I. Wann tritt das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft?
Dies ist noch nicht absehbar. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nachdem das Gesetz am
10.09.2020 den Bundestag passiert hat, muss es nun im Bundesrat behandelt werden.
Als Vorlagetermin ist der 09.10.2020 anberaumt.
Dem Bundesrat steht hier theoretisch ein Einspruchsrecht zu.
Über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
II. Gibt es Übergangsregelungen für Abmahnungen im Zeitraum vor dem Inkrafttreten?
Ja.
Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits rechtshängige Unterlassungsansprüche auf Basis von Abmahnungen (also nach Zustellung einer Klage durch den Beklagten bzw. in Verfügungssachen mit Anhängigkeit bei Gericht) gelten die neuen Anforderungen
für Wirtschaftsverbände nicht. Sie müssen sich also nicht erst in die neuartige „Liste qualifizierter Verbände“ eintragen lassen, um weiter prozessieren zu können.
Gleichzeitig sind Gegenansprüche des Abgemahnten für Abmahnungen ausgeschlossen, die vor dem Inkrafttreten ausgesprochen wurden, wenn und weil diese den neuen formellen Anforderungen (s.o.) im Zeitpunkt des Ausspruchs nicht genügten.