AW: Abmahnung wegen Werbung mit FCKW frei
So abschließend nochmal von mir folgender Text als öffentlicher Ausruf!
Was würden Sie von einer Werbung halten, die wirbt: „Unsere Neuwagen sind fahrbereit“? oder mit „Unsere Brötchen sind essbar?"
Dem normalen Konsumenten dürfte sich spätestens bei solcher Werbung die Frage stellen, ob da vielleicht einer „eine Schraube locker“ hat.
Warum aber meinen so viele Unternehmen, bei der Werbung mit Umwelt- oder Klimaargumenten sei eine „wahre“ Lüge erlaubt? Oder muss der Konsument vor solchen „wahren“ Selbstverständlichkeiten wirklich geschützt werden?
Es ist heutzutage modern, Produkte und Dienstleistungen mit einer viel Zahl von Argumenten zu bewerben. Einerseits um das Produkt gegenüber anderen hervor zu heben und anderseits weil der Verbraucher wünscht über alle Einzelheiten des Produktes informiert zu werden.
Eine der vielen verbreiteten Argumente ist es, mit Selbstverständlichkeiten zu werben wie „FCKW-frei“. Nur gilt für diese Fluorchlorkohlenwasserstoffe wegen ihrer Ozonschicht-Schädlichkeit in Deutschland seit fast zwanzig Jahren ein stufenweises grundsätzliches Verbot der Herstellung, Einfuhr oder Weitergabe. Was also soll daran besonderes sein, wenn Hersteller und Händler die betreffende deutsche und Europa-Verordnung einhalten?
Die andere Frage wäre natürlich ob der Verbraucher wirklich davor geschützt werden muss, einer solchen Argumentation Beachtung zu schenken. Ist es wirklich eine Werbeaussage oder ist es nur eine Erinnerung für den Endverbraucher welch hohe Standards wir in Deutschland haben?
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen das gerade ältere Verbraucher noch heute die Frage stellen „Ist das denn auch FCKW-Frei?“
Selbstverständlich ist es so das Matratzen die in Deutschland verkauft werden FCKW-Frei sind. Das gilt für alle Matratzen. Aber muss demjenigen der nochmals darauf hinweist wirklich aufs Dach gestiegen werden?
Im Rahmen der bundesweiten Verbraucherallianz „für mich. für dich. fürs klima.“ haben sich jetzt deutschlandweit mehrere Verbraucherzentralen dieser „Schwindelei“ am Beispiel der Kennzeichnung „FCKW-frei“ gewidmet.
Inzwischen mahnten Verbraucherzentralen über 38 Firmen wegen FCKW-Werbung ab. Sie wurden aufgefordert, Werbung mit dem Zusatz „FCKW-frei“ oder einer sinngemäßen Floskel bei Strafe eines hohen Geldbetrages zu unterlassen. Mehrere Unternehmen haben die geforderte Verpflichtungserklärung sofort abgegeben. Einige Unternehmen versuchten es mit dem Argument: nur eine Darstellung des Herstellers übernommen zu haben. Die Hersteller allerdings verwiesen darauf, dass die Werbung ja vom Händler geschaltet worden war.
Tatsächlich aber kann jeder in der gesamten Kette vom Hersteller bis zum Endverkäufer für Verbrauchertäuschung verantwortlich gemacht werden. Und so werden in letzter Zeit sowohl Hersteller als auch Händler auf Unterlassung abgemahnt.
In den derzeit noch laufenden Abmahnverfahren geht es vor allem noch um die Einigung über eine angemessene Aufbrauchfrist für die beanstandeten Waren. Denn, soweit dies mit den Interessen der Verbraucher vereinbar ist, sollen keine Produkte wegen Werbung mit der Selbstverständlichkeit „FCKW-frei“ aus dem Wirtschaftskreislauf herausgenommen werden. Die Fristen für fehlerhaft gekennzeichnete Produkte ist für Einzelhändler oft deutlich länger als für Hersteller.
Bleibt eigentlich nur die abschließende Frage: Ob Verbraucher wirklich vor solch einer „Werbung“ geschützt werden müssen oder ob Einzelhändler in diesem Fall vor dem Verbraucher geschützt werden müssen, oder ob Verbraucher die Schutz vor dieser „Werbung“ benötigen, nicht lieber vor sich selbst geschützt werden müssen.
Auf jedem Fall ist eines klar. Hier wird ne Menge Wirbel um eine Selbstverständlichkeit gemacht die so viel Umweltbelastung und Energieverbrauch durch die Erzeugung neuer Druckerzeugnisse wie Kataloge, Warenauszeichnungen etc. hervorruft das man das FCKW-Verbot ruhig einige Jahre Später hätte in Kraft treten lassen können.