Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
Ich habe ein Produkt, dass ich zwar hauptsächlich an Endverbraucher verkaufe, gelegentlich aber auch an Wiederverkäufer.

Nun habe ich eine neue Lieferung erhalten, bei der auf jedem Artikel ein Aufkleber mit der Komplettadresse meines Lieferanten, der zugleich auch Erstimporteur ist, vorhanden ist.

Ich möchte natürlich ungern die Adresse meines Lieferanten meinen Wiederverkäufern frei Haus liefern.

Frage; kann ich diesen Aufkleber entfernen? Wahrscheinlich ja nicht. Kann ich dann alternativ meine Adresse überkleben oder muß zwingend der Erstimporteur ersichtlich sein?

Für jede Hilfe, gern auch Quellenangabe zum Nachlesen der einschlägigen Bestimmungen, bin ich dankbar.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Ich habe noch nie gehört, das man irgendwo den Erstimporteur angeben muss, Google spuckt auch absolut nichts aus dazu... Ich selbst habe etliche Produkte aus dem Ausland, auf diesen war noch nie so ein Aufkleber zu finden. Ich gehe mal davon aus, dass Du den getrost entfernen kannst, der Aufkleber war sicher nur für den Zoll wichtig. Zudem kannst Du die Produkte ja auch wie Du lustig bist umverpacken, gesetzliche vorgeschriebene Kennzeichnungen müssen natürlich erhalten bleoben. Hast Du schonmal eben diesen Erstimporteur deswegen gefragt?
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Die Auskunft des Erstimporteurs ist, dass er verpflichtet ist, die Ware entsprechend zu kennzeichnen. Er dürfe das auch nicht weglassen, da es sich um gesetzliche Vorschriften handele, die neben dem Namen auch die komplette Adresse enthalten müssten.

Google ergibt leider auch nicht allzuviel, bisher hab ich nur das hier gefunden:

Produkthaftung Kunde - Händler - Erstimporteur - Jurathek ARCHIV Forum

Da geht es dann wohl um Haftungsfragen in Richtung des Inverkehrbringens.
 

B.N.C

Sehr aktives Mitglied
20. März 2012
739
30
Brandenburg
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

das würde mich auch interessieren. Wir haben auch einige Erstimporteuere, die auch Ihre eigene Marke und EAN auf der Verpackung haben. Da wir aber 30% der Artikel oft auch selber importieren, nehmen wir manche Artikel der Erstimporteuere nur als Lückenfüller bis unsere Waren hier eintreffen und wieder lagernd sind.

Bis dato habe ich auch nur gelesen das man bei eigener EAN auch die Produkthaftung übernimmt, dafür haben wir aber eine Versicherung.
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Also ich glaube das du es drauf lassen musst! Wenn man sich zb Non Food Artikel zb bei Aldi anschaut steht auch immer die vollständige Adresse des Erstimporteur drauf
 

mike.com1

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2012
441
7
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Der Aufkleber muss drauf bleiben und ist nur die Minimallösung. Eigentlich gehört dies direkt auf das Produkt.
Ich kann Dir jetzt nicht die genaue VO nennen, es geht aber im Prinzip darum, dass der Verbraucher weiß, wen er belangen kann.
Gilt seit 2011/ Anfang 2012.

http://de.wikipedia.org/wiki/Produktkennzeichnung

Hier geht es speziell um den Hersteller. Der Importeur von Waren außerhalb EU ist automatisch für die Behörden der "Hersteller".
Wenn Dein Lieferant dies also importiert ist er der Hersteller.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Ich weiß nicht. Ich mache mit Kosmetik. Da ist das ein bisschen anders.#

@ Hajo11

in welcher Branche ist das bei euch? Und warum fragst Du nicht Deinen Lieferanten, warum er die Kleber drauf macht?

Grundsätzlich haftet gegenüber dem Kunden übrigens immer der Händler in Deutschland. Das kann also nicht der Grund sein.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

@mercury:
Nicht grundsätzlich...

Wenn der Importeur bei In-Verkehr-Bringung der Ware gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten hat, kann dieser direkt belangt werden [bspw. wenn DIN/EN-Normen oder Grenzwerte nicht eingehalten wurden].
Prinzipiell bist du zwar als Händler gewährleistungspflichtig, aber bei Verstößen beim Import/In-Verkehr-Bringung wird deine Versicherung ganz schnell zur Seite springen - dies wäre z.B. bei Elektronik das Fehlen oder nicht-berechtigte Anbringen eines CE-Kennzeichens bzw. des VDE- oder TÜV-GS-Prüfsiegels. Ohne entsprechende Prüfung darf nämlich in Dtl. keine Elektronik in Verkehr gebracht werden - und ich glaube kaum, dass du da gerne bei Schäden selbst haften möchtest.
Zumal z.B. Rückrufaktionen wegen solcher Sachen auch i.d.R. mit der Hersteller-Bezeichnung ablaufen - dort wäre es also sogar kontraproduktiv, wenn du diese Kennzeichnung "weglässt".
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

@ Hajo11

in welcher Branche ist das bei euch? Und warum fragst Du nicht Deinen Lieferanten, warum er die Kleber drauf macht?

Das sind Gesundheitsartikel. Und meinen Lieferanten/Importeur habe ich ja, wie weiter oben nachzulesen, als erstes gefragt. Antwort sinngemäß "gesetzliche Vorschriften". Die erhalten die Ware auch direkt entsprechend ausgezeichnet vom Hersteller.
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Also, so pauschal kann man Deine ursprüngliche Frage, meine ich, nicht beantworten.

Kann ich dann alternativ meine Adresse überkleben oder muß zwingend der Erstimporteur ersichtlich sein?

KosmetikVerordnung; Medizinproduktegesetz; Lebensmittel-, Futtermittel-, & BedarfsgegenständeGesetz usw. Jeder Bereich hat wohl seine eigenen individuellen Kennzeichnungsauflagen.

Für Kosmetik z.B. gilt wohl vereinfacht ausgedrückt: der Hersteller, oder der Importeur für den Binnenmarkt muss auf der Verpackung stehen.

Ich denke, wenn Dein Lieferant der Importeur für den deutschen Markt ist, werden Deine Kunden sowieso wenn Sie denn wollen, diesen ermitteln können. Eine Nachfrage beim Hersteller würde vermutlich genügen.
 

mike.com1

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2012
441
7
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Der Erstinverkehrbringer muss immer draufstehen, egal bei welchem Produkt (Kosmetik, Werbemittel, Electronic etc pp.) IMMER
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Aufkleber des Erstimporteurs auf Waren

Es ist letztendlich eine Frage der Begriffsdefinition hier aus der aktuellen ab 11.07.2013 gültigen KosmVO:

Hersteller: jede natürliche oder juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt

Importeur: jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die ein kosmetisches Mittel aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt;


Inverkehrbringen: die erstmalige Bereitstellung eines kos*metischen Mittels auf dem Gemeinschaftsmarkt;

Es stellt sich also z.B. die Frage ob ein Produkt aus z.B. Rumänien importiert wird oder aus Übersee. Sofern man den Begriff "Import" streng juristisch auslegt, ist die Lieferung aus Rumänien eben kein Import. In diesem Fall kann ich für "Import" und die KosmVO zustimmen dass im Prinzip der Erstinverkehrbringer drauf stehen muss, wobei die KosmVO von der "verantwortlichen Person" spricht, was aber defakto dann das selbe ist.
 
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