Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

meister-eder

Gut bekanntes Mitglied
7. Dezember 2007
596
1
München
Hallo Forum,
ich würde es ganz gut finden, wenn bei dem tell-a-friend-Fenster noch der Name und die Mailadresse des Weiterempfehlers mit aufgenommen würde. Und perfekt wäre es für mich, mit einem kleinen Notizfenster.
Danke - Ciao - Meister-Eder
 

Klumpp

Aktives Mitglied
8. November 2010
195
0
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Wäre da ein Captcha nicht auch sinnvoll zwecks Spam oder ist das mittlerweile schon drin?

Oder muss man da jetzt auch nochmal angemeldet sein?
 

mike.com1

Gut bekanntes Mitglied
24. Oktober 2012
428
7
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Der BGH hat beschlossen, dass das Spam ist. Es dürfte also demnächst eine neue Abmahnwelle rollen. Daher: Abschalten.
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
531
59
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Ist halt die Frage.

Hier wird das ein wenig differenzierter betrachtet: Nach BGH Urteil: Abmahnungsrisiko bei ?Tell-a-Friend?-Empfehlungsemails minimieren (Checkliste) | I LAW it

Die Tipps, die dort gegeben werden, um das Risiko zu minimieren, finde ich sehr gut und unbedingt umsetzenswürdig ... also generell, nicht über einen Serviceanbieter, da ja die Rechtssicherheit des Shops schon auch ein Anliegen der Grundprogrammierung sein sollte ...
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Ist halt die Frage.

Hier wird das ein wenig differenzierter betrachtet: Nach BGH Urteil: Abmahnungsrisiko bei ?Tell-a-Friend?-Empfehlungsemails minimieren (Checkliste) | I LAW it

Die Tipps, die dort gegeben werden, um das Risiko zu minimieren, finde ich sehr gut und unbedingt umsetzenswürdig ... also generell, nicht über einen Serviceanbieter, da ja die Rechtssicherheit des Shops schon auch ein Anliegen der Grundprogrammierung sein sollte ...

Das könnt Ihr drehen und wenden wie ihr wollt!
[h=3]Schon eine Empfehlungsemail ist abmahnbar!!![/h]Von daher gibt es hier keine Entscheidung zwischen nur ein bißchen Werbung oder Massenwerbung. Wenn die Abmahnung dann kommt, ist das Geheule wieder groß!
 

Uthelo

Aktives Mitglied
18. August 2013
9
0
Bedburg, Germany
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Ich hab die Funktion ebenfalls deaktiviert. Sehe hier großes Potential nach diesem Urteil sich unnötig ärger einzuhandeln, zumal man auch bedenken muss, dass andere Shopbetreiber (mit etwas böser Energie) einem so eins reinwürgen können, fix den Konkurenzshop besuchen, das Artikel weiterempfehlen-Formular ausfüllen und als Empfänger nehmen wir einfach mal eine (Abmahn)-Anwaltskanzlei und spammen diese etwas zu, der jenige der dann letztendlich Stress bekommt wird dann der Shopbetreiber sein und nicht der jenige der die Empfehlungen abgeschickt hat.

Zumal denke ich mir, wenn ein Kunde einem Bekannten / Freund etc.. einen Artikel empfehlen möchte, kann dieser auch ganz einfach den HTML Link via Email / Facebook etc... selbst verteilen - geht min. genauso schnell.
 

aaha

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2007
531
59
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Spätestens nach diesem Beitrag: Funktion abschalten!
 

Uthelo

Aktives Mitglied
18. August 2013
9
0
Bedburg, Germany
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Hab deine PM bekommen.

Nicht nur spätestens nach meinem Beitrag... selbst das Fazit (s.u.) auf anderen Rechtsseiten (e-recht usw...), läst hier gar keine andere Wahl mehr. Ich wollte mit meinem Post nur auf das jetzt mögliche Szenario hinweisen an das einige evtl. gar nicht denken. Lieber so direkt vor augen führen wie schnell man hier unnötig ärger bekommen kann was dann wieder ganz schnell Geld & nerven kostet.
Und ich bin weiß gott nicht der einzige dem das durch den Kopf geht, gerade beim morgentlichen Kaffee, der gleiche Gedankengang in der Gruppe.


Zitat
Das Urteil des Bundesgerichtshof macht den Einsatz der Tell-a-Friend-Funktion für die Zukunft aus rechtlicher Sicht eigentlich unmöglich. Online-Händler sollten darauf achten, dass sich diese Empfehlungsfunktion nicht mehr auf der Internetseite findet oder Rücklagen für eventuelle Abmahnungen bilden.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Die Empfehlungsfunktion ist auch nach diesem Urteil zukünftig nutzbar !
Sie muß nur etwas geändert werden...
Als Email-Absender darf nicht mehr der Shop sondern muß der Werbende stehen. Dann wird der Empfänger höchstens den Werbenden abmahnen können, da eine Beweisführung das die Mail vom Shop gesendet wurde als Empfänger nicht zu führen ist.
Weiter sollte JTL die Empfehlungen im bereits genannten Link bei der Überarbeitung der Funktion "Artikel empfehlen" und "Werben sie einen Freund" annehmen.
Dann können wir das ganze auch weiterhin nutzen.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Die Empfehlungsfunktion ist auch nach diesem Urteil zukünftig nutzbar !
Sie muß nur etwas geändert werden...
Als Email-Absender darf nicht mehr der Shop sondern muß der Werbende stehen. Dann wird der Empfänger höchstens den Werbenden abmahnen können, da eine Beweisführung das die Mail vom Shop gesendet wurde als Empfänger nicht zu führen ist.
Weiter sollte JTL die Empfehlungen im bereits genannten Link bei der Überarbeitung der Funktion "Artikel empfehlen" und "Werben sie einen Freund" annehmen.
Dann können wir das ganze auch weiterhin nutzen.

Ließ Dir die Kommentare zum oben genannten Thema im Shopbetreiber-Blog mal bis zum Schluß durch, es ist eben nicht möglich, einfach nur die Absender-Emailadressen auszutauschen:

Martin Rätze
Am 6. November 2013 um 17:10 Uhr
Würde lediglich der Absender “umbenannt” werden, sodass in dieser Zeile die Mail-Adresse des Dritten steht, der Text wird aber weiterhin vollautomatisch vom Unternehmer erstellt und verschickt, dürfte dies zum einen weiterhin unlauter nach § 7 UWG sein (wie es der BGH jetzt entschieden hat) und zum anderen dürfte dies gegen § 6 Abs. 2 TMG (Verschleierung des Absenders) verstoßen. Das kann sowohl abgemahnt als auch mit Bußgeldern geahndet werden.

Quelle: BGH: Tell a Friend-Werbung ist unzulässige Werbung - shopbetreiber-blog.de
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

@XYZ
Es soll ja auch kein automatisch erzeugter Text versendet werden sondern der Werbende muß selbst einen Text eingeben. Da es sich bei der Änderung der Emailabsenderadresse um den tatsächlichen Verfasser um Absender der Email handelt, finde ich die Argumentation der Verschleierung des Absenders unbegründet. Schicke ich eine Email mit einer Empfehlung über ein Freemail-Anbieter-Konto, erfolgt der Versand auch über einen Mailserver des Freemail-Anbieters. Dieser wird daraufhin auch nicht als Werbender abgemahnt. Hier sollte man also mal die Kirche im Dorf lassen...
Denn unter diesen Voraussetzungen hat das BGH überhaupt noch nicht geurteilt...
 

CATMEDIA

Offizieller Servicepartner
SPBanner
29. Januar 2012
105
1
66763 Dillingen/Saar
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Als Email-Absender darf nicht mehr der Shop sondern muß der Werbende stehen. Dann wird der Empfänger höchstens den Werbenden abmahnen können, da eine Beweisführung das die Mail vom Shop gesendet wurde als Empfänger nicht zu führen ist.

@JayJayS: Wie kommst du zu dieser kühnen Behauptung?

So lange die E-Mail von dem Server versendet wird, auf dem der Shop liegt, ist das im E-Mailheader auch so nachzuvollziehen. Da nützt es ncihts, eine andere Mailadresse einzutragen, denn jeder weiß, dass man da irgendwas X-Beliebiges einsetzen kann. Und wenn man die Empfehlungsmail über das Mailprogramm des Users versenden will, braucht man nur einen einfachen Mailto-Link einzubauen, der das Standard-Mailprogramm öffnet und kann sich das Formular völlig sparen.

Letztendlich ist aber die Verursacherfrage nicht so einfach zu beantworten, wie du es dir vorstellst. Die Juristen sehen das schon recht differenziert, aber es würde nicht wundern, wenn der BGH im Nachgang zur der Erkenntnis käme, dass es eben nicht darauf ankommt, über wessen Mailadresse oder -programm die Mail gesendet wurde, sondern wer sie grundsätzlich provoziert hat. Und das wird dann immer der Shopbetreiber sein.
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

@CATMEDIA
Das würde im Umkehrschluss aber dann bedeuten, da jeder Internetnutzer einem anderen dessen Emailadresse er kennt (woher auch immer) einen Link per Email schicken kann und der Seitenbetreiber grundsätzlich wegen SPAM abgemahnt werden kann. Denn auch hier greift deine Auffassung der Verursacherfrage - er betreibt eine Webseite und provoziert damit, daß Links zu dieser Webseite per Email oder sonst wie von Dritten weiter versendet werden können...

Die fast schon altertümliche mailto-Variante hatte ich schon ganz vergessen... Wäre aber zumindest eine Möglichkeit...
 

Groundhog

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2011
382
32
Austria
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

@JayJayS

Ich denke nicht dass man das im Umkehrschluss so sehen kann, denn der Dritte entscheidet ja in diesem Fall dann selbst den Link aus der Adresszeile zu kopieren, in sein Emailprogramm zu kopieren und an seinen Freund zu schicken. Das hätte nichts mit vom Shop generierten Content (oder Links zu Produkten etc...) zu tun die dann über den Shopmailserver versendet werden. Der Verursacher der Email wäre dann der Dritte und nicht der Shop, da der Dritte vom Shopbetreiber technisch in keinster Weise angeregt wurde den Link zu versenden.

Mal abgesehen vom Urteil und der Rechtslage finde ich aber generell nicht dass dieses Formular oder die Funktion Sinn macht, zuindest nicht bei mir, insofern fällt mir die Entscheidung leicht. :D
 

JayJayS

Gut bekanntes Mitglied
11. Juli 2012
671
1
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

@Groundhog
Mit einem Mailto-Link braucht niemand etwas in ein Emailprogramm zu kopieren...
Man könnte dem Link sogar gleich einen Betreff mitgeben...
Und wenn du meine vorherigen Beiträge in diesem Thema gelesen hättest, wüßtest du auch, daß in meiner Variante auch kein vom Shop generierter Content versendet wird sondern der Empfehlende muß ein Freitextfeld (die Emailnachricht) ausfüllen. Das ganze könnte man auch über einen extra Mailserver laufen lassen. Damit wäre der Shop ebenfalls nicht als Verursacher zu erkennen und die Gefahr einer Spam-Blacklist ist auch gebannt...
 

Groundhog

Sehr aktives Mitglied
11. Januar 2011
382
32
Austria
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

@JayJayS

Ich habe deine Beiträge gelesen, also ruhig Blut. ;) Das Freitextfeld ist schon klar, der Betreff auch. Es geht aber nicht darum dass man alle mögliche Aufgaben an den Nutzer abschiebt (also Emailadressen eingeben, Text eingeben...etc....) sondern dass die Bereitstellung der (vereinfachten Möglichkeiten) das zu tun bereits wieder auf den Shopbetreiber als Verursacher zurückfällt. Der Mailto Link öffnet zwar im bevorzugten Programm des Users, ist aber nichts desto trotz von der Website des Betreibers aus angeklickt worden. Also zielt es ja vom Shopbetreiber darauf ab dem Kunden die Funktion zu erleichtern zu ermöglichen. Insofern würde es wieder suggeriert. Kopiert der Kunde aber den Link aus dem Browser, in sein Mailprogramm bedarf es weder Mailtolinks noch gibt es eine Veranlassung vom Shopbetreiber das zu tun. Verstehst jetzt worauf es hinausläuft?

Außerdem sind Mailto Links ja wieder nicht vor SPAM geschützt, denn die Möglichkeit besteht den Aufruf über die IP des Shops zu starten.
 

CATMEDIA

Offizieller Servicepartner
SPBanner
29. Januar 2012
105
1
66763 Dillingen/Saar
AW: Artikel weiterempfehlen - Empfehlername und Mail

Das würde im Umkehrschluss aber dann bedeuten, da jeder Internetnutzer einem anderen dessen Emailadresse er kennt (woher auch immer) einen Link per Email schicken kann und der Seitenbetreiber grundsätzlich wegen SPAM abgemahnt werden kann.
Genau das ist ja eines der Probleme. Man kann halt "Empfehlungen" mit ungeprüften E-Mailadressen versenden.

Zur weiteren Diskussion:
Die deutschen Gerichte sind momentan etwas zu pingelig und stellen praktisch jede Mitteilung, die auch nur im entferntesten vom Shopbetreiber (JayJayS: ist egal ob Shop oder andere Seite!) provoziert sein könnte, unter den Generalverdacht des Spams. Wer sich einschlägige Urteile durchliest, wird erkennen, dass hier sehr restriktiv geurteilt und begründet wird. Folglich ist es momentan ein Tanz auf dem Vulkan, Kunden irgendwas anzubieten, das Sie zur Weiterempfehlung nutzen können, gleich in welcher Form.

Das einzige, was die Gerichte dulden, sind Empfehlungen, die ohne erkennbares Zutun des Händlers vorgenommen werden.
 
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