Neu DHL Mails DSGVO-Konform

aheigold

Aktives Mitglied
21. November 2015
62
4
Hallo alle,

kennt ihr ein Plugin für den JTL- Shop 4.06 welches eine Genehmigung der Kunden zur Weitergabe der Daten abfragt?
Ich weiß, darüber gibt es bereits zahlreiche Themen hier im Forum. Aber bei jedem Plugin habe ich Nachteile. Das ist m.E. kein Problem der Plugins, sondern eher das es einfach keine Möglichkeit gibt über den JTL-Shop an die JTL-Wawi diese Option der Weitergabe der Daten zu entfernen. Die Idee des Plugins von lilfoot ist super, jedoch kann ich nicht für jede Versandart 2 Versandarten in Wawi anlegen - da steigt mein Aufwand bei zukünftigen Änderungen enorm, das Fehlerpotenzial gleich mit.

Wie löst ihr das? TrackingMailProvider habe ich genutzt, bis gestern, jedoch funktioniert dieser auch nicht immer reibungslos.

Vielleicht gibt es hier ja Schwarmwissen welches ich noch nicht abgegriffen habe... :)

Viele Grüße
Alex
 

HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
110
Leipzig
Wir haben in der Datenschutzerklärung drin, dass die Email-Adresse an DHL&Co. weitergegeben wird, um den Kunde über die Zustellung zu informieren. Der Kunde erkennt die DSE an, indem er bestellt. Fertig.
 

aheigold

Aktives Mitglied
21. November 2015
62
4
Wir haben in der Datenschutzerklärung drin, dass die Email-Adresse an DHL&Co. weitergegeben wird, um den Kunde über die Zustellung zu informieren. Der Kunde erkennt die DSE an, indem er bestellt. Fertig.
Das klingt natürlich gut - und so stelle ich mir das auch als Onlinehändler vor - aber leider ist das laut meiner Rechtsberatung bei TrustedShops nicht Rechtssicher. Der Kunde muss einwilligen.
 

HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
110
Leipzig
Lt. Händlerbund (und daher kommen unsere Rechtstexte alle) ist es rechtssicher und genau da liegt auch die Herausforderung. Für mich gehört die Emailadresse des Kunden ganz klar zu den verfahrensrelevanten Informationen einer Onlinebestellung. Schließlich geht eine Onlinebestellung ohne Emailadresse nicht und um ein Paket ordentlich zustellen zu können, bedarf es auch einer Zustellinfo. Wir haben es mal eine Weile ohne die Emailweitergabe probiert und hatten bestimmt 15% mehr Rückläufer, weil die Empfänger einfach nicht wussten, wo ihr Paket ist.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Lt. Händlerbund (und daher kommen unsere Rechtstexte alle) ist es rechtssicher und genau da liegt auch die Herausforderung. Für mich gehört die Emailadresse des Kunden ganz klar zu den verfahrensrelevanten Informationen einer Onlinebestellung. Schließlich geht eine Onlinebestellung ohne Emailadresse nicht und um ein Paket ordentlich zustellen zu können, bedarf es auch einer Zustellinfo. Wir haben es mal eine Weile ohne die Emailweitergabe probiert und hatten bestimmt 15% mehr Rückläufer, weil die Empfänger einfach nicht wussten, wo ihr Paket ist.
Die Datenschutzkonferenz und die meisten anderen Anbieter von AGBs (it Recht, e-recht24 etc) sehen das anders als der Händlerbund. Siehe Link dazu.
Ich mein, kann Dir egal sein, der Händlerbund muss ja für seine AGBs gerade stehen. Aber wissen, dass man sich da in einer rechtlichen Grauzone bewegt schadet sicher nicht.
 

HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
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Leipzig
Die Datenschutzkonferenz und die meisten anderen Anbieter von AGBs (it Recht, e-recht24 etc) sehen das anders als der Händlerbund. Siehe Link dazu.
Ich mein, kann Dir egal sein, der Händlerbund muss ja für seine AGBs gerade stehen. Aber wissen, dass man sich da in einer rechtlichen Grauzone bewegt schadet sicher nicht.
Sicher nicht falsch, werde bei nächster Gelegenheit das Thema auch mit dem Händlerbund nochmal besprechen.

Es zeigt allerdings mal wieder, wie weit Theorie und Praxis voneinander entfernt sind. DHL & Co. verschicken eine aktive Nachricht im Stil: "Ihr Paket wird morgen, voraussichtlich gegen 11:36 Uhr zugestellt. Sie können eine Abstellgenehmigung erteilen oder das Paket in eine Filiale liefern lassen" oder so ähnlich macht das jeder Paketdienst - hat also einen echten Mehrwert für den Empfänger.
Die Versandmail des Onlinehändlers ist eine passive Mail, in welcher der Kunde den Trackinglink aktiv anklicken muss, um genaue Infos zu bekommen. I.d.R. macht er das erst, wenn das Paket noch nicht angekommen ist und dann feststellt, dass es im worst case 7 Tage in einer Filiale lag und jetzt auf dem Rückweg zum Händler ist. Noch besser wird es, wenn jemand aus der Familie bestellt und es direkt an Tante Marta schicken lässt...
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Ohne wenn und aber, bequemer für alle ist die Weitergabe. Bequemlichkeit und Datenschutz stehen sich halt gegenseitig oft auf den Füßen.
 
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HMS_IT

Sehr aktives Mitglied
29. Januar 2014
780
110
Leipzig
Ohne wenn und aber, bequemer für alle ist die Weitergabe. Bequemlichkeit und Datenschutz stehen sich halt gegenseitig oft auf den Füßen.
Ich würde es nicht mal Bequemlichkeit nennen: Der Zustellprozess läuft einfach viel sauberer, wenn der Empfänger weiß, wann sein Paket in etwa kommt. Dann kann er sich das zeitlich einrichten oder eben an eine Paketstation oder Filiale umleiten, wenn er zum Zustellzeitpunkt weiß, dass er nicht da ist. Und wir alle wissen, wie gut der Zettel im Briefkasten funktioniert.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
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Ich würde es nicht mal Bequemlichkeit nennen: Der Zustellprozess läuft einfach viel sauberer, wenn der Empfänger weiß, wann sein Paket in etwa kommt. Dann kann er sich das zeitlich einrichten oder eben an eine Paketstation oder Filiale umleiten, wenn er zum Zustellzeitpunkt weiß, dass er nicht da ist. Und wir alle wissen, wie gut der Zettel im Briefkasten funktioniert.
Absolut richtig.
Allerdings wurden Pakete auch schon vor dem Internet zugestellt.
Sicher verbessert eine saubere Voranmeldung den Ablauf enorm, für die direkte Durchführung ist sie aber nicht unausweichlich.
Die Mail macht den Prozess eben bequemer für alle Beteiligten ;)
Sei es wie es sei: Es gibt bisher soweit ich weiß keine richterliche Entscheidung dazu.
Ich will aber auch nicht derjenige sein, anhand dessen diese richterliche Entscheidung durchexerziert wird :D

Edith sagt: Anhand dem -> anhand dessen - Der Dativ ist dem Genitiv sein Feind *schäm*
 
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Verkäuferlein

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29. April 2012
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Edith sagt: Anhand dem -> anhand dessen - Der Dativ ist dem Genitiv sein Feind *schäm*
Sorry, dass ich Dich da auch verbessern muss: "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"... :D *duckundwech*

@HMS_IT
Ansonsten ist es ja leider so, dass DSGVO und Datenschutz nicht immer 100% logisch sind bzw. gelebte Praxis und Theorie sehr auseinanderdriften. Es muss halt nur einen unter 1000 geben, den es stört und man hat ein Problem und viel Nervkram.

Es geht ja um den Grundsatz der Datensparsamkeit, Du brauchst die e-Mail-Adresse zur Abwicklung des Vertrages, DHL braucht diese aber nicht, um das Paket zustellen zu können, folglich sollte eine Einwilligung erforderlich sein, damit Du die e-Mail-Adresse an DHL weitergeben darfst und grundsätzlich finde ich es auch freundlicher gegenüber dem Kunden, abzufragen, ob er die Mail haben möchte oder nicht. Teilweise kann das auch ganz schön nerven "Ihr Paket kommt morgen" "Ach nee doch nicht" "Um 11:36 wird Ihr Paket zugestellt" "Der Zusteller hat es sich anders überlegt und das Paket wird am nächsten Tag erneut zugestellt"...

Noch schlauer wäre es, wenn die Paketdienste sich eine Global-Einwilligung des Kunden bei an ihn adressierten Paketen holen und dementsprechend der Kunde die komplette Steuerungsmöglichkeit, ohne Dokumentationsaufwand und zusätzliche Häckchen beim Händler, hat oder halt eine API bieten, wo der Händler diese Mails aus seinem System ohne Datenweitergabe versenden kann.
 
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Somanches

Gut bekanntes Mitglied
7. Januar 2019
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hallo,

wir sich auch auf der Suche nach so einem Feld. Wir geben die Mail Adressen grundsätzlich nicht weiter, es gab schon lange vor der DSGVO hierzu ein Urteil gegen Tchibo. Seitdem ist das dort als opt In drin. Wir wünschen uns hier auch seit langem, dass eBay so was einbaut. Aber da tut sich seit Jahren NIX!!

VG
Sonja
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.343
838
Ja, auch vor der DSGVO war das ohne Einwilligung nicht rechtskonform, allerdings hat das da noch kaum jemanden interessiert und die Paketdienste haben das Ihren Kunden teilweise "aufgezwungen".

Mittlerweile lassen die Paketdienste sich ja unterschreiben, dass man eine Einwilligung haben muss.

Dennoch muss man sich ja die Frage stellen ob dem Kunden daraus ein Schaden oder ein Vorteil entsteht. In der Entscheidung bin ich aber bei Dir, wir geben auch keine Mail-Adressen an die Paketdienste weiter, weil wir es zusätzlich noch als "unhöflich" empfinden, dies ungefragt zu tun.
 

intrinsicforce

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2015
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Macht es DSGVO-technisch einen Unterschied, ob in der JTL Shipping-Config bei DHL die Checkbox "Versandbestätigung" aktiviert wird?

In den allgemeinen Einstellungen gibt es aber noch die Option "Empfängerdaten nicht übermitteln" zu setzen. Sind das zwei komplett unterschiedliche und voneinander unabhängige Funktionen?

Ich weiß nicht ob das im Forum schon diskutiert wurde, aber es besteht ja die Möglichkeit, die eMail-Adresse des Kunden in einer verschlüsselten Form an DHL zu übermitteln. Der Kunde bekommt so die wichtigen Statusbenachrichtigungen, DHL kennt deren richtige eMail-Adresse jedoch nicht. Der Dienstleister emoose hat das so gelöst (siehe hier).
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Ich weiß nicht ob das im Forum schon diskutiert wurde, aber es besteht ja die Möglichkeit, die eMail-Adresse des Kunden in einer verschlüsselten Form an DHL zu übermitteln. Der Kunde bekommt so die wichtigen Statusbenachrichtigungen, DHL kennt deren richtige eMail-Adresse jedoch nicht. Der Dienstleister emoose hat das so gelöst (siehe hier).
Halt ich für sehr fragwürdig (ebenso wie die Aussage vom HB).

Egal ob die mail maskiert wird/wurde oder nicht.
Fakt ist, der Kunde wird mit einer Mail "belästigt", nach der er nicht gefragt hat und die - vielleicht - auch nicht gewünscht ist.

Macht Checkboxen, wenn Ihr sie weitergeben wollt.


PS: Natürlich keine Rechtsberatung.
 

Maekaey

Sehr aktives Mitglied
11. November 2016
268
65
Vorschlag an JTL - bitte Rückmeldung was ihr dazu meint

Wenn JTL die Möglichkeit bieten würde eine individuelle Mailadresse an DHL weiterzugeben, könnte man Filialrouting aktivieren und über Track&Trace den Kunde selbst informieren ohne die Mailadresse an DHL zu übergeben...
Klar, man benötigt Track&Trace, nach heutigem Stand ist aber Filialrouting nur mit Weitergabe der Kunden E-Mail an DHL möglich.

Wäre das nicht zumindest in Verbindung mit Track&Trace eine Möglichkeit ohne E-Mail weitergabe den Kunden gut zu informieren?
 
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SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Gibt es hierzu eigentlich Neuigkeiten? Gibt ja einen aktuellen Infoblock dazu:
https://www.jtl-software.de/blog/loesungen-von-partnern/dhl-filial-routing-jtl-shipping

Ich zitiere mal:
Flexible Kommunikation: Alternativ zur E-Mail-Benachrichtigung durch DHL könnt Ihr Euren Kunden auch selbst schreiben. So erhaltet Ihr alle relevanten Informationen und habt eine zusätzliche Gelegenheit, mit Euren Kunden in Kontakt zu treten. Eine Chance zur Intensivierung der Kundenbindung oder auch zur Verbesserung Eurer Adressqualität.
Jo. Will das haben. WIE? :D
 

Maekaey

Sehr aktives Mitglied
11. November 2016
268
65
@Manuel Pietzsch wäre das nich eine wichtige kleine Neuerung für eine nächste JTL Version?
DSGVO konform, bringt Geld für JTL und DHL (weil mehr Leute Track and Trace und Filialrouting buchen), und mega Kundennutzen. :)
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
1. JTL Track&Trace buchen
2. Workflows einrichten:
--> verschiedene E-Mails, jeweils basierend auf Statusmeldung DHL (in T&T)
Erst Thema durchlesen ;)
Es geht ja mittlerweile um Filialrouting. Filialrouting überträgt immer die Kunden Emailadresse. Steht auch exakt so in der JTL Config.
Wir nutzen T&T. Das ändert nichts daran, dass eine Nutzung von Filialrouting nur mit Mailübergabe möglich ist.
 
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