichen des Zahlungsziels direkt wieder kündigen ohne große Aktionen starten zu müssen.
Gruß Thomas
erstmal ein Lob an die Entwickler, nachdem ich mich bischen in die Wawi i.V. mit unserem Shop eingearbeitet habe nutze ich jetzt auch eazyauction und bin mit der Kombination sehr zufrieden. Läuft alles wunderbar.
Was ich mir bei der Wawi wünschen würde wäre eine Möglichkeit eine Auftragsbestätigung zu generieren und per Mail zu versenden.
Hintergrund: Im Normalfall wird im Online-Handel der Zeitpunkt der Zusendung einer verbindlichen Auftragsbestätigung oder der Versandausgang als Vetragsbeginn gewählt damit man bei Lager-Fehlbeständen, Irrtümern in der Preisangabe o.ä. auf der rechtlich sicheren Seite ist und nicht zur Lieferung verpflichtet ist oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Man kann die Bestellung noch einmal kontrollieren und dann erst den verbindlichen Kaufvertrag mit dem Kunden eingehen.
In der Bestätigungsmail des Shops darf daher keine Zahlungsaufforderung enthalten sein (genau genommen noch nichtmal die Bankverbindung). Ansonsten kann einem diese Eingangsbestätigung der Bestellung bereits als verbindliche Auftragsbestätigung ausgelegt werden. Ausserdem würde man damit die Zustellung der Widerrufsbelehrung genau auf den Zeitpunkt des Vetragsschlusses legen was u.U. zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf 1 Monat und Wegfall des Wertersatzes (wie bei Ebay) führen könnte.
Schön wäre:
-Kunde bestellt und erhält die Eingangsbestätigung der Bestellung vom Shop, damit ist noch kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.
Die Widerrufsbelehrung wird damit dann eindeutig vor Vertragsschluss zugestellt (muss natürlich in der Mail enthalten sein, aber das ist ja über die Shopsysteme regelbar)
-Händler lädt die Bestellung in die Wawi, kontrolliert und versendet mit "1Klick" eine Auftragsbestätigung aus der Wawi heraus in der die Bestelldaten (Artikel, Preise, Versandkosten etc) und die Adressdaten des Kunden zur nochmaligen Kontrolle für den Kunden, die Bankverbindung und eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsziel enthalten sind.
Damit hätte man auch die Nichtzahler gleich abgehandelt und kann den damit eingegangenen verbindlichen Kaufvertrag nach Verstreichen des Zahlungsziels direkt wieder kündigen ohne große Aktionen starten zu müssen.
Gruß Thomas