AW: Aufträge - USt. frei IGL vorgeben
Ihr redet alle aneinander vorbei.
Ust. frei IGL die Bezeichnung kommt
nicht von JTL, sondern sollte jedem Kaufmann der ins Ausland verschickt ein Begriff sein. Mit Innergemeinschaftliche Lieferung ist nicht dein Unternehmen gemeint, sondern eine Lieferung innerhalb der EU. Das bedeutet, wenn du einen Kunden hast, der eine UstID angibt und die Lieferung in z.B. die Schweiz haben möchte, dann wählt die
Wawi IGL und berechnet keine Steuern. Der Kunde muss dann die Rechnung in seinem Land nach dem dort gültigen Steuersatz versteuern.
Für Privatkunden ist das so nicht möglich, die müssen immer die Steuer an dich zahlen. Privatkunden haben auch keine UstID und die Wawi kommt somit, egal welches Lieferland gesetzt ist, nicht auf die Idee Ust. frei IGL zu nehmen. Es gilt für Ust frei IGL aber definitiv immer das Land der Lieferadresse, deswegen kann diese Einstellung auch niemals fix beim Kunden hinterlegt werden.
Ein Beispiel:
Gewerblicher Kunde XY aus der Schweiz hat bei der Registrierung seine UstID angegeben und bestellt heute bei dir mit Lieferung in die Schweiz direkt.
Es wird IGL gewählt und keine Steuer berechnet.
Gewerblicher Kunde XY aus der Schweiz hat bei der Registrierung seine UstID angegeben und bestellt mprgen bei dir mit Lieferung an einen Sammeltransporteuer in Deutschland.
Kein IGL die Rechnung wird also mit Steuer ausgestellt. Erst wenn der Kunde dir mit dem Zollstempel nachweisen kann, das die Ware auch in die Schweiz ausgeführt wurde kannst du ihm die Steuer zurückerstatten.
Wenn jetzt Ust frei IGL fix beim Kunde gesetzt wäre, weil du denkst ist ja ein Schweizer und die Wawi schenkt deiner Einstellung höchste Priorität, dann hättest du beim zweiten Teil meines Beispiels ein Problem. Die Rechnung könnte dann z.B. auch nicht per
DATEV exportiert werden, weil es schlichtweg ein Steuerfehler ist.
Verstehst du das jetzt?
Viele Grüße
Mario