Es ist wie immer, jeder Shop Besitzer macht hier seien eigene Regel 
Der Händlerbund und alle IT-Rechts-Firmen schreiben ja nicht umsonst, dass die Gewährleistung nicht verschachtelt werden darf.
Schaue ich mir dieses Dokument an, wird unterschieden zwischen
Mitteilung -> Gewährleistungslabel
und
Kennzeichnung -> Garantielabel
Dann lese ich mir diesen Satz durch:
zu finden in
https://media3.bsh-group.com/Documents/29478125_OJ_L_202501960_DE_TXT.pdf
Der Händlerbund und alle IT-Rechts-Firmen schreiben ja nicht umsonst, dass die Gewährleistung nicht verschachtelt werden darf.
Schaue ich mir dieses Dokument an, wird unterschieden zwischen
Mitteilung -> Gewährleistungslabel
und
Kennzeichnung -> Garantielabel
Dann lese ich mir diesen Satz durch:
Soll der Vertrag jedoch über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, so sollten sowohl die Mitteilung als auch die Kennzeichnung farbig sein. Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, kann die Kennzeichnung in einem verschachtelten Format angezeigt werden.
zu finden in
https://media3.bsh-group.com/Documents/29478125_OJ_L_202501960_DE_TXT.pdf