Artikelbeschreibungen / Abmahnung

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Ist bekannt, Problem ist, wer legt fest, was wesentliche, spezifische Merkmale pro Artikel sind? Mit JTL kann man das über die Merkmale zum Glück sehr gut Lösen, allerdings bleibt immer die Restgefahr, dass einem Abmahner oder oder einem Gericht die aufgezählten Merkmale nicht reichen...

Ich finde, hier sollte im Gesetz dringend nachgebessert werden, so dass diese Informationspflicht bereits mit Klick auf "In den Warenkorb" erfüllt ist, da man ja eigentlich davon ausgehen kann, dass ein Artikel eben aufgrund der gegebenen Informationen in den Warenkorb gelegt wird.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

dass jedenfalls Angaben zum Material des Bezugsstoffs und zum Material des Gestells erforderlich seien, die im vorliegenden Fall, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgeben konnte, nicht gemacht wurden.
So was Irres! Das hat der Kunde doch sicherlich vorher schon in der Beschreibung gelesen, sonst hätte er den Schirm ja vielleicht nicht gekauft - oder noch mal nachgefragt. Das ist doch krank! Und wichtige Verfahren bleiben auf der Strecke, bis sie teilweise sogar verjährt sind, weil sich unsere Richter mit so einem PillePalleKram abgeben müssen :(
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Überhaupt ist das doch totaler Blödsinn. Wer entscheided denn, was relevant ist!?
Dann kann man ja gleich die ganze Artikelbeschreibung inkl. Gebrauchsanweisung und Produktdatenblatt auf der Bestellseite angeben, damit der Kunde auch ja nicht einen falschen Eindruck von dem Produkt bekommt, denn es wäre ja zuviel verlangt, wenn der Kunde sowieso schon alle Möglichkeiten im Rahmen des Widerrufsrechts hat, dass er dann auch noch die Artikelbeschreibung lesen muss, bevor er etwas kauft.

Ehrlich gesagt finde ich auch, dass das schon eine sehr bedenkliche Form von Gesetzgebung und Rechtsprechung ist und leider auch mal wieder realitätsfremd. Man muss jetzt mal den Vergleich mit dem lokalen Handel ziehen. Dort wird mir an der Kasse ja auch nicht nochmal die komplette Zutatenliste von der Tütensuppe vorgelesen oder alles was auf dem Karton bei meinem neuen Handy steht, etc...

Und dennoch wird der Verbraucher für so fähig gehalten, gefahrlos das Geschäft mit dem gekauften Produkt verlassen zu können, ohne dass er mit einem Widerrufsrecht ausgestattet ist.

Irgendwie nähern wir uns im Recht immer stärker amerikanischen Verhältnissen an...

Ich hoffe nur, dass eine höhere Instanz in Zukunft mal zu einem vernünftigen relativierenden Urteil kommt oder sogar die Verfassungswidrigkeit (Einschränkung der Gewerbefreiheit / Ungleichbehandlung gegenüber lokalem Handel) festgestellt wird.
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Die Frage ist, was aus Datenblättern und Artikelbeschreibung hervorgeht.
Es gibt ja durchaus einige/viele Shops, die z.B. bei Bekleidung weder das Material noch die Pflegehinweise veröffentlichen - dabei gibt's schon entscheidende Unterschiede zwischen Kunstfaster- und Baumwollprodukten.

Im "normalen" Ladengeschäft kann der Kunde diese Informationen selbst "lesen", in dem er den "Beipackzettel" zum Produkt in die Hand nimmt.
Das klappt aber gerade beim Online-Geschäft nicht, weil der Kunde die Ware nicht "anfassen" kann, sondern auf die Informationen, die der Händler per Bild und Text gibt, angewiesen ist - und da hilft auch die Argumentation mit dem Widerrufsrecht nicht, weil der Kunde dort ggfs. schon Geld "verbrennen" muss.

Eines der Hauptprobleme sehe ich jedoch, dass hier das Gericht diese "wesentlichen Merkmale" gerne nochmal im Check-Out sehen will - und da stimme ich mit euch überein, dass das Bullshit ist. Damit wird nämlich der Check-Out so weit mit Informationen überfrachtet, die dort nichts zu suchen haben. Denn dafür gibt's die Produktseite, auf der die Merkmale und Details dargestellt sein sollten - und auf die man ja in der Regel auch kommt, wenn man im Check-Out auf den Produktnamen klickt. Hier wäre allerhöchstens eine Hover-Lösung im Check-Out noch angemessen - über dsa Produkt hovern und dann die wesentlichen Merkmale in einem Tool-Tip angezeigt bekommen...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Es gibt ja durchaus einige/viele Shops, die z.B. bei Bekleidung weder das Material noch die Pflegehinweise veröffentlichen

Dafür gibt es das Textilkennzeichnungsgesetz und der von Dir beschriebene Mangel hat mit dem Thema dieses Threads absolut nichts zu tun. Wer keine Materialangaben bringt, bringt diese weder direkt beim Artikel, noch beim Bestellabschluss und ist alleine für das Fehlen der Angaben bereits abmahngefährdet. Werden ordnungsgemäß die Textilkennzeichnungspflichten erfüllt, sollte das direkt beim Produkt genügen, denn aufgrund dieser und weiterer Informationen packt der Kunde den Artikel erst in den Warenkorb. Wesentliche Merkmale nochmal im Bestellabschluss aufzuführen, ausser gängige Sachen wie Artikelbezeichnung, Marke, Farbe, Größe, Preis, ist absolut unnötig, unsinnig und ruiniert die Übersicht. Dazu kommt, die Bestellabschlussseite soll ohne zu scrollen zum Kaufabschluss führen, was mit einer langen Liste an Artikeln schon garnicht mehr möglich ist, wenn dann noch "wesentliche Merkmale" oder im Falle des Falles ganze Artikelbeschreibungen oder gar Produktdatenblätter dazukommen, ist die ganze Gesetzgebung, wie so oft, ad absurdum geführt!
 

albi123

Gesperrter Benutzer
7. Dezember 2009
644
68
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Wie würdet ihr sicherstellen, dass das Geschäft richtig brummt?
Genau! Zweideutige, dehnbare, auslegbare Gesetze und Richtersprüche sind ideal wenn ihr Richter oder Anwalt seit. ;)
Ob das was ihr entscheidet technisch umsetzbar ist, irgendjemand für Unsinn oder realitätsfern hält ist euch doch dann völlig wurscht oder? Hauptsache das Geschäft läuft und irgendjemand muss immer zahlen. Wer das ist legt ihr dann auch gleich noch selber fest.
IDEAL OPTIMAL für alle Richter und Anwälte!
Und sollte jemand dahinterkommt dass das mit Rechtsstaat nix mehr zu tun hat wird mit dem Finger auf die EU gezeigt wo dann auch wieder Richter und Anwälte dafür sogen, dass das Geschäft richtig brummt.
Soviel zum 2. April :)
 

reneromann

Sehr aktives Mitglied
31. August 2012
2.135
5
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

@albi123:
Mit dem kleinen Unterschied, dass der Richter seinen Sold unabhängig davon bekommt, ob er ein Urteil fällt oder ob er nur "rumsitzt".
Denn die Besoldung von Beamten - und dazu gehören auch Richter - ist nicht von irgendwelchen "Erfolgen" o.ä. abhängig.

Richtig ist hingegen, dass die Anwälte daran verdienen - denn die arbeiten, im Gegensatz zu den staatlich beschäftigten Richtern, in der Regel auf eigene Rechnung. Und da sind Leerlaufzeiten die schlechtesten Zeiten - weil nichts eingenommen wird.
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Richtig ist hingegen, dass die Anwälte daran verdienen
Und die haben ganz viele LOBBY, alte Schul, Verein und Golf Freunden. ;)

Wen die Gesetze ( Abmahnwahnsin) sich ändern ( sollten die eigentlich längst) dan geht es für denen nicht mehr so einfach, aber ........

Weiter wen ein Richter gerne ein Prommi werdet, macht die auch gerne mall etwas wo die Journalisten über berichten.
 

albi123

Gesperrter Benutzer
7. Dezember 2009
644
68
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

@albi123:
Mit dem kleinen Unterschied, dass der Richter seinen Sold unabhängig davon bekommt, ob er ein Urteil fällt oder ob er nur "rumsitzt".
Denn die Besoldung von Beamten - und dazu gehören auch Richter - ist nicht von irgendwelchen "Erfolgen" o.ä. abhängig.

Richtig ist hingegen, dass die Anwälte daran verdienen - denn die arbeiten, im Gegensatz zu den staatlich beschäftigten Richtern, in der Regel auf eigene Rechnung. Und da sind Leerlaufzeiten die schlechtesten Zeiten - weil nichts eingenommen wird.

Schon das Wort "Sold" sollte doch zum nachdenken anregen. Wer bekommt Sold? Ich denke Söldner bekommen Sold. Es geht auch nicht darum was ein Richter "offiziell" verdient sondern um Macht, Gefälligkeiten, Abhängigkeiten und die sich ergebenden "indirekten Verdienstmöglichkeiten".

Du schreibst von Beamten. Ich kann dir nur empfehlen dich mal mit UPIK zu beschäftigen und deine Schlüsse zu ziehen. Wieso haben Gerichte keinen Amtsleiter mehr sondern "Geschäftsleiter, Geschäftsführer"?

Mehr schreibe ich dazu nicht. Schon das gehört nicht hier her. Mein obiger Post sollte nur ein kleiner lustiger Denkanstoß sein um sich nicht zu sehr über bestimmte Dinge aufzuregen.

Schönen Sonntag euch allen.
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Genau! Zweideutige, dehnbare, auslegbare Gesetze und Richtersprüche sind ideal wenn ihr Richter oder Anwalt seit. ;)
genau zusammen mit ALLEM HIEROBEN.

Wen man die drauf anspricht können die nur lachen. ( weil die den Gezetz "entwürfe" machen und abstimmen sind ja gelernter "Juristen" die..... auch gerne Golf spielen. ;) )
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.344
839
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

...Im "normalen" Ladengeschäft kann der Kunde diese Informationen selbst "lesen", in dem er den "Beipackzettel" zum Produkt in die Hand nimmt.
Das klappt aber gerade beim Online-Geschäft nicht, weil der Kunde die Ware nicht "anfassen" kann, sondern auf die Informationen, die der Händler per Bild und Text gibt, angewiesen ist - und da hilft auch die Argumentation mit dem Widerrufsrecht nicht, weil der Kunde dort ggfs. schon Geld "verbrennen" muss...

Du hast auch schon einmal besser argumentiert. ;)

1.) Bezog sich mein Post ausschließlich auf die "wesentlichen Merkmale" im Checkout.
2.) Sind Textilkennzeichnungen noch einmal etwas ganz anderes.
3.) Kann der Kunde in meinem Shop die Artikelbeschreibungen lesen und die Bilder anschauen und wird einen sehr präzisen Eindruck von dem Produkt haben, diesen Eindruck kann ich ihm aber nicht im Checkout vermitteln. Das heißt, wenn der Kunde nicht die Artikelbeschreibung liest und sich nicht die Bilder anschaut, wird man das auch im Checkout nicht retten können. Im Zweifelsfall ist es dann folglich der Fehler des Kunden, wenn er sich unter dem Produkt etwas anderes vorstellt und damit auch in seinem Verantwortungsbereich, wenn er dann mit dem Widerruf Geld verbrennt. Die Alternative wäre lesen der Artikelbeschreibung und nicht die Aufführung der kompletten Artikelbeschreibung im Checkout!
4.) Im Ladengeschäft kann der Kunde die Ware (oder zumindest die Verpackung) zwar anfassen, ob er den kompletten Kartontext gelesen und verstanden hat, dies die "wesentlichen Merkmale" der Ware beinhaltet und ob er überhaupt lesen kann, ist an der Kasse aber genauso unklar wie im Onlineshop im Checkout.

Das Grundproblem ist doch, dass der Gesetzgeber dem Kunden grundsätzlich alle Möglichkeiten einräumt und aufgrund einer überzogenen Verbraucherschutzvorstellung eine Gesetzgebung bereitstellt, die sämtliche Formen der subjektiven Interpretation zulässt.

Es wird ja nur von "wesentlichen Merkmalen" gesprochen. Diese werden für jeden Händler, jeden Kunden und jeden Richter ein wenig anders sein und wenn der Gesetzgeber hier nicht definiert, welche "wesentlichen Merkmale" das denn genau sein sollen, erfüllt entweder jeder diese Anforderung automatisch, wenn er die aus seiner Sicht "wesentlichen Merkmale" benennt oder eben keiner, weil ein anderer immer noch andere Merkmale als "wesentlich" empfinden könnte.

Mir geht es dabei auch nicht darum, dass ich es nicht für sinnvoll erachte, dass der Artikel möglichst genau auch im Checkout umrissen ist, damit der Kunde auch exakt weiß, was er kauft bzw. man als Händler ihm schuldet (ähnlich einer Auftragsbestätigung auf der ja im Idealfall auch nicht nur "Waschmaschine" drauf steht), aber wie gesagt, dies dann vollkommen subjektiv zu gestalten, ist schon sehr grenzwertig. Der eine braucht einfach nur eine Waschmaschine, dem nächsten ist die Marke und das Modell wichtig und der übernächste wüsste gerne welche Baureihe und Chargennummer der Motor hat und betrachtet dies als wesentlich.
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Wen für mich ein wesentliches Merkmal ist die Farbe "Blau" aber wegen meiner Farbenblind sein ( Nicht real aber nur 1 Beispiel) ist mein Blau eben für den 99% rest den Welt "LILA". ( Oja richtige Farbe in den produkt bild steht naturlich doch dabei)

Was muss man dan machen?

Werdet man abgemahnd wegen so etwas dan ist es eigentlich ein ungleichheit ( sollte laut Geschwets nicht zugelassen sein) weil mit ein behinderung wie Farbenblind sein, kan man dan sein Shop fast nie was dieser Merkmale angeht Abmahnsicher selbe gestalten. ( ohne mehr aufwand dan den übrige Shopbetreiber) Dan hat man mit ein Unterlassung.... wegen dies noch viel mehr risiken.

Also alles blödsin wirklich.!

Ist nur ein Beispiel.
Behinderten sollen egal welche behinderung den gleiche chance haben soweit es geht ( Ein Webseite betreiben soll aber für die meisten doch möglich sein müssen oder? ), aber nicht höhere risiken auf oder nicht zugänglich sein Gewerbe oder dazu extra Risiken wie mein Beispiel, ist nur 1 Beispiel, es gibt noch viel mehr Behinderungen die dass Abmahn Risiko wesentlich erhöhen wen solche selbe versuchen ein Webseite zu betreiben!

Wen man ein Buchstabe/Zahlen typo/verdrehung hat ( kan man abgemahnd werden auch saublöd oder? Weil wer macht nie solche fehler.?

Wen man Blind ist dan könnte wichtige Merkmal zum Beispiel sein beim manche Produkten: "kein scharfe kanten"
Also kan jeden Webshopbetreiber die solche vergisst durch Blinde Konkurenz abgemahnd werden wen man es umdreht.
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
AW: Artikelbeschreibungen / Abmahnung

Achja hmmm..............

Wen man ein PKW online verkauft soll man eigentlich tig A4 seiten beim Warenkorb brauchen weil da gibt es soviele "wichtige/wesentliche" Merkmale, dan hat man aber den problem andere Rechtliche info's seht man nicht auf die richtige stelle mehr.

Weil fast jeden ja oder nein nicht oder doch oder extra vorhanden sein: [ Schraube, tig ja oder nein Parts von Hersteller a oder b oder c eingebaut, Farbe/kein Farbe, } könnten einfluss haben auf den Endpreis.

Wen man wirklich Arglistig ist als Shopbetreiber (vonaus Kunden sicht) dan regeld sich solches selbst weil dan hat man kein Gute beurteilung von Kunden, und viele Widerrufe, warum dan noch Wetbewerb abmahnwahnsin dazu?

Also es macht kein sin den wichtige sachen nicht zu benennen, aber die EndKunden soll es eh egal sein wo dieser infos's stehen , die mussen es nur ( am liebsten einfach) finden können für deren Kaufentscheidung. ( und ein Warenkorb seite nochmall ganz voll zu schmeissen mit info's die man bereits gelesen hat hmm, ein ean/eindeutige nr artikel wo beim den Artikel dieser alles steht was ja oder nein... drin ist ( egal ob im Shop ob beim Hersteller) soll doch reichen Betrug mit ein nicht liefern was man denkt zu kaufen vor zubeugen. ( oder kauf nicht gültig sein zu lassen)

Für Wetbewerb abmahnwahn aber grosses unding und unsin!

Eigentlich soll ein link zum Produktblatt reichen dort oder? ( ist Kundenfreundlich und gibt ein übersichtliche Warenkorb)

Hierzu
4.) Im Ladengeschäft kann der Kunde die Ware (oder zumindest die Verpackung) zwar anfassen, ob er den kompletten Kartontext gelesen und verstanden hat, dies die "wesentlichen Merkmale" der Ware beinhaltet und ob er überhaupt lesen kann, ist an der Kasse aber genauso unklar wie im Onlineshop im Checkout.

Also die lesen dan auch dort nicht beispiel: dass die den (BILLIG) Mixer nur max 30 sekunden (max 30 sec dauerbetrieb) laufen lasen sollen dan erstmall 10 Minuten abkühlen vor man den rest mixt ;)